Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91   

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https://dejure.org/1991,4236
VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91 (https://dejure.org/1991,4236)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.1991 - 1 S 166/91 (https://dejure.org/1991,4236)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 1991 - 1 S 166/91 (https://dejure.org/1991,4236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bewirkung der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Ablehnung der Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Betreiben des Verfahrens vom Ausland aus - Ausreisepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 385
  • DVBl 1991, 1102 BWVPr 1992, 261 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1990 - 1 S 3055/90

    Ausreisepflicht nach Ablehnung der Anerkennung als Vertriebener - Betreiben des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91
    Danach ist ein Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit nur unter der Voraussetzung Deutscher, daß er mit Zustimmung der Behörde Aufenthalt im Bundesgebiet nimmt (Beschluß des Senats v. 20.12.1990 -- 1 S 3055/90 -- m.w.N.).
  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91
    Auf die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung erstreckt sich ihre Bindungswirkung (§ 121 VwGO, § 322 ZPO) grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil v. 17.5.1956, BGHZ 20, 379/382 f.).
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 120/85

    Empfangsbekenntnis erbringt als öffentliche Urkunde den vollen Beweis für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91
    Wer diese Urkunde nicht gegen sich gelten lassen will, muß sie entkräften (BGH, Beschluß v. 29.10.1986, NJW 1987, 1335).
  • BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94

    Vereinfachte Zustellung an Behörde

    Erforderlich ist vielmehr, daß der hierfür zuständige Bedienstete der Behörde von dem Zugang des Schriftstückes Kenntnis erhält und den Empfang bestätigt (vgl. BVerwG Buchholz 340, § 5 VwZG Nr. 13; BVerwG NJW 1980, 2427; Hess. VGH NVwZ-RR 1993, 672; VGH Bad.-Württ. VBlBW 1991, 385; BSG 5%20VwZG;%20BSG%20SozR%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1960 Nr. 2 zu § 5 VwZG; BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1991 - 11 S 1455/91

    Baden-Württemberg: Sofortvollzug einer Abschiebungsandrohung gegenüber polnischen

    Eine Aufnahme in diesem Sinne haben die Antragsteller bisher nicht gefunden, da sie nicht in das Verteilungsverfahren einbezogen wurden und auch eine andere Form der Aufnahme nicht vorliegt (siehe dazu BVerfG, Beschluß 9.8.1990, InfAuslR 1990, 297; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24.2.1989 - 11 S 187/89 --, VBlBW 1989, 267 = NVwZ 1989, 794 = Die Justiz 1989, 403, vom 20.12.1990 - 1 S 3055/90 - DÖV 1991, 386, vom 14.3.1991 - 1 S 166/91 - und vom 30.4.1991 - 11 S 1945/90 --).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß für polnische Staatsangehörige in ihrem Heimatland weitgehend Ausreisefreiheit besteht (siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.2. 1991 - 13 S 3076/90 --, vom 14.3. 1991 - 1 S 166/91 - und vom 15.4. 1991 - 1 S 931/91 --) und die Voraussetzungen für eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erleichtert wurden (vgl. die Verordnung vom 5.4. 1991, BGBl. I S. 852).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2007 - 11 S 2231/07

    Zulässige Beschwerde nach Erledigungserklärung des Antragstellers; Streitwert bei

    Denn die für den Beginn der Beschwerdefrist maßgebliche Zustellung eines Schriftstücks gegen Empfangsbekenntnis (§ 56 Abs. 2 VwGO, § 174 ZPO) ist erst dann bewirkt, wenn der Zustellungsadressat das zuzustellende Schriftstück als zugestellt annimmt (BVerwG, Beschluss vom 17.05.2006 - 2 B 10/06 -, NJW 2007, 3223; Urteil vom 17.05.1979 - 2 C 1/79 -, BVerwGE 58, 107, 108), wobei es bei der Zustellung an eine Behörde auf die Empfangsbereitschaft des - nach internem Organisationsrecht - zuständigen Bediensteten der Behörde ankommt (BVerwG, Beschluss vom 21.02.1979 - 4 ER 500/79 -, NJW 1980, 2427; Beschluss vom 14.12.1989 - 9 B 466/89 -, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.1991 - 1 S166/91 -, VBlBW 1991, 385 und Beschluss vom 30.09.1993 - A 16 S 1587/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 1 S 931/91

    Zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung in

    Das hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 20.12.1990 -- 1 S 3055/90 --; Beschluß vom 14.3.1991 -- 1 S 166/91 --) in den Gründen des angefochtenen Beschlusses zutreffend dargelegt, so daß der Senat auf diese Bezug nehmen kann (§ 122 Abs. 2 S. 3 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - A 16 S 1587/93

    Bewirkung der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Empfangnahme und deren

    Wer diese Urkunde nicht gegen sich gelten lassen will, muß sie entkräften (BVerwG, Beschluß vom 14.12.1989, a.a.O., m.w.N.; BGH, Urteil vom 7.6.1990, NJW 1990, 2125 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.3.1991 - 1 S 166/91 - Kopp, VwGO, 9. Aufl., RdNr. 6 zu § 56; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., RdNr. 10 zu § 56).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2019 - L 9 R 257/17
    Diese Verwaltungspraxis wurde auch durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg gebilligt (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.06.1991 - 11 S 1455/91 -, vom 14.03.1991 - 1 S 166/91 - und vom 15.04.1991 - 1 S 931/91 -, jeweils in Juris; s. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

    Daß dies auch im Hinblick auf den von ihm gestellten Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises, der durch Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Oktober 1990 und durch Widerspruchsbescheid vom 13. September 1991 zurückgewiesen wurde, nicht der Fall ist, der Antragsteller vielmehr auch unter Beachtung des Art. 116 Abs. 1 GG darauf verwiesen werden kann, diesen Antrag von seinem Heimatland aus weiter zu verfolgen, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats im einzelnen zutreffend ausgeführt (Beschl. v. 14.3.1991 - 1 S 166/91 -, VBlBW 1991, S. 385 u. Beschl. v. 20.12.1990 - 1 S 3055/90 -, VBlBW 1991, S. 273, ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1991 - 11 S 1544/91 -).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 15 S 1439/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4779
VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 15 S 1439/90 (https://dejure.org/1991,4779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.06.1991 - 15 S 1439/90 (https://dejure.org/1991,4779)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juni 1991 - 15 S 1439/90 (https://dejure.org/1991,4779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung im Sinne von BPersVG § 76 Abs 2 Nr 5 - neue Geschäftsverteilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anhörung vor grundlegenden Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen; Abbau der Planstellen für Hauptvermittler beim Arbeitsamt; Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung und Erleichterung des Arbeitsablaufs; Arbeitsumverteilung als Maßnahme ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 385 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1988 - 15 S 2224/87

    Die Anpassung der Reinigungshäufigkeit in Diensträumen ist keine der Zustimmung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 15 S 1439/90
    Entscheidend für die Erfüllung des Mitbestimmungstatbestandes ist, ob die organisatorische Maßnahme darauf angelegt ist, ein Mehr an Arbeitsleistung im Sinne einer Steigerung des körperlichen Einsatzes und des geistigen Aufwandes der Beschäftigten bei der Arbeit zu bewirken (vgl. auch Beschlüsse des Fachsenats vom 3.7. 1979, XIII 4008/78, PersV 1982, 18, und vom 21.3. 1988, 15 S 2224/87, PersV 1989, 166 = ZBR 1989, 157 = BWVPr 1989, 106).

    Die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises oder die Kürzung der für die Erfüllung eines Aufgabenkreises zugemessenen Zeitspanne stellt entsprechend diesen Grundsätzen dann keine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung dar, wenn dem oder den Beschäftigten die Möglichkeit verbleibt, einer erhöhten Belastung durch zeitliche Streckung oder durch eine Herabsetzung in der Häufigkeit oder der Güte von Tätigkeiten zu begegnen (vgl. zur zeitlichen Streckung der Aufgabenerfüllung: VGH Kassel, Beschluß vom 11.11.1987, BPV TK 461/87; zur Herabsetzung der Reinigungshäufigkeit von Diensträumen: Beschluß des Fachsenats vom 21.3. 1988, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 11.11.1987 - BPV TK 461/87

    Rationalisierung als mitbestimmungspflichtige Maßnahme zur Hebung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 15 S 1439/90
    Die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises oder die Kürzung der für die Erfüllung eines Aufgabenkreises zugemessenen Zeitspanne stellt entsprechend diesen Grundsätzen dann keine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung dar, wenn dem oder den Beschäftigten die Möglichkeit verbleibt, einer erhöhten Belastung durch zeitliche Streckung oder durch eine Herabsetzung in der Häufigkeit oder der Güte von Tätigkeiten zu begegnen (vgl. zur zeitlichen Streckung der Aufgabenerfüllung: VGH Kassel, Beschluß vom 11.11.1987, BPV TK 461/87; zur Herabsetzung der Reinigungshäufigkeit von Diensträumen: Beschluß des Fachsenats vom 21.3. 1988, a.a.O.).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 6 P 20.83

    Zur Beteiligung des Personalrates bei der Einrichtung von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.06.1991 - 15 S 1439/90
    Es geht um eine durch arbeitsorganisierende Maßnahmen bewirkte Veränderung der geforderten Arbeit im Sinne einer Vermehrung der körperlichen Anforderungen oder der geistig-psychischen Belastungen, um eine Erhöhung des körperlichen Einsatzes und des geistigen Aufwandes, die der Beschäftigte bei der Arbeit erbringen muß, um das ihm abverlangte Arbeitsergebnis zu erzielen (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 30.8. 1985, 6 P 20.83, PersV 1987, 247 = ZBR 1986, 143 = BVerwGE 72, 94; dazu Anmerkung Altvater in PersR 1985, 247).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - PB 15 S 307/94

    Personalvertretungsrecht: Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung; Aktion, bei

    Diese Tätigkeit ist von einer Art, daß die Nachhaltigkeit der Vermittlungsbemühungen von jedem Vermittler dem jeweiligen Arbeitsanfall angepaßt werden kann und angepaßt werden muß (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 4.6.1991, 15 S 1439/90, BWVPr 1992, 19 = PersV 1992, 351).
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