Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1928
VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99 (https://dejure.org/1999,1928)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.1999 - 13 S 1101/99 (https://dejure.org/1999,1928)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 1999 - 13 S 1101/99 (https://dejure.org/1999,1928)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1928) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Duldungsanspruch wegen unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 298
  • NVwZ 1999, Beilage Nr. 10, 97
  • FamRZ 2000, 483
  • VBlBW 1999, 468
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
    Bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft ergibt sich ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG (BVerwG, Urt v 9.12.1997, BVerwGE 106, 13), das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG (AuslG 1990) begründet.

    Ein zwingendes Abschiebungshindernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen durch Ausreise zu unterbrechen; hierin liegt zugleich ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerwGE 106, 13 = NVwZ 1998, 742, 743; vgl. auch Urt. v. 4.6.1997, BVerwGE 105, 35, 43).

    6 Abs. 1 GG, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Abschiebungshindernis im vorbezeichneten Sinne führen (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, a.a.O.).

    Eine familiäre Lebensgemeinschaft zwischen Erwachsenen ist in der Regel durch eine gemeinsame Lebensführung in der Form der Beistandsgemeinschaft gekennzeichnet (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, a.a.O.).

    Das Grundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG gebietet auch in diesem Zusammenhang, die Intensität der familiären Beziehungen zu prüfen und zu würdigen (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, a.a.O., NVwZ 1998, 742, 744).

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
    In diesen Fällen ist die Beziehung zwischen Eltern und erwachsenen Kindern aufenthaltsrechtlich ähnlich zu bewerten wie die Ehe eines deutschverheirateten Ausländers (BVerfG, Beschl. v. 12.12.1989, NJW 1990, 895 zum Fall der Erwachsenenadoption).

    Daß ein Familienangehöriger nur bei Pflegebedürftigkeit "auf Lebenshilfe angewiesen ist", läßt sich auch den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.1989 (NJW 1989, 2195), vom 12.12.1989 (NJW 1990, 895) und vom 25.10.1995 (DVBl. 1996, 195) nicht entnehmen.

    In dem am 12.12.1989, a.a.O., entschiedenen Fall war die Adoptivmutter zwar pflegebedürftig, aber in einem Kurstift aufgenommen worden.

    Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt, daß die Beistandsgemeinschaft nicht als Hausgemeinschaft gelebt werden müsse und ihre Funktion auch dann erfüllen könne, wenn das die Lebenshilfe erbringende Familienmitglied berufstätig sei und deshalb die Hilfe nur während seiner Freizeit leisten könne (NJW 1990, 895, 896).

  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
    Für die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG kommt es somit nicht darauf an, ob die Beistandsgemeinschaft als Hausgemeinschaft gelebt wird oder ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (BVerfG, Beschl. v. 25.10.1995, DVBl. 1996, 195).

    Daß ein Familienangehöriger nur bei Pflegebedürftigkeit "auf Lebenshilfe angewiesen ist", läßt sich auch den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.1989 (NJW 1989, 2195), vom 12.12.1989 (NJW 1990, 895) und vom 25.10.1995 (DVBl. 1996, 195) nicht entnehmen.

    In seinem Beschluß vom 25.10.1995, a.a.O. ist das Bundesverfassungsgericht auf die Frage der Pflegebedürftigkeit überhaupt nicht eingegangen, sondern hat zum Maßstab gemacht, daß die Adoptivmutter "auf Hilfe bei der Bewältigung der Probleme des täglichen Lebens angewiesen ist" (DVBl. 1996, 195).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
    Daß ein Familienangehöriger nur bei Pflegebedürftigkeit "auf Lebenshilfe angewiesen ist", läßt sich auch den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 18.4.1989 (NJW 1989, 2195), vom 12.12.1989 (NJW 1990, 895) und vom 25.10.1995 (DVBl. 1996, 195) nicht entnehmen.

    Im Beschluß vom 18.4.1989, a.a.O. wies das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerden ab, weil allein die Adoption eines erwachsenen Ausländers nach dem Schutzzweck von Art. 6 Abs. 1 GG regelmäßig kein Aufenthaltsrecht begründe.

