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   VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12   

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https://dejure.org/2013,4346
VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12 (https://dejure.org/2013,4346)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.02.2013 - 1 S 2155/12 (https://dejure.org/2013,4346)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Februar 2013 - 1 S 2155/12 (https://dejure.org/2013,4346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für den Beginn der 6-Wochen-Frist für ein kassatorisches Bürgerbegehren durch eine Bekanntgabe eines in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses durch einen Gemeinderat entgegen § 35 Abs. 1 S. 1 GemO

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Feststellung der Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens - zur 6-Wochen-Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 63, 253
  • VBlBW 2013, 269
  • DÖV 2013, 442
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen, 14.07.2008 - 4 B 196/08

    assatorisches Bürgerbegehren; Gemeinderatsbeschluss; vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof und das Sächsische Oberverwaltungsgericht stellen - für vergleichbare Regelungen, bei denen die Frist für ein kassatorisches Bürgerbegehren mit der Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses beginnt - auf die Beschlussfassung selbst ab (vgl. HessVGH, Urt. v. 02.04.2004 - 8 UE 2529/03 - juris Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 14.07.2008 - 4 B 196/08 - juris Rn. 10).

    Die Regelung dient damit der Effektivität und Sparsamkeit der Gemeindeverwaltung und ist zugleich Ausdruck eines Vorrangs der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats im System der repräsentativen Demokratie (vgl. Senatsurteil v. 14.11.1983, a.a.O.; ebenso SächsOVG, Beschl. v. 14.07.2008 - 4 B 196/08 - SächsVBl 2008, 218, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach Beginn des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    Denn die nichtamtliche Bekanntgabe erfüllt im wesentlichen eine "Anstoßfunktion", die erkennen lässt, dass ein möglicherweise die Ausschlussfrist in Lauf setzender Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, und den Betroffenen auf diese Weise veranlasst, sich rechtzeitig und umfassend über den Inhalt der Beschlussfassung zu vergewissern (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 - NVwZ 1985, 288; Beschl. v. 17.11.1983 - 1 S 2669/83 - BWGZ 1992, 598; Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599; Beschl. v. 27.04.2010, a.a.O.).

    Die Regelung dient damit der Effektivität und Sparsamkeit der Gemeindeverwaltung und ist zugleich Ausdruck eines Vorrangs der Entscheidungsbefugnis des Gemeinderats im System der repräsentativen Demokratie (vgl. Senatsurteil v. 14.11.1983, a.a.O.; ebenso SächsOVG, Beschl. v. 14.07.2008 - 4 B 196/08 - SächsVBl 2008, 218, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90

    Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.03.1998 - 5 S 3203/97 - juris, m.w.N.) und begründet daher die Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses (vgl. Senatsbeschluss vom 22.07.1991 - 1 S 1258/90 - VBlBW 1992, 140; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.06.1980 - III 503/79 - juris; Beschl. v. 08.08.1990 - 3 S 132/90 - NVwZ 1991, 284).

    Daher ist in solchen Fällen möglich, dass der Verstoß gegen § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO nach § 46 LVwVfG unbeachtlich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 22.07.1991, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90

    Bauplanungsrecht - Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.03.1998 - 5 S 3203/97 - juris, m.w.N.) und begründet daher die Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses (vgl. Senatsbeschluss vom 22.07.1991 - 1 S 1258/90 - VBlBW 1992, 140; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.06.1980 - III 503/79 - juris; Beschl. v. 08.08.1990 - 3 S 132/90 - NVwZ 1991, 284).

    Jedoch kann ein solcher rechtswidriger Verwaltungsakt gemäß § 46 LVwVfG Bestand haben (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.06.1980, a.a.O., und v. 08.08.1990, a.a.O., jeweils zur Ausübung des Vorkaufsrechts).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 1 S 2810/09

    Zur Zulässigkeit der Sicherung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids durch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch müssen in einem das übliche Maß der Glaubhaftmachung übersteigenden deutlichen Grad von Offenkundigkeit auf der Hand liegen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 27.04.2010 - 1 S 2810/09 - VBlBW 2010, 311, m.w.N.).

    Denn die nichtamtliche Bekanntgabe erfüllt im wesentlichen eine "Anstoßfunktion", die erkennen lässt, dass ein möglicherweise die Ausschlussfrist in Lauf setzender Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, und den Betroffenen auf diese Weise veranlasst, sich rechtzeitig und umfassend über den Inhalt der Beschlussfassung zu vergewissern (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 - NVwZ 1985, 288; Beschl. v. 17.11.1983 - 1 S 2669/83 - BWGZ 1992, 598; Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599; Beschl. v. 27.04.2010, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 02.04.2004 - 8 UE 2529/03

    Bürgerbegehren; Zulässigkeit; Ausschlussfrist; Beschleunigungsmaxime

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof und das Sächsische Oberverwaltungsgericht stellen - für vergleichbare Regelungen, bei denen die Frist für ein kassatorisches Bürgerbegehren mit der Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses beginnt - auf die Beschlussfassung selbst ab (vgl. HessVGH, Urt. v. 02.04.2004 - 8 UE 2529/03 - juris Rn. 36; SächsOVG, Beschl. v. 14.07.2008 - 4 B 196/08 - juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1999 - 1 S 2059/98

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit: Verletzung organschaftlicher Befugnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    § 34 Abs. 1 Satz 1 GemO ist eine Schutznorm des einzelnen Gemeinderats (vgl. nur Senatsurteil vom 25.03.1999 - 1 S 2059/98 - VBlBW 1999, 304, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    Für die Satzung als Rechtsnorm führt grundsätzlich, abgesehen von Heilungsvorschriften wie in § 4 Abs. 4 GemO und §§ 214 f. BauGB, jeder Fehler formeller oder materieller Art zur Nichtigkeit der Norm (sog. Nichtigkeitsdogma, vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 07.05.2001 - 2 BvK 1/00 - BVerfGE 103, 332).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1998 - 5 S 3203/97

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung: Teilplanreife -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.03.1998 - 5 S 3203/97 - juris, m.w.N.) und begründet daher die Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses (vgl. Senatsbeschluss vom 22.07.1991 - 1 S 1258/90 - VBlBW 1992, 140; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.06.1980 - III 503/79 - juris; Beschl. v. 08.08.1990 - 3 S 132/90 - NVwZ 1991, 284).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1990 - 1 S 657/90

    Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluß über die Errichtung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12
    Denn die nichtamtliche Bekanntgabe erfüllt im wesentlichen eine "Anstoßfunktion", die erkennen lässt, dass ein möglicherweise die Ausschlussfrist in Lauf setzender Gemeinderatsbeschluss gefasst wurde, und den Betroffenen auf diese Weise veranlasst, sich rechtzeitig und umfassend über den Inhalt der Beschlussfassung zu vergewissern (st. Rspr. des Senats, vgl. Urt. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 - NVwZ 1985, 288; Beschl. v. 17.11.1983 - 1 S 2669/83 - BWGZ 1992, 598; Urt. v. 18.06.1990 - 1 S 657/90 - BWGZ 1992, 599; Beschl. v. 27.04.2010, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1983 - 1 S 2669/83

    Bürgerbegehren; Ausschlußfrist; zur Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses; Zur

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1966 - I 5/65

    Rechtsfolge eines in nichtöffentlicher Sitzung gefatßen Bebauungsplanbeschluses;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2010 - 1 S 1722/10

    Älterer Grundsatzbeschluss sperrt kein Bürgerbegehren gegen Detailplanung

  • VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12

    Öffentlichkeit bei Beratung über Grundstücksverkauf; Bürgerbegehren gegen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1971 - II 141/68
  • BGH, 23.04.2015 - III ZR 195/14

    Baulandsache betreffend die Anfechtung eines gemeindlichen Umlegungsbeschlusses:

    Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung und führt daher zur Rechtswidrigkeit eines Gemeinderatsbeschlusses (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2013, 269, 270 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. st. Rspr. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118 und 24.02.1992 - 1 S 2242/91 - juris Rn. 15, Beschluss vom 25.02.2013 - 1 S 2155/12 - juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2018 - 3 S 1465/18

    Entscheidung über Nichtöffentlichkeit Gemeinderatssitzung gerichtlich

    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.2.2013 - 1 S 2155/12 - juris; Urt. v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris; Urt. v. 9.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17, 118; BGH, Urt. v. 23.4.2015 -III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13

    Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt es für den Fristlauf entscheidend auf die Anstoßfunktion an, die grundsätzlich auch von einem rechtswidrigen Gemeinderatsbeschluss ausgeht (vgl. Senatsbeschl. v. 25.02.2013 - 1 S 2155/12 - VBlBW 2013, 269 zur Beschlussfassung in nichtöffentlicher Sitzung entgegen § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO).

    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Gegenstand der Beschlussfassung eine Satzung ist, weil bei der Satzung als Rechtsnorm grundsätzlich, abgesehen von Heilungsvorschriften wie in § 4 Abs. 4 GemO und §§ 214 f. BauGB, jeder Fehler formeller oder materieller Art zur Nichtigkeit der Norm führt (Senatsbeschl. v. 25.02.2013 - 1 S 2155/12 - a.a.O. ).

  • VG Karlsruhe, 10.07.2020 - 2 K 7650/19

    Zulässigkeit eines von Vertrauenspersonen initiierten Bürgerbegehrens;

    Für die erforderliche Anstoßfunktion eines Bürgerbegehrens bei Gemeinderatsbeschlüssen in nicht-öffentlicher Sitzung ist entscheidend, ob der einzelne Gemeindeeinwohner im konkreten Fall hinreichenden Anlass und die Möglichkeit hatte, sich über den - wesentlichen - Inhalt des in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses zu unterrichten und eine eigene Entscheidung im Hinblick auf ein Bürgerbegehren hiergegen zu treffen, während es nicht darauf ankommt, ob die Bürger von der Beschlussfassung (oder gar von den Details der Beratung im Gemeinderat) tatsächlich Kenntnis erlangt haben (Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.02.2013 - 1 S 2155/12 -, juris = VBlBW 2013, 269 ).

    Die Folgen eines solchen Verfahrensverstoßes und der Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses ließen sich allerdings nicht für alle Gemeinderatsbeschlüsse einheitlich bestimmen (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.02.2013 - 1 S 2155/12 -, juris VBlBW 2013, 269 m.w.N.).

    Ob anderes gelten würde, wenn der Verstoß gegen § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO offenkundig wäre, könne offen bleiben, denn eine solche Konstellation habe nicht vorgelegen (vgl. auch hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.02.2013 - 1 S 2155/12 -, juris = VBlBW 2013, 269 m.w.N.; ferner das Urt. v. 21.04.2015 - 1 S 1949/13 -, juris = VBlBW 2015, 375 zum fehlenden Fristlauf im Falle der Nichtigkeit des Beschlusses).

    Für in nicht-öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sieht § 35 Abs. 1 Satz 4 GemO insoweit vor, dass diese nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder in der nächsten öffentlichen Sitzung bekanntzugeben sind (vgl. zum Ganzen nochmals VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.02.2013 - 1 S 2155/12 -, juris = VBlBW 2013, 269 m.w.N. unter Offenlassung der Frage, ob für das Auslösen der notwendigen "Anstoßfunktion" auf die Verlautbarung des Beschlusses selbst und nur hilfsweise, sofern eine solche nicht erfolgt, auf die erste Veröffentlichung in der Presse oder einem Amtsblatt abzustellen ist).

    Demgegenüber kommt es nicht darauf an, ob die Bürger von der Beschlussfassung (oder gar von den Details der Beratung im Gemeinderat) tatsächlich Kenntnis erlangt haben (vgl. hierzu nochmals VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.02.2013 - 1 S 2155/12 -, juris = VBlBW 2013, 269 ; ferner Hofmann, VBlBW 2014, 136 ; Bock, in: Kunze/Bronner/Katz, GemO, Band 1, 26. Lieferung, Stand: Juni 2019, § 21 GemO jeweils m.w.N. zur Rspr.: "Veröffentlichung des wesentlichen Inhalts der Beschlussfassung" genügt).

  • VG Freiburg, 27.03.2019 - 1 K 5856/17

    (Ein Anspruch auf Einsicht in Niederschriften von nichtöffentlichen

    Beschlüsse über Satzungen oder anderes Ortsrecht sind nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 GemO bei Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip nicht heilbar und stets nichtig (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.02.2013 - 1 S 2155/12 -, juris Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 8 S 1542/18

    Formelle und materielle Unwirksamkeit eines "Vergnügungsstättenbebauungsplans"

    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass "hinter verschlossenen Türen" unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.02.2013 - 1 S 2155/12 -, VBlBW 2013, 269 = juris Rn. 8, und vom 29.01.2020 - 1 S 3349/19 -, juris Rn. 32; Urteil vom 24.02.1992 - 1 S 2242/91 -, juris; Urteil vom 09.11.1966 - I 5/65 -, ESVGH 17, 118; BGH, Urteil vom 23.04.2015 - III ZR 195/14 -, NVwZ-RR 2015, 630).
  • VG Stuttgart, 17.07.2013 - 7 K 4182/11

    Bürgerbegehren zur Kündigung der Projektverträge zur Finanzierung des Projekts

    Die Entscheidung ist zwischenzeitlich durch Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25.02.2013 (- 1 S 2155/12 -, juris) geändert worden.
  • OLG Stuttgart, 11.11.2013 - 102 U 1/13

    Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts in Baden-Württemberg:

    Der Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen begründet regelmäßig eine schwerwiegende Verfahrensrechtsverletzung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.2.2013, Az. 1 S 2155/12, VBlBW 2013, 269 juris Rn. 8).Die sich aus dem Verstoß gegen § 35 Abs. 1 S. 1 GemO ergebende Rechtswidrigkeit der Gemeinderatsbeschlüsse über die Ausübung des besonderen Vorkaufsrechts und die Festsetzung des Verkehrswerts abweichend vom vereinbarten Kaufpreis führen zur Rechtswidrigkeit des Bescheids der Antragsgegnerin vom 01.09.2011.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 1 S 3349/19

    Korrektur der Niederschrift einer früheren Gemeinderatssitzung; Ausschluss der

    Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen (Senat, Beschl. v. 25.02.2013 - 1 S 2155/12 - VBlBW 2013, 269).
  • OLG Stuttgart, 03.06.2014 - 102 U 2/13

    Baulandsache in Baden-Württemberg: Aufhebung eines Umlegungsbeschlusses bei

  • VG Sigmaringen, 14.02.2017 - 2 K 178/17

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung eines Bürgerbegehrens; Frist für

  • VG Düsseldorf, 19.07.2016 - 27 K 2032/15

    Sitzungsöffentlichkeit bei Zuweisungsverfahren der Medienkommission

  • VG Düsseldorf, 03.11.2015 - 27 L 888/15

    Zuweisung von UKW-Frequenzen durch die Landesanstalt für Medien wegen Verstoßes

  • OLG Oldenburg, 13.07.2023 - 2 ORbs 108/23

    Ratsherr; Ratsfrau; Verschwiegenheit; Ratssitzung

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