Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2589
VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08 (https://dejure.org/2010,2589)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 (https://dejure.org/2010,2589)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - 3 S 1391/08 (https://dejure.org/2010,2589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bedeutung des Landschaftsbildes bei Erlass einer Veränderungssperre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Festlegung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung eines künftigen Bebauungsplans; Das Landschaftsbild in seiner optischen Wirkung auf den Menschen als Teil der Landschaft i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 20 Baugesetzbuch (BauGB); ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Festlegung einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung eines künftigen Bebauungsplans; Das Landschaftsbild in seiner optischen Wirkung auf den Menschen als Teil der Landschaft i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 20 Baugesetzbuch ( BauGB ); ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landschaft im Sinne des Baugesetzbuch: Landschaftsbild?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Porphyrsteinbruch am Wachenberg: Veränderungssperre der Stadt Weinheim nicht zu beanstanden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Landschaftsbild und Bauleitplanung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Veränderungssperre für Steinbruch

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 475
  • BauR 2010, 2159
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 8 S 794/05

    Konkretisierung der Planungsziele als Voraussetzung für den Erlass einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Eine Veränderungssperre ist als Sicherungsmittel allerdings nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005 - 8 S 794/05 -, NVwZ-RR 2006, 522 m.w.N.).

    Es genügte, dass bei Erlass der Veränderungssperre absehbar war, dass sich das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1990 - 4 B 156.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 4; VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005, a.a.O).

    Es geht ihr darum, die untereinander nicht konfliktfreien Ansprüche der Antragstellerin als Betreiberin des Steinbruchs und des Landschaftsbildes zu ordnen und gegeneinander abzugrenzen (vgl. VGH Baden-Württ., Beschluss vom 02.04.1993 - 5 S 1445/92 -, NVwZ-RR 1994, 309 und Urteil vom 22.11.2005, a.a.O).

    Eine Veränderungssperre ist nur dann als Sicherungsmittel nicht mehr gerechtfertigt, wenn die aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planung offensichtlich unheilbar rechtswidrig oder nicht realisierbar ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005, a.a.O; Berliner Kommentar, Bd. 1, § 14 Rn. 10; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 14 Rn. 53 ff.).

  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Denn ohne die ursprüngliche Veränderungssperre wäre die neue Satzung nicht lebensfähig; würde die ursprüngliche Veränderungssperre an einem Rechtsfehler leiden, wäre die Verlängerungssatzung schon aus diesem Grunde unwirksam (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138).

    Zweifel bestehen insoweit, als es um die bloße "Ermittlung"geht, ob und inwieweit den Belangen des Denkmalschutzes zum Schutz der Wachenburg und des Landschaftsschutzes im Rahmen der Abwägung mit den Belangen der Antragstellerin und den Belangen der notwendigen Hangsicherung Rechnung getragen werden kann und inwieweit der Antragsgegnerin eigener Handlungsspielraum gegenüber den nicht parzellenscharfen Festsetzungen des Regionalplans verbleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004, a.a.O.).

    Dass die Antragsgegnerin den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zum Anlass eigener Planungen genommen hat und einer Ausweitung des Steinbruchbetriebs ablehnend gegenübersteht, macht die Planung noch nicht zu einer unzulässigen sogenannten Negativplanung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 4 CN 16.03 -, BVerwGE 120, 138).

  • VGH Hessen, 27.11.2003 - 3 N 2444/02

    Beabsichtigter Untersuchung der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Umwelt und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Die Antragstellerin ist als juristische Person des Privatrechts auch antragsbefugt im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, da die Veränderungssperre das bauliche Geschehen auf dem Betriebsgrundstück konserviert und die Antragstellerin als Pächterin des Betriebsgrundstücks und Betreiberin des Abbauunternehmens von ihren Verbotsnormen konkret betroffen ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 27.11.2003 - 3 N 2444/02 -, BRS 66 Nr. 119, juris Rn. 20).

    Vielmehr verbleibt ihr trotz der grundsätzlichen Entscheidung des Regionalplans über den Standort des Steinbruchs die Möglichkeit, im Wege der Bauleitplanung eine Feinsteuerung insbesondere im Hinblick auf die parzellenscharfe Abgrenzung der für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Flächen vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 24.11.2005, a.a.O; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, UPR 2009, 399; HessVGH, Urteil vom 27.11.2003, a.a.O. jeweils zu Windkraftanlagen).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 142/07

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrolle gegen einen Regionalen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Vielmehr verbleibt ihr trotz der grundsätzlichen Entscheidung des Regionalplans über den Standort des Steinbruchs die Möglichkeit, im Wege der Bauleitplanung eine Feinsteuerung insbesondere im Hinblick auf die parzellenscharfe Abgrenzung der für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Flächen vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württ., Urteil vom 24.11.2005, a.a.O; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, UPR 2009, 399; HessVGH, Urteil vom 27.11.2003, a.a.O. jeweils zu Windkraftanlagen).
  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Die besonderen Umstände und die Ursachen der Verzögerung dürfen darüber hinaus nicht in einem der Gemeinde vorwerfbaren Fehlverhalten begründet sein (wie z. B. Überforderung der mit der Planung beschäftigten Dienstkräfte oder ein sich als zu umfangreich erweisender Zuschnitt des Plangebietes, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - IV C 39.74 -, NJW 1977, 400; VGH Baden-Württ., Urteil vom 19.09.2007 - 8 S 1584/06 -, VBlBW 2008, 143).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2007 - 8 S 1584/06

    Normenkontrolle; Bauleitplan; Außer-Kraft-Treten einer Veränderungssperre;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Die besonderen Umstände und die Ursachen der Verzögerung dürfen darüber hinaus nicht in einem der Gemeinde vorwerfbaren Fehlverhalten begründet sein (wie z. B. Überforderung der mit der Planung beschäftigten Dienstkräfte oder ein sich als zu umfangreich erweisender Zuschnitt des Plangebietes, vgl. BVerwG, Urteil vom 10.09.1976 - IV C 39.74 -, NJW 1977, 400; VGH Baden-Württ., Urteil vom 19.09.2007 - 8 S 1584/06 -, VBlBW 2008, 143).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 2 S 69.09

    Einstweilige Anordnung (Stattgabe); Normenkontrolle; Satzung; Veränderungssperre;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Das Plangebiet ist auch hinreichend strukturiert, denn die beiden voneinander abzugrenzenden Nutzungsbereiche - der Steinbruch einerseits und das restliche Plangebiet andererseits - werden geographisch und inhaltlich hinreichend klar umrissen (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.01.2010 - 2 S 69.09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1999 - 7a D 144/97

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Das Landschaftsbild in seiner optischen Wirkung auf den Menschen (vgl. dazu OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 30.06.1999 - 7a D 144/97.NE -, NuR 2000, 173) ist Teil der "Landschaft" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB (so auch Gierke in: Brügelmann, BauGB Kommentar § 9 Rn. 360).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Es genügte, dass bei Erlass der Veränderungssperre absehbar war, dass sich das Planziel im Wege bauplanerischer Festsetzungen überhaupt erreichen lässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.07.1990 - 4 B 156.89 - Buchholz 406.11 § 17 BauGB Nr. 4; VGH Baden-Württ., Urteil vom 22.11.2005, a.a.O).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 CN 4.00

    Städtebaurecht; Bauleitplanung; Belange des Denkmalschutzes; Denkmalschutzrecht;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1391/08
    Die Bauleitplanung als Teil des Bodenrechts hat somit einen räumlich-funktionalen Ansatz (so für das Bodenrecht im Verhältnis zum Denkmalschutzrecht BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 - 4 CN 4.00 -, BVerwGE 114, 247).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1993 - 5 S 1445/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Rechtsschutzbedürfnis, Erforderlichkeit iSv

  • BVerwG, 01.10.2009 - 4 BN 34.09

    Veränderungssperre; Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss; Rückwirkung; ergänzendes

  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13

    Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan

    Die Veränderungssperre soll die Erarbeitung einer tragfähigen Planung erst ermöglichen (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 -, VBlBW 2010, 475).

    Die Veränderungssperre soll die Erarbeitung einer tragfähigen Planung ermöglichen; dies schließt eine "antizipierte Normenkontrolle" des zu erstellenden Bebauungsplans aus (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 -, VBlBW 2010, 475).

  • VG Karlsruhe, 26.11.2015 - 2 K 4241/14

    Widerklage des Beigeladenen im Verwaltungsprozess

    Eine Veränderungssperre ist unwirksam, wenn überhaupt keine Planungskonzeption erkennbar ist (BVerwG, Beschl. v. 21.10.2010 - 4 BN 26/10, BauR 2011, 481; VGH Mannheim, Urt. v. 19.09.2007 - 8 S 1584/06, VBlBW 2008, 143; VGH Mannheim, Urt. v. 22.06.2010 - 3 S 1391/08, VBlBW 2010, 475) oder die Veränderungssperre ausschließlich dazu dient, eine bestimmte Nutzung zu verhindern und keine positiven städtebaulichen Ziele verfolgt (BVerwG, Urt. v. 19.02.2004 - 4 CN 13/03, NVwZ 2004, 984; VGH Mannheim, Beschl. v. 25.09.2002 - 8 S 1833/02, NVwZ-RR 2003, 546; VGH Mannheim, Urt. v. 19.09.2007 - 8 S 1584/06, VBlBW 2008, 143; VGH Mannheim, Urt. v. 22.06.2010 - 3 S 1391/08, VBlBW 2010, 475).
  • BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 31.13

    Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Lösen von Gesteinsmaterial in einem

    Bereits in seinen zur Wirksamkeit der Veränderungssperre ergangenen Urteilen vom 22. Juni 2010 (vom VGH zitiert mit 16. Juni 2010) - 3 S 1391/08 (NuR 2011, 366) und 3 S 1392/08 - hatte der Verwaltungsgerichtshof angenommen, die Frage der bauleitplanerischen - parzellenscharfen - Grenzziehung zwischen dem Abbaugebiet und den angrenzenden Flächen dürfe nicht einseitig aus dem Blickwinkel des Vorranggebiets "Steinbruch" beantwortet werden.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof habe der Antragstellerin in seinen Urteilen vom 22. Juni 2010 (vom VGH zitiert mit 16. Juni 2010) (3 S 1391/08 und 3 S 1392/08) zu Unrecht die Behauptung unterstellt, dass es sich bei Plansatz Z 3.2.4 - Vorrang Regionaler Grünzüge - um einen Grundsatz der Raumordnung handle, und sei ausgehend davon der Frage nachgegangen, warum dieser regionale Grünzug kein Grundsatz, sondern ein Ziel der Raumordnung sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09

    Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche

    Geschützt werden soll nicht das Hofgebäude selbst, sondern die freie Blickbeziehung auf dieses Gebäude zwecks Sicherung und Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes (zur städtebaulichen Rechtfertigung solcher auf die Freihaltung von Sichtschneisen auf Baudenkmälern gerichteten Festsetzungen vgl. BVerwG, Urteil vom 18.05.2001 a.a.O.; zum bodenrechtlichen Ansatz des Denkmalschutzes vgl. auch Urteil des Senats vom 22.06.2010 - 3 S 1391/08 - Juris).
  • BVerwG, 24.03.2015 - 4 BN 30.13

    Änderung des Flächennutzungsplans nach dem Lösen von Gesteinsmaterial in einem

    Bereits in seinen zur Wirksamkeit der Veränderungssperre ergangenen Urteilen vom 22. Juni 2010 (vom VGH zitiert mit 16. Juni 2010) - 3 S 1391/08 (NuR 2011, 366) und 3 S 1392/08 - hatte der Verwaltungsgerichtshof angenommen, die Frage der bauleitplanerischen - parzellenscharfen - Grenzziehung zwischen dem Abbaugebiet und den angrenzenden Flächen dürfe nicht einseitig aus dem Blickwinkel des Vorranggebiets "Steinbruch" beantwortet werden.

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem Vortrag der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof habe der Antragstellerin in seinen Urteilen vom 22. Juni 2010 (vom VGH zitiert mit 16. Juni 2010) (3 S 1391/08 und 3 S 1392/08) zu Unrecht die Behauptung unterstellt, dass es sich bei Plansatz Z 3.2.4 - Vorrang Regionaler Grünzüge - um einen Grundsatz der Raumordnung handle, und sei ausgehend davon der Frage nachgegangen, warum dieser regionale Grünzug kein Grundsatz, sondern ein Ziel der Raumordnung sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2010 - 3 S 1392/08

    Porphyrsteinbruch am Wachenberg: Veränderungssperre der Stadt Weinheim nicht zu

    Die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteile durch Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht angefochten werden (Az: 3 S 1391/08 und 3 S 1392/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht