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   VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09   

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https://dejure.org/2009,1537
VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09 (https://dejure.org/2009,1537)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09 (https://dejure.org/2009,1537)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 2 S 1457/09 (https://dejure.org/2009,1537)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zum Rechtscharakter einer Rechnung über Gebühren für die Abwasserbeseitigung einer Stadtwerke GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßstab für die Qualifizierung eines behördlichen Schreibens als Verwaltungsakt; Verwaltungsaktqualität einer Rechnung einer Stadtwerke GmbH für die Abwasserbeseitigung; Klageänderung durch Umstellung der Klage von der Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ...

  • Judicialis

    KAG § 3 Abs. 1 Nr. 3b; ; AO § 118 Satz 1; ; VwVfG § 35 Satz 1; ; VwGO § 43 Abs. 1; ; VwGO § 43 Abs. 2; ; VwGO § 91; ; VwGO § 88

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstab für die Qualifizierung eines behördlichen Schreibens als Verwaltungsakt; Verwaltungsaktqualität einer Rechnung einer Stadtwerke GmbH für die Abwasserbeseitigung; Klageänderung durch Umstellung der Klage von der Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ...

  • rechtsportal.de

    Maßstab für die Qualifizierung eines behördlichen Schreibens als Verwaltungsakt; Verwaltungsaktqualität einer Rechnung einer Stadtwerke GmbH für die Abwasserbeseitigung; Klageänderung durch Umstellung der Klage von der Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung "versteckt" werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung "versteckt" werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebührenbescheid darf nicht in Rechnung "versteckt" werden - Ein Handeln der Stadtwerke im Auftrag der Stadt aus Rechnung nicht ersichtlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 60, 191
  • NJW 2010, 1098 (Ls.)
  • VBlBW 2010, 119
  • DVBl 2010, 196
  • DÖV 2010, 196
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.07.2001 - XII ZB 161/98

    Beschwerdeberechtigung gegen Versagung des Umgangsrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09
    Bei der zwischen den Beteiligten streitigen Einordnung des Schreibens als Verwaltungsakt oder nicht hoheitliche Rechnungsstellung handelt es sich damit um eine sogenannte doppelt relevante Tatsache, die sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit einer Klage maßgeblich ist (vgl. u. a. BGH, Beschluss vom 04.07.2001 - XII ZB 161/98 - NJW 2001, 3337).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18

    Vorzeitige Beendigung des Amts als Rektor der Hochschule; Vorliegen eines

    Nach dem insoweit maßgeblichen objektiven Erklärungswert des Schreibens (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.1995 - 1 C 15.94 -, BVerwGE 99, 101; Senatsurteil vom 20.06.2018 - 9 S 652/16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09 -, VBlBW 2010, 119, und vom 02.08.2012 - 1 S 618/12 -, VBlBW 2012, 473; OVG NRW, Beschluss vom 18.02.2013 - 6 B 1483/12 -, WissR 2013, 176) handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt, was bereits Form und Wortlaut des Schreibens nahelegen, im Übrigen aber auch dadurch untermauert wird, dass nicht zuletzt mit Blick auf die vom Bevollmächtigten der Klägerin angemeldeten Rechtmäßigkeitszweifel (vor allem in der Stellungnahme vom 20.02.2015, Bl. 1969-1972 der Akten Resolution/Sondersituation) ein erhebliches Klarstellungs- und damit auch Regelungsinteresse des Beklagten bestand.
  • VG Karlsruhe, 14.12.2017 - 2 K 5666/16

    Kostenerhebung für die Beseitigung einer Ölspur

    Im Rahmen einer Gesamtwürdigung ist neben dem Wortlaut und dem objektiven Erklärungswert auf die äußere Form sowie eine ggf. beigefügte bzw. fehlende Rechtsmittelbelehrung abzustellen (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.10.2009 - 2 S 1457/09 -, VBlBW 2010, 119).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2024 - 2 A 10925/23

    Leistungen der Unfallfürsorge

    Denn am Ende des Bescheids wird ausdrücklich auf die Stellungnahme des Amtsarztes vom 29. November 2012 und das Gutachten des Facharztes Dr. N. vom 23. November 2012 verwiesen, die beide dem Bescheid als Anlage beigefügt waren, und aus denen sich (jeweils) die zwischen den Beteiligten damit offensichtlich unstreitige weitere Dienstunfallfolge der "Atrophie der Wadenmuskulatur um -2cm rechts" ergab (Bl. 111 sowie Bl. 120 d. VA; vgl. im Übrigen grds. zur Berücksichtigung dem Verwaltungsakt beigefügter Unterlagen im Rahmen der Auslegung: VGH BW, Urteil vom 15. Oktober 2009 - 2 S 1457/09 -, juris Rn. 33).
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