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   VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08   

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VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08 (https://dejure.org/2008,3951)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.12.2008 - 8 S 2604/08 (https://dejure.org/2008,3951)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 8 S 2604/08 (https://dejure.org/2008,3951)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des nachbarrechtlichen Gebietserhaltungsanspruches; Begriffe der Art und des Maßes der baulichen Nutzung

  • Judicialis

    BauNVO § 1 ff.; ; BauNVO § 16 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 1 ff.; BauNVO § 16 ff.
    Baurecht Nachbarschutz: Gebietswahrungsanspruch; Art der baulichen Nutzung; Maß der baulichen Nutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 321 (Ls.)
  • VBlBW 2009, 342
  • DÖV 2009, 505
  • BauR 2009, 546
  • BauR 2009, 546 NVwZ-RR 2009, 321 (Leitsatz) DÖV 2009, 505 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft hervorrufen (Beschluss des Senats vom 6.2.1997 - 8 S 29/97 - NVwZ-RR 1998, 611; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147; Sauter, LBO, § 37 RdNr. 111).

    Soweit er in diesem Zusammenhang - wiederum unter Berufung auf den Beschluss des 3. Senats des beschließenden Gerichtshofs vom 8.11.2007 (- 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147) - geltend macht, die Fülle der erteilten Abweichungen führe jedenfalls in ihrer Addition zu einem Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme zu seinen Lasten, verkennt er wiederum dass sich der vorliegende Fall von der dort entschiedenen Fallkonstellation in erheblichem Umfang unterscheidet.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Sie geht zunächst zutreffend davon aus, dass die Festsetzung von Baugebieten kraft Bundesrechts grundsätzlich nachbarschützende Funktion hat, weshalb den Nachbarn im Baugebiet ein Anspruch auf Wahrung der Gebietsart zusteht, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151; vgl. auch Beschluss vom 13.5.2002 - 4 B 86.01 - BauR 2002, 1499).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 8 S 29/97

    Beantragung der Abänderung eines verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft hervorrufen (Beschluss des Senats vom 6.2.1997 - 8 S 29/97 - NVwZ-RR 1998, 611; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8.11.2007 - 3 S 1923/07 - VBlBW 2008, 147; Sauter, LBO, § 37 RdNr. 111).
  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Soweit der Antragsteller schließlich die Priorität der Wohnnutzung des in seinem Miteigentum stehenden Gebäudes unter Berufung auf das "Hammerschmiede-Urteil" des BGH (vom 6.7.2001 - V ZR 246/00 - BauR 2001, 1859) reklamiert, ist sein Vorbringen unverständlich, denn dort ging es um die Errichtung eines Einfamilienhauses neben einer Hammerschmiede und der BGH hat lediglich erkannt, dass derjenige, der sich in Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis einer vorhandenen Immissionsquelle in deren Nähe ansiedelt, zwar nicht uneingeschränkt zur Duldung jeglicher Immission verpflichtet sei, wohl aber zur Duldung derjenigen, die sich in den Grenzen der zulässigen Richtwerte halte.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung haben dagegen grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion (BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 - VBlBW 1996, 12).
  • BVerwG, 13.05.2002 - 4 B 86.01

    Gebot der Rücksichtnahme; Anspruch auf Gebietserhaltung; Gebietsverträglichkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
    Sie geht zunächst zutreffend davon aus, dass die Festsetzung von Baugebieten kraft Bundesrechts grundsätzlich nachbarschützende Funktion hat, weshalb den Nachbarn im Baugebiet ein Anspruch auf Wahrung der Gebietsart zusteht, der über das Rücksichtnahmegebot hinausgeht (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151; vgl. auch Beschluss vom 13.5.2002 - 4 B 86.01 - BauR 2002, 1499).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Dies bedeutet, dass der Kläger nicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot in seiner nachbarschützenden Ausprägung beschränkt ist, sondern sich auf einen sog. Gebietserhaltungsanspruch berufen kann (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342; BVerwG, Urt. v. 16.09.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151; Beschl. v. 13.05.2002 - 4 B 86.01 -, BauR 2002, 1499; Beschl. v. 01.03.2010 - 4 B 7.10 - BayVGH, Urt. v. 02.01.2008 - 1 BV 04.2737 -, BauR 2008, 649).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2014 - 2 M 164/13

    Wohnpark Paulusviertel in Halle darf gebaut werden.

    Selbst ein Vorhaben, das hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung den Rahmen der festgesetzten Gebietsart überschreitet, kann deshalb unter keinem Gesichtspunkt dazu führen, dass ein in demselben Baugebiet ansässiger Dritter rügen kann, es stehe deshalb im Widerspruch zu den in diesem Baugebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten (vgl. Beschl. d. Senats v. 01.10.2012, a.a.O., RdNr. 21; VGH BW, Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342, RdNr. 10 in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 736/13

    Antragsbefugnis gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan

    Soweit die Antragsteller die "Fremdkörpereigenschaft" mit den für das "Wohnkaufhaus" vorgesehenen Maßen und die abweichende Bauweise begründen, übersehen sie zudem, dass sich der von ihnen herangezogene Gebietserhaltungsanspruch ohnehin nur auf die Art der baulichen Nutzung bezieht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2013 - 5 S 1126/11

    Bebauungsplanänderung; Abwägungsumfang

    Im Übrigen lassen die von den Antragstellern beanstandeten Änderungen der Festsetzungen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe, die Anzahl der Vollgeschosse und die Gebäudelänge die Art der baulichen Nutzung ohnehin unberührt (vgl. hierzu VGH Bad.-Würt., Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342), sodass von einer Veränderung des Charakters als Gewerbegebiet jedenfalls nicht die Rede sein kann.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 2 M 114/12

    Anfechtung einer Baugenehmigung für Dachaufstockung in einer Innenstadtlage

    Selbst ein Vorhaben, das hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung den Rahmen der festgesetzten Gebietsart überschreitet, kann deshalb unter keinem Gesichtspunkt dazu führen, dass ein in demselben Baugebiet ansässiger Dritter rügen kann, es stehe deshalb im Widerspruch zu den in diesem Baugebiet allgemein oder ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten (VGH BW, Beschl. v. 30.12.2008 - 8 S 2604/08 -, VBlBW 2009, 342).
  • VG Cottbus, 22.07.2020 - 3 L 316/19
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft hervorrufen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Dezember 2008 - 8 S 2604/08 -, juris, Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.November 2017 - 2 S 20.17 -).
  • VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12

    Landwirte erreichen Einstellung der Bauarbeiten an Reihenhausanlage in Weingarten

    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2009, 342) oder sonstige Festsetzungen wie etwa über die überbaubaren Grundstücksflächen sind dagegen prinzipiell nicht drittschützend.
  • VG Cottbus, 26.02.2020 - 3 L 317/19
    Auszugehen ist insoweit von dem Grundsatz, dass Garagen und Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entsprechen, keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen für die Nachbarschaft hervorrufen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Dezember 2008 - 8 S 2604/08 -, juris, Rn. 8).
  • VG Köln, 29.08.2023 - 8 L 1288/23
    Hinsichtlich der Art der Nutzung, welche über den sog. Gebietserhaltungs- bzw. Gebietsprägungsanspruch zugunsten der Nachbarn Drittschutz vermitteln kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - 4 C 28.91 -, juris, Rn. 12 ff., VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. Dezember 2008 - 8 S 2604/08 -, juris, Rn. 10, handelt es sich bei dem Bauvorhaben wie im Bestand um eine sich ohne Weiteres in die unmittelbare Umgebung einfügende Wohnnutzung.
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