Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 10 S 1644/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,40161
VGH Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 10 S 1644/13 (https://dejure.org/2013,40161)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.12.2013 - 10 S 1644/13 (https://dejure.org/2013,40161)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2013 - 10 S 1644/13 (https://dejure.org/2013,40161)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,40161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensausübung bei der Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung für einen Turmdrehkranztransport mit einem LKW

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 6 Nr 5 StVZO, § 70 Abs 1 Nr 1 StVZO, § 123 VwGO, Art 3 Abs 1 GG
    Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 1 StVZO - Selbstbindung der Verwaltung - Vorwegnahme der Hauptsache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVZO § 34 Abs. 6 Nr. 5; StVZO § 70
    Ermessensausübung bei der Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung für einen Turmdrehkranztransport mit einem LKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erteilung einer Genehmigung nach § 70 StVZO nur in Ausnahmefällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Genehmigung nach § 70 StVZO nur in Ausnahmefällen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 64, 188
  • VBlBW 2014, 231
  • DÖV 2014, 355
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.05.2013 - 3 C 9.12

    Gelbes Blinklicht (Rundumlicht); Fahrzeuge, die der Müllabfuhr dienen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 10 S 1644/13
    Das so gewonnene Merkmal einer Ausnahmesituation ist sodann unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 -, juris; vom 21.02.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426; vom 13.03.1997 - 3 C 2.97 -, BVerwGE 104, 154).

    Nach ständiger verfassungsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gilt der Gleichheitsgrundsatz nur im jeweiligen Kompetenzbereich des Trägers öffentlicher Gewalt, eine Ermessensbindung vermittelt über den allgemeinen Gleichheitssatz kann mithin nur durch das eigene Handeln der zuständigen Behörde bewirkt werden, nicht aber durch das Handeln eines anderen Trägers öffentlicher Gewalt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225, 241 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 -, juris).

  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 10 S 1644/13
    Das so gewonnene Merkmal einer Ausnahmesituation ist sodann unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 -, juris; vom 21.02.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426; vom 13.03.1997 - 3 C 2.97 -, BVerwGE 104, 154).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 10 S 1644/13
    Nach ständiger verfassungsgerichtlicher und verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung gilt der Gleichheitsgrundsatz nur im jeweiligen Kompetenzbereich des Trägers öffentlicher Gewalt, eine Ermessensbindung vermittelt über den allgemeinen Gleichheitssatz kann mithin nur durch das eigene Handeln der zuständigen Behörde bewirkt werden, nicht aber durch das Handeln eines anderen Trägers öffentlicher Gewalt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225, 241 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 -, juris).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 10 S 1644/13
    Das so gewonnene Merkmal einer Ausnahmesituation ist sodann unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.05.2013 - 3 C 9.12 -, juris; vom 21.02.2002 - 3 C 33.01 -, NZV 2002, 426; vom 13.03.1997 - 3 C 2.97 -, BVerwGE 104, 154).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2012 - 10 S 2428/11

    Spielplatzlärm: Bedeutung von § 22 Abs. 1a BImschG; Verantwortlichkeit für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.2013 - 10 S 1644/13
    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andere schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existenzielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. zum Ganzen: Senatsbeschluss vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 -, VBlBW 2012, 469 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 1 S 2111/21

    Corona und Schule - Anforderungen an Attest für Maskenbefreiung

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existentielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258, 262; Senat, Beschl. v. 09.12.2019 - 1 S 2580/19 - und v. 12.10.2007 - 1 S 2132/07 - ESVGH 58, 99, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1994 - 9 S 687/94 - DVBl. 1995, 160, v. 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - VBlBW 2014, 231, v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - DVBl. 2015, 579; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2016 - 10 S 234/15

    Prüfung der Eignung eines Fahrzeuges zum Verkehr auf öffentlichen Straßen bei

    Das so gewonnene Merkmal einer Ausnahmesituation ist dann unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 - 3 C 28.13 - BVerwGE 151, 313; Senatsbeschluss vom 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - VBlBW 2014, 231).

    Zweck dieser Festsetzung von rechtlichen Gewichtshöchstgrenzen ist die Schonung von Straßen und Brücken, die - schon aus fiskalischen Gründen - nur für den "normalen" Verkehr gebaut sind (vgl. Senatsbeschluss vom 20.12.2013 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.05.2006 - 8 A 1388/05 - DAR 2006, 579; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 34 StVZO Rn. 2, 5 f.; Rebler/Borzym/Magori, Großraum- und Schwertransporte und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, 2. Aufl., S. 21 f.).

    Der Senat hat bereits in dem vorangegangenen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unter anderem ausgeführt, dass ausgehend vom Regelungszweck des § 34 Abs. 6 Nr. 5 StVZO, die Straßen und Brücken vor zu großen Druckbelastungen, daraus resultierenden vorzeitigen Schäden und die Allgemeinheit vor einem entsprechend höheren Kostenaufwand für die Instandhaltung bzw. Wiederherstellung zu schützen, es im vorliegenden Fall an einer Ausnahmesituation fehlt, weil die Möglichkeit besteht, dass der Kläger die Turmdrehkräne mit dem zugehörigen Zubehör und Ballast auch unter Einhaltung der Vorschriften über das zulässige Gesamtgewicht in zwei Fahrten transportieren kann und ihm die gegenüber einem Transport "in einem Rutsch" entstehenden Mehrkosten zumutbar sind (zum Ganzen vgl. Senatsbeschluss vom 20.12.2013 a.a.O.).

    Kann die Ladung geteilt, also auf mehrere Lastkraftwagen verteilt werden, so gibt es grundsätzlich keinen Grund für eine Ausnahme (vgl. Rebler, Die Genehmigung der Durchführung von Großraum- und Schwertransporten, 2014, S. 52 ff., 100 ff. m.w.N.; siehe auch Senatsbeschluss vom 20.12.2013 a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.05.2006 a.a.O.; VG Augsburg, Urteil vom 08.12.2009 - Au 3 K 09.672 - juris; VG Aachen, Urteil vom 01.03.2005 - 2 K 1643/03 - juris).

    Maßgeblich ist hierbei eine verallgemeinernde Betrachtungsweise, da der Zweck der normativ festgelegten Gewichtshöchstgrenzen, nämlich die Schonung von Straßen und Brücken, aber auch der Gesichtspunkt der Wettbewerbsneutralität sich nicht damit vertragen, technisches Unvermögen oder wirtschaftliche Schwäche eines einzelnen Unternehmens durch die Erteilung einer Ausnahme zu kompensieren (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 20.12.2013 a.a.O.).

    Dagegen spricht im Übrigen auch, dass der Beklagte wiederholt vorgetragen hat, seit Jahren keine gewichtsbezogenen Ausnahmegenehmigungen für vergleichbare Turmdrehkranzüge erteilt zu haben (vgl. Senatsbeschluss vom 20.12.2013 a.a.O.).

    Verpflichtungen aus Artikel 3 Abs. 1 GG können durch ein Handeln anderer Träger öffentlicher Gewalt nicht begründet werden (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.2015 a.a.O.; Senatsbeschluss vom 20.12.2013 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung;

    Bei alldem sind auch die bei Erlass einer Regelungsanordnung potentiell betroffenen öffentlichen Interessen zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.12.2013 - 10 S 1644/13 -, juris; vom 06.03.2012 - 10 S 2428/11 -, VBlBW 2012, 469 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2018 - 3 M 381/18

    Vorerst keine Bernsteinförderung im Goitzschesee

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andere schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existenzielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. zum Ganzen: VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 10 S 1644/13 -, juris Rn. 6 ff. [m. w. N.]).

    Im Falle des Begehrens einer im Ermessen der Behörde stehenden begünstigenden Entscheidung kann ein Anordnungsanspruch für eine entsprechende Regelungsanordnung grundsätzlich nur bejaht werden, wenn eine vollständige Ermessensreduzierung anzunehmen ist oder wenn zumindest festgestellt werden kann, dass die bisherige Ermessensausübung fehlerhaft ist und eine erneute ordnungsgemäße Ermessensbetätigung im Sinne einer Ermessensverdichtung überwiegend wahrscheinlich zugunsten des Betroffenen ausgehen wird (vgl. VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 10 S 1644/13 -, Rn. 7, juris).

