Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,680
VGH Baden-Württemberg, 18.10.1990 - 2 S 2098/89 (https://dejure.org/1990,680)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 (https://dejure.org/1990,680)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 2 S 2098/89 (https://dejure.org/1990,680)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2723 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 583
  • NVwZ 1991, 608 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 14 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 263
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, daß diese Norm trotz des engen Wortlauts für alle Verträge zwischen einer Privatperson und einem Träger der öffentlichen Verwaltung auf einem Gebiet gilt, auf dem ein hoheitliches Verhältnis der Über- und Unterordnung besteht, und daß es nicht darauf ankommt, ob der konkrete Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung "sonst" durch Verwaltungsakt geregelt werden könnte (VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Auflage 2000, Rn. 48 zu § 54 m.w.N.).

    Art. 56 Abs. 1 BayVwVfG findet auf einen unvollständigen ("hinkenden") Austauschvertrag, in dem die Leistung der Behörde (oder Gemeinde) Bedingung bzw. Geschäftsgrundlage für die vertraglich vereinbarte Gegenleistung des Bürgers ist, zumindest entsprechende Anwendung (BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - BVerwG 11 C 14.93 - BVerwGE 96, 326 ; VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - NVwZ 1991, 583 ; VGH München, Urteil vom 11. April 1990 - NVwZ 1990, 979 ; OVG Koblenz, Urteil vom 28. November 1991, DVBl 1992, 785 ).

    Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen (im Ergebnis ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990, NVwZ 1991, 583 - zu nichtigen Folgelastenverträgen).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - 1-Euro-Job -

    Die Anwendung dieser Bestimmung widerspricht nach dieser Auffassung dem das öffentliche Recht prägenden Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, da sie den durch gesetzeswidrige Vermögensverschiebung erreichten Zustand festschreibt (BVerwG Urteil vom 26.3.2003 - 9 C 4/02 - NVwZ 2003, 993 = juris RdNr 19 unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.1990 - 2 S 2098/89 - VBlBW 1991, 263, 268; Hessischer VGH, Urteil vom 17.7.1990 - 11 UE 1487/89 - NJW 1991, 510; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.11.1991 - 1 A 10312/89 - NVwZ 1992, 796) .
  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

    Entsprechend ist auch für den allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass dieser seiner Funktion, eine dem materiellen Recht nicht entsprechende Vermögensverschiebung zu korrigieren, nur unter Berücksichtigung derjenigen Rechtsbeziehungen erfüllen kann, in denen es zu dieser Vermögensverschiebung gekommen ist (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 5 C 71.03 - Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 11 S. 3 = NVwZ-RR 2005, 416 ; ferner VGH Mannheim, Urteil vom 18. Oktober 1990 - 2 S 2098/89 - NVwZ 1991, 583 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - 6 S 2956/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,6958
VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - 6 S 2956/89 (https://dejure.org/1991,6958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.03.1991 - 6 S 2956/89 (https://dejure.org/1991,6958)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. März 1991 - 6 S 2956/89 (https://dejure.org/1991,6958)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Kostenvergleich bei Ausübung des Wunschrechtes gemäß BSHG § 3 Abs 2 S 3

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 263 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 357 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - 6 S 2956/89
    Verglichen werden müssen die Kosten, die die Unterbringung unter Berücksichtigung des Wunsches des Hilfeempfängers erfordert, und die Kosten, die bei der Unterbringung in einer Einrichtung entstehen würden, ohne daß ein solcher Wunsch in Frage stünde (BVerwG, Urt. v. 22.01.1987, FEVS 36, 353, 357; BVerwGE 65, 52, 55).
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - 6 S 2956/89
    Verglichen werden müssen die Kosten, die die Unterbringung unter Berücksichtigung des Wunsches des Hilfeempfängers erfordert, und die Kosten, die bei der Unterbringung in einer Einrichtung entstehen würden, ohne daß ein solcher Wunsch in Frage stünde (BVerwG, Urt. v. 22.01.1987, FEVS 36, 353, 357; BVerwGE 65, 52, 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.1991 - 6 S 2494/88

    Anwendung des Kostenvorbehalts bei der Eingliederungshilfe zu angemessener

    Verglichen werden müssen die Kosten, die die Unterbringung unter Berücksichtigung des Wunsches des Hilfeempfängers erfordert, und die Kosten, die bei der Unterbringung in einer Einrichtung entstehen würden, ohne daß ein solcher Wunsch in Frage stünde (BVerwG, Urt. v. 22.01.1987, FEVS 36, 353, 357; BVerwGE 65, 52, 55; st. Rspr. des Senats, zuletzt Senatsurt. v. 27.03.1991 -- 6 S 2956/89 --).

    Die für die Einschulung zur Auswahl stehenden Sonderschulen müßten, soll ein Kostenvergleich angestellt werden können, zur Erreichung der Aufgaben der Eingliederungshilfe sowohl in objektiver wie in subjektiver Hinsicht sämtlich möglich, geeignet und zumutbar sein (Senatsurt. v. 15.03.1989 -- 6 S 1701/88 -- und v. 27.03.1991 -- 6 S 2956/89 --, Senatsbeschl. v. 30.07.1991 -- 6 S 1320/91 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1991 - 6 S 344/89

    Zivildienstleistende als "besondere Pflegekräfte"; Zumutbarkeit der Pflege durch

    Fällt der Einsatz von Zivildienstleistenden aber aus Gründen ihrer Dienststellung, insbesondere ihrer Arbeitszeitregelung, weg, so kann nach allgemeinen Grundsätzen auch der Kostenvorbehalt des § 3 Abs. 2 S. 3 BSHG nicht angewendet werden und es fehlt an einer Grundlage, die anfallenden ortsüblichen Kosten für den Einsatz einer Fachkraft etwa nur in Höhe der für Zivildienstleistende üblichen Sätze zu übernehmen (so die Senatsrechtsprechung zu § 3 Abs. 2 S. 2 BSHG, vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 13.7.1991 -- 6 S 1320/91 -- sowie Senatsurteile v. 27.3.1991 -- 6 S 2956/89 -- und v. 31.10.1989 -- 6 S 2840/89 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1996 - 6 S 269/95

    Gewährung von Eingliederungshilfe für eine gewisse Zeit in die Zukunft -

    Nur unter dieser Voraussetzung hätte sich aber die vom Beklagten aufgeworfene Frage einer Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG überhaupt gestellt (BVerwG, Urt. vom 22.10.1992 - 5 C 11.89 -, BVerwGE 91, 114 ; Urt. vom 02.09.1993 - 5 C 50.91 -, BVerwGE 94, 127 ; Urt. vom 23.11.1995 - 5 C 13.94 - vgl. auch Senat, Urt. vom 27.03.1991 - 6 S 2956/89 -).
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