Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des Grads einer "rücksichtslosen" Betroffenheit des Nachbarn nach der Bewertung der rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit von Bauherr und Nachbar im Einzelfall; Unterschiedliche Anforderungen an den Drittschutz im Baurecht gemessen am jeweiligen ...
- Judicialis
BauGB § 30; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; LBO § 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2; ; LBO § 5 Abs. 7 Satz 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschl. Gebot der Rücksichtnahme); Nachbarschutz Bauordnungsrecht: Gebot der Rücksichtnahme; Bebauungsplan; Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen; Überschreitung der Geschosszahl und Geschossfläche; Optisch erdrückende ...
- rechtsportal.de
Nachbarschutz Bauplanungsrecht (einschl. Gebot der Rücksichtnahme); Nachbarschutz Bauordnungsrecht: Gebot der Rücksichtnahme; Bebauungsplan; Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen; Überschreitung der Geschosszahl und Geschossfläche; Optisch erdrückende ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Rücksichtslose" Betroffenheit des Nachbarn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Befreiungsbedürftiges Vorhaben eher rücksichtslos als plankonform! (IBR 2008, 1020)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 23.07.2007 - 2 K 3669/07
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 159
- VBlBW 2008, 147
- BauR 2008, 403
- ZfBR 2009, 279
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (13)
- VGH Baden-Württemberg, 16.02.1990 - 3 S 155/90
Drittschutz des Nachbar aus dem Gebot der Rücksichtnahme bei Befreiungen von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Dabei können sich unterschiedliche Anforderungen an den Drittschutz ergeben, je nachdem ob es sich um ein allgemein zulässiges, ein befreiungsbedürftiges oder gar um ein erkennbar objektiv rechtswidriges Vorhaben handelt (wie Senatsbeschluss vom 16.02.1990 - 3 S 155/90 - im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, und vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -).Ob sich ein Vorhaben danach rücksichtslos, d.h. unzumutbar auswirkt, ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls - insbesondere der tatsächlichen und rechtlichen Vorbelastung der Grundstücke und des Gebiets, der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bauherrn und des Nachbarn sowie der Art und Intensität aller in Betracht kommenden städtebaulich relevanten Nachteile zu beurteilen (st. Rspr. des Senats, vgl. bereits Beschluss vom 16.2.1990 - 3 S 155/90 -, Juris).
Handelt es sich um ein befreiungsbedürftiges und zudem möglicherweise nicht befreiungsfähiges Vorhaben, so kann die Schwelle rücksichtsloser Betroffenheit des Nachbarn schon bei Nachteilen von etwas geringerer Intensität erreicht sein als dann, wenn das beanstandete Vorhaben mit den Regelfestsetzungen des betreffenden Bebauungsplans übereinstimmt (vgl. Beschluss des Senats vom 16.2.1990 - 3 S 155/90 -, Juris).
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Dabei können sich unterschiedliche Anforderungen an den Drittschutz ergeben, je nachdem ob es sich um ein allgemein zulässiges, ein befreiungsbedürftiges oder gar um ein erkennbar objektiv rechtswidriges Vorhaben handelt (wie Senatsbeschluss vom 16.02.1990 - 3 S 155/90 - im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, und vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -).Zwar können sich die Antragsteller auf eine derartige objektive Rechtswidrigkeit der Befreiungen nicht unmittelbar berufen, da die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, von denen befreit worden ist, mangels erkennbarer gegenteiliger Absicht des Plangebers wohl - wie regelmäßig - allgemeinen städtebaulichen Interessen und nicht gezielt auch dem Schutz der Gebietsanlieger dienen sollen (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.11.1995 - 3 S 3096/94 -, BauR 1995, 512; zum fehlenden Nachbarschutz des § 31 Abs. 2 BauGB in solchen Fällen vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206; ebenso Urteile vom 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, BauR 1987, 70 und vom 10.12.1982 - 4 C 49.79 -, DVBl. 1983, 348).