    Auch bei einem zu unterstellendem öffentlichen Interesse an der Bernsteinförderung kann eine Regelungsanordnung mit Blick auf den dargestellten Prüfungsmaßstab nur ergehen, wenn dem Betroffenen andere schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existenzielle Gefahren drohen (vgl. zum Ganzen: VGH BW, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 10 S 1644/13 -, juris Rn. 6 ff. [m. w. N.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 1 S 802/15

    Anspruch auf Nutzung personenbezogen Archivguts unter Sperrzeitverkürzung;

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existentielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258, 262; Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 - juris Rn. 6; Senat, Beschl. v. 12.10.2007 - 1 S 2132/07 - ESVGH 58, 99, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.09.1994 - 9 S 687/94 - DVBl. 1995, 160; Beschl. v. 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - VBlBW 2014, 231; Beschl. v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - DVBl. 2015, 579; je m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2024 - 1 S 401/24

    Unterstützung der AfD-kritischen Initiative "Durlach leuchtet für Demokratie"

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existentielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258, 262; Senat, Beschl. v. 09.12.2019 - 1 S 2580/19 - und v. 12.10.2007 - 1 S 2132/07 - ESVGH 58, 99, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1994 - 9 S 687/94 - DVBl. 1995, 160, v. 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - VBlBW 2014, 231, v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - DVBl. 2015, 579; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15

    Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existentielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258 ; Beschl. v. 10.02.2011 - 7 VR 6.11 - juris Rn. 6; Senat, Beschl. v. 12.10.2007 - 1 S 2132/07 - ESVGH 58, 99, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.09.1994 - 9 S 687/94 - DVBl. 1995, 160; Beschl. v. 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - VBlBW 2014, 231; Beschl. v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - DVBl. 2015, 579; je m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2014 - 10 S 55/13

    Blaulicht für Hausrufnotdienst

    Es ist schließlich nicht ersichtlich, dass im hier maßgeblichen Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Stuttgart entgegen dem gegenteiligen Vortrag des Beklagten Ausnahmegenehmigungen für Hausnotrufdienste in mit dem Fall des Klägers vergleichbaren Fallgestaltungen erteilt worden wären (zur behördlichen Ermessensbindung durch den Gleichheitsgrundsatz allein auf Grund eigenen Handelns der zuständigen Behörde vgl. Senatsbeschluss vom 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - VBlBW 2014, 231 m.N. zur Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2022 - 1 S 645/22

    Genesenenstatus; digitales COVID-Zertifikat der EU; nationaler Genesenennachweis;

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existentielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258, 262; Senat, Beschl. v. 09.12.2019 - 1 S 2580/19 - und v. 12.10.2007 - 1 S 2132/07 - ESVGH 58, 99, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1994 - 9 S 687/94 - DVBl. 1995, 160, v. 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - VBlBW 2014, 231, v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - DVBl. 2015, 579; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1160/16

    Feststellender Verwaltungsakt; Abgrenzung von einschränkender Inhaltsbestimmung

    Insbesondere kann nicht hingenommen werden, dass die Antragstellerin weiterhin einen unberechtigten Vorsprung gegenüber ihren Mitbewerbern hat, insbesondere gegenüber dem Antragsteller bzw. Kläger in den Verfahren, in denen die Senatsbeschlüsse vom 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - und vom 14.06.2016 - 10 S 234/15 - ergingen.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2022 - 1 S 690/22

    Corona-Krise; einstweiliger Rechtsschutz; Ausstellung eines Genesenennachweises

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2022 - 10 S 1870/21

    Untersagung des Betriebs des Kernkraftwerks Neckarwestheim II im Eilverfahren

  • VG Aachen, 20.02.2015 - 5 L 66/15

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Ermessensbindung; Runderlass

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht