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   BGH, 21.11.1961 - V ZR 73/60   

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BGH, 21.11.1961 - V ZR 73/60 (https://dejure.org/1961,1038)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1961 - V ZR 73/60 (https://dejure.org/1961,1038)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1961 - V ZR 73/60 (https://dejure.org/1961,1038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 36, 155
  • NJW 1962, 631
  • MDR 1962, 293
  • DNotZ 1962, 387
  • DVBl 1962, 272
  • DÖV 1962, 271
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

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  • BGH, 27.01.1967 - V ZR 140/64

    Ausübung des gesetzliches Vorkaufsrechts einer Gemeinde - Ausübung des

    Ob diese Voraussetzung vorliegt, ist bei Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts, das den Gemeinden zwar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gewährt ist, sich jedoch in Formen des Privatrechts vollzieht, als Tatbestandsvoraussetzung im Streitfall von den ordentlichen Gerichten zu prüfen (Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113, 116 [BGH 17.12.1958 - V ZR 135/57]; 36, 155, 158) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].

    Es ist dabei von den Grundsätzen ausgegangen, die der erkennende Senat hinsichtlich der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch die Gemeinden auf Grund der nach dem letzten Krieg erlassenen Aufbaugesetze verschiedener Länder - insbesondere auch des Landes Rheinland-Pfalz - entwickelt hat (vgl. dazu insbesondere die Entscheidungen des Senats BGHZ 29, 113; 36, 155 [BGH 06.12.1961 - III ZR 143/60]; Urteil vom 25. Oktober 1961 - V ZR 61/60 - MDR 1962, 122; Urteil vom 19. Dezember 1962 - V ZR 239/60 - MDR 1963, 397).

    Dem Gemeinwohl dient die Ausübung des Vorkaufsrechts nicht nur dann, wenn das Grundstück nach den gegebenen städtebaulichen Verhältnissen selbst als Baugrundstück für den Gemeinbedarf oder als öffentliche Fläche in Betracht kommt, sondern auch dann, wenn es als Ersatz zur Entschädigung wegen anderweitiger Enteignung vorgesehen ist oder zum Austausch gegen Grundstücke geeignet ist, die infolge der Planung mit einschneidenden Beschränkungen belegt werden sollen (vgl. Urteile des Senats vom 25. Oktober 1961, MDR 1962, 122, und BGHZ 36, 155, 160) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].

    Die Möglichkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts schon in einem früheren Stadium ist vielmehr für das Aufbaugesetz des Landes Rheinland-Pfalz und die Aufbaugesetze auch einiger anderer Länder gerade kennzeichnend (vgl. im einzelnen BGHZ 36, 155, 159) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].

    Wie der Senat wiederholt betont hat, ist deshalb an die Beweisführung hinsichtlich der zukünftigen Verwirklichung der vorgetragenen Absichten kein strenger Maßstab anzulegen, da grundsätzlich nicht zu unterstellen ist, daß die der Gemeindevertretung unterworfene Gemeindeverwaltung sich mit unlauteren, ihrem Parteivortrag nicht entsprechenden Absichten trägt (vgl. dazu insbesondere BGHZ 36, 155, 161) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].

    Wenn sich angesichts der Vielgestaltigkeit und der steten Fortentwicklung der Verhältnisse nicht mit Sicherheit sollte ausschließen lassen, daß das Grundstück letztlich nicht zur Durchführung der Planung verwendet wird, so stünde dies der Annahme, daß die Klägerin ihr Vorkaufsrecht - auf den Zeitpunkt seiner Ausübung bezogen - im Interesse des Gemeinwohls ausgeübt habe, nicht ohne weiteres entgegen (Senatsurteil BGHZ 36, 155, 161) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].

    Der Senat hat dementsprechend - worauf auch das Berufungsgericht hinweist - schon in seinem Urteil vom 21. November 1961 - V ZR 71/60 - (insoweit in BGHZ 36, 155 nicht veröffentlicht) ausgeführt, daß die baurechtlichen Verhältnisse, nach denen die Frage der Bebauung zu entscheiden sei, nichts mit der Frage zu tun hätten, ob der Erwerb des Grundstücks aus Gründen des Wiederaufbaus angezeigt erscheine (damals sollte das Planungsamt der vorkaufsberechtigten Gemeinde gegenüber dem von der Ausübung des Vorkaufsrechts betroffenen Käufer geäußert haben, daß gegen den Wiederaufbau des Grundstücks keine Bedenken bestünden und die Vorentwürfe sogar gebilligt worden seien).

