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   VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99   

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VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99 (https://dejure.org/1999,4988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 (https://dejure.org/1999,4988)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. April 1999 - 10 S 114/99 (https://dejure.org/1999,4988)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 396
  • VBlBW 1999, 463
 
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Wird zitiert von ... (67)

  • OVG Hamburg, 23.09.2021 - 4 Bs 140/21

    Fahrtenbuchauflage; Einwand des Fahrzeughalters, er habe die Anhörungsbögen nicht

    In einem solchen Fall kommt es nämlich nicht mehr auf die möglicherweise nach über zwei Wochen verblasste Fähigkeit des Fahrzeughalters an, sich an zurückliegende Geschehnisse erinnern bzw. diese rekonstruieren zu können, sondern es geht allein um das Erkennen einer bestimmten Person auf einem Foto und somit um eine kognitive Leistung des Fahrzeughalters, die unabhängig von einer zeitlichen Nähe zum Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit erbracht werden kann (vgl. z.B. VGH München, Beschl. v. 12.2.2007, 11 B 05.427, juris Rn. 17; OVG Lüneburg, Beschl. v. 8.11.2004, 12 LA 72/04, juris Rn. 5 m.w.N.; VGH Mannheim, Urt. v. 16.4.1999, 10 S 114/99, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 10 S 1860/10

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches

    Die Unmöglichkeit, den Fahrzeugführer festzustellen, ist gegeben, wenn die zuständige Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz a.a.O. Nr. 17; vom 01.03.1994 - 11 B 130.93 -, VRS 88, 158; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 -, VBlBW 1999, 463; Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 -, NJW 2009, 3802).

    Nur wenn solche Personen benannt werden, sind dem Polizeivollzugsdienst weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463 sowie vom 21.12.2009 - 10 S 2384/09 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26.05.2008 - 1 L 103/08 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

    Unmöglichkeit ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats dann anzunehmen, wenn die Bußgeldbehörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 17.12.1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12; sowie Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 17; Senatsurteil vom 16.04.1999 - 10 S 114/99 - VBlBW 1999, 463; sowie Senatsbeschluss vom 04.08.2009 - 10 S 1499/09 - NJW 2009, 3802).
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