Daraus können sich für befreiungs- und nicht befreiungsbedürftige Vorhaben unterschiedliche Anforderungen an den Drittschutz ergeben (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 409, und vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, NJW 1990, 1192 = DVBl. 1990, 205).
- BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Der Grundsatz, dass die bauordnungsrechtlich einzuhaltenden Abstandsflächentiefen auch den Inhalt des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots konkretisieren, gilt nur für die vom Schutzbereich der §§ 5 und 6 LBO erfassten Belange und damit nicht für den an planungsrechtliche Kriterien (hier: Maß der baulichen Nutzung) anknüpfenden Belang der optisch erdrückenden Wirkung eines Vorhabens (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85 -).Er ist im Hinblick auf den vom Schutzbereich der §§ 5 ff. LBO nicht erfassten Belang der optisch erdrückenden Wirkung eines Vorhabens, der an planungsrechtliche Kriterien (Maß der baulichen Nutzung, Größe des Baukörpers) anknüpft, aber schon nicht anwendbar (so BVerwG, Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 -, NVwZ 1987, 34, 35).
- BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Dabei können sich unterschiedliche Anforderungen an den Drittschutz ergeben, je nachdem ob es sich um ein allgemein zulässiges, ein befreiungsbedürftiges oder gar um ein erkennbar objektiv rechtswidriges Vorhaben handelt (wie Senatsbeschluss vom 16.02.1990 - 3 S 155/90 - im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, und vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -).Daraus können sich für befreiungs- und nicht befreiungsbedürftige Vorhaben unterschiedliche Anforderungen an den Drittschutz ergeben (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, NVwZ 1987, 409, und vom 6.10.1989 - 4 C 14.87 -, NJW 1990, 1192 = DVBl. 1990, 205).
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2005 - 3 S 1216/05
Nachbarschützende Wirkung der Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Denn Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen entfalten nach der Rechtsprechung des Senats dann eine nachbarschützende Wirkung, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder jedenfalls nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 9.8.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480; im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.2.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383). - VGH Baden-Württemberg, 27.01.1999 - 8 S 19/99
Verweisung auf landesrechtliche Vorschriften in BauNVO § 20 Abs 1 ist eine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Der Bebauungsplan lässt höchstens (zwingend) zwei Vollgeschosse zu, während das Gebäude an der XXXXXXXX XXXXX (Haus 1) dreigeschossig (mit Keller- und Dachgeschoss) ausgeführt ist und das - insofern wohl eigenständig zu beurteilende - Gebäude an der XXXXXXXXXXX (Haus 2) wohl vier Vollgeschosse (zuzüglich eines Dachgeschosses mit weiteren Wohnungen) aufweist, da das "Untergeschoss" mit der Gewerbeeinheit auf Grund der Topographie wohl die Voraussetzungen eines Vollgeschosses nach § 18 BauNVO 1977 i.V.m. § 1 Abs. 5 LBO 1983 erfüllen dürfte (vgl. dazu die Pläne "Ansicht Nord" und "Schnitt B-B"; zur statischen Verweisung auf die LBO beim Vollgeschossbegriffs der BauNVO vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.1.1999 - 8 S 19/99 -, VBlBW 1999, 268). - VGH Baden-Württemberg, 12.02.2007 - 5 S 2826/06
Anforderungen an Bauvorlagen sind nicht nachbarschützend; bauordnungsrechtlich …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Denn Regelungen über die Anforderungen an Bauvorlagen entfalten nach der Rechtsprechung des Senats dann eine nachbarschützende Wirkung, wenn wegen der Unvollständigkeit der Bauvorlagen eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften nicht geprüft oder jedenfalls nicht zuverlässig ausgeschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 9.8.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480; im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 12.2.2007 - 5 S 2826/06 -, VBlBW 2007, 383). - VGH Baden-Württemberg, 11.01.1995 - 3 S 3096/94
Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sind regelmäßig nicht aus sich heraus …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Zwar können sich die Antragsteller auf eine derartige objektive Rechtswidrigkeit der Befreiungen nicht unmittelbar berufen, da die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, von denen befreit worden ist, mangels erkennbarer gegenteiliger Absicht des Plangebers wohl - wie regelmäßig - allgemeinen städtebaulichen Interessen und nicht gezielt auch dem Schutz der Gebietsanlieger dienen sollen (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.11.1995 - 3 S 3096/94 -, BauR 1995, 512; zum fehlenden Nachbarschutz des § 31 Abs. 2 BauGB in solchen Fällen vgl. BVerwG, Beschluss vom 8.7.1998 - 4 B 64.98 -, BauR 1998, 1206; ebenso Urteile vom 19.9.1986 - 4 C 8.84 -, BauR 1987, 70 und vom 10.12.1982 - 4 C 49.79 -, DVBl. 1983, 348). - VGH Baden-Württemberg, 13.06.2007 - 3 S 881/06
Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Der Senat hat angesichts dessen gewichtige Zweifel, ob die Befreiungen, welche die Antragsgegnerin ohne nähere Begründung "gemäß § 31 Abs. 2 BauGB" in erster Linie zwecks Umsetzung eines kommunalpolitisch erwünschten städtebaulichen Wettbewerbsentwurfs erteilt hat, sich noch im Rahmen der Grundzüge der Planung des Bebauungsplans "Oscar-Parett-Straße" vom 17.11.1987 halten - wobei es insofern auf die Vorstellungen des Plangebers beim Satzungsbeschluss ankommt (vgl. Urteil des Senats vom 13.6.2007 - 3 S 881/06 -, VBlBW 2007, 385) -, und ob sie ermessensfehlerfrei sind. - BVerwG, 22.11.1984 - 4 B 244.84
Drittschützend - Rücksichtnahme - Bauordnungsrecht - Abstandsflächen - Einhaltung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07
Zwar konkretisieren die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächentiefen grundsätzlich auch im Rahmen des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots die Grenzen eines hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Besonnung und Einsichtnahme gebotenen Mindestschutzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.1984 - 4 B 244.84 -, NVwZ 1985, 653; Beschluss vom 6.12.1996 - 4 B 215.96 -, NVwZ-RR 1997, 516; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.1993 - 3 S 2603/93 -, Juris). - BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 49.79
Ausnahmen - Befreiungen - Rechtswidrig - Subjektives Recht - Verletzung - …
- BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
- BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
- VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17
Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; …
Umgekehrt braucht der Bauherr umso weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher, unabweisbarer und rechtlich schutzwürdiger seine Interessen sind (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147;… Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 -, BauR 2019, 1285).Das Bauvorhaben erweist sich gegenüber der Klägerin auch nicht mit Blick darauf als rücksichtslos, dass insgesamt fünf Befreiungen erteilt wurden, welche teilweise in einem inneren Zusammenhang zueinander stehen (vgl. zu diesem Aspekt VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147).
Denn ein Fall, in welchem § 52 LBO aufgrund der Unvollständigkeit der Bauvorlagen Drittschutz zu vermitteln vermag, weil die vorgelegten Unterlagen eine Prüfung der Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht ermöglichen oder eine solche Verletzung nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480; Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, juris) ist nicht gegeben.
- VGH Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 5 S 2130/17
Bestehen eines dringenden Wohnbedarfs; Erteilung einer Befreiung nach BauO BW …
Dabei sind alle maßgeblichen Umstände des Einzelfalls - insbesondere die tatsächliche und rechtliche Vorbelastung der Grundstücke, die tatsächliche und rechtliche Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bauherrn und des Nachbarn sowie die Art und Intensität aller in Betracht kommenden bauordnungsrechtlichen relevanten Nachteile zu beurteilen (entsprechend zum bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - juris Rn. 3).Dieser Belang wird vom Schutzbereich der §§ 5 ff. LBO nicht erfasst (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 3 S 1668/07
Abstandsfläche bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken
Schließlich liegt auch ein Verstoß gegen das - bauplanungsrechtliche - Gebot der Rücksichtnahme nicht vor (vgl. zu dessen Inhalt: Beschluss des Senats vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147).
- VG Freiburg, 26.11.2014 - 4 K 2303/14
Nachbarschützende Wirkung; Baugrenze; Befreiung
Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächentiefen konkretisieren grundsätzlich - so auch hier - im Rahmen des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots die Grenzen eines hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Besonnung und Einsichtnahme gebotenen Mindestschutzes ( vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.11.1984, NVwZ 1985, 653, und vom 06.12.1996, NVwZ-RR 1997, 516; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.11.2007, VBlBW 2008, 147, m.w.N.;… ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. u. a. Beschluss der Kammer vom 30.10.2014, a.a.O. ). - VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2167/15
Zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Vorhaben die notwendige Rücksichtnahme auf nachbarliche Belange vermissen lässt, sind alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere die tatsächliche oder rechtliche Vorbelastung der Grundstücke und des Gebiets, die tatsächliche und rechtliche Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bauherrn und des Nachbarn sowie die Art und Intensität aller in Betracht kommenden städtebaulich relevanten Nachteile (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 -BVerwGE 109, 314; Beschl. v. 16.12.2008 - 4 B 68.08 - BRS 73 Nr. 82 [2008]; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147; Beschl. v. 20.3.2012 - 3 S 223/12 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 12.02.2019 - 5 S 2487/18
Örtliche Bauvorschriften und Nachbarschutz bei der Bestimmung von Grenzabständen; …
Gleichwohl dürfte das Vorhaben aller Voraussicht nach im Hinblick auf die Besonnung und Belüftung des Grundstücks der Antragstellerin noch nicht rücksichtslos sein, weil das Vorhaben zur Grundstücksgrenze einen Abstand von 6 m aufweist und damit die heute nach 5 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 LBO allgemein vorgeschriebene Abstandsflächentiefe wahrt, woraus grundsätzlich geschlossen werden kann, dass das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Besonnung und Einsichtnahme nicht verletzt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147, juris Rn. 5).Dies ergibt sich aus der nach oben abgestuften Gestaltung der Geschosse sowie - unabhängig davon, dass die Beachtung der landesrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen für den planungsrechtlichen Aspekt der optisch erdrückenden Wirkung grundsätzlich ohne Belang ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl. 1986, 1271, juris Rn. 17 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147, juris Rn. 5) aus dem im Rahmen der Einzelfallwürdigung zu berücksichtigenden rein tatsächlichen Umstand, dass sich das Vorhaben der Beigeladenen mit einem Abstand von 6 m relativ weit weg von der Grundstücksgrenze der Antragstellerin befindet, was eine handgreifliche Störung in Form eines Erdrückens verhindert.
- VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11
Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung
Denn die Frage, ob die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (etwa Beschluss vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, juris) und anderer Obergerichte, wonach die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächentiefen grundsätzlich auch im Rahmen des planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots die Grenzen eines hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Besonnung und Einsichtnahme gebotenen Mindestschutzes konkretisieren, dem planungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot im Hinblick auf Belichtung, Belüftung und Besonnung bei Einhaltung der Abstandsflächen somit im Regelfall keine eigenständige Bedeutung zukommt, auch in Fällen gilt, in denen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 LBO an die Grenze gebaut werden darf, hat grundsätzliche Bedeutung und wurde vom VGH Baden-Württemberg, soweit ersichtlich, noch nicht ausdrücklich entschieden. - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand; …
Denn der vorgesehene Grenzabstand vermindert die Beeinträchtigungen der Antragsteller im Hinblick auf Belichtung, Belüftung und Besonnung gegenüber einer Grenzbebauung und auch die Einsichtsmöglichkeiten - so sie überhaupt als Schutzgut der Abstandsflächenvorschriften zu betrachten sind (vgl. dazu einerseits Beschlüsse des Senats vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlVW 2008, 147, 149 und vom 26.11.1993 - 3 S 2606/93 -, juris und andererseits Beschluss des 8. Senats vom 03.03.2008 - 8 S 2165/07 -, VBlBW 2008, 345, 346 m.w.N. der Rspr.) - werden verringert. - VG Karlsruhe, 16.08.2019 - 2 K 4042/19
Abstandsflächen; Anzahl der Vollgeschosse; festgesetzte Geländehöhe; …
Daraus kann grundsätzlich geschlossen werden, dass das planungsrechtliche Rücksichtnahmegebot hinsichtlich Belichtung, Belüftung, Besonnung und Einsichtnahme nicht verletzt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147, juris).Dies ergibt sich - unabhängig davon, dass die Beachtung der landesrechtlichen Abstandsflächenbestimmungen für den planungsrechtlichen Aspekt der - hier offenkundig nicht vorliegenden - optisch erdrückenden Wirkung grundsätzlich ohne Belang ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, DVBl. 1986, 1271, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147, juris) - aus dem im Rahmen der Einzelfallwürdigung zu berücksichtigenden rein tatsächlichen Umstand, dass sich das Vorhaben der Beigeladenen mit einem Abstand von 6 m relativ weit weg von der Grundstücksgrenze der Antragsteller befindet, was eine handgreifliche Störung in Form eines Erdrückens nicht besorgen lässt.
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2012 - 3 S 223/12
Drittschützende Wirkung bei BauGB § 34 Abs 1
Dies ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats - bezogen auf die Merkmale des § 34 Abs. 1 BauGB - unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls - insbesondere der tatsächlichen und rechtlichen Vorbelastung der Grundstücke und des Gebiets, der tatsächlichen und rechtlichen Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Bauherrn und des Nachbarn sowie der Art und Intensität aller in Betracht kommenden städtebaulich relevanten Nachteile - zu beurteilen (vgl. etwa Beschlüsse vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147 ff. und vom 16.2.1990 - 3 S 155/90 -, juris).Dieser Schutz wird vielmehr vom bundesrechtlichen Kriterium des Maßes baulicher Nutzung abgeleitet (vgl. Beschluss des Senats vom 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147 ff.; im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23.05.1986 - 4 C 34.85 -, BauR 1986, 542 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22
Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines …
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 3 S 629/12
Gebot der Rücksichtnahme im Gewerbegebiet
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2011 - 2 M 162/11
Anfechtung einer Baugenehmigung; Nachbarschutz
- VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10
Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.2008 - 8 S 18/07
Nachbargrundstück im Sinne von § 5 Abs 1 S 2 Nr 2 LBO (juris: BauO BW 1995); …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2010 - 7 A 3199/08
Verletzung nachbarschützender Vorschriften des Bauordnungsrechts durch eine …
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
Baugenehmigung; Einfügen eines Gebäudes in die nähere Umgebung; erdrückende …
- VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 7 B 1803/10
Vereinbarkeit einer i.R.e. Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses …
- VG Sigmaringen, 11.10.2012 - 7 K 1782/12
Baurecht: Gebot der Rücksichtnahme; Grenzabstand; Abstandsfläche
- OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08
Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht …
- VG Freiburg, 09.01.2019 - 5 K 6358/18
Nachbarschützende Wirkung von örtlichen Bauvorschriften; subjektiv-öffentliches …
- VGH Baden-Württemberg, 30.11.2009 - 8 S 1903/09
Befreiung von Planfestsetzungen; Nachbarrechte
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2012 - 2 M 38/12
Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren; Prüfprogramm; Nachbarschutz; Anspruch auf …
- VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 3 S 183/14
Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Lagerhalle …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2016 - 2 M 105/16
Nachbarschutz gegen die Erweiterung eines vorhandenen Gebäudes - formelle …
- VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15
Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.2017 - 2 M 64/17
Nachbarklage gegen Baugenehmigung; § 34 Abs. 1 BauGB; Einstufung einer baulichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2012 - 1 MB 38/12
Festsetzung von Baugrenzen; Nachbarschutz gegen ein Staffelgeschoss; erdrückende …
- OVG Niedersachsen, 08.02.2011 - 1 LA 109/08
Zurechnung eines Bauplatzes zum Innenbereich oder "Außenbereich im Innenbereich" …
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.2015 - 3 S 975/14
Normenkontrolle des Nichteigentümers wegen Verletzung des Abwägungsgebots - …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 8 S 969/16
Untersagung des Baubeginns für ein Wohnhaus; Verzicht auf eine Baugenehmigung; …
- VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 44/16
Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2022 - 2 M 19/22
Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Schutz vor Einsichtnahme auf das eigene …
- VG Karlsruhe, 02.02.2009 - 4 K 4121/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung wegen Verletzung der …
- VG Regensburg, 24.11.2016 - RO 2 K 14.832
Verletzung des Rücksichtnahmegebots bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen und …
- VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
Verringerung der Grenzbebauung durch Modernisierungsmaßnahmen zur …
- VG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 K 46/16
Bauvorbescheid für den Neubau eines Finanzamts
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 2 M 114/12
Anfechtung einer Baugenehmigung für Dachaufstockung in einer Innenstadtlage
- VG Freiburg, 17.03.2008 - 1 K 92/08
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren eines Nachbarn gegen Vorhaben im unbeplanten …
- VG Freiburg, 30.10.2014 - 4 K 1804/14
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung zur Erweiterung eines Gaststättenbetriebs
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2013 - 3 S 2035/13
Gefährdung von Mitarbeitern als städtebaulich relevanter Nachteil
- VG Karlsruhe, 04.12.2020 - 12 K 4627/19
Bei der Bewertung der Zumutbarkeit im Rahmen des bauplanungsrechtlichen …
- VGH Bayern, 28.07.2020 - 9 ZB 17.2306
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag eines Nachbarn gegen Elektrofachmarkt unter …
- VG Karlsruhe, 25.10.2012 - 6 K 2337/12
Nachbarschutz des Wohneigentümers gegen Bauvorhaben
- VG München, 04.07.2011 - M 8 K 11.907
Baunachbarklage; qualifizierter Bebauungsplan; Atriumhaus; Befreiung von der Zahl …
- VG München, 18.07.2008 - M 1 SN 08.3063
Nachbareilantrag
- VG Karlsruhe, 25.10.2012 - 6 K 2317/12
Abwehrrecht des Wohneigentümers gegen Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück
- VG München, 18.07.2008 - M 1 SN 08.3065
Nachbareilantrag
- VG München, 18.07.2008 - M 1 SN 08.3067
Nachbareilantrag
- VG Halle, 17.01.2022 - 2 B 270/21
- VG Karlsruhe, 25.10.2012 - 6 K 2338/12
Nachbarschutz des Wohneigentümers gegen Bauvorhaben
- VG München, 04.07.2011 - M 8 K 10.3170
Baunachbarklage; qualifizierter Bebauungsplan; Atriumhaus; Befreiung von der Zahl …
- VG Freiburg, 13.02.2008 - 4 K 1645/07
Ausgestaltung des nachbarlichen einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine erteilte …
- VG Karlsruhe, 02.02.2009 - 3 K 1756/09
Vorläufiger Rechtsschutz für einen Nachbarn gegen die Baugenehmigung einer …
- VG München, 25.11.2008 - M 1 K 07.6076
Maß der baulichen Nutzung; Drittschutz; Abstandsflächen
- VG München, 20.08.2009 - M 1 SN 09.3402
Rücksichtnahmegebot; Nachbarantrag
- VG München, 20.10.2009 - M 1 K 09.3401
Nachbarklage; Rücksichtnahmegebot
- VG München, 20.10.2009 - M 1 K 09.3331
Rücksichtnahmegebot; Nachbarklage
- VG München, 30.04.2009 - M 1 SN 09.1731
Nachbarantrag; Rücksichtnahmegebot; Grenznahe Doppelgarage außerhalb des Bauraums
- VG München, 05.08.2008 - M 1 K 08.210
Bolzplatz in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohnbebauung