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   BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71   

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https://dejure.org/1973,857
BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71 (https://dejure.org/1973,857)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1973 - V ZR 98/71 (https://dejure.org/1973,857)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1973 - V ZR 98/71 (https://dejure.org/1973,857)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Einwilligung in die Berichtigung des Grundbuchs - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit - Nicht nur vorübergehender Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 613
  • MDR 1973, 396
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 22.12.1927 - VI 183/27

    Nichtiges Grundstücksgeschäft; Bereicherung

    Auszug aus BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71
    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß bei Nichtigkeit der Auflassung eines Grundstücks und des ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts für den "Veräußerer" auch dann, wenn er selbst nicht Eigentümer des Grundstücks ist, ein Bereicherungsanspruch (§ 812 BGB) auf Zustimmung zu seiner Eintragung - oder Wiedereintragung - ins Grundbuch in Betracht kommen kann (RG JW 1931, 2723; RGZ 112, 260, 268; 119, 332, 336; Palandt, BGB 31. Aufl. § 812 Anm. 4 b und § 894 Anm. 7 b).

    Daß diese Vorteile im Sinne des § 812 BGB auf Kosten des "Veräußerers" erlangt seien, hat die Rechtsprechung zum einen dann angenommen, wenn dieser vorher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war (RG JW 1931, 2723), aber auch ohne seine vorherige Eintragung im Grundbuch dann, wenn ihm eine Anwartschaft auf den Erwerb des Eigentums zustand (RGZ 112, 260, 268; RGZ 119, 332, 335).

  • RG, 02.01.1926 - V 479/25

    Dinglicher und schuldrechtlicher Berichtigungsanspruch

    Auszug aus BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71
    Dem Berufungsgericht ist darin zuzustimmen, daß bei Nichtigkeit der Auflassung eines Grundstücks und des ihr zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts für den "Veräußerer" auch dann, wenn er selbst nicht Eigentümer des Grundstücks ist, ein Bereicherungsanspruch (§ 812 BGB) auf Zustimmung zu seiner Eintragung - oder Wiedereintragung - ins Grundbuch in Betracht kommen kann (RG JW 1931, 2723; RGZ 112, 260, 268; 119, 332, 336; Palandt, BGB 31. Aufl. § 812 Anm. 4 b und § 894 Anm. 7 b).

    Daß diese Vorteile im Sinne des § 812 BGB auf Kosten des "Veräußerers" erlangt seien, hat die Rechtsprechung zum einen dann angenommen, wenn dieser vorher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war (RG JW 1931, 2723), aber auch ohne seine vorherige Eintragung im Grundbuch dann, wenn ihm eine Anwartschaft auf den Erwerb des Eigentums zustand (RGZ 112, 260, 268; RGZ 119, 332, 335).

  • BGH, 06.10.1967 - V ZR 129/66

    Auswirkungen einer Hypothekenübernahme als Selbstschuldner und Alleinschuldner -

    Auszug aus BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71
    Damit hätte das Berufungsgericht lediglich dem Erfordernis Rechnung getragen, daß der rechtliche Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur insoweit in Betracht kommt, als die Vertragsauslegung ergibt, daß die Parteien die Folgen des Nichtvorhandenseins bestimmter Umstände oder die ihres nachträglichen Wegfalls nicht im Vertrag selbst geregelt haben (vgl. dazu auch, die Senatsurteile vom 6. Oktober 1967, V ZR 129/66, WM 1967, 1277, 1279, und vom 22. Januar 1971, V ZR 98/68, WM 1971, 509, 510 f).
  • BGH, 24.06.1963 - VII ZR 229/62
    Auszug aus BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71
    Bei Zugrundelegung der auch bei Ungleichheit der beiderseitigen Leistungen anzuwendenden Saldotheorie (vgl. das Senatsurteil vom 18. Februar 1972, V ZR 23/70, WM 1972, 564, 565 m.w.N.; ferner das BGH-Urteil vom 24. Juni 1963, VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870) richteten sich die in Betracht kommenden Bereicherungsansprüche von vornherein darauf, daß Herausgabe des an den ändern Teil Gelangten nur Zug um Zug gegen die Ausgleichung der diesem erwachsenen Nachteile verlangt werden konnte.
  • BGH, 22.01.1971 - V ZR 98/68

    Abschluss eines Bierlieferungsvertrages - Anspruch auf anteilsmäßige Freistellung

    Auszug aus BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71
    Damit hätte das Berufungsgericht lediglich dem Erfordernis Rechnung getragen, daß der rechtliche Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur insoweit in Betracht kommt, als die Vertragsauslegung ergibt, daß die Parteien die Folgen des Nichtvorhandenseins bestimmter Umstände oder die ihres nachträglichen Wegfalls nicht im Vertrag selbst geregelt haben (vgl. dazu auch, die Senatsurteile vom 6. Oktober 1967, V ZR 129/66, WM 1967, 1277, 1279, und vom 22. Januar 1971, V ZR 98/68, WM 1971, 509, 510 f).
  • RG, 18.11.1924 - VI 164/24

    Dinglicher Übereignungsvertrag; Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71
    Ist ein schuldrechtlicher Vertrag wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, so hat dies - anders als die Nichtigkeit nach § 138 Abs. 2 BGB - in der Regel nicht ohne weiteres die Nichtigkeit auch des Erfüllungsgeschäfts zur Folge (vgl. RGZ 109, 201, 202; BGB RGRK, 11. Aufl. § 138 Anm. 8 und § 125 Anm. 16-18; Soergel/Hefermehl, BGB 10. Aufl. § 138 Nr. 31/32 und Soergel/Mühl, BGB 10. Aufl. § 929 Nr. 11; Palandt/Heinrichs, BGB 31. Aufl. § 138 Anm. 3 und Überblick 3 e vor § 104).
  • BGH, 18.02.1972 - V ZR 23/70

    Rückauflassungsanspruch hinsichtlich eines Miteigentumsanteils an einem

    Auszug aus BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71
    Bei Zugrundelegung der auch bei Ungleichheit der beiderseitigen Leistungen anzuwendenden Saldotheorie (vgl. das Senatsurteil vom 18. Februar 1972, V ZR 23/70, WM 1972, 564, 565 m.w.N.; ferner das BGH-Urteil vom 24. Juni 1963, VII ZR 229/62, NJW 1963, 1870) richteten sich die in Betracht kommenden Bereicherungsansprüche von vornherein darauf, daß Herausgabe des an den ändern Teil Gelangten nur Zug um Zug gegen die Ausgleichung der diesem erwachsenen Nachteile verlangt werden konnte.
  • BGH, 26.09.1969 - V ZR 135/66

    Vermutung der Richtigkeit des Grundbuchs

    Auszug aus BGH, 12.01.1973 - V ZR 98/71
    Da weitere tatriehterliehe Feststellungen insbesondere hinsichtlich der Frage der Geschäftsfähigkeit des Klägers bei Abschluß des Vertrags vom 22. Juli 1961 zu treffen sind (vgl. zur Frage der Beweislast das Senatsurteil BGHZ 52, 355), war die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    b) Für den Fall einer Grundstücksübereignung hat der Senat bereits entschieden (Urt. v. 12. Januar 1973, V ZR 98/71, NJW 1973, 613 ff, 614 f), daß ein Erwerber, der aufgrund eines nichtigen Vertrages mit einem Nichtberechtigten als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde, durch eine spätere vertragliche Einigung mit dem wahren Rechtsinhaber ohne Neueintragung das Eigentum am Grundstück erlangt.

    Die beiden Rechtsakte brauchen dabei nicht in einem beabsichtigten Zusammenhang zu stehen (vgl. Senat, Urt. v. 12. Januar 1973, V ZR 98/71, NJW 1973, 613 ff, 614; OLG Frankfurt OLGZ 89, 3, 5 m.w.N.; Gotzler, NJW 1973, 2014, 2015; MünchKomm-BGB/Wacke, aaO, § 873 Rdn. 50; Staudinger/Gursky, [1995], § 873 Rdn. 197; Erman/Hagen, aaO, § 873 Rdn. 21; ähnlich Streuer, Rpfleger 1988, 513, 515 f).

  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/04

    Unwirksamkeit einer Zwangshypothek aufgrund der insolvenzrechtlichen

    Die Nutzbarkeit der alten Buchposition hat der Bundesgerichtshof unter rechtsähnlichen Voraussetzungen bereits für die Umschreibung des Eigentums (BGH, Urt. v. 12. Januar 1973 - V ZR 98/71, WW 1973, 298, 299) und für die neu bewilligte Vormerkung bei Sicherung eines kongruenten Anspruchs (BGHZ 143, 175, 181 f) anerkannt.
  • BGH, 09.02.2018 - V ZR 299/14

    Feststellung der dinglichen Rechtslage mit einem Urteil über den

    Der unrichtig eingetragene Buchberechtigte kann deshalb unter den Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs über das Eigentum oder das beschränkte dingliche Recht am Grundstück, als dessen Berechtigter er eingetragen ist, verfügen oder unter den Voraussetzungen der Buchsitzung gemäß § 900 BGB das Recht auch kraft Gesetzes erwerben (vgl. Senat, Urteil vom 12. Januar 1973 - V ZR 98/71, NJW 1973, 613, 614 allerdings im Zusammenhang mit einem Bereicherungsanspruch).
  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 202/76

    Zu altes Auto - Verhältnis zwischen § 119 BGB und § 459 BGB <Fassung bis

    Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Bereicherungsanspruch (BGH NJW 1963, 1870; 1973, 613, 615).
  • BGH, 21.03.1997 - V ZR 355/95

    Sittenwidrigkeit der Veräußerung von Mietwohnungen wegen überhöhter Preise

    Diese ist nur dann gleichfalls nichtig, wenn die Sittenwidrigkeit gerade im Vollzug der Leistung liegt, also mit dem dinglichen Rechtsvorgang sittenwidrige Zwecke verfolgt werden oder in ihm die Sittenwidrigkeit begründet wäre (vgl. Senatsurteile v. 12. Januar 1973, V ZR 98/71, NJW 1973, 613, 615; v. 24. Mai 1985, V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007; v. 29. Januar 1988, V ZR 310/86, NJW 1988, 2364; v. 20. Januar 1989, V ZR 181/87, NJW-RR 1989, 519; v. 22. November 1996, V ZR 234/95, WM 1997, 480, 481; ebenso z.B. BGH, Urt. v. 22. Januar 1992, VIII ZR 374/89, NJW-RR 1992, 593, 594).
  • BGH, 29.01.1988 - V ZR 310/86

    Untersagung des Lagerns und Ausschenkens von Getränken durch eine Dienstbarkeit

    Das dingliche Geschäft (§ 873 BGB) wäre nur dann gleichfalls nichtig, wenn die Sittenwidrigkeit gerade im Vollzug der Leistung läge, wenn also mit dem dinglichen Rechtsvorgang sittenwidrige Zwecke verfolgt würden oder in ihm die Sittenwidrigkeit begründet wäre (vgl. Senatsurteilev. 12. Januar 1973, V ZR 98/71, NJW 1973, 613, 615;v. 24. Mai 1985, V ZR 47/84, NJW 1985, 3006, 3007; RGZ 109, 201, 202; 145, 152, 154).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 182/86

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewillkürte Prozess-Standschaft -

    Es kann daher offenbleiben, ob sie ihr Klageziel auch auf der Grundlage des § 812 BGB - sei es insoweit aus abgetretenem Recht oder ebenfalls im Wege gewillkürter Prozeßstandschaft - erreichen könnte (vgl. dazu Senatsurt. v. 12. Januar 1973, V ZR 98/71, NJW 1973, 613, 614; BGB-RGRK/Augustin a.a.O. § 894 Rdn. 28).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Ist ein schuldrechtlicher Vertrag wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nach § 138 I BGB nichtig, so hat dies - anders als die Nichtigkeit nach § 138 II BGB - nicht ohne weiteres auch die Nichtigkeit des Erfüllungsgeschäfts zur Folge (Senat, NJW 1973, 613 (615) m. w. Nachw.).
  • OLG München, 29.07.2008 - 34 Wx 28/08

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf einen Klarstellungsvermerk hinsichtlich einer

    b) Erfolgte die Eigentumseintragung im Grundbuch zu Unrecht, etwa weil die Auflassung nichtig war, und holen die Beteiligten oder ihre Gesamtrechtsnachfolger dies durch eine wirksame Auflassung nach, so bedarf es keiner vorherigen Grundbuchberichtigung und auch keiner inhaltsgleichen Neueintragung (BGH NJW 1973, 613/614; NJW 2000, 805/806).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 172/01

    Unzulässiger Klarstellungsvermerk im Grundbuch bei bloßen Zweifeln an wirksamer

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einigung der Eintragung vorausgeht oder ihr nachfolgt (siehe § 879 Abs. 2, § 892 Abs. 2 BGB; BGH NJW 1973, 613; auch NJW 2000, 805/806; KG KGJ 4, 329/332 f.; JW 1925, 2617/2618; Staudinger/Gursky BGB 13. Bearb. § 873 Rn. 9; Palandt/Bassenge BGB 61. Aufl. § 873 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.2009 - 20 U 89/08
  • OLG Brandenburg, 29.06.2010 - 5 Wx 35/09

    Testamentsvollstreckung: Geltung des Selbstkontrahierungsverbots für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.1988 - 8 A 1416/86

    Zur Nichtigkeit eines Überlassungsvertrages wegen Schädigungsabsicht gegenüber

  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 102/83

    Versteigerung des streitbefangenen Grundstücks während des Revisionsverfahrens

  • LG Bonn, 15.04.2005 - 2 O 506/04

    Eigentümergrundschulden in der Zwangsversteigerung

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