Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1852
VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97 (https://dejure.org/1997,1852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.1997 - 8 S 375/97 (https://dejure.org/1997,1852)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 8 S 375/97 (https://dejure.org/1997,1852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 219
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1993 - A 16 S 1591/93

    Berufungszulassung im Asylrechtsstreit - Vorliegen einer Divergenz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97
    Wird der Antrag auf Zulassung der Beschwerde auf diesen Zulassungsgrund gestützt, ist die Abweichung nur dann hinreichend darlegt und der Antrag zulässig, wenn ein die angefochtene Entscheidung tragender, abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz aufgezeigt wird, der mit dem einer Entscheidung eines höheren Gerichts zu derselben Vorschrift zugrunde gelegten Rechtssatz in Widerspruch steht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.6.1993 - A 16 S 976/93 -, VBlBW 1994, 73; Beschl. v. 15.10.1993 - A 16 S 1591/93; Schenk, in: Hailbronner, AuslR, Bd. 2, § 78 AsylVfG RdNr. 146).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvR 712/68

    Schallplatten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97
    Sie übersieht mit ihrem Einwand, das Regierungspräsidium habe ihr das rechtliche Gehör abgeschnitten, daß Art. 103 Abs. 1 GG nur das "Gehör vor Gericht" garantiert (BVerfG, Beschl. v. 5.3.1974 - 1 BvR 712/68 -, BVerfGE 36, 321/330).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - A 16 S 976/93

    Berufungszulassung in Asylsachen: Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97
    Wird der Antrag auf Zulassung der Beschwerde auf diesen Zulassungsgrund gestützt, ist die Abweichung nur dann hinreichend darlegt und der Antrag zulässig, wenn ein die angefochtene Entscheidung tragender, abstrakter, aber inhaltlich bestimmter Rechtssatz aufgezeigt wird, der mit dem einer Entscheidung eines höheren Gerichts zu derselben Vorschrift zugrunde gelegten Rechtssatz in Widerspruch steht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.6.1993 - A 16 S 976/93 -, VBlBW 1994, 73; Beschl. v. 15.10.1993 - A 16 S 1591/93; Schenk, in: Hailbronner, AuslR, Bd. 2, § 78 AsylVfG RdNr. 146).
  • Drs-Bund, 30.09.1994 - BT-Drs 12/8553
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 8 S 375/97
    Denn in der Regel wird eine Rechtssache - insbesondere ein Eilverfahren - solche Schwierigkeiten nicht aufweisen und die Beschwerdezulassung deshalb nicht gerechtfertigt sein, wenn bereits "auf den ersten Blick" keine "ernstlichen Zweifel" an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses bestehen (vgl. zu diesem Zusammenhang auch den Gesetzentwurf des Bundesrates v. 30.9.1994, BT-Drs. 12/8553, S. 14, und die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.3.1996, BT-Drs. 13/3993, S. 22).
  • VGH Hessen, 28.03.2007 - 1 UZ 2770/06

    Frühbereitschaft von Lehrern

    Auch aus dem Umstand, dass keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung vorliegen, ist regelmäßig und auch hier abzuleiten, dass die Rechtssache keine besonderen Schwierigkeiten im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO aufweist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Februar 1997 - 8 S 375/07 - VBlBW 1997, 219).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    1999, 93, 94; Beschl. v. 27.03.1997 - 12 M 1731/97 -, NVwZ 1997, 1225, 1227; VGH Mannheim, Beschl. v. 12.02.1997 - 8 S 375/97 -, VBl.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Während der Gesetzeswortlaut durchaus Raum läßt für eine Auslegung, wonach ernstliche Zweifel bereits bestehen, wenn gewichtige Anhaltspunkte Unentschiedenheit oder Unsicherheit am Erfolg des Rechtsmittels bewirken (so der 8. Senat des Gerichtshofs im Beschluß vom 12.02.1997 - 8 S 375/97 - im Anschluß an die vom Bundesfinanzhof verwendete Formel, vgl. BFHE 87, 447; 127, 140; dem 8. Senat inzwischen folgend der 4. Senat des Gerichtshofs im Beschluß vom 25.02.1997 - 4 S 496/97), läßt sich demgegenüber die Wortinterpretation freilich ohne weiteres auch enger fassen, nämlich in dem hier verstandenen Sinne.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 13 S 2996/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7011
VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 13 S 2996/94 (https://dejure.org/1997,7011)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.1997 - 13 S 2996/94 (https://dejure.org/1997,7011)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 1997 - 13 S 2996/94 (https://dejure.org/1997,7011)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit, wenn der Heimatstaat die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit willkürlich versagt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 219 (Ls.)
  • DVBl 1997, 917 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.09.1995 - 7 A 11136/94

    Entlassungsantrag; Recht des Herkunftsstaates; Einlieferungsschein für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 13 S 2996/94
    Zum Anspruch auf Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach §§ 86 Abs. 1, 87 Abs. 1 S 2 Nr. 3 Alt 2 AuslG (AuslG 1990) bei einem iranischen Staatsangehörigen, dem nicht durch die - vollständig und formgerecht beantragte - Aushändigung der amtlichen Formulare innerhalb angemessener Zeit ermöglicht wird, den erforderlichen förmlichen Antrag auf Entlassung aus der iranischen Staatsangehörigkeit vollständig und formgerecht zu stellen (im Anschluß an BVerwG, Beschl v 1.10.1996, InfAuslR 1997, 79 (80) und OVG Rheinland-Pfalz, Urt v 5.9.1995, InfAuslR 1995, 419).

    Wie aus der beigezogenen Verbalnote der iranischen Botschaft Bonn vom 23.12.1991 hervorgeht und dem Senat aus seiner eigenen Entscheidungspraxis (vgl. Urt. v. 7.11.1991, a.a.O.; Urt. v. 12.11.1984, VBlBW 1986, 29) und aus Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte (z.B. BVerwG, Beschl. v. 19.2.1991, NJW 1991, 2226 unter Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen des OVG Lüneburg; OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 5.9.1995, InfAuslR 1995, 419) gerichtsbekannt ist, gliedert sich das streng formalisierte Entlassungsverfahren nach iranischem Recht in zwei Stufen (siehe auch die im InfAuslR 1995, 240 veröffentlichten Hinweise in einem Merkblatt der Bezirksregierung Düsseldorf).

    Der Nachweis, daß die insoweit zu beachtenden Verfahrens-, Form- und Vollständigkeitsanforderungen eingehalten wurden, obliegt dem Einbürgerungsbewerber (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 5.9.1995, a.a.O.).

    Sieht das Recht des Heimatstaates - wie im Falle des Iran (siehe oben) - für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit ein mehrstufiges Verfahren vor, bei dem in der ersten Verfahrensstufe ein formloser Antrag in der Landessprache mit Angabe des Entlassungsgrundes zu stellen ist, so kann auch ein diese Voraussetzungen erfüllender Antrag einen vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag im Sinne des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 AuslG darstellen, wenn nicht dem Antragsteller durch Übersendung der erforderlichen Formulare innerhalb angemessener Zeit ermöglicht wird, die zweite Verfahrensstufe einzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 1.10.1996, InfAuslR 1997, 79 (80); OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 5.9.1995, a.a.O.).

    Derart knappe offizielle Auskünfte einer iranischen Auslandsvertretung können angesichts der gerichtsbekannten, nicht streng an Recht und Gesetz gebundenen Verwaltungstätigkeit im Iran als einem religiös totalitären Staat (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.3.1988, InfAuslR 1988, 238) ohnehin nicht ohne weiteres wörtlich genommen werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 5.9.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1991 - 13 S 1627/90

    Anspruch auf Einbürgerung - Zu den Voraussetzungen des Antrags auf Entlassung aus

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 13 S 2996/94
    Ob eine der in § 87 Abs. 1 S. 2 AuslG aufgeführten Fallgestaltungen vorliegt, ist gerichtlich voll überprüfbar; der Behörde ist kein Ermessen eröffnet (vgl. Senatsurteil v. 7.11.1991, InfAuslR 1992, 98; GK-AuslR, II-§ 87 RdNr. 6; Hailbronner, Ausländerrecht, Kommentar, A 1 § 87 RdNr. 2; Hailbronner/Renner, StAngR, § 87 AuslG, RdNr. 2).

    Der Senat hat sich in seinem Urteil vom 7.11.1991 (a.a.O.) der zuletzt genannten Auffassung angeschlossen.

    Die erste Alternative setzt eine ablehnende Entscheidung des Heimatstaates über den Entlassungsantrag voraus (vgl. Senatsurteil v. 7.11.1991, a.a.O.), während die zweite Alternative an die Untätigkeit im Entlassungsverfahren anknüpft.

    Wie aus der beigezogenen Verbalnote der iranischen Botschaft Bonn vom 23.12.1991 hervorgeht und dem Senat aus seiner eigenen Entscheidungspraxis (vgl. Urt. v. 7.11.1991, a.a.O.; Urt. v. 12.11.1984, VBlBW 1986, 29) und aus Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte (z.B. BVerwG, Beschl. v. 19.2.1991, NJW 1991, 2226 unter Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen des OVG Lüneburg; OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 5.9.1995, InfAuslR 1995, 419) gerichtsbekannt ist, gliedert sich das streng formalisierte Entlassungsverfahren nach iranischem Recht in zwei Stufen (siehe auch die im InfAuslR 1995, 240 veröffentlichten Hinweise in einem Merkblatt der Bezirksregierung Düsseldorf).

    Die Anforderungen an die Form und Vollständigkeit des Antrages ergeben sich aus dem Recht des Heimatstaates (vgl. Senatsurteil v. 7.11.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 13 S 2996/94
    Wie sich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.9.1988 (BVerwGE 80, 233 (248)) ergebe, habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, daß die iranische Regierung die Entlassung von Ärzten wegen eines eigenen Bedarfs an Medizinern verweigere.

    Da es sich um einen gesetzlichen Rechtsanspruch handelt, ist das Zustimmungserfordernis nach Nr. 11 des Schlußprotokolls zum Deutsch- Iranischen Niederlassungsabkommen vom 17.2.1929 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.8.1955 (BGBl. II S. 829) nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9.1988, BVerwGE 80, 233).

  • BVerwG, 01.10.1996 - 1 B 178.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an einen Entlassungsantrag i.S. von § 87 Abs. 1 S.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 13 S 2996/94
    Zum Anspruch auf Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach §§ 86 Abs. 1, 87 Abs. 1 S 2 Nr. 3 Alt 2 AuslG (AuslG 1990) bei einem iranischen Staatsangehörigen, dem nicht durch die - vollständig und formgerecht beantragte - Aushändigung der amtlichen Formulare innerhalb angemessener Zeit ermöglicht wird, den erforderlichen förmlichen Antrag auf Entlassung aus der iranischen Staatsangehörigkeit vollständig und formgerecht zu stellen (im Anschluß an BVerwG, Beschl v 1.10.1996, InfAuslR 1997, 79 (80) und OVG Rheinland-Pfalz, Urt v 5.9.1995, InfAuslR 1995, 419).

    Sieht das Recht des Heimatstaates - wie im Falle des Iran (siehe oben) - für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit ein mehrstufiges Verfahren vor, bei dem in der ersten Verfahrensstufe ein formloser Antrag in der Landessprache mit Angabe des Entlassungsgrundes zu stellen ist, so kann auch ein diese Voraussetzungen erfüllender Antrag einen vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag im Sinne des § 87 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 AuslG darstellen, wenn nicht dem Antragsteller durch Übersendung der erforderlichen Formulare innerhalb angemessener Zeit ermöglicht wird, die zweite Verfahrensstufe einzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 1.10.1996, InfAuslR 1997, 79 (80); OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 5.9.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1984 - 13 S 2319/84

    Voraussetzungen der Einbürgerung eines asylberechtigten Iraners

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 13 S 2996/94
    Wie aus der beigezogenen Verbalnote der iranischen Botschaft Bonn vom 23.12.1991 hervorgeht und dem Senat aus seiner eigenen Entscheidungspraxis (vgl. Urt. v. 7.11.1991, a.a.O.; Urt. v. 12.11.1984, VBlBW 1986, 29) und aus Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte (z.B. BVerwG, Beschl. v. 19.2.1991, NJW 1991, 2226 unter Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen des OVG Lüneburg; OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 5.9.1995, InfAuslR 1995, 419) gerichtsbekannt ist, gliedert sich das streng formalisierte Entlassungsverfahren nach iranischem Recht in zwei Stufen (siehe auch die im InfAuslR 1995, 240 veröffentlichten Hinweise in einem Merkblatt der Bezirksregierung Düsseldorf).
  • BVerwG, 19.02.1991 - 1 B 17.91

    Ermessenseinbürgerung einer iranischen Staatsangehörigkeit - Grundsatz der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 13 S 2996/94
    Wie aus der beigezogenen Verbalnote der iranischen Botschaft Bonn vom 23.12.1991 hervorgeht und dem Senat aus seiner eigenen Entscheidungspraxis (vgl. Urt. v. 7.11.1991, a.a.O.; Urt. v. 12.11.1984, VBlBW 1986, 29) und aus Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte (z.B. BVerwG, Beschl. v. 19.2.1991, NJW 1991, 2226 unter Bezugnahme auf tatsächliche Feststellungen des OVG Lüneburg; OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 5.9.1995, InfAuslR 1995, 419) gerichtsbekannt ist, gliedert sich das streng formalisierte Entlassungsverfahren nach iranischem Recht in zwei Stufen (siehe auch die im InfAuslR 1995, 240 veröffentlichten Hinweise in einem Merkblatt der Bezirksregierung Düsseldorf).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.1999 - 8 A 1537/98

    Rechtliche Ausgestaltung der Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen in

    vgl. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 20. März 1997 - 13 S 2996/94 -, InfAuslR 1997, 317 (319); vgl. ferner: BVerwG, Beschluß vom 1. Oktober 1996 - 1 B 178.95 -, InfAuslR 1997, 79 (80).

    Hiernach gilt für iranische Staatsangehörige nach den Erkenntnissen des Senats, die er in seiner bisherigen Entscheidungspraxis gewinnen konnte und die durch andere gerichtliche Entscheidungen, vgl. z.B. VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 20. März 1997 - 13 S 2996/94 -, InfAuslR 1997, 317 (319), wie auch durch Hinweise der Einbürgerungsbehörden, vgl. etwa: Hinweise zum Entlassungsverfahren aus der iranischen Staatsangehörigkeit der Bezirksregierung D. , veröffentlicht in: InfAuslR 1995, 240, bestätigt werden, im Grundsatz folgendes: Zunächst muß ein formloser Entlassungsantrag mit Angabe des Grundes bei der Auslandsvertretung in der Landessprache "Farsi" gestellt werden, mit dem um Übersendung der offiziellen Antragsformulare ersucht wird.

    vgl. Urteil vom 20. März 1997 - 13 S 2996/94 -, InfAuslR 1997, 317 (320), Diese Auffassung berücksichtigt nicht hinreichend, daß der Gesetzgeber mit den Regelungen der §§ 85 ff. AuslG die Schwelle für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht grundsätzlich niedriger festsetzen wollte, als dies bei der Ermessenseinbürgerung nach § 8 RuStAG der Fall ist.

    Bejahend: VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 20. März 1997 - 13 S 2996/94 -, InfAuslR 1997, 317 (321).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2002 - 13 S 810/02

    Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit - Untätigkeit der (ehemaligen)

    Sie unterliegen in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle; eine Einschätzungsprärogative, ein Beurteilungsspielraum oder ein Normkonkretisierungsermessen steht der Einbürgerungsbehörde nicht zu (so bereits zu § 87 AuslG a.F.: Senatsurteil vom 20.3.1997 - 13 S 2996/94 -, InfAuslR 1997, 317 ).

    Die Versagung der Entlassung setzt grundsätzlich eine einen Entlassungsantrag ablehnende schriftliche Entscheidung voraus (vgl. Nr. 87.1.2.3.1 StAR-VwV; zu § 87 AuslG a.F. vgl. auch Senatsurteil vom 20.3.1997, a.a.O. S. 319).

    Vielmehr ist mit der bisherigen Rechtsprechung daran festzuhalten, dass konkret unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu bestimmen ist, ob eine seit Antragstellung verstrichene Zeit angemessen ist (vgl. Senatsurteil vom 20.3.1997, a.a.O. S. 317).

  • VG Sigmaringen, 30.11.2020 - 3 K 5187/18

    Einbürgerung von Ausländern; Hinnahme von Mehrstaatigkeit; erheblicher Nachteil

    Eine Einschätzungsprärogative, ein Beurteilungsspielraum oder ein Normenkonkretisierungsermessen der Verwaltung besteht nicht (s. zu § 87 AuslG a.F. VGH Baden-Württemberg, vom 20. März 1997 - 13 S 2996/94 -, InfAuslR 1997, 317 318; ferner etwa Berlit, in: GK-Staatsangehörigkeitsrecht, § 12 StAG Rn. 230 f.).
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