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   BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09   

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https://dejure.org/2010,1269
BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09 (https://dejure.org/2010,1269)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2010 - V ZR 126/09 (https://dejure.org/2010,1269)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - V ZR 126/09 (https://dejure.org/2010,1269)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 2 WoEigG, § 29 Abs 1 S 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 29 Abs. 1
    Besetzung des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an die "ordnungsgemäße Verwaltung"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer abweichenden Besetzung auf die ordnungsgemäße Verwaltung des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anfechtbarer Beschluss des Verwaltungsbeirats mit nur zwei Mitgliedern ohne vorherige Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft durch Mehrheitsbeschluss

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wahl von nur zwei Verwaltungsbeiratsmitgliedern ist anfechtbar

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besetzung des Verwaltungsbeirats

  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wohnungseigentum: Gesetzwidrige Besetzung des Verwaltungsbeirats als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 2; WEG § 29 Abs. 1 S. 2
    Auswirkungen einer abweichenden Besetzung auf die ordnungsgemäße Verwaltung des Verwaltungsbeirats einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besetzung des Verwaltungsbeirats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Besetzung des Verwaltungsbeirats der Wohnungseigentümergemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Verwaltungsbeirat aus zwei Mitgliedern! (IMR 2010, 190)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3168
  • MDR 2010, 619
  • NZM 2010, 325
  • ZMR 2010, 545
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 03.05.1972 - BReg. 2 Z 7/72
    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Als Hilfs- und Kontrollorgan nimmt er lediglich ergänzende Funktionen war (dazu näher etwa BayObLG NJW 1972, 1377, 1378; Merle, aaO, § 29 Rdn. 51 ff.).
  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses durch die

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Das ändert allerdings nichts daran, dass die Besetzung des Beirats mit nur zwei Mitgliedern rechtsfehlerhaft und daher anfechtbar ist (LG Konstanz NZM 2003, 812; Hogenschurz in Jennißen, WEG, § 29 WEG Rdn. 17; Merle in Bärmann, aaO, § 29 Rdn. 11 u. 16; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 29 Rdn. 12 m.w.N.; Bub, ZWE 2002, 7, 8 f.;vgl. auch BayObLG WuM 2003, 527 f.).
  • BGH, 17.07.2003 - V ZB 11/03

    Beschwerdebefungnis der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Dies kann jedes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend machen (vgl. Senat, BGHZ 156, 19, 22 m.w.N.).
  • KG, 21.12.1988 - 24 W 1435/88

    Wahl eines Nichteigentümers in den Verwaltungsbeirat; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 594; KG NJW-RR 1989, 460; Bub, aaO).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.1990 - 3 Wx 257/90

    Wieviele Mitglieder muß der Verwaltungsbeirat haben?

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Eine von § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG abweichende Besetzung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 594; KG NJW-RR 1989, 460; Bub, aaO).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Da Beschlüsse auch Rechtsnachfolger binden (§ 10 Abs. 4 WEG), kommt es für deren Auslegung grundsätzlich auf den Wortlaut und den Sinn an, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegend erschließt (vgl. nur Senat, BGHZ 139, 288, 292; Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 72/09, zur Veröffentlichung bestimmt; Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 10 Rdn. 187 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Da Beschlüsse auch Rechtsnachfolger binden (§ 10 Abs. 4 WEG), kommt es für deren Auslegung grundsätzlich auf den Wortlaut und den Sinn an, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegend erschließt (vgl. nur Senat, BGHZ 139, 288, 292; Urt. v. 15. Januar 2010, V ZR 72/09, zur Veröffentlichung bestimmt; Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 10 Rdn. 187 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1987 - 20 W 448/86
    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Schließlich sind die Wohnungseigentümer nicht gehindert, durch Mehrheitsbeschluss einen Sonderausschuss für bestimmte einzelne Aufgaben einzurichten, sofern dadurch nicht den Wohnungseigentümern und dem Verwalter die ihnen nach dem Gesetz oder durch Vereinbarung zugewiesenen Befugnisse beschnitten werden (Merle, aaO, § 29 Rdn. 48; vgl. auch OLG Frankfurt OLGZ 1988, 188, 89).
  • LG Konstanz, 06.05.2002 - 62 T 109/00
    Auszug aus BGH, 05.02.2010 - V ZR 126/09
    Das ändert allerdings nichts daran, dass die Besetzung des Beirats mit nur zwei Mitgliedern rechtsfehlerhaft und daher anfechtbar ist (LG Konstanz NZM 2003, 812; Hogenschurz in Jennißen, WEG, § 29 WEG Rdn. 17; Merle in Bärmann, aaO, § 29 Rdn. 11 u. 16; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 29 Rdn. 12 m.w.N.; Bub, ZWE 2002, 7, 8 f.;vgl. auch BayObLG WuM 2003, 527 f.).
  • AG Leonberg, 11.07.2014 - 7 C 243/14

    Verwaltungsbeirat erfordert drei Mitglieder!

    Der BGH hat in der Entscheidung vom 05.02.2010 (V ZR 126/09) eben diese Fallgestaltung entschieden.
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 130/09

    Pflicht des Zustandsstörers zur Beseitigung einer Störung: Rückschnitt einer

    Denn der später gefasste Beschluss vom 26. November 2003 ist aus unbefangener Sicht nächstliegend (zu diesen Kriterien Senat, BGHZ 139, 288, 292; Urt. v. 5. Februar 2010, V ZR 126/09, Umdruck S. 4 m.w.N., zur Veröffentlichung bestimmt) jedenfalls als Widerruf dieser Gestattung auszulegen.
  • AG Essen-Borbeck, 30.04.2018 - 196 C 60/16

    Verwaltungsbeirat muss aus drei Mitgliedern bestehen/ Heizkostenabrechnung muss

    Die Anzahl der Mitglieder besteht aber Vereinbarung auch auf Grund einer Öffnungsklausel vermindert oder erkann durch höhtwerden (BGH ZWE 2010, 215/216).
  • KG, 20.01.2015 - 1 W 580/14

    Grundbuchverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Verwalterbestellung bei

    Eine hiervon abweichende Besetzung ist jedoch grundsätzlich möglich, wenn die Wohnungseigentümer die Weichen für eine solche Wahl durch eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 WEG gestellt oder aber der Wohnungseigentümergemeinschaft die Festlegung der Zahl der Beiratsmitglieder zur Entscheidung durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen haben (BGH, MDR 2010, 619).
  • BGH, 17.01.2019 - V ZB 121/18

    Wohnungseigentumssache: Rechtsmittelbeschwer des Wohnungseigentümers bei

    Mit dem Bestellungsbeschluss der Wohnungseigentümer und der Bereitschaft des Bestellten zur Übernahme des Amtes (vgl. Senat, Urteil vom 5. Februar 2010 - V ZR 126/09, ZWE 2010, 215) wird die Rechtsstellung als Mitglied des Verwaltungsbeirats begründet.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 14.07.2023 - 73 C 15/23

    Gültigkeit von Beschluss über Verwaltungsbeiratsbestellung im Wege der Blockwahl

    Die nach altem Recht häufig vorkommende Blockwahl von drei Personen hatte den Vorteil, dass damit eine gesetzeskonforme Besetzung des Beirats gefördert werden konnte, weil § 29 Abs. 1 S. 2 WEG a. F. die in der Regel zwingende Beschickung des Beirats mit drei Eigentümern vorsah (BGH, Urteil vom 5.2. 2010 - V ZR 126/09).
  • AG Pinneberg, 25.09.2018 - 60 C 3/18

    Entziehung wegen Zahlungsverzugs bedarf keiner vorigen Abmahnung

    Weiter war der Beschluss zu TOP 8 für ungültig zu erklären, da der Verwaltungsbeirat gemäß § 29 WEG aus 3 Wohnungseigentümern zu bestehen hat, sodass die Wahl von 4 Wohnungseigentümern nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, vergleiche BGH V ZR 126/09, ZMR 2010, 545.
  • LG Dresden, 22.05.2013 - 2 S 311/12

    Anfechtungsklage: Zustellung vorrangig an die Verwaltung!

    Da entgegen § 29 Abs. 1 Satz 2 WEG nur zwei Beiräte gewählt wurden, waren die Beschlüsse unwirksam und anfechtbar (vgl. BGH ZWE 2010, 215 zitiert nach juris, dort Rn. 4 ff.; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl. 2010, § 29 Rn. 11).
  • LG Dortmund, 19.11.2013 - 1 S 296/12

    Eigentümer müssen Rauchverbot in WEG-Versammlung zustimmen!

    Die gesetzliche Zusammensetzung ist jedoch einer abweichenden Vereinbarung der Wohnungseigentümergemeinschaft zugänglich (BGH NZM 2010, 325), so dass z.B. die Anzahl der Verwaltungsbeiräte verändert oder auch Außenstehende in den Verwaltungsbeirat gewählt werden können (Hügel, in: Beck'scher Online-Kommentar zum BGB, Stand: 01.02.2013, § 29 WEG Rn. 10 m.w.N.).
  • AG Pinneberg, 16.01.2018 - 60 C 16/17
    Ein Beschluss, mit dem zwei Wohnungseigentümer in den Verwaltungsbeirat gewählt werden, ist auf seine Anfechtung hin für ungültig zu erklären (vergleiche BGH, Urteil vom 5. Februar 2010, V ZR 126/09, ZMR 2010, 545).Ein Anspruch auf Vergemeinschaftung eines eventuellen Beseitigungsanspruchs (hier: hinsichtlich vorhandener Katzennetze) besteht nicht (vergleiche LG Itzehoe, Urteil vom 15. April 2014, 11 S 37/13).Eine Regelung in der Teilungserklärung, die die Befreiung vom Erfordernis der Verwalterzustimmung bei bestimmten baulichen Veränderungen anordnet, bedeutet nicht automatisch, dass die Wohnungseigentümer nicht die Zustimmung im Einzelfall durch Mehrheitsbeschluss versagen können.
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