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   VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04   

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VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04 (https://dejure.org/2006,3330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 (https://dejure.org/2006,3330)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 2 S 705/04 (https://dejure.org/2006,3330)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Frage eines Mindervorteils bei der Heranziehung zu einem Abwasserbeitrag für ein im Außenbereich gelegenes Grundstück auf der Grundlage einer Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Annahme eines Mindervorteils, dem durch eine Beschränkung des einheitlichen Abwasserbeitragssatzes Rechnung zu tragen ist; Möglichkeit der Annahme eines abwasserbeitragsrechtlichen Mindervorteils, wenn bei einem Grundstück im Außenbereich nur das ...

  • Judicialis

    KAG § 10 Abs. 1 Satz 1 (F. 1964); ; KAG § 10 Abs. 3 (F. 1964)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entwässerungsbeitrag, Wasserversorgungsbeitrag - Vorteil, Begriff, Mindervorteil, Teilanschluss, Abwasserbeitrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 346
  • VBlBW 2007, 311
  • DÖV 2007, 306
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1986 - 2 S 2272/85

    Beratung auf Beschlußfassung über eine Entwässerungsbeitragssatzung - Entstehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Liegt somit dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über den Beitragssatz entweder überhaupt keine oder eine materiell fehlerhafte Beitragskalkulation vor, hat dies die Nichtigkeit des beschlossenen Beitrags zur Folge (vgl. grundlegend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986 - 2 S 2272/85 -, ESVGH 37, 29 m.w.N.; NK-Urteil v. 23.3.2006 - 2 S 2842/04 - ständ. Rspr.).

    Für bebaubare und bebaute Grundstücke besteht demnach der Vorteil, der durch die Möglichkeit des Anschlusses an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, in der Gewährleistung ihrer Baulandqualität (dazu die Senatsurteile vom 12.12.1985 - 2 S 2689/83 -, VBlBW 1986, 142, 143 und vom 2.10.1986 - 2 S 2272/85 -, ESVGH 37, 29, 35; ferner Scholz/Sammet/Gössl, a.a.O., S. 12 f.; Birk a.a.O., § 8 RdNr. 646, jeweils m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1983 - 2 S 1604/82

    Nachträgliches Ungültigwerden der Beitragssatzregelung durch Bekanntwerden neuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Erst wenn die prognostische Schätzung eines Kosten- oder Flächenfaktors durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse eindeutig widerlegt wurde, wird im Falle einer hierdurch eingetretenen Kostenüberdeckung der Beitragssatz nachträglich ungültig und damit eine Korrektur der Globalberechnung als Grundlage für eine erneute Beschlussfassung über den Beitragssatz erforderlich (vgl. Senat, Urteile vom 26.5.2983 - 2 S 1604/82 -und vom 19.10.1989 - 2 S 1921/87-; Scholz/Sammet/Gössl, Recht und Praxis der Globalberechnung in Baden-Württemberg 1988, S. 24; ferner auch Birk in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 2006, RdNr. 678 l).Ungeachtet der Frage, wann letztlich die Änderungen in der Anschlussmöglichkeit des Außenbereichs durch Druckleitungen absehbar gewesen sind, wäre eine Pflicht der Beklagten zur Neufestsetzung des Beitragssatzung demnach (erst) dann gegeben, wenn die Änderungen von Kosten- oder Flächenseite, wie sie durch die Anbindung von Grundstücken mittels Druckleitung eingetreten sind, zu einer eindeutigen Widerlegung der der Beschlussfassung von 1993 zu Grunde gelegten Prognosen und ferner zu einer dadurch bewirkten Kostenüberdeckung geführt hätten.
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 15/93

    Darlehen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft im Rahmen einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Persönliche Billigkeitsgründe, mithin wirtschaftliche Gründe (vgl. BFH, Urteil vom 26.5.1994 - IV R 15/93 -), sind nicht schlüssig dargelegt.
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Nicht entschieden werden muss auch, ob eine zulässige Klageerweiterung (vgl. § 91 VwGO) gegeben ist und ob ein auch für eine Verpflichtungsklage als Sachurteilsvoraussetzung gefordertes Vorverfahren durchzuführen ist (dazu BVerwG, Urteil vom 4.6.1982 - 8 C. 90.81 -, NJW 1982, 2682).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1985 - 2 S 2689/83

    Bemessungsmaßstab für Abwässerbeiträge

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Für bebaubare und bebaute Grundstücke besteht demnach der Vorteil, der durch die Möglichkeit des Anschlusses an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, in der Gewährleistung ihrer Baulandqualität (dazu die Senatsurteile vom 12.12.1985 - 2 S 2689/83 -, VBlBW 1986, 142, 143 und vom 2.10.1986 - 2 S 2272/85 -, ESVGH 37, 29, 35; ferner Scholz/Sammet/Gössl, a.a.O., S. 12 f.; Birk a.a.O., § 8 RdNr. 646, jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1984 - 2 S 2437/82

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Maßgeblich sind für die Bestimmung der genannten Grenze nicht - wie mit der Berufung geltend gemacht wird - der Flächenanteil der eingeschränkt bevorteilten Grundstücke, sondern deren Anzahl, wie auch § 24 Abs. 1 S.1 AbwS 1998 verdeutlicht (vgl. auch Birk, a.a.O. RdNr. 668e m.w.N.) und auch daraus folgt, dass Gegenstand der Beitragserhebung nach § 10 Abs. 1 KAG a.F. regelmäßig das Grundstück ist (vgl. etwa Senatsurteil vom 27.9.1984 - 2 S 2437/82 -, VBlBW 1985, 460, 461).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2006 - 2 S 2842/04

    Rückwirkung des KAG BW § 2 Abs 2 S 1, Fassung 2005-03-17, auf Altfälle;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Liegt somit dem Gemeinderat bei der Beschlussfassung über den Beitragssatz entweder überhaupt keine oder eine materiell fehlerhafte Beitragskalkulation vor, hat dies die Nichtigkeit des beschlossenen Beitrags zur Folge (vgl. grundlegend VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2.10.1986 - 2 S 2272/85 -, ESVGH 37, 29 m.w.N.; NK-Urteil v. 23.3.2006 - 2 S 2842/04 - ständ. Rspr.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1989 - 2 S 1921/87

    Entwässerungsbeitrag: Ermittlung der Herstellungskosten - Berücksichtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Erst wenn die prognostische Schätzung eines Kosten- oder Flächenfaktors durch eine nachträgliche Änderung der Verhältnisse eindeutig widerlegt wurde, wird im Falle einer hierdurch eingetretenen Kostenüberdeckung der Beitragssatz nachträglich ungültig und damit eine Korrektur der Globalberechnung als Grundlage für eine erneute Beschlussfassung über den Beitragssatz erforderlich (vgl. Senat, Urteile vom 26.5.2983 - 2 S 1604/82 -und vom 19.10.1989 - 2 S 1921/87-; Scholz/Sammet/Gössl, Recht und Praxis der Globalberechnung in Baden-Württemberg 1988, S. 24; ferner auch Birk in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 2006, RdNr. 678 l).Ungeachtet der Frage, wann letztlich die Änderungen in der Anschlussmöglichkeit des Außenbereichs durch Druckleitungen absehbar gewesen sind, wäre eine Pflicht der Beklagten zur Neufestsetzung des Beitragssatzung demnach (erst) dann gegeben, wenn die Änderungen von Kosten- oder Flächenseite, wie sie durch die Anbindung von Grundstücken mittels Druckleitung eingetreten sind, zu einer eindeutigen Widerlegung der der Beschlussfassung von 1993 zu Grunde gelegten Prognosen und ferner zu einer dadurch bewirkten Kostenüberdeckung geführt hätten.
  • VG Sigmaringen, 27.11.2003 - 6 K 2006/01

    Abwasserbeitrag bei Druckentwässerung im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 27. November 2003 - 6 K 2006/01 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1997 - 2 S 1572/97

    Abwasserbeitrag - zur Berücksichtigung von Hausgartenflächen bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.10.2006 - 2 S 705/04
    Schließlich sind auch die für die Grundstücksnutzung erforderlichen Zubehörflächen der in beitragsrechtlich maßgeblicher Weise nutzbaren Grundstücksfläche zuzuordnen (dazu Beschluss des Senats vom 14.10.1997 - 2 S 1572/97 -, BWGZ 1998, 519, 520, m. Anm. GT).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1994 - 2 S 2581/92

    Globalberechnung für einen Klärbeitragssatz

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2020 - 2 S 1486/19

    Kanalanschlussbeitragspflicht bei Außenbereichsgrundstück; Gebrauchsvorteil;

    Da die Beitragserhebung grundstücksbezogen erfolgt, ist der Vorteil grundstücksbezogen im Sinne eines Gebrauchsvorteils zu verstehen, mit dem in der Regel eine Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswertes eines Grundstücks und regelmäßig, aber nicht zwingend, eine Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstücks einhergeht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - juris Rn. 27; Gössl, Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag nach dem KAG Baden-Württemberg, Abschnitt II.2.1; Gössl in Gössl/Reif, KAG, § 31 Ziff. 1.3.2; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 20 Rn. 8; Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 533 f.).

    Der Anschlussvorteil ist also primär im Hinblick auf eine Verbesserung der Erschließungssituation zu beurteilen (vgl. zum Ganzen Dietzel in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 534) und hängt wesentlich von seiner baulichen Nutzbarkeit, insbesondere von der Grundstücksgröße und dem Maß der zulässigen baulichen Nutzung ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.08.1982 - 8 C 182.81 - juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2012, aaO juris Rn. 32; Beschluss vom 18.08.2009, aaO juris Rn. 13; Urteil vom 19.10.2006, aaO juris Rn. 27; Gössl, Abwasserbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag nach dem KAG Baden-Württemberg, Abschnitt II.2.1; Gössl in Gössl/Reif, KAG, § 31 Ziff. 1.3.2).

    Grundsätzlich nicht entscheidend ist deshalb der Umfang des Abwasseranfalls oder die Art und Weise der technischen Durchführung der Entsorgung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006, aaO juris Rn. 28; Gössl in Gössl/Reif, KAG, § 30 Rn. 2.5.2).

    Unterschiedliche Entsorgungssituationen, insbesondere in Bezug auf die in die öffentliche Einrichtung eingebrachte Abwassermenge, die technische Durchführung der Entsorgung oder Leistungsunterschiede in Bezug auf die Abwasserableitung und -reinigung, führen nur dann zu einem beitragsrechtlich relevanten Mindervorteil, wenn davon auch die Erschließungssituation des Grundstücks und damit dessen Bebaubarkeit oder Benutzbarkeit negativ tangiert wird, wenn diese Unterschiede sich also nachteilig auf den dem Grundstück zukommenden Gebrauchsvorteil auswirken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006, aaO juris Rn. 27 f.; Gössl in Gössl/Reif, KAG, § 30 Rn. 2.5.2; Birk in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 668 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg führt deshalb der Umstand, dass nur das Schmutzwasser, nicht aber auch das Niederschlagswasser durch eine öffentliche Einrichtung entsorgt wird, nur dann zu einem Mindervorteil, dem durch eine Beschränkung des einheitlichen Beitragssatzes Rechnung zu tragen ist, wenn sich dadurch Auswirkungen auf die Erschließung des Grundstücks und damit auf dessen Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit ergeben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006, aaO juris Rn. 27).

    Bei einem - wie im vorliegenden Fall - im Außenbereich gelegenen Grundstück ist dies nicht der Fall (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2012, aaO juris Rn. 41; Beschluss vom 18.08.2009, aaO juris Rn. 14; Urteil vom 19.10.2006, aaO juris Rn. 28).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2012 - 2 S 2231/11

    Veranlagung zum Abwasserbeitrag; Außenbereich; Teilflächenabgrenzung

    Auf der Grundlage dieser Vorstellung des Gesetzgebers gehören zur Hofstelle eines landwirtschaftlichen Anwesens im Außenbereich neben dem Wohnhaus des landwirtschaftlich genutzten Anwesens auch Wirtschafts- und Nebengebäude wie etwa Stall, Scheune und Schuppen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).

    Wird bei einem Grundstück im Außenbereich lediglich das Schmutz- und nicht auch das Niederschlagswasser durch eine Einrichtung der Gemeinde entsorgt, führt dies nicht zur Annahme eines Mindervorteils, dem durch eine Beschränkung des einheitlichen Beitragssatzes Rechnung zu tragen wäre (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2006, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19

    Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter

    Die Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers ist allerdings eingeschränkt, wenn die atypischen Sachverhalte aufgrund ihrer Häufigkeit oder Bedeutung ein solches Ausmaß erreichen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung ihre gesonderte Berücksichtigung erfordert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.04.2009, aaO juris Rn. 4, Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 112.84 - juris Rn. 21; Beschluss vom 19.09.1983 - 8 N 1.83 - BVerwGE 68, 36, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - juris Rn. 30).
  • VG Freiburg, 06.08.2015 - 1 K 2485/13

    Heranziehung zu Wasserversorgungs-, Kanal- und Klärbeiträgen bei einem

    Dem bebauten Bereich sind zwar auch die nach den bauordnungsrechtlichen Vorgaben maßgeblichen Flächen sowie die für die Grundstücksnutzung erforderlichen Zubehörflächen zuzuordnen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2009 - 2 S 482/09

    Zum Vorteil, der einem bebauten und an die öffentliche Wasserversorgung und/oder

    Der in der Anschlussmöglichkeit zu sehende Vorteil besteht in der durch diese Möglichkeit bewirkten Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswerts eines Grundstücks, mit der in der Regel auch eine Erhöhung des Verkehrswerts einhergeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris; Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 2 S 873/23

    Abwasseranschlussbeitrag für eine herausparzellierte Fläche im Außenbereich;

    Dazu gehören etwa Abstands- und Zugangsflächen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 - juris Rn. 33; Faiß, Das Kommunalabgabenrecht in Baden-Württemberg, § 31 Rn. 11; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 31 Anm. 3.2).

    Im Fall eines landwirtschaftlich genutzten bebauten Grundstücks im Außenbereich hat der Senat mit Urteil vom 19.10.2006 (aaO, juris Rn. 33) entschieden, dass auf die gesamte nach der Lebensanschauung als "Hofstelle" bezeichnete Fläche abzustellen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 65/10

    Zur bebauten Fläche im Sinne des § 31 Abs 1 S 2 KAG BW

    Dieser Vorteil besteht in der Anschlussmöglichkeit bewirkten Erhöhung des Gebrauchs- und Nutzungswerts eines Grundstücks, mit der in der Regel auch eine Erhöhung des Verkehrswerts einhergeht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris; Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VG Karlsruhe, 08.12.2020 - 12 K 8048/19

    Erstattung geleisteter Grundstücksanschlusskosten und Abwassergebühren

    Der Ortsgesetzgeber muss sich deshalb spätestens bei der Beschlussfassung über den Beitragssatz die Globalberechnung in einer, auch für das Gericht erkennbaren und nachprüfbaren Weise zu eigen und damit zur Grundlage seines Satzungsbeschlusses machen (stRpsr., VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 2 S 705/04 - juris, Rn. 22, m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 25.07.2019 - 12 K 40/17

    (Zu der Frage, in welchen Fällen (z.B.

    Es ist in aller Regel sachgerecht, die Kalkulation nur insoweit zu überprüfen, als substantiierte Einwände dagegen erhoben worden sind (BVerwG, Urteil vom 17.04.2002 - 9 CN 1.01 -, juris Rn. 44; vgl. auch VG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2018 - 5 K 15795/16 -, juris Rn. 66 ff.; VG Aachen, Urteil vom 13.01.2016 - 7 K 360/15 -, juris Rn. 30; VG Magdeburg, Urteil vom 10.07.2018 - 8 A 1/18 -, juris Rn. 13; VG München, Urteil vom 10.11.2016 - M 10 K 15.4549 -, juris Rn. 55; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 19.10.2006 - 2 S 705/04 -, juris Rn. 25, und vom 28.02.2019 - 2 S 929/17 -, juris Rn. 93).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2009 - 2 S 709/09

    Umlegung führt nicht zu sofortiger Erschließungspflicht

    Der Vorteil, der einem Eigentümer durch die Möglichkeit des Anschlusses bzw. einen tatsächlich hergestellten Anschluss seines Grundstücks an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung geboten wird, besteht dementsprechend in der Gewährleistung der Bebaubarkeit des Grundstücks (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.5.2007 - 2 S 1842/06 - Juris; Urt. v. 19.10.2006 - 2 S 705/04 - VBlBW 2007, 311).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07

    Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.2009 - 2 S 2337/08

    Beitragssatzung - zur Beitragspflicht für ein Grundstück im Außenbereich

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2007 - 2 S 1842/06

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Abwasserbeitragsbescheid.

  • VG Karlsruhe, 17.11.2020 - 12 K 3661/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nachveranlagung zu Wasserversorgungs- und

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