Rechtsprechung
BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer
Sicherungsabrede - Formularmäßig - Grundschuld - Ehegatten - Zukünftige Verbindlichkeiten - Überraschende Klausel
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AGBG § 3; BGB § 1191
Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der Ehegatten; Formularmäßige Erstreckung der Sicherungsabrede auf künftige Verbindlichkeiten; Reichweite der Unwirksamkeit - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 1191; AGBG §§ 3, 6 Abs. 1
Formularmäßige Sicherungsabrede, daß die Grundschuld am eigenen Anteil auch künftige Forderungen gegen den Ehegatten deckt, als überraschende Klausel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 106, 19
- NJW 1989, 831
- NJW-RR 1989, 434 (Ls.)
- ZIP 1989, 85
- MDR 1989, 434
- DNotZ 1989, 609
- FamRZ 1989, 261
- WM 1989, 88
- DB 1989, 423
- DB 2010, 423
- Rpfleger 1989, 94
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
In dieser Hinsicht sei die Belastung eines Miteigentumsanteils zur Sicherung künftiger Verbindlichkeiten des anderen Miteigentümers nicht mit dem in BGHZ 83, 56 [BGH 29.01.1982 - V ZR 82/81] entschiedenen Fall vergleichbar, daß ein im Alleineigentum stehendes Grundstück mit einer Grundschuld belastet und deren Deckungsbereich über den Sicherungsanlaß hinaus auf künftige Verbindlichkeiten eines Nichteigentümers erstreckt wird.Für den hier maßgebenden Rechtszustand vor Geltung des AGB-Gesetzes vom 9. Dezember 1976 (§ 28 Abs. 1 dieses Gesetzes) hat der Senat in BGHZ 83, 56 [BGH 29.01.1982 - V ZR 82/81] entschieden, daß bei einer Grundschuld, die nur aus Anlaß der Sicherung einer bestimmten fremden Verbindlichkeit bestellt wird, die formularmäßige, nicht individuell ausgehandelte Erstreckung des Sicherungszwecks auch auf alle künftigen Verbindlichkeiten des Dritten eine unwirksame Überraschungsklausel darstellt (§ 242 BGB).
Das Urteil BGHZ 83, 56 [BGH 29.01.1982 - V ZR 82/81] betraf zwar eine Sicherungsabrede bei einem derartigen Kredit; die besondere Art des Kredits ist dort aber (Seite 59) nur als zusätzlicher (»zudem«) Gesichtspunkt angeführt und auch in den späteren Entscheidungen, die keine solchen Darlehen betrafen, nicht zum Maßstab gemacht worden.
- BGH, 20.02.1987 - V ZR 249/85
Formularmäßige Erstreckung des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle …
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Ausschlaggebend ist vielmehr, daß ein Sicherungsgeber, der eine Grundschuld zwecks Sicherung einer bestimmten Forderung gegen einen Dritten bestellt, nicht damit rechnet, daß diese Sicherheit auch für ungewisse, seiner Kenntnis und Einflußnahme entzogene zukünftige Schulden des Dritten haften soll (BGHZ 100, 82, 85 [BGH 20.02.1987 - V ZR 249/85]; 102, 152, 161).Der »Überrumpelungseffekt« einer so weit gespannten Formularklausel liegt dann gerade in dem Widerspruch zwischen der durch den besonderen Anlaß der Grundschuldbestellung zutage getretenen Zweckvorstellung des Sicherungsgebers und der davon in einem nicht zu erwartenden Ausmaß abweichenden Ausweitung des Sicherungszwecks (BGHZ 100, 82, 85) [BGH 20.02.1987 - V ZR 249/85].
- BGH, 15.01.1988 - V ZR 183/86
Gesamtschuldnerausgleich in der Auseinandersetzung einer BGB -Gesellschaft; …
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Es handelte sich daher, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, um eine Gesamtgrundschuld an den Miteigentumsanteilen (…BGH Urt. vom 12. Dezember 1985, IX ZR 15/85, NJW 1986, 1487, 1488; BGHZ 103, 72, 80) [BGH 15.01.1988 - V ZR 183/86].Diese Rechtsprechung hat der Senat für das jetzt in § 3 des AGB-Gesetzes geregelte Verbot überraschender Klauseln bestätigt (BGHZ 102, 152, 158 ff.; 103, 72, 80) [BGH 15.01.1988 - V ZR 183/86].
- BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86
Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter …
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Diese Rechtsprechung hat der Senat für das jetzt in § 3 des AGB-Gesetzes geregelte Verbot überraschender Klauseln bestätigt (BGHZ 102, 152, 158 ff.; 103, 72, 80) [BGH 15.01.1988 - V ZR 183/86].Ausschlaggebend ist vielmehr, daß ein Sicherungsgeber, der eine Grundschuld zwecks Sicherung einer bestimmten Forderung gegen einen Dritten bestellt, nicht damit rechnet, daß diese Sicherheit auch für ungewisse, seiner Kenntnis und Einflußnahme entzogene zukünftige Schulden des Dritten haften soll (BGHZ 100, 82, 85 [BGH 20.02.1987 - V ZR 249/85]; 102, 152, 161).
- BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Das entspricht der Rechtsprechung aus der Zeit vor Erlaß dieses Gesetzes (BGHZ 22, 90, 92). - BGH, 28.04.1988 - III ZR 57/87
Berechnung des Verzugsschadens bei vorzeitiger Kündigung eines Ratenkredits wegen …
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Gesicherte vertragliche Zinsen konnten in der Folgezeit nicht mehr entstehen, da die Klägerin ausweislich der Klageschrift das Darlehen schon früher fällig gestellt hatte (BGH Urt. vom 28. April 1988, III ZR 57/87, NJW 1988, 1967, 1968 m. w. Nachw.). - BGH, 12.10.1978 - VII ZR 220/77
Bearbeitung von Bauteilen: Arbeiten an Bauwerken
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Davon zu unterscheiden ist das von der Rechtsprechung entwickelte Verbot »geltungserhaltender Reduktion«, also der Zurückführung einer unwirksamen Klausel auf einen noch zulässigen Inhalt durch richterliche Umgestaltung (BGHZ 72, 206, 208 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 220/77]; 84, 109, 115 ff.; 92, 312, 314 f.). - BGH, 16.10.1984 - X ZR 97/83
Werkvertrag - Ausschluß der Aufrechnung in AGB
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Davon zu unterscheiden ist das von der Rechtsprechung entwickelte Verbot »geltungserhaltender Reduktion«, also der Zurückführung einer unwirksamen Klausel auf einen noch zulässigen Inhalt durch richterliche Umgestaltung (BGHZ 72, 206, 208 [BGH 12.10.1978 - VII ZR 220/77]; 84, 109, 115 ff.; 92, 312, 314 f.). - BGH, 12.12.1985 - IX ZR 15/85
Rechtsfolgen der Befriedigung des die Zwangsvollstreckung in das Grundstück …
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Es handelte sich daher, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, um eine Gesamtgrundschuld an den Miteigentumsanteilen (BGH Urt. vom 12. Dezember 1985, IX ZR 15/85, NJW 1986, 1487, 1488; BGHZ 103, 72, 80) [BGH 15.01.1988 - V ZR 183/86]. - BGH, 17.12.1980 - VIII ZR 307/79
Formularmäßige Erstreckung von Sicherheiten auf künftig entstehende Forderungen - …
Auszug aus BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87
Für den hier maßgeblichen Rechtszustand vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes gilt nichts anderes (BGH Urt. vom 17. Dezember 1980, VIII ZR 307/79, NJW 1981, 756). - BGH, 12.12.1986 - V ZR 282/85