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
    Dieser Duldungsgrund gemäß § 55 Abs. 2 AuslG besteht im Hinblick auf Art. 8 EMRK unabhängig davon, ob der Anwendungsbereich von § 53 Abs. 4 AuslG auf zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse beschränkt wird; selbst in diesem Falle läge hier ein unmittelbar aus Art. 8 EMRK - der mit der gesamten EMRK bereits durch Zustimmungsgesetz vom 7.8.1952 (BGBl. II S. 685) in innerstaatliches deutsches Recht transformiert worden ist - folgendes Vollstreckungshindernis vor, das von der Ausländerbehörde im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 11.11.1997 - 9 C 13.96 -, BVerwGE 105, 322, 325 und 328).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
    Ein zwingendes Abschiebungshindernis liegt insbesondere auch dann vor, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Beziehungen durch Ausreise zu unterbrechen; hierin liegt zugleich ein seiner freiwilligen Ausreise und seiner Abschiebung entgegenstehendes, von ihm nicht zu vertretendes Hindernis im Sinne des § 30 Abs. 3 AuslG (BVerwG, Urt. v. 9.12.1997, BVerwGE 106, 13 = NVwZ 1998, 742, 743; vgl. auch Urt. v. 4.6.1997, BVerwGE 105, 35, 43).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.07.1999 - 13 S 1101/99
    Art. 6 Abs. 1 GG, der auch für Ausländer gilt, enthält ein klassisches Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates, eine Institutsgarantie und eine wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des privaten und öffentlichen Rechts, das Ehe und Familie betrifft (BVerwG, Urt. v. 27.8.1996, BVerwGE 102, 12, 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2000 - 13 S 2540/99

    Sicherung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über Duldung

    Die Duldung ist daher in derartigen Fällen - wenn nicht, was vorrangig ins Auge zu fassen ist (BVerwG, Urteil vom 4.6.1997, BVerwGE 105, 35), die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbefugnis möglich ist - immer wieder zu erneuern (vgl. Senatsbeschluss vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -).

    Denn bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13).

    Zwischen den Antragstellern Nr. 1 und 2 - den Eltern - und ihren minderjährigen Kindern - den Antragstellern Nr. 3 und 4 - besteht eine familiäre Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    2000, 5 [6]; VGH BW, B. v. 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, NVwZ-Beil.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 11 S 623/19

    Duldung einer Ausländerin für die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes

    Im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 Abs. 1 EMRK ist in erster Linie entscheidend, dass der betreuungsbedürftigen Person überhaupt eine familiäre Betreuung ermöglicht wird (Fortführung von VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 05.07.1999 - 13 S 1101/99 - und vom 09.02.2004 - 11 S 1131/03 -, beide juris).

    Auch im Falle einer Beistandsgemeinschaft unter volljährigen Familienmitgliedern kommt es für die aufenthaltsrechtlichen Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG nicht darauf an, ob die von einem Familienmitglied erbrachte Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27.08.2010 - 2 BvR 130/10 -, juris Rn. 44, vom 25.10.1995 - 2 BvR 901/95 -, juris Rn. 8, und vom 12.12.1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, S. 895 ; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 09.02.2004 - 11 S 1131/03 -, juris Rn. 8, und vom 05.07.1999 - 13 S 1101/99 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 05.03.2018 - 8 PA 5/18 -, juris Rn. 5; Thür.

    Es kann in derartigen Fällen auch ausreichen, wenn das Familienmitglied etwa die regelmäßige Medikamenteneinnahme sicherstellt und als "psychische Stütze" sowie bei nächtlichen Notfällen zur Verfügung steht (vgl. zu alledem VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 05.07.1999 - 13 S 1101/99 -, juris Rn. 11 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2001 - 13 S 864/00

    Aufenthaltserlaubnis für im Bundesgebiet geborene Kinder; Familiennachzug -

    Denn bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, VBlBW 1999, 468, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13).

    Zwischen der Antragstellerin Nr. 3 und ihren minderjährigen Kindern - den Antragstellern Nr. 1 und 2 - sowie dem Ehegatten und Vater, der über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt, besteht eine familiäre Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 5.7.1999 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2004 - 11 S 1131/03

    Betreuungsbedarf eines Familienmitgliedes eines abzuschiebenden Ausländers als

    Hieraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass ein betreuungsbedürftiges Familienmitglied ein uneingeschränktes "absolutes" Wahlrecht zwischen mehreren betreuungsfähigen nahen erwachsenen Angehörigen besitzt (so möglicherweise VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, InfAuslR 1999, 414 = VBlBW 1999, 468), was zur Folge hätte, dass nicht nur einwanderungspolitische Belange, sondern auch die von einzelnen Angehörigen ausgehenden ordnungsrechtlichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gänzlich unberücksichtigt bleiben müssten.

