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   VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05   

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https://dejure.org/2006,2847
VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05 (https://dejure.org/2006,2847)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2006 - 6 S 1860/05 (https://dejure.org/2006,2847)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 6 S 1860/05 (https://dejure.org/2006,2847)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewerbeuntersagung; Sofortvollzug; Vollzugsinteresse; Prüfungsbefugnis des Gerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung der Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts; Beschränkung auf die innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist vorgetragenen Umstände; Besonderes öffentliches Vollzugsinteresse neben der voraussichtlichen Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagung als Voraussetzung ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; GewO § 35 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Darlegungspflicht/-last, Prüfungsumfang, nachträglich eingetretene Umstände, Gewerbeuntersagung, sofortige Vollziehung, besonderes öffentliches Vollzugsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 395
  • VBlBW 2006, 323
  • DÖV 2006, 880
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - 8 S 1870/04

    Keine Beschränkung der Sachprüfung des Beschwerdegerichts nach § 146 Abs 4 S 6

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05
    In der Rechtsprechung wird dies erkennbar insoweit für selbstverständlich gehalten, als das Beschwerdegericht ungeachtet des § 146 Abs. 4 Satz 3 und 6 VwGO die Beschwerde zurückweisen kann, wenn sie aus anderen, nicht vorgetragenen und ggf. von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO) zu prüfenden Gründen erfolglos bleiben muss (Beschluss des Gerichtshofs vom 25.11.2004 - 8 S 1870/04 - BayVGH, Beschluss vom 21.05.2003, NVwZ 2004, 251).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05
    Vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass Anhaltspunkte für die Besorgnis bestehen, der Betroffene werde bei einem Aufschub der Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren sein bisheriges Verhalten fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen insbesondere die des Fiskus zählen, zusätzlich gefährden (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 26.10.2004 - 6 S 1477/04 - mit zahlr. Nachw.; zur Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG im Zusammenhang von Gewerbeuntersagungen ferner BVerfG, Beschlüsse vom 13.08.2003, NJW 2003, 3617, und vom 24.10.2003, NJW 2003, 3618).
  • BVerfG, 13.08.2003 - 1 BvR 1594/03

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerrufs gegen die Entziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05
    Vielmehr ist zusätzlich erforderlich, dass Anhaltspunkte für die Besorgnis bestehen, der Betroffene werde bei einem Aufschub der Vollziehung bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren sein bisheriges Verhalten fortsetzen und die berechtigten Belange der Allgemeinheit, zu denen insbesondere die des Fiskus zählen, zusätzlich gefährden (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 26.10.2004 - 6 S 1477/04 - mit zahlr. Nachw.; zur Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG im Zusammenhang von Gewerbeuntersagungen ferner BVerfG, Beschlüsse vom 13.08.2003, NJW 2003, 3617, und vom 24.10.2003, NJW 2003, 3618).
  • VG Sigmaringen, 19.08.2005 - 1 K 905/05

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 6 S 1860/05
    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. August 2005 - 1 K 905/05 - geändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08

    Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher

    Die strikte Bindung an die innerhalb der Monatsfrist vorgebrachten Gründe gilt in derartigen Fällen nach Sinn und Zweck des § 146 Abs. 4 VwGO nicht (vgl. - auch zu weiteren Ausnahmen - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.01.2008 - 3 S 2016/07 - VBlBW 2008, 223; Beschl. v. 08.06.2006 - 11 S 2135/05 - NVwZ-RR 2006, 849; Beschl. v. 27.01.2006 - 6 S 1860/05 - VBlBW 2006, 323).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 3 S 2016/07

    Präklusion im Baurecht

    Die strikte Bindung an die innerhalb der Monatsfrist vorgebrachten Gründe bedarf aber - von den Fällen nachträglicher Änderungen abgesehen (vgl. zu solchen Fallkonstellationen: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.06.2006 - 11 S 2135/05 -, NVwZ-RR 2006, 849; Beschluss vom 27.01.2006 - 6 S 1860/05 -, VBlBW 2006, 323) - auch im Blick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes einer Korrektur, wenn die angegriffene verwaltungsgerichtliche Entscheidung aus anderen als den dargelegten Gründen rechtswidrig und diese Rechtswidrigkeit offensichtlich ist (so zutreffend Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 43; Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Band 2, § 146 RdNr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

    Die in der Beschwerdebegründung innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat grundsätzlich (vgl. allerdings den Beschluss des Senats v. 27.01.2006, VBlBW 2006, 323) beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), geben zu einer Änderung der vom Verwaltungsgericht zum Nachteil des Antragstellers getroffenen Entscheidung keinen Anlass.
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