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   VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 10 S 1979/99   

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https://dejure.org/2000,7309
VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 10 S 1979/99 (https://dejure.org/2000,7309)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.01.2000 - 10 S 1979/99 (https://dejure.org/2000,7309)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Januar 2000 - 10 S 1979/99 (https://dejure.org/2000,7309)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung - Fahreignungsgutachten nach Trunkenheitsfahrt

  • archive.org

    Alkohol - Trunkenheitsfahrt mit Unfall / Nachtrunk / Alkoholmissbrauch rechtfertigt MPU-Anordnung auch bei Erreichen der BAK durch Nachtrunk

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 269
  • VBlBW 2000, 401
  • DÖV 2000, 432
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.01.2000 - 10 S 1979/99
    Ernstliche Zweifel bestehen nicht, soweit das Verwaltungsgericht - seine Entscheidung selbständig tragend - angenommen hat, daß der Erlaß der begehrten einstweiligen Anordnung schon daran scheitert, daß sie nicht erforderlich ist, um den Antragsteller vor schweren und unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen zu bewahren (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988, BVerfGE 79, 69 = NJW 1989, 827).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2001 - 10 S 182/01

    Fahreignungsgutachten: Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Alkoholfahrt

    Begründung zu § 13 FeV, BRDrucks. 443/98 S 260; siehe hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.01.2000, VBlBW 2000, 401 = NZV 2000, 269 = DAR 2000, 181 = zfs 2000, 228; Beschl. v. 28.01.2000 - 10 S 1951/99 - Beschl. v. 22.01.2001, DAR 2001, 233 = NZV 2001, 279).

    Damit stellt der Verordnungsgeber klar, dass die Klärung von Eignungszweifeln, die auf einer bekannt gewordenen Alkoholproblematik beruhen, in den Fällen des § 13 Nr. 2 FeV, der insoweit als speziellere Vorschrift § 11 FeV verdrängt (siehe auch § 11 Abs. 3 Satz 3 FeV; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.01.2000, VBlBW 2000, 401 = NZV 2000, 269 = DAR 2000, 181 = zfs 2000, 228; Beschl. v. 28.01.2000 - 10 S 1951/99 - Amtl. Begründung zu § 13 FeV, BRDrucks. 443/98 S. 260), ausschließlich durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu erfolgen hat.

  • OLG Celle, 17.05.2004 - 211 Ss 61/04

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung eines Halters und Fahrers wegen fahrlässigen

    Bereits aus dem Wortlaut dieser Regelung folgt, dass als Voraussetzung für das erhöhte Bußgeld der Halter eines Fahrzeugs das verbotswidrige Fahren angeordnet oder zugelassen haben muss, mithin eine dritte Person gefahren sein muss, hinsichtlich derer die Anordnung oder das Zulassen des Halters wirkt (so auch Eckhardt, DAR 2000, 181).
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 11 CE 18.1531

    Beschwerde im Eilverfahren - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis -

    Aus der Gesamtschau mit dem Umstand, dass der Antragsteller nach dem strafgerichtlich festgestellten Sachverhalt innerhalb etwa einer Stunde nach der Trunkenheitsfahrt ganz erheblich Alkohol konsumiert hat, obwohl er mit dem Fahrzeug unterwegs war (vgl. dazu VGH BW, B.v. 17.1.2000 - 10 S 1979/99 - DAR 2000, 181 = juris Rn. 6 und Dauer a.a.O. § 13 FeV Rn. 21 zu einem erheblichen Nachtrunk), ergeben sich Zweifel, ob er Trinken und Fahren sicher trennen kann.
  • VG Augsburg, 09.03.2005 - Au 3 S 05.167

    Allein aus einem erheblichen Alkoholkonsum ohne jeden Bezug zum Straßenverkehr

    Entsprechend liegt bei einer Unfallflucht nach einem unter Alkoholeinfluss verursachten Unfall und sich anschließender erheblicher Alkoholisierung ein Umstand vor ("Flucht in den Alkohol"), der nahe legt, dass der Fahrerlaubnisinhaber die Aufnahme erheblicher Alkoholmengen und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht hinreichend sicher trennen kann (VGH BW vom 17.1.2000, DAR 2000, 181; VG Augsburg vom 11.5.2004, Au 3 K 04.58).
  • VG Düsseldorf, 29.09.2015 - 6 L 2768/15

    Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille und Anzeichen starker Alkoholgewöhnung

    vgl. zur Annahme eines Alkoholmissbrauchs in Verfahren, denen ähnliche Sachverhalte zugrundelagen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 10 S 1979/99 - VG München, Beschlüsse vom 5. Januar 2007 - M 6a E 06.4112 - und vom 7. Juni 2005 - M 6a E 05.1339 - VG Augsburg, Urteil vom 11. Mai 2004 - Au 3 K 04.458 -.
  • VG Augsburg, 08.05.2007 - Au 3 K 07.105

    Zur fachärztlichen Begutachtung bei Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit

    Ein solcher mittelbarer Zusammenhang wurde bei dem Erreichen einer erheblichen Alkoholisierung ohne direkte Verkehrsteilnahme angenommen, wenn sich die Betreffenden aufgrund ihrer Berufstätigkeit in einem Dauerkonflikt zwischen Alkoholkonsum und Nüchternheitsgebot bei der Verkehrsteilnahme befinden (VGH BW vom 24.6.2002, DAR 2002, 573: Berufskraftfahrer; vom 29.7.2002, DAR 2002, 570: Taxifahrer) oder wenn nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss die Alkoholisierung stark erhöht wurde (VGH BW vom 17.1.2000, DAR 2000, 181; VG Augsburg vom 11.5.2004, BA 2005, 193: "Flucht in den Alkohol").
  • VG Freiburg, 16.02.2011 - 3 K 1089/10

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt und anderen Straftaten

    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass in Fällen von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik § 13 FeV eine abschließende Vorschrift für die Beibringung von ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten darstellt (so Bayer. VGH, Beschl. v. 09.02.2009 - 11 CE 08.3028 -, juris, unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, vgl. dazu Bayer. VGH, Urt. v. 07.05.2001 - 11 B 99.2527 -, NJW 2002, 82; OVG Saarland, Beschl. v. 18.09.2000 - 9 W 5/00 -, juris; Kirchner, Die neue Fahrerlaubnisverordnung, 2002, § 13 RdNr. 1; a.A. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, § 11 FeV RdNr. 12; offen gelassen von VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.01.2000 - 10 S 1979/99 -, VBlBW 2000, 401 = DAR 2000, 181).
  • VG Sigmaringen, 19.01.2001 - 2 K 59/01

    Fahrerlaubnisentziehung; Alkoholmissbrauch; Berufskraftfahrer

    Wenn ihn die Aufregung über einen Verkehrsunfall mit einem nur geringen Sachschaden dazu veranlasst hat, in kurzer Zeit 2, 5 l Weißbier zu trinken und dadurch eine Blutalkoholkonzentration von 1, 57 â?° zu erreichen, so ist dies ohne eine gewisse Dauer regelmäßigen Alkoholkonsums mit Erreichen hoher Blutalkohol-Werte kaum zu erklären (vgl. hierzu auch VGH BW, Beschluss vom 17.01.2000, VBlBW 2000, 401 f.).
  • OLG Celle, 08.03.2004 - 211 Ss 61/04

    Sonntagsfahrverbot: Höhe der Geldbusse

    Bereits aus dem Wortlaut dieser Regelung folgt, dass als Voraussetzung für das erhöhte Bußgeld der Halter eines Fahrzeugs das verbotswidrige Fahren angeordnet oder zugelassen haben muss, mithin eine dritte Person gefahren sein muss, hinsichtlich derer die Anordnung oder das Zulassen des Halters wirkt (so auch Eckhardt, DAR 2000, 181).
  • VG Augsburg, 11.05.2004 - Au 3 K 04.458

    Tatsachen für die Annahme von Alkoholmissbrauch sind gegeben, wenn ein

    Diese "Flucht in den Alkohol" nach dem Verursachen eines Verkehrsunfalles, wobei eine ganz erheblicheAlkoholisierung erreicht wird, ist nicht nachvollziehbar, ohne dass eine gewisse Dauer regelmäßigen Alkoholkonsums mit Erreichen hoher Blutalkoholwerte angenommen werden kann (VGHBW vom 17.01.2000, DAR 2000, 181; VG München vom 23.02.2001 ­ M 6 a E 01.399 ­, Juris-Dokument: BYRE 030827999; VG Gelsenkirchen vom 19.03.2003 ­ 7 L 161/03 ­, Juris-Dokument: MWRE 113440300; Bouska/Laeverenz, a. a. O., Anm. 3a zu § 13 FeV).
  • VG Freiburg, 28.08.2001 - 1 K 1209/01
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