Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 3 S 2120/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer Randerschließungsstraße bei stark verkehrsbelasteten Wohngebieten; Berücksichtigung des beabsichtigten Ausbaus der Autobahn in der Abwägung
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 47 Abs 2 S 1 VwGO, § 1 Abs 5 Nr 1 BauGB, § 1 Abs 5 Nr 8 BauGB, § 1 Abs 6 BauGB, BImSchV 16
Normenkontrollverfahren: Antragsbefugnis von Wohnungsmietern; Zulässigkeit einer Randerschließungsstraße bei stark verkehrsbelasteten Wohngebieten; Berücksichtigung des beabsichtigten Ausbaus der Autobahn in der Abwägung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Randerschließungsstraße bei stark verkehrsbelasteten Wohngebieten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1994, 3244 (Ls.)
- NVwZ 1994, 697
- VBlBW 1994, 106
- VBlBW 1994, 356
- ZfBR 1994, 251
Wird zitiert von ... (10)
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.1995 - 3 S 3167/94
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: klimatologische Auswirkungen eines …
Auf die von Prof. Dr. v. R. prognostizierten thermischen Nachteile können sich auch die Antragsteller zu 1 und 4 als Mieter und damit als Mitglieder der potentiell betroffenen Wohnbevölkerung berufen (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, NVwZ 1994, 697). - VGH Baden-Württemberg, 20.06.1995 - 8 S 237/95
Unzulässige Festsetzung der Art der baulichen Nutzung in einem eingeschränkten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 = NJW 1980, 1061) kann auch ein Mieter bzw. Pächter eines Grundstücks antragsbefugt sein, wenn er durch die gemeindliche Planung in abwägungserheblicher Weise nachteilig betroffen ist (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - NVwZ 1994, 697). - VG Ansbach, 26.11.2007 - AN 11 K 07.30632
Afghanistan, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Hindus, Gruppenverfolgung, …
Es ergibt sich aber auch kein Anspruch auf Feststellung des Abschiebungsverbots des § 60 Abs. 1 AufenthG, soweit dessen Voraussetzungen wie nach Satz 1 nicht bloß als inhaltlich entsprechende Regelung wie bisher § 51 Abs. 1 AuslG (BT-Drks. 15/420 Seite 91) bezüglich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts sowie des politischen Charakters der Verfolgung mit denen des Art. 16a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG NVwZ 1992, 676 und 1994, 697), sondern als nichtstaatliche Verfolgung nunmehr weitergehenden Schutz gewähren.
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.1997 - 3 S 1682/96
Normenkontrollklage gegen Vorhaben- und Erschließungsplan wegen Lärmzunahme …
Anhand dieser Maßstäbe ist die Antragsbefugnis der Antragsteller zu verneinen, wobei bei den Antragstellern zu 3 und 4 nicht bereits der Umstand entgegensteht, daß sie nur Mieter einer Wohnung sind (vgl. den Beschluß des Senats vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, VBlBW 1994, 356). - OVG Berlin, 22.10.1996 - 2 A 7.96
Bebauungsplan; Stadtpolitische Bedeutung; Vorläufiger Rechtsschutz; …
Diese betreffen nicht nur spezifische Eigentümerbelange, sondern auch die abwägungserheblichen Interessen aller Nützungs- und Besitzberechtigten an einer Wohnung in diesem Bereich (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30. November 1993, NVwZ 1994, 697 ), unabhängig davon, ob die Wohnungen innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs des angefochtener Bebauungsplans liegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. März 1994, Buchholz 310 § 47 VwGO . Nr. 88; BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1995, Buchholz 310 § 47 Nr. 102 = NVwZ 1995, 895 = BauR 1995, 499 ). - VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 5 S 69/95
Antragsbefugnis der Anwohner für ein Normenkontrollverfahren: Zufahrtsstraße zu …
Anhand dieser Maßstäbe ist die Antragsbefugnis der Antragsteller zu 1 bis 6 zu verneinen, wobei beim Antragsteller zu 5 nicht bereits der Umstand entgegensteht, daß er (nur) Mieter einer Wohnung ist (vgl VGH Baden-Württemberg, Urt v 30.11.1993 - 3 S 2120/92 -, VBlBW 1994, 356). - VG Ansbach, 15.08.2007 - AN 11 K 07.30541
Afghanistan, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Gebietsgewalt, …
Es ergibt sich kein Anspruch auf Feststellung des Abschiebungsverbots des § 51 Abs. 1 AuslG, dessen Voraussetzungen bezüglich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts sowie des politischen Charakters der Verfolgung mit denen des Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG NVwZ 1992, 676 und 1994, 697 = InfAuslR 1994, 196). - VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 3 S 339/94
Zum Verhältnis von Miteigentümern untereinander bei Streit um eine Baugenehmigung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann Nachbarschutz gegen die Erteilung einer Baugenehmigung (anders als in einem gegen einen Bebauungsplan gerichteten Normenkontrollverfahren - vgl. dazu Urteil des Senats vom 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - NVwZ 1994, S. 697) grundsätzlich nur der jeweilige - zivilrechtliche - Eigentümer eines benachbarten Grundstücks in Anspruch nehmen (BVerwG, Urteil v. 11.5.1989, BVerwGE 82, 61 = DVBl. 1989, Seite 1055, 1056; VGH Baden-Württemberg, Beschluß v. 26.8.1993 - 5 S 1772/93 -). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.1994 - 3 S 2254/92
Umdeutung einer rechtswidrigen Genehmigung eines vorzeitigen Bebauungsplans in …
Hieraus ergibt sich, daß zu den abwägungserheblichen Belangen im Bebauungsplanverfahren - anders als bei baurechtlichen Nachbarklagen - nicht nur die Interessen von Eigentümern oder sonstigen dinglich Berechtigten, sondern grundsätzlich die Interessen aller Personen gehören, soweit sich aus den mit dem Bebauungsplan verbundenen Festsetzungen Auswirkungen auf eine ihnen zustehende Grundstücksnutzung ergeben können, also auch die Interessen von Mietern und Pächtern (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß v. 9.11.1979, BVerwGE 59, 87, 101 und BVerwG, Beschluß v. 11.11.1988, NVwZ 1989, 553; VGH Bad.-Württ., Normenkontroll-Urteile v. 6.2.1981, VBlBW 1982, 229 u.v. 30.11.1993 - 3 S 2120/92 - UPR 1994, 156;… ferner Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 47 RdNr. 27 S. 426). - VG Ansbach, 30.07.2007 - AN 11 K 07.30522
Ägypten, Blutrache, Glaubwürdigkeit, Verfolgung durch Dritte, mittelbare …
Es ergibt sich aber wenn nicht ohnehin der Ausschlussgrund des § 28 Abs. 1 AsylVfG ebenfalls entsprechend anwendbar ist auch kein Anspruch auf Feststellung des Abschiebungsverbots des § 60 Abs. 1 AufenthG, dessen Voraussetzungen nach Satz 1 mit Ausnahme der Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure nach Abs. 1 Satz 4 c) als inhaltlich entsprechende Regelung wie bisher § 51 Abs. 1 AuslG (BT-Drks. 15/420 Seite 91) bezüglich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts sowie des politischen Charakters der Verfolgung mit denen des Art. 16a Abs. 1 GG deckungsgleich sind (BVerwG NVwZ 1992, 676 und 1994, 697).
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit Flüchtlingen
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 34 Abs 2 BauGB, § 3 Abs 1 BauNVO, § 3 Abs 2 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO
Nachbarklage gegen Baugenehmigung - Belegung eines Einfamilienhauses mit Flüchtlingen - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 24.02.1994 - 6 K 183/94
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 3 S 671/94
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 356
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.1994 - 3 S 1643/94
Baugenehmigung für eine Asylbewerberunterkunft in reinem Wohngebiet; Befreiung …
Angesichts dieses offenen, auf selbständige Nutzungseinheiten verzichtenden Zuschnitts ist das Vorhaben städtebaulich daher nicht mehr als Wohngebäude, sondern als Gemeinschaftsunterkunft einzustufen (zur Abgrenzung vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.2.1991 - 5 S 33/91 - BRS 52, Nr. 210 u.v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - m.w.N.).In diesem Fall wäre es als Wohngebäude allgemein zulässig gewesen, unabhängig davon, ob die Wohnungen mit Familien oder mit Einzelpersonen belegt sind (vgl. § 3 Abs. 2 BauNVO 1977; zum Begriff der Wohnung vgl. auch Beschl. d. Senats v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 -).
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1994 - 8 S 2645/94
Asylbewerberunterkünfte in einem Wohngebiet nach Ortsbaurecht
Selbst wenn man also zugunsten der Kläger davon ausgeht, daß die hier zu beurteilenden Räume nicht in einer Weise zum Wohnen geeignet und bestimmt sind, daß dort ein "Wohnen" im Sinne eines häuslichen Lebens von einiger Dauer bei Gewährleistung eines Minimums an Intimsphäre möglich ist (…vgl. zur Abgrenzung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.5.1990 - 8 S 220/90 - VBlBW 1990, 463; Beschl. v. 5.2.1991 - 5 S 33/91 - VBlBW 1991, 301; Beschl. v. 27.8.1991 - 3 S 2035/91 - Beschl. v. 16.5.1994 - 3 S 671/94 - vgl. auch OVG Schleswig-Holstein Beschl. v. 14.10.1991 - 1 M 49191 - NVwZ 1992, 587; Spindler, NVwZ 1992, 125) was hier im Hinblick auf die Abgeschlossenheit der Wohneinheiten und die Zuordnung jeweils einer Küche und eines WC (vgl. die § 35 Abs. 1 LBO) zu verneinen sein könnte, so dürfen diese Überlegungen nicht ohne weiteres für die Beantwortung der Frage herangezogen werden, was noch eine zulässige Wohnnutzung im Sinne von § 6 OBS darstellt.