Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.06.2000

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00   

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BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 (https://dejure.org/2000,72)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 (https://dejure.org/2000,72)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 (https://dejure.org/2000,72)
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Zulassungsgrund "besondere Schwierigkeit"

§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124a Abs. 1 Satz 4 VwGO (nun § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO Fassung ab 1.1.02), Begründungsanforderungen für den Antrag auf Berufungszulassung, verfassungsrechtliche Grenzen (Art. 19 Abs. 4 GG), Anforderungen an die "Zweifel" iSv § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. nunmehr auch § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 19 Abs. 4 GG; §§ 124 Abs. 2 Nr. 1, 124 Abs. 2 Nr. 2, 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO

  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Nichtzulassung einer verwaltungsgerichtlichen Berufung - zum Umfang der Darlegungspflicht für die Berufungszulassung nach VwGO § 124 Abs 2

  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Berufung - Verfassungsbeschwerde - Verwaltungsgericht - Gründe - Rechtswegverkürzung - Rechtsschutz - Rechtsweggarantie

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1... ; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVFG § 5 Nr. 1 Buchstabe d; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2; ; VwGO § 124; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 4; ; VwGO § 124 a Abs. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2; ; VwGO § 124 a Abs. 3; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3776 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1163
  • NVwZ 2001, 410
  • VBlBW 2000, 392
  • DVBl 2000, 1458
  • DVBl 2000, 1686
 
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Wird zitiert von ... (3581)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 07.11.1994 - 2 BvR 2079/93

    Überspannung der Anforderungen an die Darlegungspflicht an die Berufungszulassung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124 a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. zu § 32 AsylVfG a.F. und § 78 AsylVfG BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465; BayVBl 1995, S. 178).

    Deshalb dürfen insbesondere die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. auch - zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, BayVBl 1995, S. 178).

    Ebenso können bei ihrer Auslegung und Anwendung die Gerichte von den Verfahrensbeteiligten ein Mindestmaß an Substantiierung verlangen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, BayVBl 1995, S. 178 ).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    Das Gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124 a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. zu § 32 AsylVfG a.F. und § 78 AsylVfG BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465; BayVBl 1995, S. 178).

    Zwar ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn ein zunächst mit grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache begründetes Rechtsmittel nicht wegen Abweichung der zur Überprüfung gestellten Entscheidung zugelassen wird, falls nachträglich eine beachtliche Divergenzentscheidung ergeht, durch die die ursprünglich grundsätzlich bedeutsam gewesene Rechtsfrage geklärt worden ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, S. 465 ; DVBl 2000, S. 407 ).

    Dies gilt jedoch nur, wenn das auf den Gesichtspunkt der grundsätzlichen Bedeutung gestützte Rechtsmittel zulässig war (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 1993, 465 ).

  • BVerwG, 18.03.1999 - 5 C 2.99

    Aussiedlerstatus für ehemalige Berufsoffiziere der früheren Sowjetarmee

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    Vor allem die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999 (BVerwGE 108, 340), auf die sie im Zulassungsverfahren hingewiesen hätten, begründe solche Zweifel.

    (2) Eine Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht deshalb geboten, weil das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1999 (BVerwGE 108, 340), auf das die Beschwerdeführer den Verwaltungsgerichtshof hingewiesen haben, diesen nicht dazu veranlasst hat, die Berufung wegen Divergenz zuzulassen (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.1998 - 9 L 5136/97

    Rechtsmittelzulassungsverfahren; Veränderung der Rechtslage; Antragsfrist; Frist

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    Zum Teil wird die Berücksichtigung derartiger Änderungen von vornherein abgelehnt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 1998 - 6 L 378/98 -, Umdruck S. 3; OVG Schleswig, NordÖR 1998, S. 30 ; OVG Münster, DVBl 2000, S. 578), von einer anderen Auffassung jedenfalls nur dann für zulässig erachtet, wenn sich die Rechtslage bis zum Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist nach § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO geändert hat und die Änderung innerhalb dieser Frist auch geltend gemacht wird (vgl. OVG Koblenz, DVBl 1998, S. 241 ; NVwZ 1998, S. 1094 ; OVG Lüneburg, NdsVBl 1999, S. 91 ; VGH Kassel, NVwZ 2000, S. 85).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    Denn die Rechtspflege ist wegen der Unabhängigkeit der Richter (Art. 97 Abs. 1 GG) konstitutionell uneinheitlich (vgl. BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    Sie braucht jedoch im Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht geklärt zu werden, weil es auf sie entscheidungserheblich nicht ankommt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    bb) Art. 3 Abs. 1 GG ist auch in seiner Bedeutung als Willkürverbot (vgl. BVerfGE 89, 1 ) nicht verletzt.
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    Die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes durch Art. 19 Abs. 4 GG verbietet, wenn prozessrechtliche Vorschriften Rechtsbehelfe vorsehen, den Gerichten eine Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften, die die Beschreitung des eröffneten (Teil-)Rechtswegs in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 78, 88 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.1998 - 2 A 11966/97

    Berufungszulassung; Berufungszulassungsgründe; Geltendmachen neuer Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    Zum Teil wird die Berücksichtigung derartiger Änderungen von vornherein abgelehnt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 1998 - 6 L 378/98 -, Umdruck S. 3; OVG Schleswig, NordÖR 1998, S. 30 ; OVG Münster, DVBl 2000, S. 578), von einer anderen Auffassung jedenfalls nur dann für zulässig erachtet, wenn sich die Rechtslage bis zum Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist nach § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO geändert hat und die Änderung innerhalb dieser Frist auch geltend gemacht wird (vgl. OVG Koblenz, DVBl 1998, S. 241 ; NVwZ 1998, S. 1094 ; OVG Lüneburg, NdsVBl 1999, S. 91 ; VGH Kassel, NVwZ 2000, S. 85).
  • VGH Hessen, 10.11.1999 - 5 UZ 2876/99

    Rechtsmittelzulassung wegen Richtigkeitszweifeln: Berücksichtigungsfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
    Zum Teil wird die Berücksichtigung derartiger Änderungen von vornherein abgelehnt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 1998 - 6 L 378/98 -, Umdruck S. 3; OVG Schleswig, NordÖR 1998, S. 30 ; OVG Münster, DVBl 2000, S. 578), von einer anderen Auffassung jedenfalls nur dann für zulässig erachtet, wenn sich die Rechtslage bis zum Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist nach § 124 a Abs. 1 Satz 1 VwGO geändert hat und die Änderung innerhalb dieser Frist auch geltend gemacht wird (vgl. OVG Koblenz, DVBl 1998, S. 241 ; NVwZ 1998, S. 1094 ; OVG Lüneburg, NdsVBl 1999, S. 91 ; VGH Kassel, NVwZ 2000, S. 85).
  • BVerfG, 21.01.2000 - 2 BvR 2125/97

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer türkischen Asylbewerberin

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.1997 - 4 L 35/97
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.1999 - 15 A 2923/99

    Berücksichtigung von erheblichem neuem Recht und neuem Sachverhalt im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.1997 - 6 A 12008/97

    Zulassung der Berufung; Zulassungsantragsfrist; Rechtslageänderung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Das gleiche gilt, wenn das Prozessrecht den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (VerfGH RP, Beschluss vom 9. Januar 2019, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 [1164]; Kammerbeschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552 [553]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Das gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die § 124, § 124a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 [553]).

    Aus diesem Grunde dürfen die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]) und die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 [553]; BVerfGK 10, 208 [213]).

    Erst recht kann dem Antrag auf Zulassung der Berufung - auch im Hinblick auf die Frist zu seiner Begründung - nicht abverlangt werden, dem Gericht vollständig die Begründung zu liefern, die es im Fall der Stattgabe selbst zu entwickeln hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]).

    Ernstliche Zweifel sind demgegenüber immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 [83]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Hinreichende Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind insbesondere schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2000, S. 1163 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00   

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BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00 (https://dejure.org/2000,4657)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2000 - 1 BvR 30/00 (https://dejure.org/2000,4657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Zulassung eines bereits im Bereich der Psychotherapie tätigen Heilpraktikers ohne Approbation zur vertragsärztlichen Versorgung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Berufsausübung - Zulassung - Vertragsarzt - Psychotherapeut - Heilpraktiker - Subsidiarität - Fachgericht

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; SGB V § 13 Abs. 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2000, 392
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00
    Sein Antrag auf Approbation war erfolglos; die in diesem Zusammenhang erhobene Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779 ff.).

    Der Subsidiaritätsgrundsatz soll vor allem sichern, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere auch der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden; zugleich wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 77, 381 ; s. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779 ).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00
    Darüber hinaus fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 84, 203 ; 95, 163 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00
    Der Grundsatz der Subsidiarität will unter anderem erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht weitreichende Entscheidungen nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ).
  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00
    Dazu gehört auch die Möglichkeit der bedarfsabhängigen Zulassung, die vom Gesetzgeber als Regelfall der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung auch für die Psychotherapeuten vorgesehen wurde (s. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 -, in Juris veröffentlicht).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00
    Darüber hinaus fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 84, 203 ; 95, 163 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1999 - L 11 B 75/99
    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00
    a) den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. November 1999 - L 11 B 75/99 KA -,.
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00
    Darüber hinaus fordert der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, dass ein Beschwerdeführer über das Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 84, 203 ; 95, 163 ).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 30/00
    Der Subsidiaritätsgrundsatz soll vor allem sichern, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere auch der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden; zugleich wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 77, 381 ; s. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, S. 1779 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2003 - 8 LB 2892/01

    Anspruch auf Erteilung der Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw.

    Darüber hinaus sei dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 (1 BvR 30/00) zu entnehmen, dass auch die Psychotherapeuten, die kein Psychologiestudium abgeschlossen haben, einen Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung stellen könnten.

    Denn dieser Einwand ist aus den vom Bundesverfassungsgericht genannten Gründen unzutreffend (BVerfG, Beschl. v. 16.3.2000, a.a.O.; Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 30/00 -).

    Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kostenerstattungsverfahrens durch das Psychotherapeutengesetz nicht verändert worden sind (BVerfG, Beschl. v. 28.7.1999, a.a.O.) und dass eine bedarfsabhängige Zulassung der sog. Kostenerstattungstherapeuten ohne eine Approbation nicht von vornherein ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000, a.a.O.).

    Dass diese Fragen ausschließlich im Zusammenhang mit der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung zu klären sind, ergibt sich ferner aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 (a.a.O.), der eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung betraf (ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 4.6.2003, a.a.O.; OVG Münster, Beschl. v. 6.12.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03

    Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der

    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 030/00 -, VBlBW 2000, 392).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - 13 A 2472/01
    Dass mit der "gerichtlichen Vorklärung" die Sozialgerichte gemeint sind, ergibt sich zudem eindeutig aus dem Beschluss des BVerfG vom 23.6.2000 - 1 BvR 30/00 -, der denselben Beschwerdeführer wie im Verfahren 1 BvR 1453/99 betrifft und sich auf die von diesem begehrte Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bezieht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2003 - 13 A 4805/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung der Approbation als Psychologische

    Dass mit der "gerichtlichen Vorklärung" die Sozialgerichte gemeint sind, ergibt sich zudem eindeutig aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 30/00 -, der denselben Beschwerdeführer wie im Verfahren 1 BvR 1453/99 betrifft und sich auf die von diesem begehrte Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bezieht.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2004 - 9 S 175/04

    Kein Anspruch auf bestimmte personelle oder sachliche Ausstattung eines

    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 030/00 -, VBlBW 2000, 392; Beschluss des Senats vom 27.01.2004 - 9 S 1343/03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2002 - 13 A 1175/01
    vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 30/00 -, der denselben Beschwerdeführer wie im Verfahren 1 BvR 1453/99 betrifft und sich auf die von diesem begehrte Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bezieht.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 3 KA 8/13
    Hieraus (und aus der ähnlich gelagerten BVerfG-Entscheidung vom 23. Juni 2000, 1 BvR 30/00, juris) kann die Antragstellerin jedoch für das vorliegende Verfahren keine Vorteile ableiten.
  • VG Düsseldorf, 22.11.2000 - 3 K 2994/99

    Zulassung als Psychologische Psychotherapeutin; Nachweis der Ableistung von

    Rechtliche Bedenken, die dazu nötigten, das Verfahren auszusetzen und die Sache dem Bundesverfassungsgericht beziehungsweise dem Gerichts der Europäischen Gemeinschaften zur Entscheidung vorzulegen, bestehen bezüglich der streitgegenständlichen Bestimmungen im vorliegenden Verfahren nicht; vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des § 12 PsychThG bereits OVG NRW, Beschl. v. 2. Februar 2000 - 13 B 934/99 - ferner BVerfG, Beschl. v. 16. März 2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, 1779 f., sowie - zu § 95 Abs. 10 u. 11 SGB V - Beschl. v. 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 - u. 23. Juni 2000 - 1 BvR 30/00 - des weiteren Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschl. v. 19. Januar 2000 - 9 S 2492/99 -, DÖV 2000, 380 (381-383).
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