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   BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88   

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https://dejure.org/1988,22884
BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88 (https://dejure.org/1988,22884)
BVerfG, Entscheidung vom 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88 (https://dejure.org/1988,22884)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 (https://dejure.org/1988,22884)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 1989, 130
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Der summarische Charakter des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens folgt aus dem Wesen vorläufiger Rechtsschutzgewährung und steht mit Art. 19 Abs. 4 GG nicht in Widerspruch (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 -, [...]; Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 -, NJW 2004, S. 2297).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Erweist sich der Verwaltungsakt bei summarischer Prüfung hingegen als offensichtlich rechtmäßig, ist der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO regelmäßig abzulehnen (was verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, vgl. BVerfG (Vorprüfungsausschuß), Beschl. v. 11.2.1982, NVwZ 1982, 241, und BVerfG (Kammer), Beschl. v. 19.10.1988, VBlBW 1989, 130).
  • VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16

    Widerruf alter Wasserrechte

    Selbst wenn die zuständige Behörde zu der Erkenntnis gelangt, ein Rechtsbehelf sei offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg, rechtfertigt dies nicht die Anordnung der sofortigen Vollziehung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, 130; Schlesw.-Holst.
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