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   VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06   

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VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06 (https://dejure.org/2007,2657)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 (https://dejure.org/2007,2657)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. April 2007 - 1 S 2751/06 (https://dejure.org/2007,2657)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nur durch tatbezogene Umstände

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung tatbezogener Umstände als Voraussetzung der Entkräftung der Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt als tatbezogener Umstand zur ...

  • blutalkohol PDF, S. 505

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen zweimaliger Trunkenheitsfahrt trotz Wiedererteilung der Fahrerlaubnis aufgrund befürwortender MPU

  • Judicialis

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1
    Waffenrecht: Zuverlässigkeit, Regelvermutung, Ausnahme, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahreignung, medizinisch-psychologisches Gutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Entziehung des Waffenscheins nach Trunkenheitsfahrt rechtmäßig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2346
  • NJW NJW &, 2007
  • NVwZ 2008, 451 (Ls.)
  • VBlBW 2007, 315
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Regelmäßig unzuverlässig ist danach, wer u. a. wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat - hierzu zählt auch die fahrlässige Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Abs. 2 StGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.1989 - 1 C 36.87 -, BVerwGE 84, 17 ; vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 ) - zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder - wie hier - mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden ist (Strafbefehl des Amtsgerichts Titisee-Neustadt vom 12.03.2001: 50 Tagessätze; Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 22.02.2006: 55 Tagessätze), wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind.

    Es soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit der Waffe jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 ; BT-Drs. 14/7758 S. 54 zu § 54 Abs. 2).

    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 ; Beschluss vom 19.09.1991 - 1 CB 24.91 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; siehe auch Meyer, GewArch 1998, 89 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.09.1991 - 1 CB 24.91

    Waffenrecht: Widerlegung der Vermutung der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245 ; Beschluss vom 19.09.1991 - 1 CB 24.91 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; siehe auch Meyer, GewArch 1998, 89 m.w.N.).

    Daher ist es unerheblich, wenn nach Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.09.1991 - 1 CB 24.91 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; OVG NRW, Beschluss vom 02.09.2003 - 20 A 1523/03 - Rz. 8 ff.).

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Auch der angesichts der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zu beachtende Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht dem Sofortvollzug nicht entgegen (siehe hierzu BVerfG, Kammerbeschluss vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 ).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 11 ME 286/03

    Aufschiebende Wirkung; Ausnahmefall; Bagatelldelikt; Begründungserfordernis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Denn bereits die materielle Regelung trägt eine Eilbedürftigkeit in sich (vgl. hierzu Senatsbeschlüsse vom 26.07.2005 - 1 S 1365/05 - und vom 22.01.2007 - 1 S 2199/06 - ; Nds. OVG, Beschluss vom 29.11.2003 - 11 ME 286/03 - ; BayVGH, Beschluss vom 07.07.2005 - 19 CS 05.1154 -, BayBVl 2005, 666).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2003 - 20 A 1523/03
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Daher ist es unerheblich, wenn nach Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr nach Ablauf der Sperrfrist die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.09.1991 - 1 CB 24.91 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60; OVG NRW, Beschluss vom 02.09.2003 - 20 A 1523/03 - Rz. 8 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2003 - 5 S 1899/03

    Keine Vorwegnahme der Hauptsache bei Jagdschein; Zuverlässigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Das Interesse an der Jagdausübung hat dahinter zurückzutreten; dies gilt nicht zuletzt deswegen, weil die Jagd grundsätzlich - und auch beim Antragsteller - nur Liebhaberei und Freizeitbeschäftigung ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.09.2003 - 5 S 1899/03 -, VBlBW 2004, 107 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2005 - 11 S 806/05

    Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Die Folgeanordnungen fallen ebenso wenig wie die Nebenentscheidungen - mit Ausnahme der Zwangsgeldandrohung, die mit einem Achtel des Betrags einzustellen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21.06.2005 - 11 S 806/05 -, NVwZ-RR 2006, 219) - für die Streitwertfestsetzung ins Gewicht.
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Letzteres ist hier auch bezogen auf den - bei noch ausstehendem Widerspruchsbescheid - maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung der Fall; bezüglich der ersten Verurteilung durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Titisee-Neustadt besteht kein Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (siehe BVerwG, Urteil vom 26.03.1996 - 1 C 12.95 -, BVerwGE 101, 24 ), da insoweit nach Maßgabe der Bestimmungen des § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 47 Abs. 3 Satz 1, § 36 Nr. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 4 BZRG Tilgungsreife noch nicht vorliegt.
  • VG Freiburg, 06.11.2006 - 4 K 1745/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Interessenabwägung - kein Regelversagungsgrund nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 6. November 2006 - 4 K 1745/06 - geändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1993 - 1 S 1223/93

    Sicherstellung einer Waffe - sofortige Vollziehbarkeit oder Bestandskraft der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
    Mit dieser Verfügung hat die Behörde - unter Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) - in Ziff. I die dem Antragsteller erteilten Waffenbesitzkarten (§ 10 Abs. 1 WaffG) und den Europäischen Feuerwaffenpass (§ 32 Abs. 6 WaffG) gemäß § 45 Abs. 2 WaffG sowie die Sprengstofferlaubnis (§ 27 Abs. 1 SprengG) gemäß § 34 Abs. 2 SprengG widerrufen, in Ziff. II und III Folgeanordnungen nach § 46 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WaffG, § 32 Abs. 5 SprengG getroffen sowie in Ziff. V und VI - von Gesetzes wegen sofort vollziehbar (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2, § 12 LVwVG) - bei Nichterfüllung der Anordnungen Zwangsgeld (§§ 20, 23 LVwVG) sowie gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 WaffG und § 32 Abs. 5 SprengG die Sicherstellung der Waffen und Sprengstoffreste als bundesrechtliche Sonderregelung der Verwaltungsvollstreckung angedroht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.04.1985 - 1 C 12.83 -, BVerwGE 71, 234 ; Beschluss des erkennenden Senats vom 20.10.1993 - 1 S 1223/93 -, NVwZ-RR 1994, 210).
  • VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1428/93

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt -

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83

    Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit -

  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

  • VGH Bayern, 07.07.2005 - 19 CS 05.1154
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Bislang hat der Senat für den Widerruf der Waffenbesitzkarte grundsätzlich den Auffangstreitwert in Höhe von 5.000,-- EUR in Ansatz gebracht, den er nach richterlichem Ermessen - ohne starre Orientierung an Nr. 50.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (abgedr. bei Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl., Anh § 164 Rn. 14) - angemessen erhöhte, wenn mehrere Waffenbesitzkarten und/oder eine große Zahl von Waffen vom Widerruf erfasst waren (vgl. Senatsbeschl. v. 13.04.2007 - 1 S 2751/06 - NJW 2007, 2346 = VBlBW 2007, 315).
  • VG Karlsruhe, 03.09.2008 - 4 K 1750/08

    Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Polizeibeamten wegen Unzuverlässigkeit

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist, weil es sich um die Anfechtung eines rechtsgestaltenden Verwaltungsaktes handelt, der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids (BVerwG, Urt. v. 14.04.1990 - 1 C 56.89 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 57 S. 40; Beschl. v. 24.06.1992 - 1 B 105.92 -, Buchholz a.a.O. Nr. 65; BVerwG, Urt. v. 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, BVerwGE 97, 245; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, VBlBW 2007, 315), zu dem die Fünfjahresfrist ab Eintritt der Rechtskraft noch nicht verstrichen war.

    Wer eines der in § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG genannten Delikte begeht, gibt nach der gesetzgeberischen Wertung des Waffengesetzes Anlass zu der Befürchtung, er könne es auch als Waffenbesitzer am nötigen Verantwortungsbewusstsein fehlen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.04.1991 - 1 B 78.91- , NVwZ-RR 1991, 635; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.04.2007, a.a.O.).

    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt der Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BVerwGE 84, 17; Beschl. v. 19.09.1991 - 1 CB 24.91 -, v. 28.10.1993 - 1 B 144.83 - und v. 21.07.2008, a.a.O. sowie Urteile v. 24.04.1990 - 1 C 56.89 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 60, 36 und 57 sowie v. 13.12.1994, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.04.2007, a.a.O.; siehe auch Meyer, Gewebearchiv 1998, 89 m.w.N.).

    Andernfalls würde die gesetzgeberische Entscheidung überspielt, im Waffenrecht im Interesse einer gesteigerten Effektivität der Gefahrenabwehr sowohl Zuverlässigkeit als auch Eignung zu verlangen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.04.2007, a.a.O.).

    Für den Widerruf der Waffenbesitzkarte ist nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. z. B. Beschl. v. 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, VBlBW 2007, 315), der sich das Gericht aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit anschließt, grundsätzlich der Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen.

