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   VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10   

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VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10 (https://dejure.org/2011,211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 (https://dejure.org/2011,211)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. September 2011 - 9 S 2667/10 (https://dejure.org/2011,211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wissenschaftsbezogene Bestimmung und Auslegung der "Unwürdigkeit" zur Führung eines Doktorgrades i.S.d. § 35 Abs. 7 LHG aus Wesen und Funktion der Verleihung; Untragbarkeit einer weiteren Führung des verliehenen Doktorgrades eines Titelinhabers bei Würdigung aller ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anschein; Bestimmtheit; Doktorgrad; Dokumentation; Entziehung; Fälschung; Fehlverhalten; Kernpflichten; Manipulation; Redlichkeit; Unwürdigkeit; Wissenschaftliches Arbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • VGH Baden-Württemberg (Pressemitteilung)

    Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten rechtfertigt Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.09.2011)

    Ex-Spitzenforscher bleibt "unwürdig" für Doktortitel

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Entzug des Doktortitels wegen "Unwürdigkeit" rechtens

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten rechtfertigt Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    "Unwürdigkeit" zur Führung eines Doktorgrades

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    "Unwürdigkeit" zur Führung eines Doktorgrades

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Doktorgradentziehung wegen Unwürdigkeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten rechtfertigt Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit - Entziehung des Doktorgrades aufgrund der Tatumstände verfassungsgemäß

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Doktortitel // "Unwürdigkeit" zur Führung eines Doktorgrades

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit?

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Entzogener Doktortitel: Der unwürdige Forschungsbetrüger

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +3
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13

    Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen

    BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10

    Doktorgrad; Unwürdigkeit zur Führung; Verstöße gegen die Grundsätze guter

    VG Freiburg, 22.09.2010 - 1 K 2248/09

    Entziehung des Doktorgrads wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jan Hendrik Schön

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2012, 180
  • DVBl 2012, 124
  • DÖV 2011, 981
  • DÖV 2011, 981 DVBl 2012, 124 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.08.1992 - 6 B 31.91

    Führung akademischer Grade

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    Das Tatbestandsmerkmal ist zwar unscharf, kann durch Auslegung aber hinreichend bestimmt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 - und vom 18.12.1992 - 1 BvR 1475/92 - BVerwG, Beschlüsse vom 07.09.1990 - 7 B 127/90 - und vom 25.08.1992 - 6 B 31/91 -, NVwZ 1992, 1201; Senatsurteil vom 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661).

    32 c) Als "unwürdig" zur Führung des verliehenen Grades hat sich ein Titelinhaber deshalb erwiesen, wenn sich der mit der Verleihung des Doktorgrades begründete Anschein wissenschaftskonformen Arbeitens angesichts gravierender Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit als unzutreffend herausgestellt hat und zum Schutz vor Irreführung korrigiert werden muss (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 25.08.1992 - 6 B 31/91 -, NVwZ 1992, 1201 [1202]; zur Vermeidung bereits des "bösen Scheins der Unredlichkeit" auch Nds. OVG, Urteil vom 02.12.2009 - 2 KN 906/06 -, WissR 2010, 68).

    Ein Grund zur Zulassung der Revision besteht nicht, weil sich die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache allein auf Fragen des Landesrechts bezieht und damit der Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 25.08.1992 - 6 B 31/91 -, NVwZ 1992, 1201).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1981 - IX 1496/79

    Promotion; Zulassungsanspruch; Voraussetzungen; Würdigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    Das Tatbestandsmerkmal ist zwar unscharf, kann durch Auslegung aber hinreichend bestimmt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 - und vom 18.12.1992 - 1 BvR 1475/92 - BVerwG, Beschlüsse vom 07.09.1990 - 7 B 127/90 - und vom 25.08.1992 - 6 B 31/91 -, NVwZ 1992, 1201; Senatsurteil vom 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661).

    Auch wenn dem "Würdeelement" eines Doktortitels unter den heute vorherrschenden gesellschaftlichen Anschauungen kein den Vorstellungen vergangener Tage vergleichbarer Stellenwert mehr beikommen dürfte, erscheint dieses Element doch auch gegenwärtig nicht bedeutungslos (vgl. Senatsurteil vom 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661 [663]).

    Denn insoweit steht nicht ein personenbezogener Würdebegriff und ein hierauf zielendes Unwerturteil in Rede (vgl. hierzu Senatsurteil vom 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661), sondern die Verletzung der wissenschaftlichen Kernpflichten.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2008 - 9 S 494/08

    Plagiat in einer Dissertation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    Die Einhaltung der allgemein anerkannten Grundsätze wissenschaftlicher Mindeststandards, die zu den wesensbestimmenden Grundsatzmerkmalen einer Dissertation gehört (vgl. Senatsbeschluss vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, VBlBW 2009, 191), ist unverzichtbare Basis wissenschaftlichen Wirkens (hierzu insbesondere Lorenz, DVBl 2005, 1242 [1245]) und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft als "Fundament der Wissenschaft" beschrieben worden (DFG-Denkschrift, S. 27).

    Die Entziehung steht überdies auch im Interesse des wissenschaftlichen Rufs der den Doktorgrad verleihenden Universität (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.10.2006 - 6 B 67/06 -, Rn. 6; Senatsbeschluss vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, VBlBW 2009, 191 [192]).

  • OVG Berlin, 26.04.1990 - 3 B 19.89

    Akademischer Grad; Doktor der Rechte; Entziehung des Doktortitels; Unwürdigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    Auch die ungebrochene Beliebtheit der Titelführung spricht dafür, dass mit dem Doktortitel eine "ehrenvolle Kennzeichnung der Persönlichkeit seines Trägers" (Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 3. Aufl. 2004, S. 323) oder jedenfalls eine die Person als akademisch gebildet und geprägt kennzeichnende Heraushebung (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990 - 3 B 19/89 -, NVwZ 1991, 188) verbunden wird.

    Zentrale Kernpflicht wissenschaftlichen Arbeitens ist aber die Wahrung "wissenschaftlicher Redlichkeit", zu der § 3 Abs. 5 Satz 1 LHG auch ausdrücklich verpflichtet (vgl. hierzu auch OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990 - 3 B 19/89 -, NVwZ 1991, 188).

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 900/88

    Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    Das Tatbestandsmerkmal ist zwar unscharf, kann durch Auslegung aber hinreichend bestimmt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 - und vom 18.12.1992 - 1 BvR 1475/92 - BVerwG, Beschlüsse vom 07.09.1990 - 7 B 127/90 - und vom 25.08.1992 - 6 B 31/91 -, NVwZ 1992, 1201; Senatsurteil vom 18.03.1981 - IX 1496/79 -, JZ 1981, 661).

    Durch die im Gesetzeswortlaut hergestellte Verknüpfung der Unwürdigkeit mit der "Führung des Grades" ist ein Bezugspunkt hergestellt, der unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Titelführungsbefugnis eine sachlich auch heute sinnvolle und im Hinblick auf die zum Regelungsgehalt einer Promotion vorhandenen Normen auch hinreichend bestimmte Auslegung zulässt (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 30.11.1988 - 1 BvR 900/88 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 9 S 2435/99

    Entziehung eines Doktorgrades: Zuständigkeit - Entziehung wegen Vorliegens eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    Dass diese Zuständigkeit für Hochschulprüfungen grundsätzlich auch Promotionen erfasst und damit auch deren Entziehung als "actus contrarius", ist in der Senatsrechtsprechung bereits geklärt (vgl. Senatsurteil vom 19.04.2000 - 9 S 2435/99 - m.w.N.; zur Bezugnahme auf "Prüfungen" und "Prüfer" auch § 38 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 LHG).

    Rechtsgrundlage für die angegriffene Verfügung der Beklagten ist § 35 Abs. 7 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg vom 01.01.2005 in der zum maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheiderlasses (vgl. Senatsurteil vom 19.04.2000 - 9 S 2435/99 -) gültigen Fassung des Gesetzes vom 14.07.2009 (GBl. S. 317 - LHG -).

  • VG Freiburg, 22.09.2010 - 1 K 2248/09

    Entziehung des Doktorgrads wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. September 2010 - 1 K 2248/09 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 22. September 2010 - 1 K 2248/09 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 20.10.2006 - 6 B 67.06

    Rücknahme einer Promotionsentscheidung; Rückgriff auf die allgemeinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    Die Entziehung steht überdies auch im Interesse des wissenschaftlichen Rufs der den Doktorgrad verleihenden Universität (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.10.2006 - 6 B 67/06 -, Rn. 6; Senatsbeschluss vom 13.10.2008 - 9 S 494/08 -, VBlBW 2009, 191 [192]).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2009 - 2 KN 906/06

    Entgeltliche Inanspruchnahme gewerblicher Promotionsvermittlung und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    32 c) Als "unwürdig" zur Führung des verliehenen Grades hat sich ein Titelinhaber deshalb erwiesen, wenn sich der mit der Verleihung des Doktorgrades begründete Anschein wissenschaftskonformen Arbeitens angesichts gravierender Verstöße gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit als unzutreffend herausgestellt hat und zum Schutz vor Irreführung korrigiert werden muss (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 25.08.1992 - 6 B 31/91 -, NVwZ 1992, 1201 [1202]; zur Vermeidung bereits des "bösen Scheins der Unredlichkeit" auch Nds. OVG, Urteil vom 02.12.2009 - 2 KN 906/06 -, WissR 2010, 68).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10

    Die Frage nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten ist nach den

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.09.2011 - 9 S 2667/10
    Warum aber Zweifel an den insoweit vorliegenden Ergebnissen bestehen sollten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 B 80/10 - m.w.N.) und wer über eine überlegene Fachkunde verfügen könnte, ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97

    Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar

  • BVerwG, 07.09.1990 - 7 B 127.90
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • VGH Bayern, 30.09.2010 - 21 BV 09.1279

    Für den Widerruf der Approbation wegen Unwürdigkeit zur Ausübung des ärztlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 9 S 1138/03

    Widerruf der ärztlichen Approbation: Unwürdigkeit - Straftat

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 254/13

    Prof. Dr. Margarita Mathiopoulos verliert Doktorgrad

    vgl. zu § 4 GFaG BVerfG, Beschluss vom 30. November 1988 - 1 BvR 900/88 -, juris, Rdn. 9; zu § 35 Abs. 7 Satz 1 LHG BW a. F. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013, a. a. O., Rdn. 25 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. September 2011 - 9 S 2667/10 -, VBlBW 2012, 180, juris, Rdn. 35.
  • VG München, 28.11.2023 - M 3 E 23.4371

    Ausschluss von der Masterstudienzulassung wegen Verdachts auf Nutzung von ChatGPT

    Die Gültigkeit allgemein anerkannter Grundsätze wissenschaftlicher Mindeststandards ist unbestritten und die im Einzelnen hieraus abzuleitenden Gebote werden seit langem durch annähernd alle Einrichtungen wissenschaftlicher Selbstverwaltung in Richtlinien oder Empfehlungen konkretisiert und ausgeformt (VGH BW, B.v. 14.9.2011 - 9 S 2667/10 - juris Rn. 31); die TUM hat hierzu "Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der T. U. M." erlassen.
  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der

    Über einen Widerspruch gegen die Entziehung des Doktorgrades entscheidet gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 LHG das für Lehre zuständige Mitglied des Vorstands, da die Zuständigkeit für Prüfungsangelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift grundsätzlich auch Promotionen und damit auch deren Entziehung als "actus contrarius" erfasst (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 -, VBlBW 2012, 180).

    Diese Zuständigkeit für Hochschulprüfungen erfasst grundsätzlich auch Promotionen und damit auch deren Entziehung als "actus contrarius", da es sich bei Promotionen um Hochschulprüfungen handelt (zum Universitätsgesetz VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 18.11.1980 - IX 1302/78 -, ESVGH 31, 54 und vom 19.04.2000 - 9 S 2435/99 -, KMK-HSchR/NF 21A Nr. 19 sowie - ohne weitere Begründung - auch zur Rechtslage nach dem Landeshochschulgesetz zuletzt VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 -, VBlBW 2012, 180).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13

    Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des

    Auch bei der Rücknahme eines verliehenen Doktorgrades handelt es sich somit um eine Hochschulprüfungen betreffende Angelegenheit (Senatsurteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 -, VBlBW 2012, 180, ebenso bereits Senatsurteil vom 19.04.2000 - 9 S 2435/99 -, Juris Rn. 32 m.w.N., zu § 11 Abs. 3 Satz 2 UG).

    Diese Erwägungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Senatsbeschluss vom 14.09.2011, a.a.O.) und sind auf der Grundlage des Antragsvorbringens nicht zu beanstanden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - 19 A 2820/11

    Promotionsvermittler verliert Doktorgrad

    vgl. zu § 4 GFaG BVerfG, Beschluss vom 30. November 1988 - 1 BvR 900/88 -, juris, Rdn. 9; zu § 35 Abs. 7 Satz 1 LHG BW a. F. BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013, a. a. O., Rdn. 25 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14. September 2011 - 9 S 2667/10 -, VBlBW 2012, 180, juris, Rdn. 35.
  • VG Köln, 27.10.2011 - 6 K 3445/10

    Doktortitel nach strafrechtlicher Verurteilung zu Recht entzogen

    Urteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 - Juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 02.12.2009 - 2 KN 906/06 - Rn. 42 (Bejahung des notwendigen wissenschaftlichen Bezugs beim Fernhalten von durch eine gewerbliche Promotionsvermittlung vermittelten Kandidaten von der Promotion wegen des Verdachts der wissenschaftlichen Unredlichkeit); OVG Berlin, Urteil vom 26.04.1990 - 3 B 19.89 - (Verneinung der wissenschaftlichen Lauterkeit bei nachhaltiger entgeltlicher Unterstützung von Täuschungshandlungen bei juristischen Staatsprüfungen); vgl. Lorenz, Die Entziehung des Doktorgrades - ein altes Instrument in neuer Funktion, DVBl. 2005, S. 1242, 1244, von Coelln, Der Entzug des Doktorgrades, academics.de.

    Mit dem Titel ist nach wie vor eine "Ehre" verbunden, vgl. VGH Ba-Wü., Urteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 -, a.a.O.

  • VG Freiburg, 25.09.2019 - 1 K 5443/18

    Zur Rücknahme einer Habilitation wegen Plagiats

    Dass diese Zuständigkeit für Hochschulprüfungen grundsätzlich auch Promotionen erfasst und damit auch deren Entziehung als "actus contrarius", ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 04.03.2013 - 7 K 3335/11 -, juris Rn. 64).
  • VG Freiburg, 23.05.2012 - 1 K 58/12

    Rücknahme der Verleihung des Doktorgrades - hier: Plagiatsvorwurf

    Dass diese Zuständigkeit für Hochschulprüfungen grundsätzlich auch Promotionen erfasst und damit auch deren Entziehung als "actus contrarius", ist in der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg geklärt (vgl. zuletzt Urt. v. 14.09.2011 - 9 S 2667/10 -, juris).
  • VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 2682/16

    Plagiatfall: Mehr Strenge bei Medizin-Dissertationen

    Dass diese Zuständigkeit für Hochschulprüfungen grundsätzlich auch Promotionen erfasst und damit auch deren Entziehung als "actus contrarius", ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg geklärt (vgl. zuletzt Urteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2021 - 9 S 3119/19

    Rücknahme einer Habilitation; Besetzung des zuständigen Hochschulgremiums;

    Die Widerspruchszuständigkeit der Prorektorin für Studium und Lehre ergibt sich aus § 8 Abs. 2 Satz 3 LHG (vgl. Senatsurteil vom 14.09.2011 - 9 S 2667/10 -, juris Rn. 19).
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