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   VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08   

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VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08 (https://dejure.org/2008,6036)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.08.2008 - 13 S 201/08 (https://dejure.org/2008,6036)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. August 2008 - 13 S 201/08 (https://dejure.org/2008,6036)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Behördenzuständigkeit bei Rücknahme einer Ausweisung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachliche Behördenzuständigkeit für die Rücknahme einer Ausweisung; Zugrundelegung der zum Zeitpunkt der Rücknahme einer Ausweisung bestehenden Sachlage und Rechtslage bei der Bestimmung der sachlichen Behördenzuständigkeit; Ausübung des Rücknahmeermessens unter ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 1; AA ZuVO § 10 Abs. 1; VwVfG § 48 Abs. 1
    D (A), Ausweisung, Regelausweisung, Rücknahme, Rechtsschutzbedürfnis, Verpflichtungsklage, Passivlegitimation, Zuständigkeit, sachliche Zuständigkeit, Strafhaft, Regierungspräsidium, Beurteilungszeitpunkt, Ermessen, Europäische Menschenrechtskonvention, ...

  • Judicialis

    VwVfG § 48

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwVfG § 48
    Verwaltungsakt; Bestandskraft; Begründung; Bekanntgabe; Bestimmtheit; Heilung; Nebenbestimmung; Nichtigkeit; Rücknahme; Umdeutung; Widerruf; Wiederaufgreifen; Ausländerrecht; Ausweisung: Sachliche Zuständigkeit; Rücknahme Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 59, 65
  • VBlBW 2009, 150
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
    Denn die Ausweisung vom 21.11.1996 war zu dem maßgeblichen Zeitpunkt ihres Erlasses (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10.07 -, NVwZ 2008, 326) rechtswidrig.

    Das Festhalten an dem Verwaltungsakt ist insbesondere dann "schlechthin unerträglich", wenn die Behörde durch unterschiedliche Ausübung der Rücknahmebefugnis in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt oder wenn Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder das Gebot von Treu und Glauben erscheinen lassen (BVerwG, Urteil vom 23.10.2007, a.a.O.).

    Jedoch war die Ausweisungsverfügung wohl nicht offensichtlich rechtswidrig, da die Gesichtspunkte, die zur Rechtswidrigkeit führen oder führen könnten, jedenfalls bei Erlass der Ausweisung nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit erkennbar gewesen sein dürften (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 23.10.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
    Für die Rücknahme einer Ausweisung ist die Behörde sachlich zuständig, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung für die Ausweisung zuständig wäre; dabei ist die zu diesem Zeitpunkt bestehende Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen (Fortentwicklung von BVerwGE 110, 226).

    Daher ist nach allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen für die Rücknahme die Behörde zuständig, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung für den Erlass des aufzuhebenden Verwaltungsaktes sachlich zuständig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.1999 - 7 C 42/98 -, BVerwGE 110, 226).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07

    Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; Verstoß gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
    Insoweit kann auf den in § 10 StAG geregelten Anspruch auf Einbürgerung oder auf die besonderen Ausweisungsweisungsschutz vermittelnde europarechtliche Bestimmung des Art. 28 Abs. 3a RL 2004/38/EG verwiesen werden (vgl. Urteile des Senats vom 7.12.2007 - 13 S 508/07 - und vom 28.6.2007 - 13 S 1045/07 -, VBlBW 2008, 68).

    Eine derartige Reduktion des Ermessens ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (vgl. hierzu ausführlich Urteil des Senats vom 28.6.2007 - 13 S 1045/07 -, VBlBW 2008, 68 m.w.N. sowie die Senatsurteile vom 24.1.2007 - 13 S 451/07 -, VBlBW 2007, 392 und vom 7.12.2007 - 13 S 508/07 - zur Verfassungsmäßigkeit dieser eingeschränkten Rücknahmepflicht siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.1.2008 - 1 BvR 943/07 -, NVwZ 2008, 550).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
    Darüber hinaus vermag die offensichtliche Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts, die sich zum Zeitpunkt des Erlasses beurteilt, die Annahme zu rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 -, NVwZ 2007, 709).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
    Die Anwendung des § 161 Abs. 3 VwGO als besondere Kostenregelung der Untätigkeitsklage kommt vorliegend nicht in Betracht, weil der Kläger das Verfahren fortgeführt hat, nachdem die Beklagte - auch ohne förmliche Bescheidung des Antrags -in der Klageerwiderung ihre für den Kläger negative Rechtsauffassung dargelegt hat (vgl. Urteil des Senats vom 18.1.2006 - 13 S 2220/05 -, VBlBW 2006, 200).
  • VGH Hessen, 23.11.1993 - 11 UE 3130/90

    Behördlicher Zuständigkeitswechsel während der Rechtshängigkeit einer Streitsache

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
    Dem hilfsweise gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag des Klägers, mit dem er auf einen eventuellen Wechsel der sachlichen Zuständigkeit reagiert (vgl. hierzu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 23.11.1993 - 11 UE 3130/90 -, juris), steht ebenfalls die fehlende Passivlegitimation der Beklagten entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
    Eine derartige Reduktion des Ermessens ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (vgl. hierzu ausführlich Urteil des Senats vom 28.6.2007 - 13 S 1045/07 -, VBlBW 2008, 68 m.w.N. sowie die Senatsurteile vom 24.1.2007 - 13 S 451/07 -, VBlBW 2007, 392 und vom 7.12.2007 - 13 S 508/07 - zur Verfassungsmäßigkeit dieser eingeschränkten Rücknahmepflicht siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.1.2008 - 1 BvR 943/07 -, NVwZ 2008, 550).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 1 BvR 943/07

    Bestandskräftiger rechtswidriger VA auch bei klarem Gemeinschaftsrechtsverstoß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
    Eine derartige Reduktion des Ermessens ist regelmäßig dann zu bejahen, wenn die Aufrechterhaltung des Verwaltungsaktes "schlechthin unerträglich" erscheint, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (vgl. hierzu ausführlich Urteil des Senats vom 28.6.2007 - 13 S 1045/07 -, VBlBW 2008, 68 m.w.N. sowie die Senatsurteile vom 24.1.2007 - 13 S 451/07 -, VBlBW 2007, 392 und vom 7.12.2007 - 13 S 508/07 - zur Verfassungsmäßigkeit dieser eingeschränkten Rücknahmepflicht siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30.1.2008 - 1 BvR 943/07 -, NVwZ 2008, 550).
  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.08.2008 - 13 S 201/08
    Wie jede Rechtsprechungsänderung besitzt diese neue Auslegung des Aufenthaltsgesetzes in dem Sinne eine Rückwirkung, dass sie nunmehr auch der rechtlichen Beurteilung eines in der Vergangenheit liegenden Sachverhalts zugrunde zu legen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3.8.2004 - 1 C 30.02 -, BVerwGE 121, 297).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2013 - 6 S 2112/13

    Anordnung des Sofortvollzugs gewerberechtlicher Erlaubnisse; Verhältnismäßigkeit;

    Bestehen keine speziellen Regelungen, kommt es bei unanfechtbaren Ausgangsverwaltungsakten auf die sachliche Zuständigkeit für den Erlass des Ausgangsverwaltungsakts im Zeitpunkt des Widerrufs bei Zugrundelegung der dann geltenden Rechtslage an (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl., Rn. 164 sowie BVerwG, Urteil vom 20.12.1999 - 7 C 42/98 -, BVerwGE 110, 226; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.08.2008 - 13 S 201/08 -, VBlBW 2009, 150).
  • VG Freiburg, 25.09.2019 - 1 K 5443/18

    Zur Rücknahme einer Habilitation wegen Plagiats

    Sachlich zuständig für die Rücknahmeentscheidung ist diejenige Behörde, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sach- und Rechtslage für die Ausgangsentscheidung zuständig wäre (VGH BW, Urteil vom 25.08.2008 - 13 S 201/08 -, VBlBW 2009, 150).
  • VG Würzburg, 20.05.2015 - W 2 K 13.1080

    Führen des Titels "Gastprofessor"; Akademischer Grad (verneint);

    Für die Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach Art. 48 BayVwVfG ist diejenige Behörde sachlich zuständig, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sach- und Rechtslage für die Ausgangsentscheidung zuständig wäre (VGH Mannheim, U.v. 25.8.2008 - 13 S 201/08 - VBlBW 2009, 150).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme und auch für die Frage der Zuständigkeit ist der Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung maßgeblich, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 2008 - 13 S 201/08 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 29. November 2006 - 1 K 1631/05 -, juris, so dass der Umzug des Klägers von T8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2016 - 15 A 1035/14

    Übertragung der Aufgabe eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vom

    Soweit der Kläger einen Vermögensvorteil der Beklagten auch darin sieht, dass diese seit der Funktionsnachfolge/dem Zuständigkeitswechsel für einen etwaigen Widerruf der von dem Kläger erlassenen Zuwendungsbescheide gemäß § 49 VwVfG NRW und eine damit verbundene Rückforderung der Zuwendung nach § 49 a VwVfG NRW sachlich zuständig ist, vgl. zu dieser Rechtsfolge BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 1999 - 7 C 42.98 -, BVerwGE 110, 226 = NJW 2000, 1512 = juris Rn. 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. Dezember 2013 - 6 S 2112/13 -, juris Rn. 44, Urteil vom 25. August 2008 - 13 S 201/08 -, juris Rn. 27; allgemein zur Behandlung von Zuständigkeitswechseln im Widerrufsverfahren Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 49 Rn. 77a, hat dies keine eigenständige Bedeutung.
  • VG Aachen, 13.04.2023 - 4 K 2548/22

    Asylbewerber; Verteilung; Umverteilung; Wohnsitzauflage

    vgl. VGH Mannheim Urteil vom 25. August 2008 - 13 S 201/08 -, juris, Rn. 27.
  • VG Würzburg, 08.02.2024 - W 2 K 22.160

    Entziehung des akademischen Grades "Dr. rer. pol.", Entziehungsverfahren,

    Demnach sachlich zuständig ist diejenige Behörde, die zum Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung unter Berücksichtigung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sach- und Rechtslage für die Ausgangsentscheidung zuständig wäre (J. Müller in Bader/Ronellenfitsch, BeckOK VwVfG, 61. Ed. 1.7.2023, § 48 Rn. 126, m.V.a. BVerwG NVwZ-RR 2019, 278; VGH Mannheim BeckRS 2008, 38990).
  • VG Freiburg, 28.01.2010 - 4 K 817/08

    Ausweisung: Beachtung bestehender familiärer Bindungen

    Das Aufenthaltsgesetz (des Bundes) selbst enthält keine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden, vielmehr bleibt das landesrechtlichen Regelungen überlassen ( Zeitler, in: HTK-AuslR, Stand: 01.01.2010, AufenthG § 71, Stichwort "örtlich Zuständigkeit"; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Juni 2009, Bd. 2, A 1, § 71 RdNrn. 4 ff. m.w.N.; siehe auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.08.2008, VBlBW 2009, 150 ; OVG NW, Beschluss vom 10.07.1997, NVwZ-RR 1998, 201; VG Göttingen, Urteil vom 26.04.2007 - 2 A 436/05 - m.w.N. ).
  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2017 - 4 K 2249/16

    Wechsel der sachlichen Zuständigkeit gemäß § 72 EStG

    Welche Behörde den aufzuhebenden Verwaltungsakt erlassen hat, ist für die sachliche Zuständigkeit dagegen ohne Bedeutung (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1999, 7 C 42/98, BVerwGE 110, 226; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 2008, 13 S 201/08, ESVGH 59, 65 und Beschluss vom 10. Dezember 2013, 6 S 2112/13, NVwZ-RR 2014, 302, Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2006, OVG 4 N 150.05, juris Rn. 3; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. April 1986 I R 178/82, BStBl II 1986, 880 unter B.II).
  • VG Ansbach, 11.10.2017 - AN 1 K 17.00832

    Rücknahme einer zu Unrecht erfolgten Dienstunfallanerkennung durch andere Behörde

    Dadurch soll eine Entscheidung durch die am besten geeignete Behörde gewährleistet werden; am besten geeignet für eine Rücknahmeentscheidung - bei der es maßgeblich um die Prüfung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts und die Ausübung des Rücknahmeermessens unter Beachtung aller im Einzelfall relevanten Umstände geht - ist im Regelfall die Behörde, die gegenwärtig für den Erlass dieses Verwaltungsakts zuständig wäre (vgl. BVerwG, U.v. 20.12.1999 - 7 C 42/98 -, BVerwGE 110, 226; VGH Mannheim, U.v. 25.8.2008 - 13 S 201/08).
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