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   VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97   

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VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97 (https://dejure.org/1997,6000)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.11.1997 - 9 S 2530/97 (https://dejure.org/1997,6000)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. November 1997 - 9 S 2530/97 (https://dejure.org/1997,6000)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel; veterinärrechtliche Verfügung zur Schließung eines Schlachtbetriebes; Berücksichtigung der neuen europäischen Anforderungen an Schlachthöfe - Ermessensausübung in der Übergangsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1998, 186
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 4 S 2152/94

    Beamtenrecht: Beförderung eines Polizeibeamten - Beurteilungsverfahren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    Die nachteilige Änderung der eigentumsrelevanten Rechtslage erfordert aber für diejenigen, die unter der alten Rechtslage rechtmäßig Eigentum erworben und genutzt haben, eine Übergangsregelung, welche den Anforderungen von Art. 14 GG genügt (dazu etwa Rennert, VBlBW 1995, 41 ).
  • VGH Hessen, 02.07.1991 - 14 TH 3563/90

    Gaststätte - Umnutzung zur Diskothek; lärmrelevante Vorbelastungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    Der Senat macht vielmehr von seinem Ermessen dahin Gebrauch, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin  bis  zum  Ergehen der Widerspruchsentscheidung zu befristen (§ 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO; vgl. VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1993, 366; Hess. VGH, NVwZ-RR 1992, 615 ; NVwZ 1993, 204; sowie zur Konsequenz für das Wiederaufleben des Sofortvollzugs VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 23.10.1981 - 8 S 2123/81 - und vom 18.10.1988 - 8 S 2797/88 -, VBlBW 1989, 146 = NVwZ-RR 1989, 398).
  • BVerwG, 15.07.1964 - V C 23.63

    Fürsorgeunterstützung und Ersatzansprüche durch die Bundesversicherungsanstalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    Zwar sind die Gerichte nur zur Ermessenskontrolle, nicht aber zur eigenen Ermessensausübung befugt; sie sind auf die Nachprüfung beschränkt, ob das Ermessen rechtmäßig, nicht auch, ob es zweckmäßig ausgeübt wurde (BVerwGE 11, 95 ; 19, 149 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    War nach allem die Beschwerde zuzulassen, so durfte der Senat sogleich auch über die Beschwerde entscheiden; denn die Sache eilt, und die Beteiligten haben ihre Standpunkte ersichtlich erschöpfend dargelegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.02.1997 - 7 S 430/97 - Beschl. vom 17.02.1997 - 11 S 379/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1997 - 11 S 379/97

    Zulassungsverfahren: Durchentscheiden des Rechtsmittelgerichts nach Zulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    War nach allem die Beschwerde zuzulassen, so durfte der Senat sogleich auch über die Beschwerde entscheiden; denn die Sache eilt, und die Beteiligten haben ihre Standpunkte ersichtlich erschöpfend dargelegt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 12.02.1997 - 7 S 430/97 - Beschl. vom 17.02.1997 - 11 S 379/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1993 - 11 S 714/93

    Aufenthaltserlaubnis wegen außergewöhnlicher Härte für einen nicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    Der Senat macht vielmehr von seinem Ermessen dahin Gebrauch, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin  bis  zum  Ergehen der Widerspruchsentscheidung zu befristen (§ 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO; vgl. VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1993, 366; Hess. VGH, NVwZ-RR 1992, 615 ; NVwZ 1993, 204; sowie zur Konsequenz für das Wiederaufleben des Sofortvollzugs VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 23.10.1981 - 8 S 2123/81 - und vom 18.10.1988 - 8 S 2797/88 -, VBlBW 1989, 146 = NVwZ-RR 1989, 398).
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 50.82

    Zulässigkeit eines privaten Tennisplatzes als untergeordnete Nebenanlage im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    Darin ist die Vorschrift Eingriffsermächtigungen aus anderen Rechtsgebieten vergleichbar, denen es ebenfalls in erster Linie um die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände geht (vgl. BVerwGE 72, 1 ; 79, 274 ; 82, 356 ; 91, 82 ; NJW 1986, 393 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1981 - 8 S 2123/81

    Aufschiebende Wirkung; gerichtlicher Aussetzungsbeschluß; Änderung durch Behörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    Der Senat macht vielmehr von seinem Ermessen dahin Gebrauch, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin  bis  zum  Ergehen der Widerspruchsentscheidung zu befristen (§ 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO; vgl. VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1993, 366; Hess. VGH, NVwZ-RR 1992, 615 ; NVwZ 1993, 204; sowie zur Konsequenz für das Wiederaufleben des Sofortvollzugs VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 23.10.1981 - 8 S 2123/81 - und vom 18.10.1988 - 8 S 2797/88 -, VBlBW 1989, 146 = NVwZ-RR 1989, 398).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 69.86

    Beschäftigungsstelle für Zivildienstleistende - Anerkennungsvoraussetzungen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    Darin ist die Vorschrift Eingriffsermächtigungen aus anderen Rechtsgebieten vergleichbar, denen es ebenfalls in erster Linie um die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände geht (vgl. BVerwGE 72, 1 ; 79, 274 ; 82, 356 ; 91, 82 ; NJW 1986, 393 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1988 - 8 S 2797/88

    Bindungswirkung gerichtlicher Entscheidungen über den sofortigen Vollzug für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.11.1997 - 9 S 2530/97
    Der Senat macht vielmehr von seinem Ermessen dahin Gebrauch, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin  bis  zum  Ergehen der Widerspruchsentscheidung zu befristen (§ 80 Abs. 5 Satz 5 VwGO; vgl. VGH Bad.-Württ., InfAuslR 1993, 366; Hess. VGH, NVwZ-RR 1992, 615 ; NVwZ 1993, 204; sowie zur Konsequenz für das Wiederaufleben des Sofortvollzugs VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 23.10.1981 - 8 S 2123/81 - und vom 18.10.1988 - 8 S 2797/88 -, VBlBW 1989, 146 = NVwZ-RR 1989, 398).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • VGH Hessen, 07.07.1992 - 12 TH 990/92

    Ausweisung eines anerkannten Asylberechtigten aus schwerwiegenden Gründen der

  • BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87

    Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1997 - NC 9 S 20/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit unabhängig

  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

  • BVerwG, 25.09.1992 - 8 C 68.90

    Rücknahme eines Verwaltungsakts - Ermessen - Rücknahme eines

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 - 9 S 1273/13

    Befugnisnorm für die Untersagung der Abgabe von Rohmilch - zum Begriff der Abgabe

    Weder in Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen noch die Rechtsfolgen weisen die Bestimmungen relevante Unterschiede auf: Beide setzen die Feststellung eines Verstoßes gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften voraus und verpflichten die Behörde ("trifft die zuständige Behörde" bzw. "trifft sie") zu notwendigen bzw. erforderlichen Maßnahmen (kein Entschließungsermessen; zu Art. 54 der Verordnung (EG) 882/2004 vgl. VG Hannover, Urteil vom 27.06.2012 - 9 A 50/12 -, Juris, zu § 39 Abs. 2 LFGB vgl. Senatsurteil vom 02.03.2010 - 9 S 171/09 -, VBlBW 2010, 314, sowie Senatsbeschluss vom 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186; Wehlau, a.a.O., § 39 Rn. 40; Zipfel/Rathke, a.a.O., Stand: November 2012, C 102 § 39 Rn. 17 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2010 - 9 S 171/09

    Zum Verbot des Inverkehrbringens von Lebensmitteln mit Rückständen aus der

    Ein Absehen von hoheitlichen Aufklärungs- oder Verhütungsmaßnahmen nach § 39 Abs. 2 LFGB kann deshalb nur ausnahmsweise, bei Vorliegen besonderer Einzelfallumstände in Betracht kommen (Senatsbeschluss vom 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186).
  • VG Karlsruhe, 10.12.2020 - 2 K 5102/20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, VBlBW 2009, 391 = juris Rn. 1; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186 = juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.02.2002 - 10 AS 02.348 -, NVwZ 2002, 1268 = juris Rn. 3; Beschl. v. 09.03.1999 - 3 CS 98.3596 -, NVwZ-RR 2000, 35 = juris Rn. 20; Schoch, in: Schoch/Schneider VwGO, 39. EL: Juli 2020, VwGO, § 80 Rn. 386).
  • VG Karlsruhe, 03.12.2021 - 2 K 2745/21

    Verwendbarkeit von Eintragungen im Fahreignungsregister während der

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, VBlBW 2009, 391 = juris Rn. 1; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186 = juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.02.2002 - 10 AS 02.348 -, NVwZ 2002, 1268 = juris Rn. 3; Beschl. v. 09.03.1999 - 3 CS 98.3596 -, NVwZ-RR 2000, 35 = juris Rn. 20; Schoch, in: Schoch/Schneider VwGO, 39. EL: Juli 2020, VwGO, § 80 Rn. 386).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.2002 - 9 S 1154/02

    Auskunftspflicht eines Schlachthofs über Rindfleischvertrieb - Abnehmerdaten

    Nach der Rechtsprechung des Senats umfasst diese Ermächtigung auch den Erlass von Anordnungen und Maßnahmen zur Durchsetzung der Fleischhygiene-Verordnung (siehe Beschluss vom 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, ZLR 1997, 670).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Ermessen allerdings durch den Vollzugszweck des Gesetzes dahingehend gebunden, dass im Regelfall bei bestehenden oder drohenden Verstößen gegen das Fleischhygienegesetz oder die Fleischhygiene-Verordnung einzuschreiten ist, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die dagegen sprechen (sogenanntes intendiertes Ermessen, siehe Beschluss des Senats vom 12.11.1997, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2000 - 9 S 2236/00

    Hochschulreife - Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsabschlüsse

    Der Antragsteller bittet um eine möglichst baldige Entscheidung, und die Beteiligten haben Gelegenheit gehabt, sich zur Sache selbst schon während des Zulassungsverfahrens zu äußern (vgl. Senat, Beschluss vom 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, ZLR 1997, 670 (672)).
  • VG Sigmaringen, 16.02.2021 - 3 K 326/21

    Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung; Corona-Virus; COVID-19;

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 S 938/09 -, juris; Beschluss vom 12. November 1997 - 9 S 2530/97 -, juris; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 10 AS 02.348 -, juris; Beschluss vom 09. März 1999 - 3 CS 98.3596 -, juris; vgl. hierzu auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 07.02.2022 - 2 K 1838/21

    Verfassungsmäßigkeit der Vorgabe zum Mindestabstand für Wettvermittlungsstellen

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.06.2009 - 9 S 938/09 -, VBlBW 2009, 391 = juris Rn. 1; Beschl. v. 12.11.1997 - 9 S 2530/97 -, VBlBW 1998, 186 = juris Rn. 6; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 21.02.2002 - 10 AS 02.348 -, NVwZ 2002, 1268 = juris Rn. 3; Beschl. v. 09.03.1999 - 3 CS 98.3596 -, NVwZ-RR 2000, 35 = juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2021 - 3 M 169/21

    Zustandsverantwortlichkeit für die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch

    Da die Antragstellerin ihren Antrag im Hinblick auf die zeitliche Erstreckung der wiederhergestellten aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs nicht beschränkt hat, ist ihre Beschwerde teilweise zurückzuweisen (vgl. VGH BW, Beschluss vom 12. November 1997 - 9 S 2530/97 - juris Rn. 6).
  • VG Sigmaringen, 15.04.2021 - 3 K 1060/21

    Ausgangsbeschränkungen; nächtliche Ausgangsbeschränkungen; erhebliche Gefährdung;

    Ein behördliches Interesse daran, eine offenbar rechtswidrige Verfügung sofort zu vollziehen, ist rechtlich nicht anerkennenswert und muss daher in der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung in der Regel hinter dem gegenläufigen Interesse des Antragstellers, von der Vollziehung einstweilen verschont zu bleiben, zurückstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 9 S 938/09 -, juris; Beschluss vom 12. November 1997 - 9 S 2530/97 -, juris; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 10 AS 02.348 -, juris; Beschluss vom 09. März 1999 - 3 CS 98.3596 -, juris; vgl. hierzu auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 22.06.2023 - 2 K 506/23

    Nutzungsaufnahmeuntersagung eines Tanz- und Nachtclubs; Vergnügungsstätte

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2023 - 1 ME 45/23

    Fledermäuse; Grundbuch; Gütergemeinschaft; Güterregister; Vollstreckung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2002 - 9 S 506/02

    Lagerung von Schlachtrindern bis zum BSE-Testergebnis

  • VG Karlsruhe, 11.09.2023 - 2 K 2644/23

    Vorläufiger Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung der Entziehung einer

  • VG Freiburg, 24.06.2021 - 7 K 1948/21

    Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde für Zutritts- und Teilnahmeverbote zu

  • VG Karlsruhe, 08.12.1998 - 1 K 4548/97

    Verpflichtung zur Aufforstung der Teilfläche eines Grundstücks; Verwirklichung

  • VG Stuttgart, 06.02.2002 - 4 K 280/02

    Lebensmittel; Höchstmengen-Überschreitung; Inverkehrbringen;

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