  • BGH, 10.07.1969 - KZR 13/68

    Anspruch von Luftfahrtunternehmen gegenüber Flughafenunternehmer auf Benutzung

    Der Flughafenunternehmer beschränkt sich als öffentliches Unternehmen auf eine schlichtverwaltende Tätigkeit in privatrechtlichen Formen (vgl. Badura, Das Verwaltungsmonopol, S. 248 f; Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht 2. Aufl., 1. Bd. § 43, II 2 b S. 481 f und zur Verwaltung in privatrechtlichen Formen durch Körperschaften des öffentlichen Rechts: Siebert, Festschrift für Niedermeyer S. 215, 219; BGHZ 29, 76 [BGH 10.12.1958 - V ZR 70/57] ; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1959 - VII ZR 3/58 und vom 2. Juli 1959 - VII ZR 157/57; BGHZ 33, 230, 233 [BGH 26.10.1960 - V ZR 122/59] ; 36, 155, 158 [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60] ; Badura JuS 1966, 17, 18 Anm. 3 und 4).
  • BGH, 07.03.1975 - V ZR 92/73

    Fortgelten vorkonstitutioneller Ermächtigungen nach Inkrafttreten des

    Es sind dabei, wie der Senat schon zu der Ausübung des Vorkaufsrechts nach den Aufbaugesetzen der Länder ausgeführt hat, die Voraussetzungen zu berücksichtigen, unter denen das gesetzliche Vorkaufsrecht entsteht (BGHZ 36, 155, 159 f; WM 1962, 147, 149 unter 5 b; WM 1969, 1039, 1040 unter 2; BGHZ 32, 225, 230 f zur Abgrenzung des Aufbaugebiets; vgl. auch Urteil des III. Zivilsenats vom 22. März 1965, WM 1965, 718, 719 unter 11, 1).

    Es müsse vielmehr genügen, daß die Gemeinde auf den Erwerb derartiger Grundstücke nach den im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts gegebenen Verhältnissen (mindestens) zu Tauschzwecken angewiesen sei, um später die Sanierung zweckentsprechend und mit der gebotenen Beschleunigung durchzusetzen (Hinweis auf BGHZ 36, 155, 160 zu ähnlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts nach den Aufbaugesetzen der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BBauG § 24 Rdn. 29).

  • BGH, 22.03.1965 - III ZR 211/63

    Beschluss zur Ausübung eines Vorkaufsrechts als schuldhafte Amtspflichtverletzung

    In diesem Zusammenhang etwa vorgekommene Amtspflichtverletzungen würden "in Ausübung eines öffentlichen Amtes" im Sinne des Art. 34 GG begangen sein, wenn auch die Ausübung des Vorkaufsrechts selbst kein Verwaltungsakt, sondern allein eine privatrechtsgeschäftliche Willenserklärung darstellte (vgl. das BGHZ 36, 155, 158 [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60] mit weiteren Nachweisen).

    Wenn das Gesetz auch - anders als jetzt § 24 Abs. 2 BBauG nicht ausdrücklich besagte, daß das Vorkaufsrecht nur im Interesse des Gemeinwohls ausgeübt werden dürfe, so setzten noch die nach dem Gesetz mit der Erklärung eines Gebietes zum Aufbaugebiet verfolgten Ziele dem Vorkaufsrecht der Gemeinden eine selbstverständliche, aus der Natur der Sache sich ergebende Schranke dahin, daß von diesem Recht nur im Rahmen dieser Zielsetzung und nicht etwa zu anderen, den Gesetzeszwecken fremden Zielen (privatwirtschaftliches Gewinnstreben, Förderung privater Interessen Dritter u.a.) Gebrauch gemacht werden durfte (vgl. dazu u.a. BGHZ 29, 113 und 36, 155, 158; LM Nr. 4 zu Nieders. AufbauG.).

  • BGH, 29.03.1966 - V ZR 118/63

    Späterer Widerruf der fehlerfreien Genehmigung eines Kaufvertrages - Ausübung des

    Wie sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils unter III 3 auf Seite 11 ergibt, geht das Oberlandesgericht davon aus, daß der Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem Hessischen Aufbaugosetz der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden kann, die Ausübung des Vorkaufsrechts der Gemeinde sich sonach als privatrechtliches Handeln darstellt (vgl. zu der Regelung im Rheinland-Pfälzischen Gesetz über den Aufbau in den Gemeinden vom 1. August 1949 das Urteil des Senats vom 21. November 1961, BGHZ 36, 155, 157 f) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60].