    Auch eine solche Art der psychischen Lebenshilfe kann - wie hier - bei gravierenden, lebens- und gesundheitsbedrohenden Situationen für die Annahme einer Beistandsgemeinschaft ausreichend sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, Inf-AuslR 1999, 414 = VBlBW 1999, 468).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2000 - 13 S 1433/99

    Erlaß einer Abschiebungsandrohung trotz inlandsbezogener Abschiebungshindernisse

    Des weiteren ist in der Rechtsprechung geklärt, daß bei unzumutbarer Trennung einer familiären Lebensgemeinschaft in Form der Beistandsgemeinschaft, wie dies bei der Antragstellerin zutrifft, sich ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK ergibt, das einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.12.1997, BVerwGE 106, 13f.; Beschluß des Senats vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, InfAuslR 1999, 414).

    Ihr steht Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK entgegen, da die Antragstellerin mit ihrem Ehemann, der hilfsbedürftig ist und von ihr gepflegt wird, in einer familiären Beistandsgemeinschaft zusammenlebt (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 5.7.1999, a.a.O.).

    Nach Sachlage kann die Pflege ihres Ehemannes durch die Antragstellerin daher nur im Bundesgebiet erfolgen (vgl. dazu den Beschluß des Senats vom 5.7.1999, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 22.01.2004 - 3 EO 1060/03

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Unterlassen von Abschiebemaßnahmen; Vorwegnahme

    Gemessen an diesen Maßstäben, die auch weitere Oberverwaltungsgerichte ihrer Rechtsprechung zu Grunde legen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 5. Juli 1999 - 13 S 1101/99 - NVwZ 1999, Beilage Nr. 10, 97 = VBlBW 1999, 468, vom 29. März 2001 - 13 S 2643/00 - InfAuslR 2001, 283 und vom 19. April 2001 - 13 S 555/01 - InfAuslR 2001, 381; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. August 1991 - BS V 100/91 - HessVGH, Beschluss vom 30. April 2001 - 3 TZ 757/01 .A - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Januar 2003 - 13 ME 28/03 - InfAuslR 2003, 332; OVG Saarland, Beschluss vom 25. Mai 2000 - 9 W 1/00 - sowie vom 17. Juli 2000 - 1 W 1/99 - InfAuslR 2001, 12; jeweils zitiert nach Juris), erscheint es bei summarischer Prüfung derzeit durchaus als möglich, dass jedenfalls eine solche eheliche Beistandsgemeinschaft besteht und daher ein zwingendes Abschiebungshindernis vorliegt.
  • OVG Niedersachsen, 16.01.2003 - 13 ME 28/03

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Aufenthaltserlaubnis; Ausländer; Duldung;

    Die obergerichtliche Rechtsprechung setzt sich teilweise über derartige dogmatische Bedenken hinweg und bejaht einen Anspruch des Ausländers auf Erteilung einer Duldung jedenfalls in den Fällen, in denen über den bloßen Bestand der Ehe bzw. der familiären Lebensgemeinschaft hinaus besondere Umstände ersichtlich sind, die selbst eine vorübergehende Trennung der Familienangehörigen als unzumutbar erscheinen lassen (VGH BW, Beschl. vom 19.4.2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381; VGH BW, Beschl. vom 9.7.2002 - 11 S 2240/01 -; VGH BW, Beschl. vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, InfAuslR 1999, 495).

    Bedenken bestehen insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung des VGH BW vom 5. Juli 1999 (InfAuslR 1999, 495).

  • OVG Saarland, 25.05.2000 - 9 W 1/00

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Untersagung der

    Eine solche Beistandsgemeinschaft kann auch dadurch gekennzeichnet sein, daß eine durch Erkrankung jederzeit in seinem Leben gefährdete Person, wie der Bruder der Antragstellerinnen, auch der psychischen Unterstützung durch andere bedarf und dieser Kreis an Personen über den der Eltern hinausgeht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 5.7.1999 - 13 S 1101/99 -, InfAuslR 1999, 495 ff.).

    Ein für Eltern oder Geschwister Lebenshilfe leistendes Familienmitglied kann - wie erwähnt - bei entsprechender Bedeutung der im Einzelfall gewährten Hilfe auch dann Glied einer familiären Beistandsgemeinschaft sein und damit Schutz nach Art. 6 I GG genießen, wenn andere Angehörige die Unterstützung ebensogut gewähren könnten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 5.7.1999, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 15.01.2004 - 2 K 1126/02

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung - familiäre Lebensgemeinschaft in einer

    Beim Kläger besteht ein rechtliches Abschiebungshindernis aus Art. 6 Abs. 1 GG sowie aus Art. 8 EMRK, das einen Duldungsanspruch des Klägers gemäß § 55 Abs. 2 AuslG begründet und von der Ausländerbehörde im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urt. v. 11.11.1997, BVerwGE 105, 322, 325 und 328; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.07.1999, InfAuslR 1999, 414 = VBlBW 1999, 468).

    Es ist nicht absehbar, wann das Abschiebungshindernis entfällt, das dem Kläger im Hinblick auf die Enkeltochter wegen des gebotenen Familienschutzes zur Seite steht (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.07.1999, InfAuslR 1999, 414, und vom 05.07.2000, InfAuslR 2000, 491).

  • VGH Hessen, 13.10.2003 - 12 TG 2390/03

    Ausweisung von Familienangehörigen; Duldung; Abschiebung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2008 - 13 S 97/07

    Kein Aufenthaltsrechts wegen Fortführung eines Familienbetriebs

  • VG München, 19.12.2014 - M 17 S 14.50714

    Asylverfahren, Asylantrag, Abschiebung, Visum

  • VG Stuttgart, 28.08.2003 - 11 K 705/02

    Aufenthaltsbefugnis zur Betreuung des pflegebedürftigen Vaters

  • VG Stuttgart, 16.10.2002 - 13 K 4129/02

    Zur aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft

  • VG Aachen, 22.07.2019 - 4 K 741/18
  • OVG Thüringen, 15.11.2002 - 3 EO 438/02

    Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Abschiebung; Abschiebungshindernis;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2002 - 11 S 616/02

    Beurteilungszeitpunkt für veränderte Umstände bei mehreren aufeinanderfolgenden

  • VG Sigmaringen, 04.10.2005 - 6 K 1323/05

    Ausweisung wegen falscher Angaben im ausländerrechtlichen Verfahren; Scheinehe

  • OVG Hamburg, 04.05.2001 - 4 Bs 324/00

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2000 - 13 S 2740/99

    Bindungswirkung asylverfahrensrechtlicher Entscheidungen; Aufenthaltsbefugnis

  • OVG Saarland, 17.07.2000 - 1 W 1/99

    Zur Genehmigung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung; Fiktion eines erlaubten

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 1 S 14.30126

    Abschiebungshindernis im Eilverfahren wegen tatsächlicher Unmöglichkeit der

  • VG Hannover, 11.12.2008 - 6 A 6291/06

    Anspruch einer 76 Jahre alten auf den Beistand und die Betreuung durch ihren im

  • VG München, 28.01.2021 - M 24 E 20.5102

    Unmöglichkeit einer Abschiebung wegen familiärer Beistandsgemeinschaft

  • VG Freiburg, 12.04.2005 - 8 K 1275/03

    Visumsverfahren; Aufenthaltserlaubnis; Ermessensreduzierung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2003 - 2 M 339/03

    Ausnahmsweise zu beachtendes neues Vorbringen im Beschwerdeverfahren

  • VG Ansbach, 07.02.2022 - AN 11 E 21.01536

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Duldung wegen familiärer

  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2003 - 1 E 5430/02

    Abschiebungsschutz bei Beistandsgemeinschaft von kranker Mutter und erwachsenem

  • VG Freiburg, 27.02.2002 - 8 K 155/02

    Sozialhilfe für Ausländer mit räumlich nicht beschränkter Aufenthaltsbefugnis

  • VG Hamburg, 22.10.2001 - 22 VG 2255/01

    Sichtvermerkverfahren für ausländischen Vater

  • VG München, 16.05.2006 - M 21 K 06.911

    D (A), Untätigkeitsklage, Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis,

  • VG Stuttgart, 21.03.2000 - 8 K 1230/00

    Voraussetzung für die Gewährung von Abschiebungsschutz; Anspruch eines Ausländers

  • OVG Sachsen, 23.12.1999 - 3 S 810/99

    Türkei, Minderjährige, Asylbewerber, Familienangehörige, Abschiebung,

  • OVG Hamburg, 19.07.2010 - 3 Bf 105/10

    Berufungszulassungsantrag, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht