Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6675
VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07 (https://dejure.org/2008,6675)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 10 S 2327/07 (https://dejure.org/2008,6675)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 10 S 2327/07 (https://dejure.org/2008,6675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Postbeamtenkasse; Auskunftspflicht des Mitglieds; Verwertung von Gutachten über erfolgte Behandlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mitglieds der Postbeamtenkrankenkasse auf Bewilligung von höheren Kassenleistungen; Verpflichtung eines Mitglieds der Postbeamtenkrankenkasse zur Auskunftserteilung über eine erfolgte ärztliche Behandlung bei substantiierten Zweifeln an der Notwendigkeit ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; VwGO § 86 Abs. 1; ; VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 1; ; PostBeaKks § 30 Abs. 3 (F. 2005); ; PostBeaKks § 78 Abs. 2 (F. 2005)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postbeamtenkrankenkasse: Zurückverweisung; Verfahrensfehler; aufwändige Beweisaufnahme; Notwendigkeit und Angemessenheit ärztlicher Leistungen; informationelle Selbstbestimmung; Auskunftspflicht; Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 230
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Stuttgart, 27.12.2006 - 17 K 1608/06

    Aufforderung durch die Beihilfestelle zur Vorlage von Behandlungsunterlagen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Dezember 2006 - 17 K 1608/06 - aufgehoben, soweit darin die Beklagte verpflichtet wird, der Klägerin für Aufwendungen aufgrund der Rechnungen der PVS/Schleswig-Holstein Hamburg rkv vom 06.06.2005 und 20.06.2005 weitere Kassenleistungen in Höhe von 223, 37 EUR zu gewähren, die diesem Ausspruch entgegenstehenden Bescheide der Beklagten vom 14.07.2005 und ihr Widerspruchsbescheid vom 15.03.2006 aufgehoben werden und insoweit die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt worden ist.

    Mit Urteil vom 27.12.2006 hat das Verwaltungsgericht Stuttgart - 17 K 1608/06 - das Verfahren nach Klagerücknahme eingestellt, soweit es auf Kassenleistung in Höhe von 88, 10 EUR gerichtet gewesen ist.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Dezember 2006 - 17 K 1608/06 - aufzuheben, soweit darin die Beklagte verpflichtet wird, der Klägerin für Aufwendungen aufgrund der Rechnungen der PVS/Schleswig-Holstein Hamburg rkv vom 06.06.2005 und 20.06.2005 weitere Kassenleistungen in Höhe von 223, 37 EUR zu gewähren, sowie die Bescheide der Beklagten vom 14.07.2005 und ihr Widerspruchsbescheid vom 15.03.2006 aufgehoben werden, soweit sie entgegenstehen, und die Sache unter Aufhebung des insoweit durchgeführten Verfahrens an das Verwaltungsgericht Stuttgart zur weiteren Verhandlung zurückzuverweisen.

  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 227/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07
    Gerade im Hinblick auf das vom Verwaltungsgericht in den Vordergrund seiner Ausführungen gestellte Recht der Klägerin auf informationelle Selbstbestimmung liegt es auch auf der Hand, dass die hier vorliegende Fallgestaltung nicht mit der Verwendung einer heimlich eingeholten DNA-Analyse in einem Vaterschaftsanfechtungsverfahren zu vergleichen ist (BGH, Urt. v. 12.01.2005 - XII ZR 227/03 -, BGHZ 162, 1).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07
    Die Einschränkung darf nicht weiter gehen als es zum Schutz der öffentlichen Interessen unerlässlich ist (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, BVerfGE 65, 1, Rn. 151).
  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07
    Die Einholung eines "zusätzlichen" Sachverständigengutachtens steht nach § 98 VwGO i.V.m. § 412 Abs. 1 ZPO dann im Ermessen des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268; Beschl. v. 24.03.2000 - 9 B 530.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 30.11.1993 - 2 BvR 594/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Ermittlungen zum Tatbestandsmerkmal der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07
    1) Es ist allgemein anerkannt, dass sich ein Verwaltungsgericht für sein Urteil ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht - im Wege des Urkundsbeweises (BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.11.1993 - 2 BvR 594/93 -, BayVBl 1994, 143) - auf eine gutachtliche Stellungnahme stützen kann, die eine Behörde im vorangegangenen Verwaltungsverfahren eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt hat.
  • BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.2008 - 10 S 2327/07
    Die Einholung eines "zusätzlichen" Sachverständigengutachtens steht nach § 98 VwGO i.V.m. § 412 Abs. 1 ZPO dann im Ermessen des Gerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1992 - 4 B 39.92 -, NVwZ 1993, 268; Beschl. v. 24.03.2000 - 9 B 530.99 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 308 m.w.Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2017 - 2 S 1826/16

    Postbeamtenkrankenkasse; Vorlagepflicht für Behandlungsunterlagen; Zulässigkeit

    Eine Rechtspflicht für die Beklagte, eigenes Personal zu beschäftigen, das aufgrund seines medizinischen Sachverstands die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen in jedem Fall selbst beurteilen kann, so dass die Weitergabe an externe Gutachter ausscheidet, besteht nicht (VGH Bad.-Württ., Urteile vom 24.11.2011 - 2 S 2295/10 -, a.a.O., juris Rdnr. 30 und vom 29.07.2008 - 10 S 2327/07 -, VBlBW 2009, 230, juris).

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 29.07.2008 (a.a.O.) entschieden hat, dass eine Rechtspflicht des Mitglieds zur Abgabe einer Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht nicht bestehe und ihm stattdessen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, die erforderlichen Informationen beim behandelnden Arzt zu beschaffen und dann der Postbeamtenkrankenkasse selbst vorzulegen, rechtfertigt dies keine abweichende Betrachtung.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 2 S 2295/10

    Zum Anspruch auf Bewilligung von Leistungen der Postbeamtenkrankenkasse -

    Eine Rechtspflicht für die Beklagte, eigenes Personal zu beschäftigen, das aufgrund seines medizinischen Sachverstands die Notwendigkeit und Angemessenheit der Aufwendungen in jedem Fall selbst beurteilen kann, so dass die Weitergabe an externe Gutachter ausscheidet, besteht nicht (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.2008 - 10 S 2327/07 - VBlBW 2009, 230).

    Soweit der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 29.07.2008 (aaO) entschieden hat, dass eine Rechtspflicht des Mitglieds zur Abgabe einer Erklärung über die Entbindung von der Schweigepflicht nicht bestehe und ihm stattdessen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, die erforderlichen Informationen beim behandelnden Arzt zu beschaffen und dann der Postbeamtenkrankenkasse selbst vorzulegen, rechtfertigt dies keine abweichende Betrachtung.

  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 6/22

    Bestellung eines Bewerbers zum Notar bei begründeten Zweifeln an der persönlichen

    Auch nach dem insoweit geltenden Beweisrecht, das sich gemäß § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO nach dem Verwaltungsprozessrecht beziehungsweise gemäß § 173 Satz 1 VwGO nach den Beweisregeln der Zivilprozessordnung richtet (OVG Berlin, Urteil vom 23. September 2003 - 3 B 12.96 - juris Rn. 361 mwN), hängt die Konsequenz einer Verletzung von Beweiserhebungsregelungen für das weitere Verfahren von einer Abwägung ab (vgl. zB VGH Mannheim, Urteil vom 29. Juli 2008 - 10 S 2327/07, juris Rn. 34 mwN; OVG Berlin aaO mwN; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 98 Rn. 4; H. Müller in Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 2. Aufl. Stand 19. Dezember 2022 § 98 VwGO Rn. 43 f. mwN).
  • VG Stuttgart, 05.07.2018 - 14 K 2804/16

    Störerauswahl bei der Beseitigung von asbesthaltigen Eternitplatten zur

    Das Gericht darf sich für sein Urteil - im Wege des Urkundenbeweises - auf gutachterliche Stellungnahmen stützen, welche ein Dritter oder die beteiligte Behörde im vorangegangen Verwaltungsverfahren eingeholt haben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 10 S 2327/07 -, juris, Rn. 24, m. w. N. zu medizinischen Fragestellungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2010 - 10 S 2565/08

    Zur Prüfung der Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Rechnungen auf

    Bestehen aber Zweifel an der Notwendigkeit und Angemessenheit einer ärztlichen Behandlung, so setzt das in § 30 Abs. 3 Satz 3 der Satzung geregelte Verfahren zur Klärung dieser Frage die Mitwirkung des Mitglieds nach Maßgabe des § 78 Abs. 2 der Satzung voraus (vgl. Senatsurteile vom 29.07.2008 - 10 S 2327/07 -, VBlBW 2009, 230; vom 21.08.2008 - 10 S 2326/07 -).
  • VG Stuttgart, 10.12.2015 - 1 K 5043/13

    Zum Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für eine zahnärztliche Behandlung -

    Das Gericht darf sich für sein Urteil ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht - im Wege des Urkundenbeweises - auf gutachterliche Stellungnahmen stützen, die die beteiligte Behörde im vorangegangen Verwaltungsverfahren eingeholt hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.07.2008 - 10 S 2327/07 -,VBlBW 2009, 230).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht