Rechtsprechung
   BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7626
BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96 (https://dejure.org/1996,7626)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1996 - 11 B 31.96 (https://dejure.org/1996,7626)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1996 - 11 B 31.96 (https://dejure.org/1996,7626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,7626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sondernutzung - Benutzung einer Bundesfernstraße - Aufstellen einer Plakattafel - Bagatellgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1996, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.02.1978 - 4 C 1.76

    Kerngewährleistung des Anliegergebrauchs - Werbemöglichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
    In dem Urteil vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 10 = DVBl 1979, 74) hat das Bundesverwaltungsgericht allerdings ausgesprochen, "daß städtische Satzungen, die Werbeanlagen als erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzungen dann ansehen, wenn die Anlagen mehr als geringfügig in den Gehweg hineinragen (beispielsweise mehr als 30 cm)", unter dem Gesichtspunkt des durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereichs des Anliegergebrauchs unbedenklich sind.

    Hinsichtlich des Urteils vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (a.a.O.) folgt dies ohne weiteres aus dem oben unter 1 a) Ausgeführten, hinsichtlich des Urteils vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BVerwGE 50, 2 ) aus den Ausführungen zu 1 b).

  • OLG Köln, 19.08.1991 - Ss 356/90

    Bauchladenhandel als Gemeingebrauch

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
    Eine derartige Aussage läßt sich auch nicht den von der Beschwerde zitierten neueren obergerichtlichen Entscheidungen entnehmen, namentlich nicht der beispielhaften Aufzählung von "typischen Fällen" der Sondernutzung im Beschluß des Oberlandesgerichts Köln vom 19. August 1991 (NVwZ 1992, 100).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
    Wie sich aus § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 10 FStrG ergibt, besteht die Sondernutzung in einer Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch (§ 7 Abs. 1 FStrG) hinaus unter Inkaufnahme einer Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeiten (vgl. z.B. BVerwGE 56, 63 ; 80, 36 ; Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl. 1977, § 8 Anm. 1.1).
  • BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65

    Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
    Diese Frage gehört jedenfalls insoweit dem revisiblen Recht an, als sie sich auf Gemeingebrauch und Sondernutzung an Bundesfernstraßen (§§ 7, 8 FStrG) bezieht (vgl. dazu BVerwGE 30, 235).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
    Wie sich aus § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 10 FStrG ergibt, besteht die Sondernutzung in einer Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch (§ 7 Abs. 1 FStrG) hinaus unter Inkaufnahme einer Beeinträchtigung der gemeingebräuchlichen Nutzungsmöglichkeiten (vgl. z.B. BVerwGE 56, 63 ; 80, 36 ; Marschall/Schroeter/Kastner, Bundesfernstraßengesetz, 4. Aufl. 1977, § 8 Anm. 1.1).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
    Grundsätzliche Bedeutung ist nur gegeben, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich wäre und deren höchstrichterliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
    Hinsichtlich des Urteils vom 24. Februar 1978 - BVerwG 4 C 1.76 - (a.a.O.) folgt dies ohne weiteres aus dem oben unter 1 a) Ausgeführten, hinsichtlich des Urteils vom 28. November 1975 - BVerwG 4 C 45.74 - (BVerwGE 50, 2 ) aus den Ausführungen zu 1 b).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn sich im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände klar ergibt, daß das Gericht Vorbringen eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder nicht erwogen hat (vgl. z.B. BVerfGE 86, 133 ).
  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 432/78

    Voraussetzung für eine Vorlagefrage vor dem BGH - Aufstellen eines Stellschildes

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1996 - 11 B 31.96
    Der in der Beschwerdebegründung ferner genannte Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1978 (NJW 1979, 435) ist ebenfalls für die aufgeworfene Rechtsfrage unergiebig; er hebt hervor: Die Grenzen des Gemeingebrauchs könnten "nur im Hinblick auf die jeweilige Art der Wegebenutzung bestimmt werden"; dabei seien "das Ausmaß der in Anspruch genommenen Wegefläche und die sonstigen räumlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen"; die Vielfalt der geschichtlich gewachsenen Erscheinungsformen des Gemeingebrauchs lasse es "nicht zu, seine rechtlichen Grenzen allenthalben gleichmäßig zu ziehen".
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1996 - 8 S 1725/96

    Zuständigkeit der nächsthöheren Baurechtsbehörde, wenn die Gemeinde als

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 10.5.1996 - 11 B 31.96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ergibt sich weder aus dem Bundesfernstraßengesetz noch aus dem Grundgesetz eine Bagatellgrenze der Art, daß Großplakatanschlagtafeln nur dann als potentielle Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs und damit als Sondernutzung beurteilt werden dürfen, wenn sie mehr als 0, 2 oder 0, 3 m in den öffentlichen Straßenraum hineinragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2000 - 11 A 3887/96

    Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis an ein Unternehmen der

    vgl. zu § 8 FStrG: BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1996 - 11 B 29.96 -, Buchholz 407.4 § 8 FstrG Nr. 24, und - 11 B 31.96 -, VBlBW 1996, 372 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2001 - 11 A 1084/96

    Beseitigung einer Werbetafel

    vgl. zu § 8 FStrG: BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1996 - 11 B 29.96 -, Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 24, und - 11 B 31.96 -, VBlBW 1996, 372 f.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht