Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.01.2005 - 2 S 1522/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15312
VGH Baden-Württemberg, 05.01.2005 - 2 S 1522/03 (https://dejure.org/2005,15312)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.01.2005 - 2 S 1522/03 (https://dejure.org/2005,15312)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Januar 2005 - 2 S 1522/03 (https://dejure.org/2005,15312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeit der Ausgangsbehörde und Kostentragungspflicht des Abgabengläubigers bei Erledigung der Hauptsache vor Eintritt des Devolutiveffekts im Widerspruchsverfahrens; Erledigung bei Rechtsstreit über die Heranziehung zu einer Abgabe durch nachträglich Änderung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenseinstellung durch die Ausgangsbehörde bei anderweitiger Erledigung des Widerspruchsverfahrens und Ausstehen des Devolutiveffekts; Entscheidung über die Verfahrenskosten bei Erledigung des Widerspruchsverfahrens auf andere Weise; Analoge Anwendung der ...

  • Judicialis

    LVwVfG § 80 Abs. 1 Satz 5; ; VwGO § 161 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVwVfG § 80 Abs. 1 Satz 5; VwGO § 161 Abs. 2
    Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren, Erledigung der Hauptsache: Anderweitige Erledigung des Widerspruchsverfahrens, Flucht aus dem Rechtsbehelf, Verfahrensherrschaft, Abhilfeentscheidung, Verböserung, Nachträgliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2005, 281
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.01.2005 - 2 S 1522/03
    Der Rechtsstreit über die Heranziehung zu einer Abgabe ist dann in der Hauptsache erledigt, wenn eine ursprünglich in ihrer Rechtmäßigkeit fragliche satzungsrechtliche Grundlage durch eine "gültige" ersetzt wird (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 40.91 -, KStZ 1993, 110; Senatsbeschluss vom 23.7.1992, VBlBW 1993, 18).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - ebenso wie der Senat -eine solche Erledigung immer dann bejaht, wenn im Rahmen einer Beitragsheranziehung eine ursprünglich in ihrer Rechtmäßigkeit fragliche satzungsrechtliche Grundlage durch eine "gültige" ersetzt wurde (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, KStZ 1993, 110; Senatsbeschluss vom 23.7.1992, VBlBW 1993, 18; vgl. ferner Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand Juli 2004, § 6 Rdnr. 123 m.w.N.).

    Ist diese Rüge aber Widerspruchsgrundlage gewesen, ist nicht von Bedeutung, ob der Widerspruch auch mit weiteren Einwendungen begründet gewesen ist, die einen Zusammenhang mit der maßgeblichen Abgabensatzung nicht aufweisen (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, aaO).

    Anerkannt ist ferner, dass dann, wenn der Abgabenschuldner in einem solchen Fall auf die Verfolgung weiterer materiell-rechtlicher Einwendungen verzichtet, es regelmäßig billigem Ermessen entspricht, den Abgabengläubiger mit den Kosten des Verfahrens deshalb zu belasten, weil die nachträgliche Heilung der satzungsrechtlichen Grundlage eines angefochtenen Abgabenbescheids ausschließlich seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist (dazu BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, aaO; vgl. auch Senatsbeschluss vom 23.7.1992, aaO und Schulte/Wiesemann, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1992 - 2 S 2301/91

    Kostenentscheidung bei Erledigung eines Rechtsstreites um Erschließungsbeiträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.01.2005 - 2 S 1522/03
    Der Rechtsstreit über die Heranziehung zu einer Abgabe ist dann in der Hauptsache erledigt, wenn eine ursprünglich in ihrer Rechtmäßigkeit fragliche satzungsrechtliche Grundlage durch eine "gültige" ersetzt wird (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 40.91 -, KStZ 1993, 110; Senatsbeschluss vom 23.7.1992, VBlBW 1993, 18).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - ebenso wie der Senat -eine solche Erledigung immer dann bejaht, wenn im Rahmen einer Beitragsheranziehung eine ursprünglich in ihrer Rechtmäßigkeit fragliche satzungsrechtliche Grundlage durch eine "gültige" ersetzt wurde (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, KStZ 1993, 110; Senatsbeschluss vom 23.7.1992, VBlBW 1993, 18; vgl. ferner Schulte/Wiesemann in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand Juli 2004, § 6 Rdnr. 123 m.w.N.).

    Anerkannt ist ferner, dass dann, wenn der Abgabenschuldner in einem solchen Fall auf die Verfolgung weiterer materiell-rechtlicher Einwendungen verzichtet, es regelmäßig billigem Ermessen entspricht, den Abgabengläubiger mit den Kosten des Verfahrens deshalb zu belasten, weil die nachträgliche Heilung der satzungsrechtlichen Grundlage eines angefochtenen Abgabenbescheids ausschließlich seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist (dazu BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, aaO; vgl. auch Senatsbeschluss vom 23.7.1992, aaO und Schulte/Wiesemann, aaO).

