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   VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97   

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VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97 (https://dejure.org/1998,3100)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.1998 - 1 S 2348/97 (https://dejure.org/1998,3100)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - 1 S 2348/97 (https://dejure.org/1998,3100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Feststellung des Hauptwohnsitzes nach Melderecht im Falle eines kinderlosen Ehepaares mit mehreren Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 232
  • FamRZ 1999, 1662
  • VBlBW 1999, 146
  • DVBl 1999, 335
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1994 - 1 S 2869/93

    Feststellung der Hauptwohnung durch Meldebehörde: zur vorwiegenden Benutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97
    Zutreffend hat der Kläger im Berufungsverfahren einen Anfechtungsantrag gestellt, da sein Begehren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 21.2.1994 - 1 S 2869/93 -, BWGZ 1994, 680) mit der Anfechtungsklage verfolgt werden muß.

    Nach dem für das Melderecht maßgeblichen objektiven Begriff der Hauptwohnung ist diese auf Grund eines Vergleichs der Aufenthaltszeiten des Einwohners am Ort der jeweiligen Wohnung zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 15.10.1991 - 1 C 24.90 -, DVBl. 1992, 305; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.2.1994, a.a.O.).

    Nach dem Regelungsinhalt setzt § 17 Abs. 2 Satz 2 MG eine Ehe voraus, da nur der "verheiratete" Einwohner angesprochen ist (vgl. zur Unanwendbarkeit der Vorschrift auf eheähnliche Lebensgemeinschaften und auf "unvollständige Familien", VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.2.1994, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 2.10.1996 - 5 B 95.1349 -, VGHE 50, 14; BVerwG, Beschl. v. 13.5.1987 - 7 B 72.87 -, Buchholz 402.43, § 12 MRRG Nr. 13), fordert aber zugleich, daß dieser verheiratete Einwohner nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt.

  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97
    Nach dem für das Melderecht maßgeblichen objektiven Begriff der Hauptwohnung ist diese auf Grund eines Vergleichs der Aufenthaltszeiten des Einwohners am Ort der jeweiligen Wohnung zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 15.10.1991 - 1 C 24.90 -, DVBl. 1992, 305; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.2.1994, a.a.O.).

    Die Revision ist zuzulassen, da die entschiedene Rechtsfrage, daß § 17 Abs. 2 Satz 2 MG keine Anwendung auf kinderlose Ehepaare findet, von grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und die landesrechtliche Bestimmung wortgleich mit § 12 Abs. 2 Satz 2 MRRG ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.10.1991 - 1 C 24.90 -, Buchholz, a.a.O., § 12 Nr. 3).

  • StGH Bremen, 17.12.1993 - St 1/93

    Zur Prüfung des Vorliegens der Wählbarkeitsvoraussetzung im Sinne des § 1 Abs. 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97
    Auch die im Wahlrecht teilweise als unangemessen empfundene Einengung der Wählbarkeit eines verheirateten und nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebenden Einwohners durch den Zwang zu einer einzigen Hauptwohnung oder eines einzigen Hauptwohnsitzes der Familie (vgl. hierzu BremWahlPrüfG II. Instanz, Entscheidung v. 17.12.1993 - St 1/93 -, NJW 1994, 1526 und ThürVerfGH, Urt. v. 14.3.1997 - VerfGH 13/95 -, DÖV 1997, 1001 und hierzu Schreiber, Die Wohnsitznahme im Wahlgebiet als Wählbarkeitsvoraussetzung, NJW 1998, 492) würde zumindest bei kinderlosen Ehepaaren vermieden.
  • VGH Bayern, 02.10.1996 - 5 B 95.1349
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97
    Nach dem Regelungsinhalt setzt § 17 Abs. 2 Satz 2 MG eine Ehe voraus, da nur der "verheiratete" Einwohner angesprochen ist (vgl. zur Unanwendbarkeit der Vorschrift auf eheähnliche Lebensgemeinschaften und auf "unvollständige Familien", VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.2.1994, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 2.10.1996 - 5 B 95.1349 -, VGHE 50, 14; BVerwG, Beschl. v. 13.5.1987 - 7 B 72.87 -, Buchholz 402.43, § 12 MRRG Nr. 13), fordert aber zugleich, daß dieser verheiratete Einwohner nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt.
  • BVerwG, 13.05.1987 - 7 B 72.87

    Melderecht - Hauptwohnsitz - Verheirateter Einwohner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97
    Nach dem Regelungsinhalt setzt § 17 Abs. 2 Satz 2 MG eine Ehe voraus, da nur der "verheiratete" Einwohner angesprochen ist (vgl. zur Unanwendbarkeit der Vorschrift auf eheähnliche Lebensgemeinschaften und auf "unvollständige Familien", VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.2.1994, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 2.10.1996 - 5 B 95.1349 -, VGHE 50, 14; BVerwG, Beschl. v. 13.5.1987 - 7 B 72.87 -, Buchholz 402.43, § 12 MRRG Nr. 13), fordert aber zugleich, daß dieser verheiratete Einwohner nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebt.
  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97
    Auch die im Wahlrecht teilweise als unangemessen empfundene Einengung der Wählbarkeit eines verheirateten und nicht dauernd von seiner Familie getrennt lebenden Einwohners durch den Zwang zu einer einzigen Hauptwohnung oder eines einzigen Hauptwohnsitzes der Familie (vgl. hierzu BremWahlPrüfG II. Instanz, Entscheidung v. 17.12.1993 - St 1/93 -, NJW 1994, 1526 und ThürVerfGH, Urt. v. 14.3.1997 - VerfGH 13/95 -, DÖV 1997, 1001 und hierzu Schreiber, Die Wohnsitznahme im Wahlgebiet als Wählbarkeitsvoraussetzung, NJW 1998, 492) würde zumindest bei kinderlosen Ehepaaren vermieden.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1992 - 1 S 2186/91

    Vorwiegender Aufenthalt eines Einwohners; Vergleichsberechnung; Feststellung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1998 - 1 S 2348/97
    Die Bestimmung von Ellwangen als Hauptwohnung des Klägers ist durch einen in dieser Handlungsform zulässigen (vgl. Senatsurt. v. 21.4.1992 - 1 S 2186/91 -, BWVPr. 1992, 233) feststellenden Verwaltungsakt erfolgt; er trifft - auch in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart - die bindende Feststellung, daß die Hauptwohnung des Klägers Ellwangen ist.
  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98

    Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar;

    BVerwG 1 C 25.98 VGH 1 S 2348/97.

    Zur Begründung hat er im wesentlichen ausgeführt (VBlBW 1999, 146): Die Anfechtungsklage gegen die durch Verwaltungsakt ergangene Feststellung der Hauptwohnung sei zulässig und begründet.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2340/08

    (Mangelnde) Bestimmtheit einer Vorschrift gegen Alkoholgenuss im Freien

    Der Verordnungsgeber gibt damit zu Recht im Anschluss an die Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Normenkontrollbeschluss vom 06.10.1998 - 1 S 2272/97 -, VBlBW 1999, 146 ff.) zu erkennen, dass allein durch das Lagern zum Zwecke des Alkoholgenusses noch kein polizeiwidriger Zustand herbei geführt wird, sondern erst durch die alkoholbedingten, mit Belästigungen Dritter verbundenen Ausfall- und Folgeerscheinungen, wie aggressives Verhalten, Verunreinigungen, ruhestörender Lärm u.ä.
  • VG Freiburg, 28.11.2016 - 7 K 2044/15

    Zur verbindlichen Feststellung der Meldebehörde zu einem alleinigen Wohnsitz der

    Die notwendige gesetzliche Grundlage für die Feststellung des "alleinigen Wohnsitzes" der Kinder des Klägers unter der Adresse auf der Gemarkung der Beklagten findet sich zwar nicht ausdrücklich in § 12 Abs. 1 des zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids noch anwendbaren Meldegesetzes Baden-Württemberg, sie lässt sich jedoch nach ständiger Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg durch Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen des Meldegesetzes wie etwa des § 5a Abs. 1 MG ermitteln (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.07.1986 - 1 S 3060/85 -, NJW 1987, 209; v. 24.03.1987 - 1 S 134/86 -, VBlBW 1987, 385; Beschl. v. 30.11.1992 - 1 S 2567/92 -, VBlBW 1993, 222 und Urt. v. 29.10.1998 - 1 S 2348/97 -, VBlBW 1999, 146).
  • VG Karlsruhe, 20.10.2009 - 8 K 1686/08

    Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners ohne Kinder beim Fehlen einer

    Mit der Anfechtungsklage ist die Beseitigung dieses Bescheids und damit zugleich die Feststellung zu erstreiten, dass er rechtswidrig war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.10.1998 - 1 S 2348/97 -, DVBl. 1999, 146, m.w.N.).

    Diese Vorschrift, nach der sich bei verheirateten Einwohnern die Hauptwohnung abweichend von der Maßgeblichkeit der eigenen vorwiegenden Benutzung nach § 17 Abs. 2 Satz 1 MG ergibt, gilt entgegen der vom Regierungspräsidium ... vertretenen Auffassung auch für Ehepaare ohne Kinder (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1999 - 1 C 25/98 -, NJW 1999, 2688, mit dem das im Widerspruchsbescheid zitierte Urteil des VGH Bad.-Württ. v. 29.10.1998, a.a.O., aufgehoben wurde).

  • OLG Naumburg, 26.10.2004 - 11 U 40/04

    Anspruch auf Rückgabe landwirtschaftlicher Flächen wegen Täuschung über

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ist dies nichts Neues, sondern bringt nur das zum Ausdruck, was gemeinhin unter dem Hauptwohnsitz verstanden wird (vgl. EuG, Urteil vom 28. September 1999, T-29/98 - zitiert in juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 1998, 1 S 2348/97 = DVBl 1999, 335-337; Erman/H.P. Westermann, BGB, 11. Aufl., § 7 Rdn. 9; Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 7 Rdn. 13).
  • VG Oldenburg, 19.03.2002 - 12 A 485/01

    Hauptwohnsitz; Nebenwohnsitz; Wohnung

    In der Einräumung einer solchen Möglichkeit durch die genannten Vorschriften ist damit eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage zu sehen (so auch in ständiger Rechtsprechung VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 1998 - 1 S 2348/97 -, DVBl. 1999, 335 ff. m.w.N.; Bay. VGH, Urteil vom 9. Dezember 1988 - 5 B 87.04031 -, NVwZ-RR 1989, 365 ff.).
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