    Dies trifft im vorliegenden Fall umso mehr zu, als das Vorkaufsrecht der Gemeinde seinerseits nicht frei verfügbar im Rahmen der Privatautonomie zu eigennützigen Zwecken, als vielmehr zur Durchführung öffentlicher Aufgaben eingeräumt ist (vgl. BGHZ 32, 383, 386 [BGH 15.06.1960 - V ZR 105/59]; 36, 155, 157) [BGH 21.11.1961 - V ZR 73/60]und deren Durchführung gerade auch die Beachtung der Zwecke des Wohnsiedlungsgesetzes erfordert.

  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

    So hat der Senat zu der gegenüber § 55 Abs. 1 GmbHG schärferen Formvorschrift des § 2 GmbHG (Beurkundung - nicht nur Beglaubigung - der wechselseitigen Vertragserklärungen) ausgesprochen, daß ihr besondere schuldrechtliche Vereinbarungen der Gesellschafter untereinander, die einen von ihnen persönlich gegenüber der Gesellschaft verpflichten, aber keine mitgliedschaftsrechtliche Bindung auch für später eintretende Gesellschafter herbeiführen sollen, selbst dann nicht unterliegen, wenn die vereinbarte Leistung für die wirtschaftlichen Zwecke der Gesellschaft unerläßlich ist (Urt. d. Sen. v. 29.9.69 - II ZR 167/68, LM GmbHG § 2 Nr. 8; vgl. auch BGHZ 36, 155, 161).
  • BGH, 19.06.1970 - V ZR 151/67

    Ausübung von Vorkaufsrechten durch Gemeinde - Zustandekommen eines wirksamen

    Der Senat hat ferner die Vereinbarkeit solcher Vorkaufsrechte mit Art. 14 GG nicht in Zweifel gezogen, soweit es sich um folgende Gesetze handelt: das Rheinland-Pfälzische Aufbaugesetz vom 1. August 1949 (GVBl 317; BGHZ 36, 155; Senatsurteil von 27. Januar 1967 - V ZR 140/64) und das Schleswig-Holsteinische Aufbaugesetz vom 21. Mai 1949 (GVBl 93; Senatsurteil von 20. Februar 1963 - V ZR 182/61).
  • BGH, 18.02.1977 - V ZR 24/75

    Beschwerdewert eines Grundstücks in der Rechtsmittelinstanz - Kollision eines

    Zutreffend geht das Berufungsgericht weiter davon aus, daß die Ausübung des Vorkaufsrechts auch nach den früheren Aufbaugesetzen durch die Wahrnehmung des Wohls der Allgemeinheit gerechtfertigt sein mußte, nicht aber fiskalischen Interessen dienen durfte (BGHZ 36, 155, 157 ff).
  • BGH, 29.09.1972 - V ZR 3/71
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 29, 113, 115; 36, 155, 158; Urteil vom 15. Januar 1971 - V ZR 164/68, NJW 1971, 560 = LM § 24 BBauG Nr. 3).
  • BGH, 28.05.1969 - V ZR 21/66

    Voraussetzungen für die Entstehung und formgerechte und fristgerechte Ausübung

  • BGH, 20.02.1963 - V ZR 182/61
  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 210/66

    Kauf eines Grundstücks - Gebrauchmachen eines Vorkaufrechts - Anspruch auf

  • BGH, 02.06.1978 - V ZR 24/76

    Voraussetzungen für die Entstehung eines Vorkaufsrechts - Fortgeltung eines

  • BGH, 02.05.1962 - V ZR 124/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.11.1966 - V BLw 13/66

    Verkauf eines Ackergrundstücks - Versagung einer Genehmigung - Ausübung eines

  • BGH, 28.06.1965 - III ZR 220/62

    Unberechtigte gemeindliche Geltendmachung von Eintrittsrecht als

  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 203/60

    Anspruch auf Auflassung eines Grundstücks und Bewiligung der Eintragung - Verstoß

  • BGH, 02.05.1962 - V ZR 117/60

    Rechtsmittel

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