  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95

    Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.01.2005 - 2 S 1522/03
    Denn bei der dem Widerspruch Rechnung tragenden Entscheidung der Ausgangsbehörde handelt es sich materiell um eine "Abhilfeentscheidung", die eine Kostenerstattung auch dann auslöst, wenn sie außerhalb des Widerspruchsverfahrens ergangen ist (dazu Knack/Busch, VwVfG, § 80 Rdnr. 67; BVerwGE 101, 64, 71, jew. m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2006 - 2 S 2558/05

    Anforderungen an die Rechtsnorm bei der Divergenzrüge

    bzw. aus dem (für erledigt erklärten) Rechtsstreit eröffnet (§ 161 Abs. 2 VwGO; vgl. hierzu Senatsurteil vom 11.2.1988, aaO, S. 149 sowie Senatsurteil vom 5.1.2005 - 2 S 1522/03 -).

    b) Entgegen der Auffassung des Klägers weicht das angegriffene Urteil auch nicht von dem Senatsurteil vom 5.1.2005 - 2 S 1522/03 - ab.

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist auch nicht erkennbar, inwieweit einer solchen Auslegung und Anwendung des § 80 Abs. 1 S. 5 LVwVfG das Senatsurteil vom 5.1.2005 - 2 S 1522/03 -entgegenstehen sollte.

    Nur unter dieser Voraussetzung erscheint es sachgerecht, den Abgabengläubiger allein mit den Kosten des Verfahrens zu belasten, weil die nachträgliche Heilung der satzungsrechtlichen Grundlage eines angefochtenen Abgabenbescheids seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist (Senatsurteil vom 5.1.2005, aaO, Umdruck S. 7 sowie Senatsbeschluss vom 25.4.2005 - 2 S 84/05 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2013 - 2 S 2120/12

    Erledigungserklärung im Widerspruchsverfahren wegen nachträglicher Heilung einer

    Für das Widerspruchsverfahren gilt im Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Baden-Württemberg das Gleiche, da dieses Gesetz - anders als das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes - in § 80 Abs. 1 Satz 5 eine Regelung auch für die Fälle enthält, in denen sich ein Widerspruchsverfahren auf andere Weise als durch Sachentscheidung erledigt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.1.2005 - 2 S 1522/03 - VBlBW 2005, 281; Beschluss vom 17.4.2012 - 2 S 415/12 -).

    Verzichtet der Abgabenschuldner in einem solchen Fall auf die Verfolgung weiterer materiell-rechtlicher Einwendungen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen entspricht, den Abgabengläubiger mit den Kosten des Verfahrens zu belasten, weil die nachträgliche Heilung der satzungsrechtlichen Grundlage eines angefochtenen Abgabenbescheids ausschließlich seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5.1.2005, aaO; BVerwG, Urteil vom 22.1.1993, aaO).

  • VG Stuttgart, 07.06.2010 - 12 K 141/10

    Kostenentscheidung; Entscheidung der Widerspruchsbehörde; Kleinfahrzeug;

    Diese Klage ist im Umfang einer Bescheidungsklage zulässig (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.01.2005, VBlBW 2005, 281).

    Dabei kann auf die im Zusammenhang mit der Auslegung von § 161 Abs. 2 VwGO entwickelten Rechtsgedanken zurückgegriffen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.01.2005, a.a.O.; VG Würzburg, Urt. v. 02.12.2009 - W 2 K 09.497 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2008 - 2 S 2359/07

    Kosten des Widerspruchsverfahren; verspätete Erledigungserklärung nach

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 5.1.2005 - 2 S 1552/03 - (VBlBW 2005, 281) entschieden hat, entspricht es in Fällen, in denen der Abgabenschuldner nach dem Erlass einer neuen Abgabensatzung auf die Verfolgung weiterer materiell-rechtlicher Einwendungen gegen den angefochtenen Abgabenbescheid verzichtet, regelmäßig billigem Ermessen, den Abgabengläubiger mit den Kosten des Verfahrens deshalb zu belasten, weil die nachträgliche Heilung der angefochtenen Bescheids ausschließlich seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist.
  • VG Neustadt, 01.07.2010 - 4 K 446/10

    Einseitige Erledigungserklärung im Widerspruchsverfahren

    Die Rechtsprechung nimmt zwar auch dann eine Erledigung an, wenn der angefochtene Verwaltungsakt rückwirkend eine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage erhält, obwohl die fortdauernde Wirksamkeit des Verwaltungsakts und die Beschwer für den Kläger dadurch nicht in Frage gestellt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2005, 281; BVerwG, NVwZ 1993, 979).
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 13 A 20.133

    Grundsätze der Kostenentscheidung nach erledigtem Widerspruch

    Wie eine Kostenentscheidung im Sinne des Art. 80 Abs. 1 Satz 5 BayVwVfG nach billigem Ermessen zu treffen ist, beurteilt sich nach den gleichen Grundsätzen, wie sie im Prozessverfahrensrecht zu § 161 Abs. 2 VwGO entwickelt wurden (BayVGH, U.v. 12.2.1982 - 23 B 80 A.2322 - NVwZ 1983, 615 m.w.N.; vgl. a.: VGH BW, U.v. 5.1.2005 - 2 S 1522/03 - VBlBW 2005, 281 = juris Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht