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   VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12   

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VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12 (https://dejure.org/2012,17505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.2012 - 10 S 968/12 (https://dejure.org/2012,17505)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - 10 S 968/12 (https://dejure.org/2012,17505)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis im Bundesgebiet fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr zu führen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV mit Unionsrecht; Erfüllen des Wohnsitzerfordernisses im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie durch Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat in einem EU-Führerschein

  • blutalkohol PDF, S. 328
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit von § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FeV mit Unionsrecht; Erfüllen des Wohnsitzerfordernisses im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie durch Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat in einem EU-Führerschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • schadenfixblog.de (Auszüge)

    Vorsicht vor Angeboten für die Vermittlung tschechischer Führerscheine einschließlich Wohnsitz: VGH Baden-Württemberg setzt Schranken!

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Ermittlungen zum Wohnsitz im EU-Fahrerlaubnisrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 3194
  • NZV 2013, 464 (Ls.)
  • VBlBW 2012, 419
  • DÖV 2012, 739
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    Maßgeblich für die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist daher die Frage, ob die angefochtene Verfügung auf § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV gestützt werden kann, soweit darin die Inlandsungültigkeit der Fahrerlaubnis des Antragstellers festgestellt wurde, und sich die Verfügung daher im Ergebnis als richtig erweist (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.02.2010 - 3 C 15.09 - juris Rn. 24).

    An der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses bestehen nach den Erkenntnismöglichkeiten des vorliegenden Eilverfahrens Zweifel, die zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.02.2010 a.a.O. Rn. 23; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1456/08 - juris).

    Dabei hat er es gebilligt, dass der Aufnahmestaat Informationen im Ausstellerstaat einholt (EuGH, Beschl. vom 9.7.2009 - Rs. C-445/08 - Wierer -, juris Rn. 58; Urt. vom 01.03.2012 - Akyüz - a.a.O. Rn. 72; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 25.02.2010 a.a.O. Rn. 19).

  • OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11

    Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    Die Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat begründet keine unwiderlegliche Vermutung dafür, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschl. vom 09.05.2009 - 11 CS 11.2391 - juris; BayVGH, Beschl. vom 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - juris; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1456/08 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 - 1 A 235/11 - juris).

    Das Gericht kann insbesondere den Umstand berücksichtigen, dass die Informationen des Ausstellerstaats darauf hinweisen, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis in diesem Staat nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz begründet hat (EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 75; Beschl. vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 60; vgl. auch BayVGH, Beschl. vom 03.05.2012 - a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 a.a.O.).

    Im Hauptsacheverfahren wird daher aufzuklären sein, ob der Antragsteller nach unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaats im Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte, wobei die Absicht des Wohnens allein nicht ausreicht (BVerwG, Beschl. vom 21.09.2011 - 3 B 28/11 - juris), etwa durch Einholung einer Auskunft der Meldebehörde des in der Fahrerlaubnis eingetragenen Wohnortes (vgl. EuGH, Urt. vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 69; Beschl. vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 61; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 a.a.O.) oder durch Einschaltung des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Schwandorf (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.08.2011 - 3 C 25.10 - juris Rn. 18; Senatsbeschl. vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010,122; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1529/09 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1456/08

    Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    An der Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses bestehen nach den Erkenntnismöglichkeiten des vorliegenden Eilverfahrens Zweifel, die zu weiteren Ermittlungen Anlass geben (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.02.2010 a.a.O. Rn. 23; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1456/08 - juris).

    Die Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat begründet keine unwiderlegliche Vermutung dafür, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschl. vom 09.05.2009 - 11 CS 11.2391 - juris; BayVGH, Beschl. vom 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - juris; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1456/08 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 - 1 A 235/11 - juris).

  • VGH Bayern, 03.05.2012 - 11 CS 11.2795

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis nach dem 18. Januar 2009

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    Die Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat begründet keine unwiderlegliche Vermutung dafür, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschl. vom 09.05.2009 - 11 CS 11.2391 - juris; BayVGH, Beschl. vom 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - juris; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1456/08 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 - 1 A 235/11 - juris).

    Das Gericht kann insbesondere den Umstand berücksichtigen, dass die Informationen des Ausstellerstaats darauf hinweisen, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis in diesem Staat nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz begründet hat (EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 75; Beschl. vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 60; vgl. auch BayVGH, Beschl. vom 03.05.2012 - a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 a.a.O.).

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV ist insoweit mit Unionsrecht unvereinbar, als die Anwendung der Regelung nicht voraussetzt, dass kumulativ ein Wohnsitzverstoß vorliegt (Aufgabe der bisherigen Senatsrechtsprechung im Anschluss an EuGH, Urt. v. 26.04.2012 - Rs. C- 419/10 - Hofmann -).

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. April 2012 ( - Rs. C-419/10 - Hofmann - juris) verwehren es Art. 2 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 4 Unterabsatz 2 der 3. Führerscheinrichtlinie einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins abzulehnen, der einer Person, die Inhaber einer ihr in seinem Hoheitsgebiet entzogenen früheren Fahrerlaubnis war, außerhalb einer ihr auferlegten Sperrfrist für die Neuerteilung dieser Fahrerlaubnis von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt wurde, sofern die Voraussetzung eines ordentlichen Wohnsitzes im Hoheitsgebiet des letztgenannten Mitgliedstaates eingehalten wurde.

  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    Im Hauptsacheverfahren wird daher aufzuklären sein, ob der Antragsteller nach unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaats im Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte, wobei die Absicht des Wohnens allein nicht ausreicht (BVerwG, Beschl. vom 21.09.2011 - 3 B 28/11 - juris), etwa durch Einholung einer Auskunft der Meldebehörde des in der Fahrerlaubnis eingetragenen Wohnortes (vgl. EuGH, Urt. vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 69; Beschl. vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 61; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 a.a.O.) oder durch Einschaltung des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Schwandorf (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.08.2011 - 3 C 25.10 - juris Rn. 18; Senatsbeschl. vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010,122; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1529/09 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 a.a.O.).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    Dabei hat er es gebilligt, dass der Aufnahmestaat Informationen im Ausstellerstaat einholt (EuGH, Beschl. vom 9.7.2009 - Rs. C-445/08 - Wierer -, juris Rn. 58; Urt. vom 01.03.2012 - Akyüz - a.a.O. Rn. 72; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 25.02.2010 a.a.O. Rn. 19).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass sowohl im Anwendungsbereich der Richtlinie 91/439/EWG - 2. Führerscheinrichtlinie - als auch im Anwendungsbereich der hier einschlägigen 3. Führerscheinrichtlinie ein aus dem Führerschein ersichtlicher bzw. aufgrund unbestreitbarer Informationen aus dem Ausstellerstaat ersichtlicher Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. b i.V.m. Art. 9 RL 91/439/EWG bzw. Art. 7 Nr. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 12 RL 2006/126/EG die Berechtigung des Aufnahmemitgliedstaats auslöst, die ausländische Fahrerlaubnis nicht anzuerkennen (vgl. EuGH, Urt. vom 19.05.2011 - Rs. C-184/10 - Grasser -, DAR 2011, 385; Urt. vom 13.10.2011 - Rs. C-224/10 - Apelt -, Blutalkohol 2012, 27; Urt. vom 01.03.2012 - Rs. C-467/10 -, Akyüz -, juris Rn. 61 ff.; Urt. vom 26.04.2012 - Hofmann - a.a.O. Rn. 90).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1529/09

    Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    Im Hauptsacheverfahren wird daher aufzuklären sein, ob der Antragsteller nach unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaats im Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte, wobei die Absicht des Wohnens allein nicht ausreicht (BVerwG, Beschl. vom 21.09.2011 - 3 B 28/11 - juris), etwa durch Einholung einer Auskunft der Meldebehörde des in der Fahrerlaubnis eingetragenen Wohnortes (vgl. EuGH, Urt. vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 69; Beschl. vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 61; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 a.a.O.) oder durch Einschaltung des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Schwandorf (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.08.2011 - 3 C 25.10 - juris Rn. 18; Senatsbeschl. vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010,122; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1529/09 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12
    Im Hauptsacheverfahren wird daher aufzuklären sein, ob der Antragsteller nach unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaats im Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte, wobei die Absicht des Wohnens allein nicht ausreicht (BVerwG, Beschl. vom 21.09.2011 - 3 B 28/11 - juris), etwa durch Einholung einer Auskunft der Meldebehörde des in der Fahrerlaubnis eingetragenen Wohnortes (vgl. EuGH, Urt. vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 69; Beschl. vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 61; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 a.a.O.) oder durch Einschaltung des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Schwandorf (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.08.2011 - 3 C 25.10 - juris Rn. 18; Senatsbeschl. vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010,122; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1529/09 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender

  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • VGH Bayern, 09.05.2012 - 11 CS 11.2391

    Inlandsungültigkeit einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 10.09.2014 - 3 L 767/14

    Tschechische Fahrerlaubnis wird Deutschem bei Verkehrskontrolle zum Verhängnis

    Dem Umstand, dass in dem am 7. Mai 2012 ausgestellten tschechischen Führerschein des Antragstellers ein tschechischer Wohnsitz eingetragen ist, kommt nicht per se eine durchgreifende rechtliche Bedeutung zu, insbesondere wird mit der Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat keine unwiderlegliche Vermutung dafür begründet, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (VGH BW, Beschluss vom 21. Juni 2012 -10 S 968/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    Im Übrigen begegnet § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV unionsrechtlichen Bedenken insoweit, als die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV im Aufnahmemitgliedstaat bereits isoliert - also ohne zusätzlichen Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis nach Art. 7 Abs. 1 Buchst. e i.V.m. Art. 12 der Richtlinie 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie) - die Fahrberechtigung im Inland entfallen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 21.06.2012 - 10 S 968/12 - VBlBW 2012, 419).

    Diesem Umstand kommt aber keine durchgreifende rechtliche Bedeutung zu, insbesondere wird mit der Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat keine unwiderlegliche Vermutung dafür begründet, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21.06.2012 - 10 S 968/12 -, VBlBW 2012, 419 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowohl zur 2. EU-Führerscheinrichtlinie als auch zur 3. EU-Führerscheinrichtlinie käme allerdings ein solcher Versagungsgrund ohnehin nur in Betracht, wenn der ausländische Führerschein während des Laufs der Sperrfrist erteilt wurde (EuGH, Urteil vom 26.04.2012 - C-419/10 [Hofmann] = NJW 2012, 1935 sowie EuGH, Beschluss vom 28.09.2006 - C-340/05 [Kremer] = NJW 2007, 1863; vgl. auch VGH Baden- Württemberg, Beschluss vom 21.06.2012 - 10 S 968/12 = ZfS 2012, 534; OLG München, Beschluss vom 22.06.2012 - 4 StRR 069/12 = NZV 2012, 553; BayVGH, Beschluss vom 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 = ZfS 2012, 416).
  • VG Augsburg, 27.01.2013 - Au 7 S 13.13

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis; Wohnsitz im

    Als "unbestreitbare Informationen des Ausstellermitgliedstaates" im Hinblick auf den Aufenthalt des Antragstellers in Tschechien wertet das Gericht zum einen die Auskunft des Magistrats der Stadt ... vom 4. September 2012 (Bl. 531, deutsche Übersetzung: Bl. 537 der Behördenakte) sowie die am 16. Mai 2007 von der tschechischen Fremdenpolizei ausgestellte Bescheinigung (...) mit der Aufenthaltsadresse ..., ... (Bl. 559 der Behördenakte) und zum anderen die Mitteilung des Gemeinsamen Zentrums ... vom 12. Januar 2009 (Bl. 298 der Behördenakte); Auskünfte dieser Stelle stammen von den tschechischen Behörden und werden der anfragenden Stelle von einem deutschen Mitarbeiter des Gemeinsamen Zentrums ... weitergegeben (BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - juris Rn. 28; VGH BW, B.v. 21.6.2012 - 10 S 968/12 - VBlBW 2012, 419; OVG NW, U.v. 22.2.2012 - 16 A 1529/09 - VRS 123, Nr. 51).
  • VG Trier, 21.02.2017 - 1 L 1165/17

    EU-Fahrerlaubnisinhaber; Wohnsitzprinzip; Scheinwohnsitz; Begründung einer

    (aa) Dem Umstand, dass in dem ausgestellten polnischen Führerschein unter Nummer 8 ein polnischer Wohnsitz eingetragen ist, kommt nicht für sich eine durchgreifende rechtliche Bedeutung zu, insbesondere wird mit der Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat keine unwiderlegliche Vermutung dafür begründet, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (vgl. VGH BW, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 10 S 968/12 - juris).
  • VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Das Verwaltungsgericht ist bei der Beurteilung des Sachverhalts nicht beschränkt auf die Eintragungen im rumänischen Führerschein oder die Auskünfte der rumänischen Behörden, sondern ist berechtigt, bei der ihm obliegenden eigenständigen Beurteilung dieser Informationen ergänzend alle Umstände des ihm vorliegenden Verfahrens zu berücksichtigen (insbesondere auch weitere vorliegende Informationen heranzuziehen oder bei Bedarf eigene Ermittlungen anzustellen), wie aktuell der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 01.03.2012 in der Rechtssache C-467/10 (abgedruckt u.a. in NJW 2012, 1341) ausdrücklich festgestellt hat (vgl. weiter insbesondere BayVGH vom 9.5.2012 Az. 11 CS 11.2391 und vom 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795 unter Hinweis auf EuGH vom 26.04.2012 Rs. C-419/10; BVerwG vom 25.2.2010 in NJW 2010, 1828 = BayVBl 2010, 606; VGH Baden-Württemberg vom 21.6.2012 Az. 10 S 968/12).
  • VG Ansbach, 10.12.2019 - AN 10 S 19.02004

    Wohnsitzerfordernis beim Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis

    Diesem Umstand kommt aber keine durchgreifende rechtliche Bedeutung zu, insbesondere wird mit der Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat keine unwiderlegliche Vermutung dafür begründet, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie (RL 91/439/EWG und RL 2006/126/EG) erfüllt ist (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 21.6.2012 - 10 S 968/12 = NJW 2012, 3194 m.w.N.).
  • VG Gelsenkirchen, 24.10.2012 - 7 L 1112/12

    Polnische Fahrerlaubnis, EU-Fahrerlaubnis, Zwangsgeldfestsetzung, Cannabis

    vgl. dazu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 10 S 968/12 - unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 26. April 2012 - Rs. C-419/10 -, juris Rdnr. 4.
  • VG Trier, 01.09.2015 - 1 L 2332/15

    Wohnsitzerfordernis bei der Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis (hier: Tschechien)

    Dem Umstand, dass in dem ausgestellten tschechischen Führerschein des Antragstellers ein tschechischer Wohnsitz eingetragen ist, kommt nicht für sich eine durchgreifende rechtliche Bedeutung zu, insbesondere wird mit der Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat keine unwiderlegliche Vermutung dafür begründet, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (VGH BW, Beschluss vom 21. Juni 2012 - 10 S 968/12 -, juris).
  • VG Cottbus, 15.08.2012 - 1 L 246/12

    Recht der Fahrerlaubnisse einschl. Fahrerlaubnisprüfung

    Ungeachtet der vorstehenden Erwägungen liegen weitere Anhaltspunkte für eine Verletzung des Wohnsitzerfordernisses vor, die der Behörde bzw. dem Gericht Veranlassung bieten, dieser Frage im Widerspruchs- und Hauptsacheverfahren weiter nachzugehen (zu dieser Möglichkeit vgl. EuGH, Urt. v. 26. April 2012 - C-419/10 juris Rn. 90; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 21. Juni 2012 - 10 S 968/12 - juris Rn. 7).
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