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   BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09   

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https://dejure.org/2010,147
BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09 (https://dejure.org/2010,147)
BGH, Entscheidung vom 11.06.2010 - V ZR 85/09 (https://dejure.org/2010,147)
BGH, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 (https://dejure.org/2010,147)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 147 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 308 Nr 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 411 Abs 4 S 2 ZPO
    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: Bindungsfrist für ein Vertragsangebot bei einem finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrag; Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung; Haftung aus Verschulden bei ...

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 147 Abs. 2; BGB § 308 Nr. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Regelmäßiger Eingang einer Annahmeerklärung innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen im Falle finanzierter und beurkundungsbedürftiger Verträge bei vorheriger Bonitätsprüfung; Bewusstsein einer zumindest möglicherweise noch erforderlichen Erklärung für das ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Zustandekommen eines Kaufvertrags über fertiggestellte Eigentumswohnung bei zu langer Angebotsbindung und fehlender Annahme durch schlüssiges Verhalten (hier: Zahlung des Kaufpreises)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertragsabschluss; Frist für Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle von Vertragsabschlüssen; Schadensersatz wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss; Beweisverfahren; Schrottimmobilien; Kauf einer Eigentumswohnung; Inhaltskontrolle; Bindungsfrist; Anfechtung des ...

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Bindungsfrist und Haftung bei Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • rewis.io

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: Bindungsfrist für ein Vertragsangebot bei einem finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrag; Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung; Haftung aus Verschulden bei ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: Bindungsfrist für ein Vertragsangebot bei einem finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrag; Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung; Haftung aus Verschulden bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelmäßiger Eingang einer Annahmeerklärung innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen im Falle finanzierter und beurkundungsbedürftiger Verträge bei vorheriger Bonitätsprüfung; Bewusstsein einer zumindest möglicherweise noch erforderlichen Erklärung für das ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksame formularmäßige Bindungsfrist in Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Annahmefristen bei Grundstückskaufverträgen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wohneigentum im Strukturvertrieb

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Unangemessene Annahmefrist bei finanziertem Immobilienkauf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufliches Angebot macht Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages möglich

Besprechungen u.ä. (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 53 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 147 Abs. 2, 308 Nr. 1
    Unangemessene Annahmefrist bei finanziertem Immobilienkauf

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Bindungsfrist bei beurkundungsbedürftigen Verträgen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wohneigentum im Strukturvertrieb - Hoffnung für Käufer von Schrottimmobilien

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Unangemessene Annahmefrist bei finanziertem Immobilienkauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei der Fristbemessung zur Annahme eines Angebots! (IMR 2010, 342)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann liegt schlüssige Annahmeerklärung vor? (IMR 2010, 486)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Überlange Annahmefrist in AGB des Verkäufers: Schadensersatzpflicht? (IMR 2010, 485)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verstreichenlassen von Fristen im selbständigen Beweisverfahren: Präklusion? Beweislastumkehr? (IBR 2010, 1278)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Einwendungen im Beweisverfahren: Präklusion im Hauptsacheprozess! (IBR 2011, 310)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2873
  • ZIP 2010, 1854
  • MDR 2010, 1077
  • DNotZ 2010, 913
  • NZBau 2010, 697
  • NZM 2010, 587
  • WM 2010, 1514
  • BB 2010, 2398
  • DB 2010, 2726
  • BauR 2010, 1585
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 234/84

    Auslegung von AGB-Bestimmungen einer Hypothekenbank - Konkludente

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    Unter Berücksichtigung der für den Vertragsgegenstand typischen Umstände ergibt die Abwägung der Interessen der Verhandlungspartner (dazu etwa BGH, Urt. v. 6. März 1986, III ZR 234/84, NJW 1986, 1807, 1808; Staudinger/Coester-Waltjen, aaO, Rdn. 10; Dammann in Wolf/L./P., AGB-Recht, 5. Aufl., § 308 Nr. 1 Rdn. 10 ff.) vorliegend, dass die in dem Angebot enthaltene Bindungsfrist von vier Monaten und drei Wochen den Käufer unangemessen lang in seiner Dispositionsfreiheit beeinträchtigt und daher nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam ist.

    Geht eine Bindungsfrist - wie hier - wesentlich über den in § 147 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitraum hinaus - dieser ist bei dem finanzierten Kauf einer Eigentumswohnung regelmäßig mit vier Wochen zu bemessen (dazu unten cc (1)) -, stellt dies nur dann keine unangemessene Beeinträchtigung dar, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter dem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (BGH, Urt. v. 6. März 1986, III ZR 234/84, aaO).

    b) Eine Annahme der nach § 150 Abs. 1 BGB als neues Angebot geltenden verspäteten Annahmeerklärung durch Schweigen (dazu etwa BGH, Urt. v. 6. Januar 1951, II ZR 46/50, NJW 1951, 313; Urt. v. 6. März 1986, III ZR 234/84, NJW 1986, 1807, 1809) kommt bei besonders bedeutsamen Rechtsgeschäften, wozu beurkundungsbedürftige Grundstücksgeschäfte gehören, schon nicht in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juni 1994, XII ZR 227/92, NJW-RR 1994, 1163, 1185 m.w.N.).

