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   VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03   

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VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03 (https://dejure.org/2005,12945)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06.07.2005 - 1 K 439/03 (https://dejure.org/2005,12945)
VG Freiburg, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - 1 K 439/03 (https://dejure.org/2005,12945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle Selbstbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 322
  • VBlBW 2006, 152
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Auf die Revision der Tübinger Kläger hob das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - BayVBl. 1997, 761) die Berufungsentscheidung auf und verwies den Rechtstreit an den VGH zurück, wo das Verfahren mit Beschluss vom 25.5.1999 (1 S 1593/97 - NVwZ-RR 2000, 174) eingestellt wurde, nachdem sich die Beteiligten außergerichtlich verglichen hatten.

    Weil die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage allein sachgerecht und dem jeweiligen Rechtsschutzinteresse Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden kann, muss sich der Kläger schließlich auch nicht i.S.d. § 43 Abs. 2 VwGO auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verweisen lassen (vgl. zum Vorstehenden ausführlich auch die Revisionsentscheidung im "Tübinger Fall": BVerwG Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - BayVBl 1997, 761; zum Rehabilitationsinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, vgl. ferner: BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822 [Versammlungsverbot]; Beschl. v. 30.4.1997 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163 [strafrichterliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426 [vollstreckungsrechtliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2002 - 1 Bf 301/00 - NVwZ-RR 2003, 276 [Identitätsfeststellung eines Straßenpassanten], in diesem Sinne schließlich auch für ein Rehabilitationsinteresse allein wegen des Grundrechtseingriffs: Bader, Aktuelles Verwaltungsprozessrecht, JuS 2005, 126/127).

  • VG Stuttgart, 30.09.1993 - 1 K 3212/92
    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Auf die im November 1992 erhobene Klage zweier vom Tübinger Einsatz betroffener Personen stellte das VG Stuttgart mit Urteil vom 30.9.1993 (1 K 3212/92 -Juris Web [L]) die Rechtswidrigkeit des Tübinger Einsatzes fest.

    § 22 Abs. 6 PolG n. F. sieht deshalb eine solche besondere Anordnung zwecks verfahrensmäßiger polizeiinterne Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines Einsatzes vor (vgl. auch VG Stuttgart, Urt. vom 30.9.1993, a. a. O., unter Hinweis auf die amtliche Begründung der Landesregierung zum Gesetzentwurf, LT-Drs. 10/5230, S. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93

    Unzulässige Feststellungsklagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einsatzes

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Der VGH Baden-Württemberg änderte diese Entscheidung mit Urteil vom 21.11.1994 (1 S 2909/93 - DVBl. 1995, 365) und wies die Klagen als unzulässig ab.
  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 D 81.97

    Postbeamter a.D.; Nichtbefolgung der dienstlichen Anordnung, sich amtsärztlich

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Auf die Revision der Tübinger Kläger hob das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - BayVBl. 1997, 761) die Berufungsentscheidung auf und verwies den Rechtstreit an den VGH zurück, wo das Verfahren mit Beschluss vom 25.5.1999 (1 S 1593/97 - NVwZ-RR 2000, 174) eingestellt wurde, nachdem sich die Beteiligten außergerichtlich verglichen hatten.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.1994 - 1 S 3050/93

    Zum Brandschutz für Bundeswehreinrichtungen - Kompetenzen

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Der VGH Baden-Württemberg änderte diese Entscheidung mit Urteil vom 21.11.1994 (1 S 2909/93 - DVBl. 1995, 365) und wies die Klagen als unzulässig ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1999 - 1 S 1593/97

    Erledigung der Hauptsache - gesetzlicher Richter; Erledigung nach

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Auf die Revision der Tübinger Kläger hob das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - BayVBl. 1997, 761) die Berufungsentscheidung auf und verwies den Rechtstreit an den VGH zurück, wo das Verfahren mit Beschluss vom 25.5.1999 (1 S 1593/97 - NVwZ-RR 2000, 174) eingestellt wurde, nachdem sich die Beteiligten außergerichtlich verglichen hatten.
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Weil die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage allein sachgerecht und dem jeweiligen Rechtsschutzinteresse Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden kann, muss sich der Kläger schließlich auch nicht i.S.d. § 43 Abs. 2 VwGO auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verweisen lassen (vgl. zum Vorstehenden ausführlich auch die Revisionsentscheidung im "Tübinger Fall": BVerwG Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - BayVBl 1997, 761; zum Rehabilitationsinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, vgl. ferner: BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822 [Versammlungsverbot]; Beschl. v. 30.4.1997 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163 [strafrichterliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426 [vollstreckungsrechtliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2002 - 1 Bf 301/00 - NVwZ-RR 2003, 276 [Identitätsfeststellung eines Straßenpassanten], in diesem Sinne schließlich auch für ein Rehabilitationsinteresse allein wegen des Grundrechtseingriffs: Bader, Aktuelles Verwaltungsprozessrecht, JuS 2005, 126/127).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Global Positioning System

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Neben den spezifischen materiellrechtlichen Erfordernissen bedarf es in diesen Fällen regelmäßig auch vom Gesetzgeber zu bestimmenden, besonderer verfahrensmäßiger Vorkehrungen, um das Handeln der Verwaltung dort zu regeln, wo der Betroffene keine Möglichkeit hat, in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss hierauf zu nehmen (zum Grundrechtsschutz durch Verfahren vgl. BVerfG, Urt. v. 12.4.2005 - 2 BvR 581/01 - DVBl. 2005, 699 - strafprozessuale Ermittlungen durch Einsatz von "Global Positioning System" [GPS]; ferner bereits BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - NJW 1980, 759 [Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich] - staatliche Schutzpflicht und Mitverantwortung in verfahrensrechtlicher Hinsicht).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Weil die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage allein sachgerecht und dem jeweiligen Rechtsschutzinteresse Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden kann, muss sich der Kläger schließlich auch nicht i.S.d. § 43 Abs. 2 VwGO auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verweisen lassen (vgl. zum Vorstehenden ausführlich auch die Revisionsentscheidung im "Tübinger Fall": BVerwG Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - BayVBl 1997, 761; zum Rehabilitationsinteresse in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, vgl. ferner: BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - DVBl. 2004, 822 [Versammlungsverbot]; Beschl. v. 30.4.1997 2 BvR 817/90 - NJW 1997, 2163 [strafrichterliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426 [vollstreckungsrechtliche Wohnungsdurchsuchungsanordnung]; OVG Hamburg, Urt. v. 23.8.2002 - 1 Bf 301/00 - NVwZ-RR 2003, 276 [Identitätsfeststellung eines Straßenpassanten], in diesem Sinne schließlich auch für ein Rehabilitationsinteresse allein wegen des Grundrechtseingriffs: Bader, Aktuelles Verwaltungsprozessrecht, JuS 2005, 126/127).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 1 S 1639/00

    Information über verdeckte Ermittler; Unterrichtung; Gefährdung des Ermittlers

    Auszug aus VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03
    Mit Urteil vom 4.12.2002 (1 S 1639/00 - VBlBW 2003, 349), rechtskräftig seit 25.2.2003, hat der VGH Baden-Württemberg die von ihm zugelassene Berufung gegen das Urteil der Kammer vom 23.6.1999 zurückgewiesen.
  • BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95

    Datenschutz - Zeitpunkt der Anwendung des BKAG auf Löschungs- und

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

  • OVG Saarland, 18.12.1996 - 9 R 26/95

    Speicherung; Löschung; Vernichtung; Personenbezogene Daten; Polizeidaten

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 1 S 2581/96

    Zwischenstreit über Vorlagepflicht und Auskunftspflicht der Behörde im

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86

    Kriminalakten - § 23 EGGVG; Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

  • OVG Hamburg, 23.08.2002 - 1 Bf 301/00

    Feststellung der Identität eines Staatsangehörigen der Elfenbeinküste;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 09.03.2005 - 6 C 3.04

    Landesamt für Verfassungsschutz; Scientology; informationelles

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2014 - 1 S 815/13

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des verdeckten Einsatzes technischer

    Die Anordnungen vom 19.04.2010 und vom 12.07.2010 haben rein innerdienstlichen Charakter und sind nicht im Sinn des § 35 VwVfG auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet, was bereits daraus zu ersehen ist, dass die Maßnahmen verdeckt und damit ohne Kenntnis des Klägers vorgenommen werden sollten und auch vorgenommen wurden (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - VBlBW 2006, 152; Beschl. v. 29.12.2010 - 4 K 2629/10 - VBlBW 2011, 239; Belz/Mußmann, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, 7. Aufl., § 22 Rn. 71).
  • VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2107/11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten als

    Auf Grund der Innerdienstlichkeit der Einsatzanordnung fehlte es dieser an einem Verwaltungsaktcharakter i.S.d. § 35 LVwVfG, sodass eine wegen vorprozessualer Erledigung sogenannte "nachgezogene" Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entspr.) ausscheidet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2014 - 1 S 815/13 - juris; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Auf eine auch aktuell noch vorhandene diskriminierende Wirkung oder konkrete Wiederholungsgefahr kommt es folglich nicht an (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Neben den spezifischen materiellrechtlichen Erfordernissen bedarf es in diesen Fällen regelmäßig auch vom Gesetzgeber zu bestimmenden, besonderer verfahrensmäßiger Vorkehrungen, um das Handeln der Verwaltung dort zu regeln, wo der Betroffene keine Möglichkeit hat, in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss hierauf zu nehmen (zum Grundrechtsschutz durch Verfahren vgl. BVerfG, Urt. v. 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 - DVBl. 2005, 699 - strafprozessuale Ermittlungen durch Einsatz von "Global Positioning System" [GPS]; BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - NJW 1980, 759 [Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich] - staatliche Schutzpflicht und Mitverantwortung in verfahrensrechtlicher Hinsicht; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    56 Eine fehlerhafte oder zu unbestimmte Einsatzanordnung führt zu ihrer Rechtswidrigkeit und damit zur Rechtswidrigkeit des Einsatzes insgesamt, selbst wenn der Einsatz materiell-rechtlich gerechtfertigt war (Belz/Mussmann/Kahlert/Sander, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2015, § 22 RN 52; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

  • VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2113/11

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer verdeckten Ermittlung; Datenerhebung über

    Da in Bezug auf den Kläger keine Einsatzanordnung vorliegt und im Übrigen einer solchen auf Grund der Innerdienstlichkeit auch kein Verwaltungsaktcharakter i.S.d. § 35 LVwVfG zukommt, scheidet eine wegen vorprozessualer Erledigung sogenannte "nachgezogene" Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entspr.) aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2014 - 1 S 815/13 - juris; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Auf eine auch aktuell noch vorhandene diskriminierende Wirkung oder konkrete Wiederholungsgefahr kommt es folglich nicht an (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Neben den spezifischen materiellrechtlichen Erfordernissen bedarf es in diesen Fällen regelmäßig auch vom Gesetzgeber zu bestimmenden, besonderer verfahrensmäßiger Vorkehrungen, um das Handeln der Verwaltung dort zu regeln, wo der Betroffene keine Möglichkeit hat, in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss hierauf zu nehmen (zum Grundrechtsschutz durch Verfahren vgl. BVerfG, Urt. v. 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 - DVBl. 2005, 699 - strafprozessuale Ermittlungen durch Einsatz von "Global Positioning System" [GPS]; BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - NJW 1980, 759 [Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich] - staatliche Schutzpflicht und Mitverantwortung in verfahrensrechtlicher Hinsicht; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    57 Eine fehlerhafte oder zu unbestimmte Einsatzanordnung führt zu ihrer Rechtswidrigkeit und damit zur Rechtswidrigkeit des Einsatzes insgesamt, selbst wenn der Einsatz materiell-rechtlich gerechtfertigt war (Belz/Mussmann/Kahlert/Sander, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2015, § 22 RN 52; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

  • VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11

    Preisgabe des Namens des Verdeckten Ermittlers an Betroffenen

    Da in Bezug auf die Klägerin keine Einsatzanordnung vorliegt und im Übrigen einer solchen auf Grund der Innerdienstlichkeit auch kein Verwaltungsaktcharakter i.S.d. § 35 LVwVfG zukommt, scheidet eine wegen vorprozessualer Erledigung sogenannte "nachgezogene" Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entspr.) aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2014 - 1 S 815/13 - juris; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Auf eine auch aktuell noch vorhandene diskriminierende Wirkung oder konkrete Wiederholungsgefahr kommt es folglich nicht an (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Neben den spezifischen materiellrechtlichen Erfordernissen bedarf es in diesen Fällen regelmäßig auch vom Gesetzgeber zu bestimmenden, besonderer verfahrensmäßiger Vorkehrungen, um das Handeln der Verwaltung dort zu regeln, wo der Betroffene keine Möglichkeit hat, in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss hierauf zu nehmen (zum Grundrechtsschutz durch Verfahren vgl. BVerfG, Urt. v. 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 - DVBl. 2005, 699 - strafprozessuale Ermittlungen durch Einsatz von "Global Positioning System" [GPS]; BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - NJW 1980, 759 [Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich] - staatliche Schutzpflicht und Mitverantwortung in verfahrensrechtlicher Hinsicht; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Eine fehlerhafte oder zu unbestimmte Einsatzanordnung führt zu ihrer Rechtswidrigkeit und damit zur Rechtswidrigkeit des Einsatzes insgesamt, selbst wenn der Einsatz materiell-rechtlich gerechtfertigt war (Belz/Mussmann/Kahlert/Sander, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2015, § 22 RN 52; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

  • VG Freiburg, 27.11.2012 - 3 K 1607/11

    Übertragung der Befugnis zur Anordnung von besonderen Mitteln der Datenerhebung

    Ungeachtet der Frage, ob eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht (im Falle erneuter Hinweise, dass der Kläger Kontakte mit Jungen pflegt und sie in seine Wohnung bzw. auf sein Boot mitnimmt), ergibt sich das berechtigte Interesse hier bereits aus dem tiefen Eingriff in das Grundrecht des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit in seiner Ausprägung als Schutz der Privatsphäre und aus dem Gebot auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. dazu VG Freiburg, Urteil v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 -, VBlBW 2006, 152 für den Fall des Einsatzes eines verdeckten Ermittlers mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtspr. u. a. des Bundesverfassungsgerichts und BVerwG, Urt. 16.05.2007 - C 23.06 -, BVerwGE 129, 42 für das berechtigte Interesse gemäß § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO im Falle bereits abgeschlossener versammlungsrechtlicher Maßnahmen, außerdem Belz/Mußmann, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, Komm., 7. Aufl., 2009, RN 82 zu § 22).

    Die Anordnung muss - von Verfassungs wegen, auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wie etwa in § 25 Abs. 2 PolG für die Ausschreibung von Personen und Kraftfahrzeugen - grundsätzlich schriftlich erfolgen sowie begründet und befristet werden, wie dies in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (VwV PolG) vom 18.07.1997 (GABl. 1997, 406) unter Nr. 1 der Regelung zu § 22 Abs. 6 auch ausdrücklich verlangt wird (vgl. dazu auch BVerfG, Urt. v. 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 -, BVerfGE 112, 304; im Hinblick auf den Einsatz eines verdeckten Ermittlers auch VG Freiburg, Urt. v 06.07.2005 - 1 K 439/03 -, VBlBW 2006, 152).

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