Änderung der formularmäßigen Zweckerklärung für Grundschulden durch mündliche …
- BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 214/80
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Gesonderte Wirksamkeitsprüfung - Trennbare …
- BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83
Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem …
- BGH, 08.05.1987 - V ZR 89/86
Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Inanspruchnahme von Sicherheiten …
- BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81
AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß
- BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83
Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags; …
- BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83
Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung …
- BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92
Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag
Da die Klausel nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll nicht in einen inhaltlich zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil trennbar ist, kann sie auch nicht in ihrem zulässigen Teil aufrechterhalten werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1988 - V ZR 75/87 = WM 1989, 88 unter I 2 b; Senatsurteil vom 18. Januar 1989 - VIII ZR 142/88 = WM 1989, 538 unter I 2 b bb). - BGH, 24.11.2016 - IX ZR 278/14
Grundschuldhaftung: Formularmäßige Erweiterung des Sicherungszwecks einer …
Die Einbeziehung erst künftig entstehender Verbindlichkeiten in den Sicherungszweck einer Grundschuld kann überraschend sein, wenn sie bei der Bestellung der Grundschuld erfolgt und Anlass der Bestellung die Gewährung eines bestimmten Darlehens ist (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1988 - V ZR 75/87, BGHZ 106, 19, 22 f; vom 18. Februar 1992 - XI ZR 126/91, WM 1992, 563, 564; vom 24. Juni 1997 - XI ZR 288/96, WM 1997, 1615; vom 20. März 2002 - IV ZR 93/01, WM 2002, 1117, 1118). - BGH, 12.05.1998 - KZR 18/97
"Subunternehmervertrag"; Kartellrechtliche Beurteilung einer Kundenschutzklausel …
Für den Fall, daß das Berufungsgericht - ggfs. nach ergänztem Vortrag der Parteien - bei seiner tatrichterlichen Auslegung (vgl. dazu BGHZ 106, 19, 25 f.; BGHZ 107, 185, 190 f. m.w.N.;… ferner MünchKomm./Kötz aaO § 6 AGBG Rdn. 9 ff.;… Stein aaO § 6 AGBG Rdn. 11) zu dem Ergebnis gelangen sollte, daß Nr. 6 Abs. 3 aaO in dieser eingeschränkten Weise als Kundenschutzklausel zu verstehen ist, weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß diese Vertragsbestimmung keinen durchgreifenden Bedenken begegnen würde.
- BGH, 18.05.1995 - IX ZR 108/94
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgenhaftung über das verbürgte Kreditlimit hinaus
Diese Senate halten bei Sicherungsgrundschulden für Tilgungsdarlehen die formularmäßige Erweiterung der dinglichen Haftung auf alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des Dritten grundsätzlich insoweit für überraschend, als sie über den Anlaß des Sicherungsvertrages hinausgehen (BGHZ 83, 56, 59 f [BGH 29.01.1982 - V ZR 82/81]; 100, 82, 85 f [BGH 20.02.1987 - V ZR 249/85]; 102, 152, 160 ff; 103, 72, 80 [BGH 15.01.1988 - V ZR 183/86]; 106, 19, 23 f; 109, 197, 201;… BGH, Urt. v. 18. Februar 1992 - XI ZR 126/91, NJW 1992, 1822; v. 14. Juli 1992 - XI ZR 256/91, WM 1992, 1648, 1649 [BGH 14.07.1992 - XI ZR 256/91]; v. 28. März 1995 - XI ZR 151/94, WM 1995, 790, 791) [BGH 28.03.1995 - XI ZR 151/94].Dafür wurde verlangt, daß eine Zerlegung in jeweils für sich verständliche und sinnvoll voneinander trennbare Bestandteile möglich ist (vgl. BGHZ 93, 29, 37, 48 ff; 106, 19, 25 ff).
Obwohl eine einwandfreie Fassung der Klausel nicht durch Weglassen einzelner Teile, sondern nur durch eine Umformulierung erreicht werden kann, handelt es sich um keine unzulässige geltungserhaltende Reduktion (vgl. aber BGHZ 106, 19, 26.
- BGH, 19.03.2010 - V ZR 52/09
Sicherungsgrundschuld: Sittenwidrigkeit einer anfänglichen Übersicherung; …
Es entsteht vielmehr eine Gesamtgrundschuld an allen Miteigentumsanteilen (Senat, BGHZ 40, 115, 120 im Anschluss an RGZ 146, 363, 366, und an Senatsurt. v. 12. April 1961, V ZR 91/59, NJW 1961, 1352; BGHZ 106, 19, 22;… Urt. v. 20. November 2009, V ZR 68/09, ZfIR 2010, 93, 94). - BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01
Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks
Hat dieser Alleineigentum am Grundstück erworben, ist für seinen Anspruch auf Rückgabe der Grundschuld der Fortbestand der vormaligen Miteigentumsanteile zu fingieren (Fortführung von BGHZ 106, 19 ff.).Sie ist aus sich heraus sinnvoll und verständlich, auch wenn der unzulässige Regelungsteil vom zulässigen getrennt wird (BGHZ 106, 19, 25).
a) Die Klägerin und W. hatten an dem ihnen ursprünglich zu je 1/2 gehörenden Grundstück eine Gesamtgrundschuld bestellt (vgl. BGHZ 106, 19, 22; BGHZ 103, 72, 80).
Nach der Vereinigung der Miteigentumsanteile ist dem dadurch Rechnung zu tragen, daß für ihren Anspruch auf Rückgabe der Grundschuld der Fortbestand der Miteigentumsanteile fingiert wird (vgl. BGHZ 106, 19, 27; RGZ 94, 155, 157, jeweils zur Duldung der Zwangsvollstreckung in einen als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil; BGHZ 90, 207, 213 f. für den Fall des anfechtbaren Erwerbs).
- BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88
Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines …
Zutreffend hält das Berufungsgericht auf der Grundlage der bisherigen Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. BGHZ 83, 56, 59 ff. [BGH 29.01.1982 - V ZR 82/81]; BGHZ 102, 152, 160 ff.; BGHZ 106, 19, 23) die Klausel insoweit für überraschend, als sie den Sicherungsumfang auch auf die künftigen Forderungen gegen die Firma Sch. ausdehnt (von der weiteren Darstellung wird abgesehen).Ist eine Formularklausel - hier die Zweckerklärung - nach ihrem Wortlaut aus sich heraus verständlich und sinnvoll trennbar in einen zulässigen und in einen unzulässigen Regelungsteil, so ist die Aufrechterhaltung des zulässigen Teils rechtlich unbedenklich (vgl. BGHZ 106, 19, 25, 26).
- BGH, 20.11.2009 - V ZR 68/09
Berechtigung eines Bruchteilseigentümers eines grundschuldbelasteten Grundstücks …
Haben Bruchteilseigentümer für eine auf ihrem Grundstück lastende Grundschuld gemeinsam eine Sicherungsvereinbarung mit dem Grundschuldgläubiger getroffen, können sie diese nur gemeinsam ändern (Abgrenzung zu Senat, BGHZ 106, 19).Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Miteigentümer, die ihr Grundstück zwecks Absicherung eines gemeinsam aufgenommenen Kredits mit einer Grundschuld belasten, den Sicherungszweck dieser Grundschuld auf künftige Verbindlichkeiten nur eines von ihnen erstrecken können, sofern hierfür nur dessen Miteigentumsanteil haftet (vgl. Senat, BGHZ 106, 19, 25;… BGH, Urt. v. 20. März 2002, IV ZR 93/01, NJW 2002, 2710, 2711).
Eine solche Berechtigung folgt auch nicht daraus, dass die Belastung eines mehreren zu ideellen Bruchteilen gehörenden Grundstücks mit einer Grundschuld zur Entstehung einer Gesamtgrundschuld an diesen Bruchteilen führt (Senat, BGHZ 40, 115, 120; 103, 72, 80; 106, 19, 22).
- BGH, 07.06.2018 - V ZB 221/17
Übrige Miteigentümer als Beteiligte bei der Zwangsversteigerung eines …
Bestellen - wie hier - mehrere Miteigentümer eine Grundschuld an dem Grundstück, so handelt es sich nämlich um eine Gesamtgrundschuld an den Miteigentumsanteilen (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 1988 - V ZR 75/87, BGHZ 106, 19, 22;… Urteil vom 20. November 2009 - V ZR 68/09, ZfIR 2010, 93 Rn. 12; dies gilt ebenso für die Hypothek). - BGH, 18.02.1992 - XI ZR 126/91
Formularmäßige Zweckerklärung als überraschende Klausel
Eine formularmäßige Zweckerklärung, die den Sicherungszweck über den durch den Anlaß des Geschäfts bestimmten Rahmen hinaus in einem nicht zu erwartenden Ausmaß erweitert, ist überraschend, auch wenn das zu sichernde Darlehen nicht zweckgebunden ist (im Anschluß an BGHZ 106, 19 = NJW 1989, 831 = LM § 1191 BGB Nr. 29).a) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine formularmäßige Zweckerklärung überraschend, wenn sie den Sicherungszweck über den durch den Anlaß des Geschäfts bestimmten Rahmen hinaus in einem nicht zu erwartenden Ausmaß erweitert (vgl. BGHZ 100, 82, 85 [BGH 20.02.1987 - V ZR 249/85]; 102, 152, 159 f.; 106, 19, 23; 109, 197, 201, 203; Senatsurteil vom 13. November 1990 - XI ZR 217/89, WM 1991, 60, 61 f.).
Das gilt auch dann, wenn Dritter der Ehegatte des Sicherungsgebers ist (BGHZ 106, 19, 24) und der Name des Dritten in die vorgedruckte Zweckerklärung maschinenschriftlich eingefügt ist (BGHZ 102, 152, 153, 160 f.).
bb) Die Ansicht des Berufungsgericht, die Ausdehnung des Sicherungszwecks verstoße selbst dann nicht gegen § 3 AGBG, wenn Anlaß der Grundschuldbestellung das Darlehen zum Wiederaufbau der Tennishalle gewesen sei, ist mit der Entscheidung BGHZ 106, 19 ff. unvereinbar.
Ausschlaggebend für die Anwendung des § 3 AGBG ist vielmehr, daß ein Sicherungsgeber, der eine Grundschuld zur Sicherung einer bestimmten Forderung bestellt, nicht damit rechnet, daß die Grundschuld auch für ungewisse, seiner Kenntnis und Einflußnahme entzogene Schulden eines Dritten haften soll (BGHZ 106, 19, 23 m.w.Nachw.).
Etwa vorhandene Möglichkeiten einer tatsächlichen Einflußnahme, für die im übrigen nichts festgestellt ist, reichen insoweit nicht aus (vgl. BGHZ 106, 19, 23 f.).
Die Ehe ist keine Solidargemeinschaft in dem Sinne, daß einem Ehegatten die Erwartung unterstellt werden könnte, mit seinem Vermögen über den Sicherungsanlaß hinaus notfalls für alle späteren Schulden des anderen Ehegatten einstehen zu müssen (BGHZ 106, 19, 24).
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
- BGH, 03.04.1996 - VIII ZR 3/95
Auskunftspflicht des Handelsvertreters über Geschäfte mit Konkurrenzunternehmen; …
- OLG Saarbrücken, 19.03.2009 - 8 U 197/08
Berechtigung eines Bruchteilseigentümers zur Erweiterung der Zweckvereinbarung …
- BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07
Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und …
- OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 8 U 449/05
Weite Zweckerklärung einer Grundschuld: Unwirksame überraschende Klausel; …
- OLG München, 02.10.2019 - 34 Wx 316/19
Löschung einer Grundschuld
- BGH, 03.06.1997 - XI ZR 133/96
Klärung der Reichweite eines Vollstreckungstitels; Erweiterung des …
- BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94
Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für …
- OLG Rostock, 25.02.2016 - 3 U 73/12
Mietvertragskündigung durch den Insolvenzverwalter: Bürgenhaftung bei …
- BGH, 25.06.1992 - IX ZR 4/91
Keine Anfechtbarkeit bei Leistungsausgleich an Dritten
- BGH, 10.12.1997 - VIII ZR 107/97
Formularmäßige Vererinbarung einer Beschränkung der Provisionspflicht …
- BGH, 18.01.1996 - IX ZR 69/95
Formularmäßige Ausdehnung der Bürgschaft auf alle bestehenden und künftigen …
- BGH, 01.06.1994 - XI ZR 133/93
Formularmäßige Erweiterung einer Bürgschaftserklärung auf alle bestehenden und …
- BGH, 23.06.2022 - V ZB 32/21
Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer …
- BGH, 16.01.1992 - IX ZR 113/91
Voraussetzungen für die Beschränkung der Unwirksamkeitsfolge auf einen inhaltlich …
- BGH, 11.05.2005 - IV ZR 25/04
Anforderungen an die Transparenz einer Klausel in einer Kreditversicherung für …
- BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 244/97
Teilunwirksamkeit einer formularmäigen Abwälzung der Sach- und …
- BGH, 25.06.1992 - VII ZR 128/91
Aushandeln von Vertragsklauseln; Unwirksame Verjährungsklausel in …
- OLG Hamburg, 13.09.1991 - 4 U 201/90
- BGH, 27.06.1995 - XI ZR 213/94
Maßgeblichkeit der Tilgungsbestimmung des Grundstückseigentümers
- OLG Saarbrücken, 03.08.2004 - 4 U 627/03
Tilgung der durch Grundschuld gesicherten Forderung durch die …
- OLG Frankfurt, 23.05.2003 - 2 U 75/02
Voraussetzungen für Löschung Grundschuld
- OLG Hamm, 27.01.2003 - 5 U 178/01
Widerruf eines Darlehensvertrages nach dem Haustürwiderrufsgesetz (HaustürWG); …
- BGH, 22.03.2016 - X ZR 18/15
AGB eines Verkehrsbetriebs: Unangemessene Benachteiligung eines Fahrgasts nach …
- BGH, 29.03.1994 - XI ZR 69/93
Unwirksamkeit einzelner Klauseln in den AGB eines Kreditkartenunternehmens
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 227/93
Wirksamkeit einer von Kindern auf Veranlassung der Eltern geleisteten Bürgschaft
- BGH, 24.09.2007 - II ZR 237/05
Umfang einer formularmäßigen Vorausabtretung gegenwärtiger und zukünftiger …
- BGH, 24.06.1997 - XI ZR 288/96
Des Sicherungszwecks einer Grundschuld auf alle künftigen Forderungen
- BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96
Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen
- BGH, 17.05.1991 - V ZR 140/90
Formularmäßige Vereinbarung einer Ankaufspflicht des Erbbauberechtigten
- BGH, 18.01.2005 - XI ZR 340/03
Streit zwischen einer Bank und dem Insolvenzverwalter einer Autohändlerin über …
- BGH, 18.01.1989 - VIII ZR 142/88
Kauf- und Warenhaus-AGB; Formularmäßige Beschränkung der zeitlichen Ausübung des …
- OLG Düsseldorf, 25.07.2003 - 3 Wx 167/03
Rechtsfolge der Belastung einzelner Bruchteile eines Grundstücks mit …
- KG, 10.01.1990 - 23 U 5932/88
Entschädigungsverpflichtung bei unverschuldeter Säumnis des Bausparers auf Grund …
- OLG Koblenz, 11.04.2018 - 10 U 1167/16
Recht zur Ersatzvornahme kann wirksam ausgeschlossen werden!
- OLG Hamburg, 29.07.1999 - 3 U 171/98
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei urheberrechtlichen Verstößen …
- BGH, 14.01.1998 - XII ZR 103/96
Zahlung auf die Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten
- OLG Frankfurt, 07.08.2015 - 19 U 5/15
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung nach § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bei marginalen …
- OLG Frankfurt, 12.03.2007 - 23 U 89/06
Allgemeine Geschäftsbedingungen; Zwangsvollstreckung: Anspruch auf Duldung der …
- BGH, 02.02.1990 - V ZR 297/88
Umfang der Haftung eines Grundstücks bei Abgabe einer Zweckerklärung im Zeitpunkt …
- OLG München, 08.08.2008 - 34 Wx 59/08
Grundbuchverfahren: Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamtes bei der …
- BGH, 04.11.1997 - XI ZR 261/96
Formularmäßige Vereinbarung einer Nichtabnahmeentschädigung für den Fall des …
- OLG Nürnberg, 20.06.1990 - 9 U 3650/89
Nichtigkeit eines Bürgschaftsvertrages wegen Formverstoßes; Unschädlichkeit einer …
- BGH, 17.07.2002 - IX ZR 469/00
Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
- KG, 22.09.2011 - 23 U 178/09
Online-Vertrag über den Kauf von Musikdateien: Intransparenz einer Klausel über …
- OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
Sicherungszweck einer Grundschuld: Überraschende Klausel in Darlehensbedingungen …
- LG Karlsruhe, 26.03.2010 - 6 O 240/09
Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Auskunftsanspruch eines rentennahen …
- OLG München, 23.06.1993 - 7 U 3294/92
Ausschlußmöglichkeit des Rückkaufsrechts des Kfz-Vertragshändlers in den AGB des …
- OLG Bremen, 17.06.2004 - 2 U 88/03
Sicherungserklärungen bei Grundschuldbestellung sind nicht nach der allgemeinen …
- OLG Stuttgart, 25.08.1994 - 14 U 25/93
Arzthaftung bei schuldhaftem Narkosezwischenfall
- LG Berlin, 12.02.2008 - 86 T 838/07
Gesamtgrundschuld: Grundbucheintragung einer teilweisen Abtretung
- OLG Hamm, 15.11.1991 - 30 U 164/91
Wirksamkeit und Inhaltskontrolle von Formularmietverträgen mit langer Laufzeit
- VG Lüneburg, 28.02.2013 - 6 A 50/11
Aufwendungsersatz; Beauftragung; Notfafllrettungsfahrt; öffentlich-rechtliche …
- OLG Saarbrücken, 17.08.2011 - 1 U 184/11
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen aus einer tierärztlichen …
- OLG Köln, 02.08.1999 - 16 U 106/98
Zur Reichweite des Sicherungszwecks einer Grundschuld bei Belastung des …
- BGH, 02.02.1995 - IX ZR 250/93
Sicherungsübereignung - Anschlußzession
- OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 159/98
- BGH, 24.03.1992 - XI ZR 205/91
Unwirksamkeit einer Zweckerklärung - Möglichkeit der Aufteilung fehlerhafter …
- LG Passau, 14.01.1992 - 2 T 195/91
Auslegung einer "Allgemeinen Vollmacht"
- LG Bonn, 26.09.2007 - 2 O 189/07
Formularmäßige Haftungserstreckung auf alle bestehenden und zukünftigen …
- OLG Hamm, 13.06.1994 - 5 U 44/94
Persönliche Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die persönliche …
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 16.04.2007 - 433 Z - 1/07
- OLG München, 04.04.1995 - 25 U 4906/94
Inhaltskontrolle einer formularmäßig getroffenen Zweckerklärung bezüglich einer …