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   VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03   

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VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03 (https://dejure.org/2005,3161)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 (https://dejure.org/2005,3161)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. März 2005 - 5 S 2421/03 (https://dejure.org/2005,3161)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung; Informationsstand während Wahlkampfes; Verwaltungsgebührenerhebung

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung der verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung von der straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis; Informationsstände geringer Größe in einer Fußgängerzone als Gefährdungspotential; Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Festsetzung einer Verwaltungsgebühr; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; VwGO § ... 79 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 79 Abs. 2 Satz 2; ; StVG § 6a Abs. 1 Nr. 1a; ; StVO § 32 Abs. 1; ; StVO § 46 Abs. 1 Nr. 8; ; StrG § 16 Abs. 6 Satz 1; ; VwKostG § 1; ; VwKostG § 9; ; VwKostG § 12; ; GemO § 78 Abs. 1; ; LGebG § 4 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesverfassungsrecht, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage, Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgebühr, Straßenbenutzung, Anbauverbot, Verkehrsregelung ( StVO ): Wahlkampf, ...

  • rechtsportal.de

    Bundesverfassungsrecht, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage einschließlich Untätigkeitsklage, Widerspruchsverfahren einschließlich reformatio in peius im Widerspruchsverfahren, Verwaltungsgebühr, Straßenbenutzung, Anbauverbot, Verkehrsregelung ( StVO ): Wahlkampf, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2005, 391
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1991 - A 14 S 2616/90

    Anfechtung einer Widerspruchsgebühr - Anforderung an die Begründung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Beim Ansatz einer Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens steht der Behörde für die Festlegung der konkreten Höhe ein Ermessensspielraum zu (zur vergleichbaren Regelung des § 8 LGebG vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1991 - 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 sowie Schlabach, a.a.O., RdNr. 9 zu § 8 LGebG m.w.N.).

    Der Kläger hat eigenständig - wenn auch Anfangs mit unzutreffenden Erwägungen - die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums zur Entscheidung über den von ihm gegen den Gebührenbescheid der Beklagten vom 15.03.2001 eingelegten Widerspruch und damit die Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift (§ 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO) gerügt und sich vor allem gesondert auch gegen die festgesetzte Widerspruchsgebühr in Höhe von 240,-- DM zur Wehr gesetzt (zu diesem Aspekt vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 sowie Beschluss vom 28.01.1991 - 2 S 2384/90 - VBlBW 1991, 344).

  • VG Karlsruhe, 23.01.2003 - 9 K 1354/02

    Informationstisch kein Verkehrshindernis in Fußgängerzone

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Januar 2003 - 9 K 1354/02 - insoweit geändert, als auch der Gebührenbescheid der Beklagten vom 15. März 2001 aufgehoben worden ist.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23. Januar 2003 - 9 K 1354/02 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00

    Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Die etwaige Herabsetzung oder vollständige Aufhebung einer Gebührenforderung bedeutete für die Beklagte einen unmittelbaren Einnahmeausfall und berührt damit unmittelbar ihre Finanzhoheit (Abgabenhoheit) als Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 GG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.01.2001 - 8 B 258.00 - NVwZ-RR 2001, 326 = DVBl. 2001, 918).
  • VGH Hessen, 15.12.1966 - OS V 50/66
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Vielmehr handelt es sich (auch) bei der Gebührenerhebung für eine Amtshandlung, welche die Beklagte (Stadtkreis) - wie vorliegend - als untere staatliche Verwaltungsbehörde vorgenommen hat, um eine Selbstverwaltungsangelegenheit i. S. des § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO (so auch Hess. VGH, Urt. v. 15.12.1966 - OS V 50/66 - ESVGH 17, 235 sowie Dolde, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, RdNr. 14 zu § 73, Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., RdNr. 2 zu § 73 u. Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 10. Aufl., § 37 RdNr. 14).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Insoweit ist höchstrichterlich anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.06.1978 - 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 = NJW 1978, 1933), dass die Erhebung von Sondernutzungsgebühren und Verwaltungsgebühren für das Aufstellen eines Informationsstandes oder für das Anbringen von Plakatträgern im innerstädtischen Gehwegraum von Bundesstraßen und Gemeindestraßen zum Zwecke parteipolitischer Werbung nicht gegen Bundesrecht, insbesondere nicht gegen Art. 5, 8 und 21 GG verstößt.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Das Verwaltungsgericht geht insoweit zu Recht davon aus, dass der Tatbestand dieser Vorschrift schon erfüllt ist, wenn der Verkehr durch den eingebrachten Gegenstand nicht unerheblich gefährdet oder erschwert werden kann (vgl. auch Senatsbeschl. v. 14.10.1996 - 5 S 1775/96 - NVwZ-RR 1997, 679 = VBlBW 1997, 1029).
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Der Kläger hat im Verfahren gegen die Beklagte (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), die den angefochtenen Gebührenbescheid vom 15.03.2001 erlassen hat, neben diesem Ausgangsbescheid (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) zulässigerweise auch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 05.07.2001 zum selbständigen Anfechtungsgegenstand gemacht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. 25.08.1982 - 8 C 50.80 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 18 sowie Senatsurt. v. 17.08.1995 - 5 S 71/95 - NVwZ-RR 1996, 61 = DVBl. 1996, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1991 - 2 S 2384/90

    Zweitwohnungssteuer - Zweitwohnung als reine Kapitalanlage; Ermittlung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Der Kläger hat eigenständig - wenn auch Anfangs mit unzutreffenden Erwägungen - die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums zur Entscheidung über den von ihm gegen den Gebührenbescheid der Beklagten vom 15.03.2001 eingelegten Widerspruch und damit die Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift (§ 79 Abs. 2 Satz 2 VwGO) gerügt und sich vor allem gesondert auch gegen die festgesetzte Widerspruchsgebühr in Höhe von 240,-- DM zur Wehr gesetzt (zu diesem Aspekt vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.03.1991 - A 14 S 2616/90 - KStZ 1991, 110 sowie Beschluss vom 28.01.1991 - 2 S 2384/90 - VBlBW 1991, 344).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 50.80

    Klage gegen die Entscheidung über die Wehrdienstfähigkeit - Versäumung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Der Kläger hat im Verfahren gegen die Beklagte (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), die den angefochtenen Gebührenbescheid vom 15.03.2001 erlassen hat, neben diesem Ausgangsbescheid (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) zulässigerweise auch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 05.07.2001 zum selbständigen Anfechtungsgegenstand gemacht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. 25.08.1982 - 8 C 50.80 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 18 sowie Senatsurt. v. 17.08.1995 - 5 S 71/95 - NVwZ-RR 1996, 61 = DVBl. 1996, 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03
    Der Kläger hat im Verfahren gegen die Beklagte (§ 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO), die den angefochtenen Gebührenbescheid vom 15.03.2001 erlassen hat, neben diesem Ausgangsbescheid (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) zulässigerweise auch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 05.07.2001 zum selbständigen Anfechtungsgegenstand gemacht (vgl. hierzu BVerwG, Urt. 25.08.1982 - 8 C 50.80 - Buchholz 310 § 79 VwGO Nr. 18 sowie Senatsurt. v. 17.08.1995 - 5 S 71/95 - NVwZ-RR 1996, 61 = DVBl. 1996, 65).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93

    Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a Abs 1

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1986 - 1 S 2654/85

    Kosten für Polizeieinsatz bei Auflösung einer Blockadedemonstration

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1991 - 10 S 2674/90

    Überprüfbarkeit einer Verwaltungsgebühr

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04

    Keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die der Sachentscheidung

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

  • VG Karlsruhe, 01.12.2017 - 4 K 143/15

    Gebühren wegen Ruhestörung

    Dass der Lärm rechtswidrig sein muss, kann auch nicht mit der These bezweifelt werden, dass es für die Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Verwaltungsgebühr nur auf die Wirksamkeit der zugrunde liegenden Amtshandlung und nicht auf deren Rechtmäßigkeit ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2005 - 5 S 2421/03 - juris Rn. 22 mwN; a.A. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.01.2007 - 10 S 1874/06 - juris Rn. 30 mwN; offen VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.09.2015 - 3 S 411/15 - juris Rn. 31 mwN).
  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr;

    Das bedeutet, dass die Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs nicht bereits eingetreten oder sicher sein muss; ausreichend ist vielmehr, dass sie mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten oder nicht ganz unwahrscheinlich ist (König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 32 StVO Rn. 17; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 11. März 2005 - 5 S 2421/03 - VBlBW 2005, 391 = juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 10 S 2387/11

    Festsetzung einer Gebühr als Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde - hier:

    Die Festsetzung einer Gebühr stellt auch dann eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO dar, wenn es sich bei der Erledigung der Aufgabe, für welche die Gebühren erhoben werden, nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit, sondern um eine Weisungsangelegenheit handelt; für die Zuordnung entscheidend ist, ob die Gemeinde nach dem einschlägigen materiellen Recht Kostengläubigerin ist (Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 - VBlBW 2005, 391).

    Zur weiteren Begründung zieht die Beklagte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2005 (- 5 S 2421/03 -VBlBW 2005, 391) heran, wonach die Festsetzung einer Verwaltungsgebühr für Amtshandlungen einer Gemeinde als untere Verwaltungsbehörde eine Selbstverwaltungsangelegenheit im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO darstelle.

    Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der Erledigung der Aufgabe, für die Gebühren erhoben werden, nicht um eine Selbstverwaltungsangelegenheit, sondern - wie hier - um eine Weisungsangelegenheit (§ 46 Abs. 1 FZV, § 15 Abs. 1 Nr. 2 LVG) handelt (vgl. grundlegend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 - VBlBW 2005, 391; Hess.VGH, Urteil vom 15.12.1966 - OS V 50/66 - ESVGH 17, 235 ff.; Dolde/Porsch in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 15. Ergänzungslieferung 2007, Rdnr. 14 zu § 73 VwGO; Gassner, VBlBW 2012, 405, 407; Wettling, KommJur 2005, 250 ff.).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 7.13

    Bauzaun; Behinderung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs;

    Das bedeutet, dass die Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs nicht bereits eingetreten oder sicher sein muss; ausreichend ist vielmehr, dass sie mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwarten oder nicht ganz unwahrscheinlich ist (König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 32 StVO Rn. 17; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 11. März 2005 - 5 S 2421/03 - VBlBW 2005, 391 = juris Rn. 27).
  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 2347/16

    Festsetzung von Vollstreckungskosten und Verwaltungsgebühren; Selbstverwaltung

    Der Anwendungsbereich der Vorschrift ist insoweit eröffnet; denn der Erlass eines Widerspruchsbescheids durch eine unzuständige Behörde ist ein Verfahrensfehler in diesem Sinne (VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, VBlBW 2005, 391 = juris, Rdnr. 34 ff.; für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung eines roten Dauer-Kfz-Kennzeichens, VG Freiburg, Urteil vom 17.08.2016 - 4 K 967/15 - Dolde/Porsch, in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 73 Rdnr. 24).

    32 Die Kammer folgt insoweit der einschlägigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, VBlBW 2005, 39; bestätigt durch Urteil vom 26.11.2013 - 10 S 2387/11 -, VBlBW 2014, 306 unter Abgrenzung zu VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 1425/08 -, VBlBW 2009, 312, wo es um eine Gebührenerhebung durch einen Landkreis ging und u.a. auf die Doppelfunktion des Landratsamts abgestellt wurde), wonach es sich bei der Festsetzung von Gebühren für von der Gemeinde wahrgenommene staatliche Aufgaben um eine Selbstverwaltungsangelegenheit im Sinne von § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO handelt, und dies selbst dann, wenn die Gebührenvorschriften staatliches (und nicht kommunales) Recht sind.

    Dies folgt möglicherweise schon daraus, dass eine mit einer Gebührenfestsetzung vergleichbare Eigenständigkeit der Kostenentscheidung (vgl. dazu VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, a.a.O.) in Bezug zu der Verwaltungsentscheidung, für die eine Gebühr geltend gemacht wird, nicht besteht (neuerdings allerdings wieder offenlassend VGH-Bad.-Württ., Urteil vom 11.09.2015 - 3 S 411/15 -, VBlBW 2016, 31; vgl. auch, für den Sonderfall einer Gebühr für eine - nicht selbständig anfechtbare - Gutachtensanordnung, § 6 StGebO und § 14 Abs. 2 Satz 1 VwKostG und hierzu Urteil vom 12.12.2016 - 10 S 2406/14 -, juris, m.w.N.).

  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    [so überzeugend: VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 11.3.2005 - 5 S 2421/03 -, juris, Rdnr. 25] Dabei ist maßgeblich in den Blick zu nehmen, dass die genannte straßenverkehrsrechtliche Verbotsnorm die Möglichkeit einer Gefährdung oder Erschwerung des Straßenverkehrs voraussetzt.

    [VGH Baden-Württemberg Urteil vom 11.3.2005 - 5 S 2421/03 -, juris, Rdnr. 25] Wenngleich die Straßenbaubehörde im Rahmen ihrer Entscheidung über eine Sondernutzungserlaubnis auch die Erfordernisse der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in ihre Erwägungen einzubeziehen hat - mit Rücksicht darauf, dass eine mit der beantragten Sondernutzungserlaubnis einhergehende nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Straßenverkehrs gemäß § 18 Abs. 7 SStrG (bzw. § 8 Abs. 6 FStrG) zu einem Zuständigkeitswechsel hin zu der Straßenverkehrsbehörde führen würde, kommt diesem Gesichtspunkt allerdings eher geringere Bedeutung zu -, sind bei der Entscheidung nach § 18 Abs. 1 SStrG in erster Linie die sich aus der Wahrnehmung der Straßenbaulast ergebenden wegerechtlichen Belange, also vor allem die Erhaltung der Straßensubstanz und Straßenbaumaßnahmen sowie das Ausmaß der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs durch die beabsichtigte Sondernutzung in den Blick zu nehmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

    Der in § 11 Abs. 3 Satz 1 FAG getroffenen Regelung, wonach die von den Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörden festgesetzten Gebühren, soweit sie nicht durch Gesetz oder Vertrag zweckgebunden sind, den Landkreisen als eigene Einnahmen überlassen und von ihnen eingezogen werden, lässt sich nichts anderes entnehmen (im Ergebnis ebenso für die Heranziehung des Störers zum Ersatz der Kosten der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.2.1985 - 1 S 1959/84 - VBlBW 1986, 22; anders VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.3.2005 - 5 S 2421/03 - VBlBW 2005, 391 für die Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).
  • VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10

    Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der

    Darüber hinaus ist die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen eines Stadt- oder Landkreises, auch wenn die zugrunde liegende Amtshandlung - wie vorliegend - zu den Weisungsaufgaben der unteren Verwaltungsbehörde gehört, ohnehin dem Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten zuzurechnen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2005 - 5 S 2421/03 -, VBlBW 2005, 391 m. w. N.; VGH Kassel, Urt. 15.12.1966 - OS V 28/65 -, ; VG Freiburg, Beschl. v. 04.05.2011 - 4 K 623/11 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2008 - 8 S 2322/07

    Nachträgliche Beifügung eines Widerrufsvorbehalts zur Baugenehmigung -

    Denn insoweit gilt, dass die Baugenehmigungsbehörde vor ihrer Entscheidung die für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zuständige Behörde zu hören und - soweit Träger der Straßenbaulast eine Gemeinde oder ein Landkreis ist - die von dieser Behörde geforderten Bedingungen, Auflagen und Sondernutzungsgebühren dem Antragsteller in der Baugenehmigung aufzuerlegen hat (vgl. zu einem straßenverkehrsrechtlichen Fall VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.3.2005 - 5 S 2421/03 -).
  • VG Neustadt, 28.03.2017 - 3 L 282/17

    Abdrängen von Fußgängern auf Radweg infolge Obst- und Gemüseverkaufs unzulässig

    Die Abgrenzung der beiden Rechtsgebiete ist also danach vorzunehmen, ob es (im Schwerpunkt) um die Abwehr von Gefahren für den Straßenverkehr geht oder ob einer Überschreitung des Gemeingebrauchs (Sondernutzung) begegnet werden soll (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11. März 2005 - 5 S 2421/03 -, juris).
  • VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 2953/10

    Kommunale Gebühren für Waffenkontrollen

  • OVG Sachsen, 29.05.2015 - 5 A 41/13

    Selbstverwaltungsangelegenheit; eigener Wirkungskreis; weisungsfreie

  • VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 3 K 1658/08

    Gebührenfestsetzung bei Aufenthaltsverbotsverfügung

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1425/08

    Befreiung von der Gebühr für die Überprüfung eines Alten- und Pflegeheims

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2013 - 7 LB 194/11

    Sondernutzungsgebührenfestsetzung in Niedersachsen im Zusammenhang mit der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.2015 - 3 S 411/15

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Amtshandlung im Gebührenstreit

  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06

    Gebühr für "öffentliche" Leistungen der Gemeinde

  • VG Neustadt, 29.06.2016 - 3 L 481/16

    Verhältnis von straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnis und

  • VG Freiburg, 07.05.2009 - 4 K 337/07

    Schattenparker

  • VG Sigmaringen, 14.06.2013 - 4 K 4268/11

    Keine langfristige Tonnagebeschränkung auf straßenrechtlicher Grundlage

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2007 - 11 B 6.06

    Ausfüllung einer Rahmengebühr; Zeitaufwand

  • VG Stuttgart, 03.09.2020 - 1 K 7232/19

    Verwaltungsgebühr bei Kontakt- und Annäherungsverbot

  • VG Stuttgart, 23.03.2017 - 1 K 6242/16

    Gebühren für die Verhängung eines Aufenthalts- und Betretungsverbot durch eine

  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 3 K 14.766

    Beseitigungsanordnung; maßgeblicher Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung;

  • VG Freiburg, 04.05.2011 - 4 K 623/11

    Erhebung von Gebühren für eine verdachtsunabhängige Vorortkontrolle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.11.2021 - 2 L 80/19

    Teileinziehung einer Straße zur Erweiterung einer Fußgängerzone- Straßenrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18

    Klagebefugnis einer Gebietskörperschaft gegen einen Widerspruchsbescheid

  • VG Sigmaringen, 01.08.2007 - 1 K 1504/06

    Gebührenerhebung für Badegewässeruntersuchung

  • VG Greifswald, 25.07.2018 - 3 A 1260/17

    Verwaltungsgebühr für die Prüfung von Abfallbegleitscheinen

  • VG Magdeburg, 14.12.2011 - 1 A 378/10

    Gebührenfreiheit für Kirchen bei Straßennutzungsgebühren

  • VG Augsburg, 09.10.2012 - Au 3 K 11.1545

    Schwerbehindertenrecht; notwendige Arbeitsassistenz; selbständige Tätigkeit

  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 501/06

    Gebührenerhebung für Schlachttier- und Fleischuntersuchungen

  • VG Augsburg, 09.12.2013 - Au 3 K 13.1171

    Zustimmung der Luftfahrtbehörde in einem gestuften Verwaltungsverfahren;

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