Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.12.1993 - 10 S 2638/93   

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VGH Baden-Württemberg, 23.12.1993 - 10 S 2638/93 (https://dejure.org/1993,1285)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.12.1993 - 10 S 2638/93 (https://dejure.org/1993,1285)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Dezember 1993 - 10 S 2638/93 (https://dejure.org/1993,1285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei gewohnheitsmäßigem Drogenkonsum - Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

  • archive.org

    Drogenscreening oder MPU bei Anhaltspunkten für gewohnheitsgemäßen Konsum von Cannabis oder anderen Drogen. Gebot der med. und psy. Untersuchung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 4; StVZO § 15b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 166
  • VBlBW 1994, 213
  • VBlBW 1994, 281
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.12.1993 - 10 S 2638/93
    Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - ist nicht zu entnehmen, daß von Drogenkonsumenten generell nicht mehr ohne vorheriges Drogenscreening die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 15b Abs. 2 StVZO gefordert werden kann; vielmehr kann auch nach dieser Entscheidung gegebenenfalls, dh je nach den Umständen des Einzelfalles, eine medizinisch-psychologische Untersuchung geboten sein, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für den gewohnheitsmäßigen Konsum von Cannabis oder anderer Drogen bestehen.

    Insbesondere führt der Hinweis des Antragstellers auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - (NJW 1993, 2365) zu keinem ihm günstigeren Ergebnis.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1995 - 10 S 163/95

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verkehrsbehörde gegenüber einem durch Cannabiskonsum aufgefallenen Inhaber einer Fahrerlaubnis gemäß § 15b Abs. 2 StVZO die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen kann (im Anschluß an die Beschlüsse des Senats vom 9.8.1994 - 10 S 1430/94 -, DVBl 1995, 362 = VBlBW 1995, 196 und vom 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, NZV 1994, 166 = VBlBW 1994, 281).

    Zwar hat das Verwaltungsgericht auch bezüglich dieser Voraussetzung zutreffend angenommen, daß die Aufforderung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nur dann berechtigt ist, wenn hinreichend konkrete Anhaltspunkte für einen regel-/gewohnheitsmäßigen Konsum von Cannabis oder anderer Drogen bestehen (vgl. den Beschl. des Senats vom 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 281 = NZV 1994, 166).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1430/94

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Zutreffend ist das Verwaltungsgericht allerdings davon ausgegangen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt. v. 15.4.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82), der der Senat folgt (vgl. etwa Beschl. v. 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 213 = NZV 1994, 166), neben den in § 15 b Abs. 1 S. 2 StVZO ausdrücklich aufgeführten Eignungsmängeln eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen auch bei demjenigen vorliegt, der sich ohne triftigen Grund weigert, einer rechtmäßigen Anordnung der Verkehrsbehörde nach § 15 b Abs. 2 StVZO nachzukommen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94

    Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische

    Auf der Basis ihrer Erkenntnisse hätten die Sachverständigen mit ihren psychologischen Mitteln dann gegebenenfalls weiter feststellen können, ob der Kläger - was speziell bei Cannabiskonsum nach Maßgabe der Entscheidung des BVerfG vom 24.6.1993 nicht ohne weiteres unterstellt werden kann - Drogenkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr zu trennen vermag (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 23.12.1993 - 10 5 2638/93 -I NZV 1994, 166 [167]).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 10 S 1394/98

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung wegen Alkoholeinfluß und

    Der Kläger verkennt hierbei, daß im präventiven Bereich der Gefahrenabwehr, der das Fahrerlaubnisrecht zuzuordnen ist, nicht dieselben Maßstäbe gelten müssen wie im repressiven Bereich des Strafrechts oder des Ordnungswidrigkeitenrechts (vgl. den Beschluß des Senats vom 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 281 = NZV 1994, 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1996 - 10 S 1332/96

    Aufforderung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens nach Fahreignungszweifeln

    Im übrigen dürfte der Umstand, daß bei Atemalkoholmessungen erhebliche Abweichungen im Einzelfall wohl nicht ausgeschlossen werden können, die beim Antragsteller festgestellte Blutalkoholkonzentration auch deshalb nicht als Ansatzpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Aufforderung zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ungeeignet machen, weil der Blutalkoholwert hier noch nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern nur zu einer sachverständigen Überprüfung der Kraftfahreignung führt, bei der das Alkoholverhalten des Antragstellers gerade einer näheren Prüfung unterzogen werden soll (vgl. Beschl. v. 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 281 = NZV 1994, 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 10 S 1729/94

    Keine vorsorgliche Aberkennung des Rechts auf Gebrauchmachen von einer - noch zu

    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist aus der nicht gerechtfertigten Ablehnung der gemäß § 15 b Abs. 2 StVZO von der Behörde angeordneten Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu schließen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15.04.1988, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 82; Beschluß des Senats vom 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.1996 - 10 S 2099/96

    Anordnung von Aufklärungsmaßnahmen bei einem drogenauffälligen Inhaber einer

    Im übrigen können Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr, dem das Fahrerlaubnisrecht zuzuordnen ist, prinzipiell unabhängig davon ergehen, ob der entsprechende Sachverhalt auch strafrechtlich geahndet worden ist (vgl den Beschl des Senats vom 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -, VBlBW 1994, 281 = NZV 1994, 166).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.1994 - 10 S 2863/93

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Verdacht einer psychischen Störung - Beibringung

    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (vgl. etwa BVerwG, U. v. 15.12.1989, NJW 1990, 2637; Beschl. d. Senats v. 23.12.1993 - 10 S 2638/93 -) davon ausgegangen, daß der Weigerung, ein Gutachten beizubringen, nur dann eine die Kraftfahreignung ausschließende Bedeutung zukommt, wenn der Gutachtensanordnung - als Voraussetzung für ihre Berechtigung - begründete Zweifel an der Kraftfahreignung im Sinne von § 15 b Abs. 2 StVZO zugrunde liegen.
  • OVG Hamburg, 31.07.1996 - Bs VI (VII) 176/95

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines

    Läßt sich - wie hier - gewohnheitsmäßiger Haschischkonsum bereits aufgrund der glaubhaften Angaben des betreffenden Kraftfahrers feststellen, so daß diese Frage nicht mehr grundsätzlich klärungsbedürftig ist, liegen jedenfalls dann, wenn der Betreffende - wie der Antragsteller - schon einmal nach Drogenkonsum ein Kraftfahrzeug geführt hat, naheliegende Zweifel vor, ob er charakterlich in der Lage ist, den Drogenkonsum und das Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen, und besteht hinreichender Anlaß, diese Frage durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu klären, wobei neben der psychologischen eine medizinische Untersuchung - auch zur eventuell möglichen genaueren Bestimmung des Umfangs des Kokainkonsums und des gewohnheitsmäßigen Haschischkonsums - durch die medizinisch-psychologische Untersuchungsstelle geboten und nicht unverhältnismäßig ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 23.12.1993, VBlBW 1994, 281; Urt. v. 9.8.1994, VBlBW 1995, 196, 197; Beschl. v. 28.9.1995, DAR 1996, 35 ; VGH München, Urt. v. 3.7.1995, DAR 1995, 416, 417).
  • VG Neustadt, 20.01.1999 - 9 L 3554/98
    Die Anforderung des medizinisch-psychologischen Gutachtens ist nicht zu beanstanden, da der Antragsgegnerin eben aufgrund der rechtskräftigen Verurteilung des Antragstellers wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz konkrete Anhaltspunkte für einen gewohnheitsmäßigen Konsum des Antragstellers vorlagen, die berechtigte Zweifel, sonst hätte sie das Gutachten nicht anfordern dürfen, an dessen Kraftfahrzeugeignung begründeten und die somit die Aufklärung rechtfertigte, ob der Antragsteller, noch Drogen konsumiert und ob er Drogenkonsum und das Führen von Kraftfahrzeugen ausreichend zu trennen vermag (vgl. zur Präge der Rechtmäßigkeit der Forderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei gewohnheitsmäßigen Drogen-Konsum VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Dezember 1993, Az.: 10 S 2638/93 in: DAR 1994, S. 170f.).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.1998 - 12 M 4658/98

    Fahrerlaubnis; Entziehung;; Cannabiskonsum; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 07.09.1998 - 9 L 3554/98
  • VG Karlsruhe, 07.12.2000 - 8 K 3060/00

    Begriff des gelegentlichen Konsums

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 3 S 1713/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10262
VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 3 S 1713/93 (https://dejure.org/1994,10262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.04.1994 - 3 S 1713/93 (https://dejure.org/1994,10262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. April 1994 - 3 S 1713/93 (https://dejure.org/1994,10262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Empfangsbekenntnis - Beweiswirkungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 281
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZB 805/81

    Berichtigung eines Urteils wegen fehlenden Kostenausspruchs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 3 S 1713/93
    Ihren Prozeßbevollmächtigten wurde am 2.6.1993 sowohl eine Urteilsausfertigung (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 23.1.1975, NJW 1976, S. 781; Beschluß v. 9.2.1971, VersR 1971, S. 470; Beschluß v. 30.9.1981, VersR 1971, S. 470; Beschluß v. 30.9.1981, VersR 1982, S. 70) als auch ein Urteilsabdruck zugestellt.
  • BGH, 09.02.1971 - VI ZB 19/70

    Anwalt zu Anwalt-Zustellung - Fotokopie - Identisch - ErkennbarkeitUdG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 3 S 1713/93
    Ihren Prozeßbevollmächtigten wurde am 2.6.1993 sowohl eine Urteilsausfertigung (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 23.1.1975, NJW 1976, S. 781; Beschluß v. 9.2.1971, VersR 1971, S. 470; Beschluß v. 30.9.1981, VersR 1971, S. 470; Beschluß v. 30.9.1981, VersR 1982, S. 70) als auch ein Urteilsabdruck zugestellt.
  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 14473.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Versäumung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 3 S 1713/93
    (BVerwG, Beschluß v. 16.11.1982 - 9 B 14473.82 -).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 3 C 46.84

    Wiedereinsetzungsantrag - Erfolglosigkeit - Begründungsfrist - Versäumung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.04.1994 - 3 S 1713/93
    Diese besondere Sorgfaltspflicht macht es erforderlich, daß er die Wahrung der Fristen eigenverantwortlich überwacht (BVerwG, Beschluß v. 26.6.1986, BVerwGE 74, S. 289, 293).
  • BPatG, 21.08.2014 - 7 W (pat) 8/14

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Wirksamkeit einer Teilungserklärung nach Erlass

    Die bloße Erschütterung der Vermutung in dem Sinne, dass auch ein anderer Geschehensablauf als möglich oder sogar als ernstlich möglich dargetan werden kann, reicht nicht aus (BFH, Beschl. v. 23.2.2006, - IX B 206/05; BVerwG, Beschl. v. 15.2.2001, - 6 BN 1/01; OVG NRW, NJW 2009, 1623 f.; Thüringer OVG, Beschl. v. 12.5.1999, - 3 ZKO 196/99; VGHBW, Urt. v. 7.4.1994, - 3 S 1713/93; VG Minden, Urt. v. 23.3.2007, - 11 K 4351/03).
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