  • BGH, 29.11.1994 - XI ZR 175/93

    Behandlung schlüssigen Verhaltens ohne Erklärungsbewußtsein als Willenserklärung

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist (vgl. BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, NJW 1995, 953 m.w.N.; ferner Senat BGHZ 110, 220, 222; 138, 339, 348).

    Ein solcher liegt nur vor, wenn ein sich in missverständlicher Weise Verhaltender bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urt. v. 29. November 1994, XI ZR 175/93, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 311/89

    Entreicherung bei Rückabwicklung eines formnichtigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    Danach können nur solche Aufwendungen kondiziert oder in die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einbezogen werden, für die der andere Teil nach den Vorschriften zu dem fehlgeschlagenen Geschäft oder nach dem Willen der Vertragsschließenden das Entreicherungsrisiko tragen sollte (Senat BGHZ 116, 251, 255 f.).

    aa) Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach der genannten Anspruchsgrundlage führen kann (vgl. BGH, Urt. v. 28. Mai 1984, III ZR 63/83, NJW 1984, 2816, 2817; Urt. v. 12. November 1986, VIII ZR 280/85, NJW 1987, 639, 640 m.w.N.; Urt. v. 27. Mai 2009, VIII ZR 302/07, NJW 2009, 2590; vgl. auch Senat, BGHZ 116, 251, 257).

  • BGH, 01.06.1994 - XII ZR 227/92

    Rechtsnatur der Einigung der Vertragsparteien über die vertraglich vereinbarte

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    Vor diesem Hintergrund hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass das Erlöschen des Antrages nicht nur die Bindung des Antragenden nach § 145 BGB beseitigt, sondern dazu führt, dass der Antrag nicht mehr angenommen werden kann; dieser ist nicht mehr existent (BGH, Urt. v. 1. Juni 1994, XII ZR 227/92, NJW-RR 1994, 1163, 1164; ebenso etwa Erman/Armbrüster, aaO, § 146 Rdn. 4; MünchKomm-BGB/Kramer, 5. Aufl., § 146 Rdn. 3; vgl. auch Thode, ZNotP 2005, 162, 165 mit weiteren Argumenten).

    b) Eine Annahme der nach § 150 Abs. 1 BGB als neues Angebot geltenden verspäteten Annahmeerklärung durch Schweigen (dazu etwa BGH, Urt. v. 6. Januar 1951, II ZR 46/50, NJW 1951, 313; Urt. v. 6. März 1986, III ZR 234/84, NJW 1986, 1807, 1809) kommt bei besonders bedeutsamen Rechtsgeschäften, wozu beurkundungsbedürftige Grundstücksgeschäfte gehören, schon nicht in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 1. Juni 1994, XII ZR 227/92, NJW-RR 1994, 1163, 1185 m.w.N.).

  • BGH, 13.12.1989 - VIII ZR 204/82

    Rechtsfolgen eines Zwischenurteils über den Grund in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch bereits wiederholt entschieden, dass die Zulassung verspäteten Vorbringens in den Tatsacheninstanzen nicht mehr durch das Revisionsgericht beseitigt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 4. Mai 1999, XI ZR 137/98, NJW 1999, 2269, 2270; BGH, Beschl. v. 26. Februar 1991, XI ZR 163/90, NJW 1991, 1896 f.; BGH, Urt. v. 13. Dezember 1989, VIII ZR 204/82, NJW 1990, 1302, 1304; BGH, Urt. v. 21. Januar 1981, VIII ZR 10/80, NJW 1981, 928 f.).
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 63/83

    Formularmäßige Vereinbarung der Unwiderruflichkeit eines Überweisungsauftrags;

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    aa) Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach der genannten Anspruchsgrundlage führen kann (vgl. BGH, Urt. v. 28. Mai 1984, III ZR 63/83, NJW 1984, 2816, 2817; Urt. v. 12. November 1986, VIII ZR 280/85, NJW 1987, 639, 640 m.w.N.; Urt. v. 27. Mai 2009, VIII ZR 302/07, NJW 2009, 2590; vgl. auch Senat, BGHZ 116, 251, 257).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 358/86

    Verjährung des Werklohnanspruchs bei formularmäßiger Musterprozeßvereinbarung

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    Zu erstatten sind jedoch nur Schäden, die gerade durch die Unwirksamkeit der Klausel verursacht worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 8. Oktober 1987, VII ZR 358/86, NJW 1988, 197, 198).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1988 - 10 U 98/87
    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    Das gilt auch dann, wenn die Beklagte eine im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzte Frist zur Stellungnahme hat verstreichen lassen (a.A. OLG Düsseldorf, Urt. v. 14. Januar 1988, 10 U 98/87, juris, Rdn. 10).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass ein Gericht Vorbringen der Parteien zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 22, 267, 274; 65, 293, 295; 88, 366, 375 f.; Senat, BGHZ 154, 288, 300) - das gilt auch für Rechtsausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz -, kann das Berufungsurteil nur so verstanden werden, dass es von dem unzutreffenden Rechtssatz ausgegangen ist, die Würdigung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung komme auch dann in Betracht, wenn die Parteien der Auffassung sind, der Vertrag sei bereits zustande gekommen.
  • BGH, 02.11.1989 - IX ZR 197/88

    Schuldhafte Verkürzung der Zwangsverwaltungsmasse durch den Verwalter

    Auszug aus BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
    Soweit einem tatsächlichen Verhalten auch ohne ein solches Erklärungsbewusstsein oder ohne einen Rechtsbindungswillen die Wirkungen einer Willenserklärung beigelegt werden (vgl. BGHZ 91, 324, 329 f.; 109, 171, 177), geschieht dies zum Schutze des redlichen Rechtsverkehrs und setzt einen Zurechnungsgrund voraus.
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

  • BGH, 14.01.1971 - VII ZR 3/69

    Rechtsfolgen der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BGH, 02.02.1990 - V ZR 266/88

    Bestätigung eines Rechtsgeschäfts

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das

  • BGH, 21.01.1981 - VIII ZR 10/80

    Untersuchungspflicht des Gebrauchtwagenverkäufers; Haftung für Unfallschäden

  • BGH, 26.02.1991 - XI ZR 163/90

    Anfechtung der Zulassung in erster Instanz zurückgewiesener Angriffs- und

  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

  • BGH, 04.05.1999 - XI ZR 137/98

    Kündigung eines Darlehens

  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 22.10.2003 - IV ZR 398/02

    Zur Frage der Wirksamkeit von Treuhandverträgen und -vollmachten bei

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

  • BGH, 31.01.1951 - II ZR 46/50
  • BGH, 19.12.2007 - XII ZR 13/06

    Rechte des Vermieters eines Messestandes bei Nichterfüllung des Vertrages durch

  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 135/93

    Rechtsnatur eines freibleibenden Angebots; Voraussetzungen der Annahme durch

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96

    Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht

  • BGH, 14.04.1999 - VIII ZR 370/97

    Zeitliche Bindung an ein Vertragsangebot

  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 175/09

    Städtebaulicher Vertrag: Rechtsnatur einer im Rahmen eines Einheimischenmodells

  • OLG Dresden, 26.06.2003 - 19 U 512/03

    Bindungsfrist von zehn Wochen für die Annahme eines formularmäßigen notariellen

  • BGH, 07.11.1978 - VI ZR 171/77

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das

  • BGH, 23.03.1988 - VIII ZR 175/87

    Zustandekommen eines Vertrages mit dem Abschlußvertreter

  • BGH, 24.02.2016 - XII ZR 5/15

    Mietvertrag über eine Freifläche zur Errichtung eines Mobilfunkmastes:

    Zur Annahme eines gemäß § 147 Abs. 2 BGB verspäteten Angebots, wenn beide Vertragsparteien von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen (im Anschluss an BGH Urteile vom 11. Juni 2010, V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 und vom 27. September 2013, V ZR 52/12, NJW 2014, 854).

    Sie beginnt daher schon mit der Abgabe der Erklärung und nicht erst mit deren Zugang bei dem Empfänger (BGH Urteile vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 11 und vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 11 mwN).

    Zu den regelmäßigen Umständen im Sinne des § 147 Abs. 2 BGB gehören auch verzögernde Umstände, die der Antragende kannte oder kennen musste (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12 und Senatsurteil vom 19. Dezember 2007 - XII ZR 13/06 - NJW 2008, 1148 Rn. 21 mwN).

    Soweit das Berufungsgericht sich für seine abweichende Rechtsauffassung zur Beweislast auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2010 stützt (V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12), geht das fehl.

    Damit in Einklang steht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Annahmefrist bei anderen Vertragsarten, die selbst für finanzierte Bauträgerverträge (BGH Urteil vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 12) oder den finanzierten Kauf einer Eigentumswohnung, dessen Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 12), von einer Annahmefrist von in der Regel vier Wochen ausgeht.

    Der Erklärende muss zumindest Zweifel am Zustandekommen des Vertrags haben (BGH Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 18 mwN und vom 27. September 2013 - V ZR 52/12 - NJW 2014, 854 Rn. 19).

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn beide Parteien von einem wirksamen Vertragsschluss ausgehen (BGH Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09 - NJW 2010, 2873 Rn. 18 mwN).

  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

    Denn die Annahmefrist, die sich in der Regel zusammensetzt aus der Zeit für die Übermittlung des Antrages an den Empfänger, für dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie für die Übermittlung der Antwort an den Antragenden, ist nicht starr, sondern kann sich bei Vorliegen absehbarer Verzögerungen, die ein verständiger Antragsteller vor dem Hintergrund des mit der Verlängerung der Bindungsfrist einhergehenden Schwebezustandes und des ihm daraus erwachsenden Nachteils billigerweise in Rechnung zu stellen pflegt, verlängern (BGH, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, WM 2010, 1514 Rn. 11 f. mwN).
  • BGH, 13.05.2016 - V ZR 265/14

    Formnichtiges Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrages: Zusätzliche

    Die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen wie etwa die Kaufpreiszahlung sind grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen (näher Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 16 ff.; Urteil vom 7. Juni 2013 - V ZR 10/12, NJW 2013, 3434 Rn. 27).

    Das Erlöschen des Antrags beseitigt nicht nur die Bindung des Antragenden nach § 145 BGB, sondern führt dazu, dass der Antrag nicht mehr angenommen werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 15 mwN; ebenso für ein nicht bindendes Angebot Senat, Urteil vom 26. Februar 2016 - V ZR 208/14, ZNotP 2016, 63 Rn. 21).

  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12

    Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle

    Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Bauträgerverträgen kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen erwartet werden (§ 147 Abs. 2 BGB; Fortführung von Senat, Urteil vom 11. Juni 2010, V ZR 85/09, NJW 2010, 2873).

    Folglich ist der Weg für eine Inhaltskontrolle dieser Vertragsabschlussklausel nach § 308 Nr. 1 BGB frei (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 7).

    Dass die Beklagte hieran ein schutzwürdiges Interesse hatte, hinter dem das Interesse des Klägers an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen musste mit der Folge, dass er nicht unangemessen benachteiligt wurde (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 8), ist nicht ersichtlich.

    Bei der Bemessung der danach zu bestimmenden Annahmefrist, welche sich aus der Zeit für die Übermittlung des Antrags an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie aus der Zeit für die Übermittlung der Antwort an den Antragenden zusammensetzt und die mit der Abgabe des Angebots zu laufen beginnt (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 Rn. 11), ist ein objektiver Maßstab anzulegen.

    bb) Gemessen an diesen Grundsätzen erachtet der Senat bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen über den Erwerb einer fertiggestellten Eigentumswohnung, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, eine Frist für den Eingang der Annahmeerklärung von vier Wochen als angemessen (Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 11 mwN).

    cc) Ob bei der Bestimmung, welche Frist angemessen im Sinne von § 308 Nr. 1 BGB ist, im konkreten Fall absehbare Verzögerungen zu berücksichtigen sind (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 12 mwN), oder ob insoweit allein eine generalisierende und typisierende Betrachtung geboten ist (vgl. H. Schmidt in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., § 308 Nr. 1 BGB Rn. 11), bedarf hier keiner Entscheidung.

    dd) Geht die Bindungsfrist - wie hier - wesentlich über den in § 147 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitraum hinaus, stellt dies nur dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter welchem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, Rn. 8).

    Die durch die Unwirksamkeit entstandene Lücke kann nicht im Wege ergänzender Vertragsauslegung geschlossen werden, weil die Bindungsklausel als Vertragsabschlussklausel nicht Gegenstand eines Vertrags ist und eine sinnentsprechende Anwendung der Grundsätze von der ergänzenden Vertragsauslegung wegen des Vorrangs der Regelung in § 147 Abs. 2 BGB nicht möglich ist (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 Rn. 10).

    Das hat zur Folge, dass nicht nur die Bindung des Antragenden beseitigt wird, sondern der Antrag nicht mehr angenommen werden kann, weil er nicht mehr existent ist (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 15).

    Denn dem Kläger war nicht bewusst, dass für das Zustandekommen des Vertrags möglicherweise noch eine Willenserklärung seinerseits erforderlich war (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, aaO, Rn. 16 ff. m.umfangr.N.).

    Der Kläger hat nur deshalb den Kaufpreis bezahlt und den Vertrag durchgeführt, weil er bis zu der Kenntnis von der Senatsentscheidung vom 11. Juni 2010 (V ZR 85/09, NJW 2010, 2873) von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen war.

    Zwar gibt es Prozesszinsen (§ 818 Abs. 4, § 291 BGB) erst ab der Fälligkeit der Schuld (§ 291 Satz 1 Halbs. 2 BGB), und das in einer Zug-um- Zug-Verurteilung zum Ausdruck kommende Zurückbehaltungsrecht steht dem Eintritt der Fälligkeit entgegen (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2876 Rn. 30; BGH, Urteil vom 14. Januar 1971 - VII ZR 3/69, BGHZ 55, 198, 200).

    Das trifft für die von dem Kläger geltend gemachten Finanzierungskosten nicht zu; denn sie resultieren nicht aus der zu langen Bindungsfrist in dem Angebot, sondern beruhen ausschließlich auf seiner früheren Ansicht, dass mit der Annahmeerklärung der Beklagten ein Vertrag zustande gekommen sei (siehe zu allem Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2875 Rn. 24 f.).

  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 208/14

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages: Wirksamkeit einer

    Dieser Zeitraum beträgt bei einem - wie hier - finanzierten und beurkundungsbedürftigen Vertrag, dessen Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, vier Wochen ab Abgabe des Angebots (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 12 f.).

    Geht die Bindungsfrist wesentlich über den in § 147 Abs. 2 BGB bestimmten Zeitraum hinaus, stellt dies nur dann keine unangemessene Benachteiligung dar, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter welchem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (Senat, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 8, vom 27. September 2013 - V ZR 52/12, WM 2013, 2315 Rn. 14 f. und vom 17. Januar 2014 - V ZR 5/12, NJW 2014, 857 Rn. 11).

    Denn nach dieser Vorschrift führt der Ablauf der Annahmefrist nicht nur zum Fortfall der Bindungswirkung nach § 145 Halbsatz 1 BGB, sondern zum Fortfall des Angebots (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 15 und vom 22. November 2013 - V ZR 229/12, juris Rn. 10; Erman/Armbrüster, BGB, 14. Aufl., § 146 Rn. 4).

    Sie beginnt mit der Abgabe des Angebots (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 11).

    Die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen wie etwa die Kaufpreiszahlung oder auch die Entgegennahme der Auflassung sind grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen (Senat, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 16-18 und vom 17. Januar 2014 - V ZR 108/13, Wohnungseigentümer 2014, 113, 114 = juris Rn. 14).

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 381/13

    Haftung eines Arztes für psychische Folgen der unerwünschten Mitteilung einer

    Eine Schadensersatzpflicht besteht nur, wenn die Tatfolgen, für die Ersatz begehrt wird, aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte vertragliche oder vorvertragliche Pflicht übernommen worden ist (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1958 - VI ZR 65/57, BGHZ 27, 137, 140 f.; vom 22. Mai 2012 - VI ZR 157/11, VersR 2012, 905 Rn. 14; BGH, Urteile vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 24; vom 14. März 2006 - X ZR 46/04, NJW-RR 2006, 965 Rn. 9; vom 11. Januar 2005 - X ZR 163/02, NJW 2005, 1420, 1421 f.; MünchKommBGB/Oetker, 6. Aufl., § 249 Rn. 122, 124; MünchKommBGB/Wagner, aaO Rn. 366 ff.; Staudinger/Schiemann, BGB, Neubearb.
  • OLG Nürnberg, 31.01.2012 - 1 U 1522/11

    Kauf einer Eigentumswohnung: Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung des

    Unabhängig davon ergibt sich die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Inhaltskontrolle auch aus § 310 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BGB (ebenso BGH NJW 2010, 2873 für einen gleichgelagerten Sachverhalt).

    bb) Zwar erstreckt sich die Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen typischerweise auf den Inhalt eines Vertrages; die Bestimmung des § 308 Nr. 1 BGB unterstellt aber auch bestimmte Vertragsabschlussklauseln - die nicht den Inhalt, sondern eine Modalität des Vertragsabschlusses betreffen - der Inhaltskontrolle (BGH NJW 2010, 2873; OLG Dresden BauR 2005, 559).

    37 cc) Welche Bindungsfrist angemessen ist, ist unter Berücksichtigung der für den Vertragsgegenstand typischen Umstände durch die Abwägung der Interessen der Verhandlungspartner zu beurteilen (BGH NJW 2010, 2873; NJW 1986, 1807; Palandt-Grüneberg, aaO, § 308 Rn. 4).

    Dabei wiegt bei Immobilienkäufen das Interesse des Käufers erheblich, weil er während bestehender Bindung von günstigeren Angeboten regelmäßig keinen Gebrauch machen kann, während der Verkäufer in jeder Hinsicht frei bleibt (BGH NJW 2010, 2873).

    Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäften kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb von vier Wochen erwartet werden; eine längere Frist stellt nur dann keine unangemessene Beeinträchtigung dar, wenn der Verwender hierfür ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter dem das Interesse des Kunden an dem baldigen Wegfall seiner Bindung zurückstehen muss (BGH NJW 2010, 2873).

    Eine Bindungsfrist von vier Monaten und drei Wochen für die Annahme des Angebots über den Kauf einer bereits fertig gestellten Wohnung ist unangemessen, auch wenn der Verkäufer dem Käufer bei der Finanzierung behilflich ist und dazu eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden muss, ferner der Verkäufer seine eigene Erfüllungsfähigkeit etwa unter dem Blickwinkel einer bei Zustandekommen des Vertrages notwendig werdenden Pfandfreistellung abklären muss (BGH NJW 2010, 2873).

    Diese vom Kläger und vom Landgericht herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 11.6.2010 (NJW 2010, 2873) bezieht sich allerdings auf einen nicht vollständig vergleichbaren Sachverhalt.

    Das ist jedoch nicht der Fall; denn mit der Regelung des § 147 Abs. 2 BGB hat der Gesetzgeber den Interessenkonflikt auch für Konstellationen der vorliegenden Art angemessen austariert (BGH NJW 2010, 2873).

    Sie beginnt daher schon mit der Abgabe der Erklärung und nicht erst mit deren Zugang bei dem Empfänger (BGH NJW 2010, 2873).

    Auch bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss regelmäßig eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung jedenfalls innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGH NJW 2010, 2873).

    Ob eine längere Bindungsfrist bei Bauträgerverträgen anzuerkennen ist, hält der Bundesgerichtshof für zweifelhaft (BGH NJW 2010, 2873).

    Eine Annahme der nach § 150 Abs. 1 BGB als neues Angebot geltenden verspäteten Annahmeerklärung durch Schweigen kommt bei besonders bedeutsamen Rechtsgeschäften, wozu beurkundungsbedürftige Grundstücksgeschäfte gehören, nicht in Betracht (BGH NJW 2010, 2873).

    Dies gilt aber nicht für außergewöhnliche und besonders bedeutsame, insbesondere beurkundungsbedürftige Geschäfte (BGH NJW-RR 1994, 1163; NJW 2010, 2873) wie den Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung zu mehr als 100.000 EUR im vorliegenden Fall.

    Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt aber das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist; der Erklärende muss zumindest Zweifel an dem Zustandekommen des Vertrages haben (BGH NJW 2010, 2873).

    Ein solcher liegt nur vor, wenn ein sich in missverständlicher Weise Verhaltender bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können, dass die in seinem Verhalten liegende Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und wenn der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH NJW 2010, 2873).

    Beurkundungs- und Grundbuchkosten ebenso wie die Grunderwerbsteuer hat auch bei der Rückabwicklung nichtiger Kaufverträge der Käufer zu tragen; das folgt aus der Wertung des § 448 Abs. 2 BGB (BGH NJW 2010, 2873 Tz. 21 - zitiert nach juris) und aus dem Umstand, dass diese Kosten an den Abschluss des Grundgeschäfts anknüpfen, nicht an den rechtsgrundlosen Erwerb (Schwab, in: Münchner Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 818 Rn. 143).

    Durch § 308 Nr. 1 BGB soll der Vertragspartner lediglich vor den Nachteilen bewahrt werden, die sich aus einer zu langen Annahmefrist ergeben; von dem Schutzzweck der Regelung erfasst sind daher nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bindung des Vertragspartners verursacht worden sind (BGH NJW 2010, 2873).

  • OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18

    Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt

    aa) Die Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer Haftung des Verwenders für Schäden, weil dieser durch die Verwendung unwirksamer Klauseln seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinem Vertragspartner verletzt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 - und BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09).

    aa) Bereits oben unter 1 b) wurde ausgeführt, dass die Verwendung einer unwirksamen AGB-Klausel nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer Haftung des Verwenders für Schäden führt, weil dieser durch die Verwendung unwirksamer Klauseln seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinem Vertragspartner verletzt (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 - und BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09).

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des

    So hat der Bundesgerichtshof - in Fällen bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung von nicht zustande gekommenen oder unwirksamen Verträgen - entschieden, es sei im Einzelfall zu prüfen, inwieweit das jeweilige Entreicherungsrisiko gemäß § 818 Abs. 3 BGB nach den Vorschriften zu dem fehlgeschlagenen Geschäft oder nach dem Willen der Vertragschließenden jeweils der einen oder anderen Partei zugewiesen sein solle (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145 f; vom 6. Dezember 1991 - V ZR 311/89, BGHZ 116, 251, 256; vom 26. September 1995 - XI ZR 159/94, NJW 1995, 3315, 3317; vom 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97, NJW 1998, 2529, 2530; vom 15. März 2002 - V ZR 396/00, NJW 2002, 1872, 1875; vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 21; vgl. hierzu MünchKomm-BGB/Schwab, aaO Rn. 129 ff; 209 ff; Staudinger/Lorenz, aaO Rn. 2, 41 ff).
  • BGH, 07.06.2013 - V ZR 10/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete

    So wäre es hier, da bei der Annahme sowohl die Zeitspanne von vier Wochen, innerhalb derer der Antragende auf sein Angebot zum Kauf einer Eigentumswohnung nach § 147 Abs. 2 BGB den Eingang der Antwort des Empfängers unter regelmäßigen Umständen erwarten darf (Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 Rn. 12) als auch die in dem Angebot bestimmte Bindungsfrist von einem Monat verstrichen waren.

    Die Vorschriften der §§ 307 bis 309 BGB erstrecken sich auf sog. Vertragsabschlussklauseln, zu denen die von dem Verwender vorformulierten einseitigen Erklärungen des anderen Teils zur Geltung seines Angebots gehören (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873 Rn. 8; BGH, Urteil vom 23. März 1988 - VIII ZR 175/87, BGHZ 104, 95, 98 f.).

    Dafür fehlt es hier aber an den Voraussetzungen, da das dispositive Gesetzesrecht eine Regelung für den Konflikt des Interesses des Antragenden an der Wiedererlangung der Dispositionsfreiheit und des Empfängers an einer hinreichenden Zeit für seine Entscheidung bereitstellt (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 Rn. 10), so dass die ersatzlose Streichung der unwirksamen Klausel keine den typischen Interessen der Vertragsparteien unangemessene Regelung zur Folge hat.

    Der Senat hat bereits ausgeführt, dass eine Annahme der nach § 150 Abs. 1 BGB als neues Angebot geltenden verspäteten Annahmeerklärung durch Schweigen bei den beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht kommt (Urteil vom 11. Juni 2010 - V ZR 85/09, NJW 2010, 2873, 2874 f. Rn. 16) und dass die von dem anderen Teil zur Erfüllung vorgenommenen Handlungen (insbesondere die Kaufpreiszahlung) grundsätzlich nicht als schlüssige Annahmeerklärung auszulegen sind (aaO, Rn. 14, 15).

  • BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 238/18

    Zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZR 116/12

    Haftungsrechtlicher Zurechnungszusammenhang: Sturz eines

  • BGH, 22.05.2012 - VI ZR 157/11

    Arzthaftung: Einstandspflicht für die Folgen eines notwendigen Zweiteingriffs

  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 5/12

    Vorformulierter Bauträgervertrag: Inhaltskontrolle für eine Bindungsfristregelung

  • AG Brandenburg, 28.11.2017 - 34 C 146/16

    Imkerhaftung wenn Personen von Bienen gestochen werden

  • BGH, 14.04.2016 - IX ZR 197/15

    Rechtsmittelverfahren: Prüfungsumfang bei Fortführung des Verfahrens durch das

  • BGH, 09.12.2020 - VIII ZR 371/18

    Zu Ansprüchen des Mieters auf Schadensersatz nach einem Auszug aus der

  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 181/10

    Vertrag über ein Ausbauhaus: Auslegung einer Klausel über die Annahmefrist;

  • BGH, 25.01.2013 - V ZR 118/11

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Anspruch auf Prozesszinsen bei

  • LG Leipzig, 26.04.2011 - 6 O 109/10
  • OLG Stuttgart, 30.11.2021 - 10 U 58/21

    Selbständiges Beweisverfahren: Enden der Hemmung der Verjährung hinsichtlich

  • BGH, 15.01.2016 - V ZR 278/14

    Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrages: Berücksichtigung der vom

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Auslegung eines Norm-Sonderkundenvertrages

  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 14/12

    Stromversorgungsvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Erstlaufzeit des

  • BGH, 07.07.2015 - VI ZR 372/14

    Bankenaufsicht: Schutzzweck der Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften

  • BGH, 21.06.2023 - VIII ZR 303/21

    Schadensersatzpflicht eines Vermieters bei schuldhaft nicht vertragsgemäßer

  • KG, 14.08.2015 - 9 U 74/14

    Notarhaftung: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Bindungsfrist an ein

  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 31/12

    Erbbaurecht: "Stellen" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem von einer

  • BGH, 16.09.2021 - IX ZR 213/20

    Erlöschen eines Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) des Schuldners durch

  • OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20

    Bauvertrag ohne Sicherheitenleistung: Anspruch des Verbrauchers auf

  • OLG Frankfurt, 01.08.2013 - 15 U 163/12

    Hinweispflicht des Fachunternehmers auf mögliche Beschädigung von Fugen durch

  • BGH, 22.11.2013 - V ZR 229/12

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung auf Grundlage der

  • OLG Hamm, 14.11.2012 - 31 U 92/12

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Annahme eines Darlehensvertrages zur

  • AG Brandenburg, 07.09.2020 - 31 C 235/18

    Mängel aufgrund fehlerhafter Montage: Wie hoch ist die Minderung?

  • OLG München, 13.12.2011 - 9 U 2533/11

    Gewährleistung im Bauvertrag: Anfechtbarkeit einer objektiv verfrühten

  • AG Brandenburg, 04.06.2015 - 34 C 60/14

    Haftung bei psychischen Erkrankungen (hier: posttraumatische Belastungsstörung)

  • BGH, 24.08.2017 - III ZR 558/16

    Notarhaftung: Verschulden des die Annahme eines Vertragsangebots beurkundenden

  • OLG Frankfurt, 31.08.2018 - 13 U 191/16

    Bauvertrag: Schadensersatzanspruch statt der Leistung (kleiner Schadensersatz),

  • OLG München, 26.08.2015 - 7 U 647/13

    Bindungsfrist an Kaufangebot beim Erwerb einer Eigentumswohnung

  • OLG Dresden, 20.12.2011 - 14 U 1259/11

    Formularmäßige Vereinbarung der Fortgeltung der Bindungswirkung des

  • BGH, 23.01.2020 - III ZR 28/19

    Notarhaftung, unbefristete Fortgeltungsklausel - Notarhaftung bei Beurkundung

  • BGH, 06.09.2012 - VII ZR 72/10

    Werklohnanspruch des Nachunternehmers: Leistungsverweigerungsrecht des

  • BGH, 17.10.2014 - V ZR 289/13

    Der abgetretene Bereicherungsanspruch - Verurteilung Zug um Zug und das

  • KG, 10.04.2013 - 9 W 94/12

    Selbständiges Beweisverfahren: Anwendbarkeit der Vorschriften über die

  • BGH, 17.01.2014 - V ZR 108/13

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf: Umfang der Aufklärungspflichten des

  • BGH, 08.11.2013 - V ZR 145/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Angebotsfortsetzungsklausel in

  • OLG Frankfurt, 15.12.2023 - 17 U 66/22

    Anspruch auf Aktienübertragung bei bestandskräftiger Freigabeentscheidung

  • BGH, 25.10.2013 - V ZR 12/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit einer Klausel über die unbefristete

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 6 U 193/10

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Inhaltskontrolle der

  • BGH, 09.05.2014 - V ZR 266/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle einer Klausel über die

  • OLG Frankfurt, 17.10.2011 - 1 U 33/11

    Unwirksame Klauseln in Stromlieferungsverträgen

  • OLG Zweibrücken, 17.07.2018 - 1 U 86/17

    Bauvertrag: Darlehensvertrag als geeignete Bauhandwerkersicherung;

  • OLG Hamburg, 05.02.2024 - 9 U 92/23
  • OLG Rostock, 25.06.2014 - 6 U 11/13

    Insolvenzverfahren: Bereicherungsanspruch bei irrtümlicher Geldüberweisung an den

  • OLG Karlsruhe, 04.11.2020 - 9 W 48/20

    Kostenentscheidung bei vorprozessualer Verjährung der Klageforderung

  • KG, 15.06.2015 - 24 U 84/14
  • OLG Naumburg, 29.04.2015 - 5 U 7/15

    Notarhaftung: Fehlender Hinweis auf mögliche Unwirksamkeit eines Kaufangebots

  • OLG München, 11.08.2016 - 34 SchH 7/16

    Annahme eines Angebots unter Abwesenden

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 79/12

    Rückzahlungsanspruch gezahlter Erhöhungsbeträge aus ungerechtfertigter

  • OLG München, 05.02.2015 - 1 U 3768/14

    Schadensersatz im Rahmen der Notarhaftung

  • OLG Dresden, 06.12.2011 - 14 U 750/11

    Sechs Wochen Bindefrist: In Bauträger-AGB wirksam!

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 100/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • LG Schweinfurt, 23.01.2015 - 22 O 135/13

    Konkludente Abnahme mit Ablauf der Prüfungsfrist nach Fertigstellung

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 345/11

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • OLG Köln, 28.02.2014 - 16 W 34/13

    Ablehnung der Verlängerung einer Stellungnahmefrist im selbständigen

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 60/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

    Anspruch gegen ein Gasversorgungsunternehmen auf Rückzahlung von aufgrund einer

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 23/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 24/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 23.01.2013 - VIII ZR 59/12

    Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

  • BGH, 04.12.2012 - VIII ZR 4/12

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen eines Normsonderkunden gegen den

  • BFH, 07.02.2022 - II B 6/21

    Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht

  • LG Hamburg, 30.06.2017 - 308 O 34/16

    Zinsänderungsklausel einer Bank für Darlehen: Unangemessene Benachteiligung des

  • KG, 26.02.2019 - 1 W 146/18

    Stellung eines Eintragungsantrags durch den beglaubigenden Notar

  • BGH, 10.09.2015 - III ZR 183/14

    Belehrungpflichten eines Notars beim Aushandeln einer Vertragsbestimmung

  • BGH, 14.11.2012 - VIII ZR 61/12
  • OLG Oldenburg, 25.07.2019 - 14 U 34/19

    Wer schweigt, der bleibt!

  • OLG Zweibrücken, 02.09.2022 - 7 U 57/21

    Weder Krankheit noch Lockdown rechtfertigen Kündigung eines Pachtvertrags

  • BFH, 23.02.2022 - II B 26/21

    Persönliche Steuerbefreiung von der Grunderwerbsteuer

  • OLG Hamburg, 11.07.2014 - 8 U 74/13

    Anwaltshaftung: Pflichten bei vorhersehbaren Fehlern des Gerichts

  • OLG München, 03.12.2013 - 9 U 747/13

    Vorsicht bei Angebotsannahmen mit Änderungen!

  • KG, 06.11.2012 - 11 U 9/12

    Wohnungskaufvertrag - Rückabwicklung und Schadenersatz wegen fehlerhafter

  • LG Hildesheim, 20.09.2016 - 5 O 15/16

    Formularmäßiges Grundstücksverkaufsangebot - unangemessene Bindefrist

  • LG Potsdam, 29.10.2020 - 51 O 38/19
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2013 - 23 U 91/13

    Formularmäßige Vereinbarung einer Frist für die Annahme eines Angebots auf

  • OLG München, 10.02.2015 - 9 U 2225/14

    Verjährungsbeginn von Mängelrechten infolge Teilabnahme des Architektenwerks

  • OLG München, 22.02.2011 - 9 U 1731/10

    VOB-Vertrag: Fristlose Kündigung bei Androhung der Personalreduzierung im Falle

  • OLG München, 02.10.2013 - 7 U 647/13

    Prozessführungsbefugnis hinsichtlich eines abgetretenen Anspruchs auf

  • LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20
  • LG Deggendorf, 30.08.2016 - 31 O 159/13

    Keine sittenwidrige Überteuerung einer Immobilie

  • OLG München, 12.01.2016 - 9 U 4598/14

    Architektenhaftung: Pflicht zur Überprüfung der Planung des ausführenden

  • OLG München, 24.08.2015 - 9 U 2024/08

    Wer trotz Aufforderung zur Stellungnahme schweigt, stimmt zu!

  • AG Paderborn, 23.02.2022 - 58a C 90/21
  • OLG Dresden, 30.03.2015 - 17 U 1717/14

    Notarhaftung - zwischen Pflichtverletzung und Schaden kein Ursachenzusammenhang

  • AG Seligenstadt, 23.11.2022 - 1 C 93/22
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