  • VG Sigmaringen, 24.10.2019 - 8 K 3941/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Widerruf eines

    Dieser Umstand kann zudem bereits deshalb keine Berücksichtigung finden, da die Regelvermutung nach den obigen Grundsätzen nur durch tatbezogene Umstände entkräftet werden kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, Rn. 7, Juris).

    Die Vorschrift des § 8a Abs. 2 Nr. 1a SprengG entspricht tatbestandlich der gleichlautenden Vorschrift des § 5 Abs. 2 Nr. 1a WaffG (vgl. zu § 5 Abs. 2 Nr. 1b WaffG VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, Rn. 3, Juris), sodass hinsichtlich des Bestehens der Regelvermutung und der fehlenden Entkräftung durch den Antragsteller auf die Ausführungen unter 1. verwiesen werden kann.

    Vielmehr ist es ihm rechtlich möglich und auch zumutbar, die Schusswaffen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zur einstweiligen Verwahrung einem - zuverlässigen - Dritten zu überlassen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 S 2751/06 -, Rn. 11, Juris).

    Der Widerruf auch des Europäischen Feuerwaffenpasses wirkt dabei streitwerterhöhend (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, Rn. 13, Juris).

  • VG Freiburg, 14.06.2012 - 4 K 914/12

    (Sicherstellung von Waffen

    Ein Ausnahmefall kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände des Einzelfalls die Verfehlungen bzw. die waffenrechtlichen Verstöße ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.04.2007, NJW 2007, 2346, m.w.N. ).

    Im Hinblick auf die Besonderheiten des auf vorläufigen Rechtsschutz gerichteten Verfahrens hält die Kammer die Hälfte des sich hieraus ergebenden Streitwerts für angemessen ( zur Streitwertfestsetzung in waffenrechtlichen Eilverfahren vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.04.2007, a.a.O. ).

  • VG Karlsruhe, 19.12.2019 - 10 K 6804/19

    Waffenbesitzkarte: Wer im Wohngebiet auf Tauben schießt, ist unzuverlässig

    Der Feuerwaffenpass und die vollstreckungsrechtlichen Folgeanordnungen der Ziff. 3-5 u. 8 der streitgegenständlichen Verfügung (zu diesen vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, juris Rn. 13 sowie Nr. 1.72 des Streitwertkatalogs) fallen für die Streitwertfestsetzung nicht ins Gewicht.
  • VGH Hessen, 22.11.2016 - 4 B 2306/16

    ALKOHOLABHÄNGIGKEIT; ALKOHOLPROBLEMATIK; BEIBRINGUNGSANORDNUNG; BLUTALKOHOLWERT;

    Insoweit kann hier dahingestellt bleiben, ob beispielsweise die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG, die anzunehmen ist, wenn eine Person wegen einer fahrlässigen gemeingefährlichen Straftat - wie einer Trunkenheitsfahrt - zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt wurde, durch ein positives medizinisch-psychologisches-Gutachten über die Kraftfahreignung entkräftet werden kann (bejahend: Hessischer VGH, Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1428/93 -, RdL 1995, 67; verneinend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 S 2751/06 -, VBlBW 2007, 315; VG Minden, Gerichtsbescheid vom 14. September 2007 - 8 K 570/07 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil, vom 16. Dezember 2008 - 11 LB 31/08 -, NVwZ-RR 2009, 259).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2008 - 11 LB 31/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Jagdscheins wegen waffenrechtlicher

    Dieses Risiko soll nur bei Personen hingenommen werden, die nach ihrem Verhalten Vertrauen dahin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (VGH Bad.-Württ., B. v. 13.4.2007 - 1 S 2751/06 -, NJW 2007, 2346; Nds. OVG, B. v. 21.7.2005 - 8 PA 105/05 - B. v. 18.3.2005 - 8 ME 316/04 -).
  • VG Freiburg, 16.01.2015 - 6 K 69/15

    Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der Sicherstellung von Waffen und Sprengstoff

    Ausweislich dieser gegenüber harmlosen Pflegekräften grundlos und unprovoziert geäußerten Androhungen eines Einsatzes von Waffengewalt zur Sicherung seines Grundstücks vor unbefugtem Betreten und der damit verbundenen Bedrohung im Sinne von § 241 StGB erscheint es wahrscheinlich, dass er andere mit den in seinem Besitz befindlichen zahlreichen Waffen gefährden oder bedrohen wird, was eine missbräuchliche Verwendung der Waffen darstellt (vgl. zur Würdigung der Persönlichkeit des betroffenen Waffenbesitzerlaubnisinhabers, wie es in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt, VGH Bad.-Württ., B. v. 13.4.2007 - 1 S 2751/06 -, juris, Rdnr. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2008 - 1 S 2814/07

    Unzuverlässigkeit im Sinne von § 8a Abs. 1 Nr. 2b SprengG

    Denn insofern bedarf es - vergleichbar der Frage einer Abweichung von der Regelvermutung - einer allein tatbezogenen Bewertung (siehe zuletzt Beschluss des beschl. Senats vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, NJW 2007, 2346 m.N.), die sich mit den im Rahmen der Strafzumessung nach § 46 Abs. 2 StGB gebotenen Erwägungen nicht deckt.

    Denn es besteht ein überragendes Interesse der Allgemeinheit daran, das mit dem Zugriff auf explosionsgefährliche Stoffe verbundene Sicherheitsrisiko möglichst gering zu halten (siehe hierzu zum insoweit vergleichbaren Waffenrecht Beschluss des beschl. Senats vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, NJW 2007, 2346 m.N.).

  • OVG Niedersachsen, 09.01.2009 - 11 OA 409/08

    Festsetzung des Streitwertes i.H. des Auffangwertes von 5.000 EUR i.R.d.

    Der VGH Bad.-Württ. (Beschl v. 13.4.2007 - 1 S 2751/06 -) setzt für den Widerruf generell einen Auffangstreitwert von 5.000,-- EUR an, den er erhöht, wenn mehrere Waffenbesitzkarten und/oder eine große Zahl von Waffen vom Widerruf erfasst sind; so hat er im o. a. Beschluss bei drei Waffenbesitzkarten mit insgesamt 14 Waffen und einem europäischen Feuerwaffenpass mit 8 Waffen einen Streitwert von 7.000,-- EUR im Hauptsacheverfahren für angemessen angesehen; damit bleibt er deutlich unter der bisher vom Senat zugrunde gelegten Streitwertberechnung.
  • VG Potsdam, 28.10.2022 - 3 K 1967/18
  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2020 - 1 S 2212/19

    Streitwert bei Widerruf von Waffenbesitzkarten, Europäischer Feuerwaffenerlaubnis

  • VG Ansbach, 17.10.2023 - AN 16 S 23.1969

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund

  • VG Hannover, 27.06.2018 - 12 B 2222/18

    Abhandenkommen; Anzeigepflicht; berechtigte Person; Berichtigung;

  • VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14

    Einwände gegen Strafbefehl im Waffenbesitzkartenentziehungsverfahren

  • VGH Bayern, 30.10.2008 - 19 ZB 08.1376

    Jagdrecht/Waffenrecht; Entzug von Waffenbesitzkarten und Jagdschein; (keine)

  • VGH Bayern, 05.03.2008 - 19 CS 07.2786

    Jagdrecht/Vorl. Rechtsschutz; Entzug der Waffenbesitzkarten und des Jagdscheins;

  • VG Stuttgart, 13.03.2018 - 5 K 1945/16

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund einer Verurteilung durch Strafbefehl

  • VG Frankfurt/Main, 16.08.2022 - 5 K 886/22

    Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 WaffG nach strafgerichtlicher Verurteilung

  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 21 CS 09.520

    Ungültigkeitserklärung und Einziehung des Jagdscheins; Regelvermutung der

  • VGH Bayern, 29.01.2008 - 19 CS 07.2916

    Jagdrecht/Vorl. Rechtsschutz; Entzug des Jagdscheins; fehlende Auseinandersetzung

  • VG Trier, 31.03.2009 - 5 L 165/09

    Ungültigerklärung und Einziehung eines Jagdscheins wegen einer strafrechtlichen

  • VG Hannover, 15.11.2012 - 11 B 5794/12

    Bußgeld; Einziehung; Jagdschein; Mitteilungspflicht; Regelvermutung;

  • VGH Bayern, 28.07.2008 - 19 ZB 08.975

    Jagdrecht; Entziehung des Jagdscheins; Zulassungsantrag nach Eintritt der

  • VG Köln, 14.08.2008 - 20 K 3903/07

    Widerruf zweier Waffenbesitzkarten; Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60

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