Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.07.1996 - A 12 S 1313/95   

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VGH Baden-Württemberg, 29.07.1996 - A 12 S 1313/95 (https://dejure.org/1996,3902)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.1996 - A 12 S 1313/95 (https://dejure.org/1996,3902)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 1996 - A 12 S 1313/95 (https://dejure.org/1996,3902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylrechtsausschluß bei Einreise über einen sicheren Drittstaat auf dem Landweg trotz im einzelnen unbekannten Reiseweges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 75 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 475
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1996 - A 12 S 1313/95
    Da die Einreise aus einem sicheren Drittstaat ein objektives Merkmal ist, kommt es auf subjektive Gegebenheiten, etwa auf die tatsächliche subjektive Kenntnis oder Unkenntnis des Ausländers vom Reiseweg (BVerwG, Urteil vom 07.11.1995 - NVwZ 1996, 197, Senatsbeschlüsse vom 30.01.1995, VBlBW 1995, 248, und 08.02.1995 - A 12 S 780/94 -) oder auf seinen subjektiven Willen, nicht an, da Art. 16a Abs. 2 GG dem Ausländer gerade die Möglichkeit nimmt, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen (BVerfG a.a.O.), demgemäß konnte der Kläger auch nicht damit gehört werden, er habe nach Deutschland gehen sollen.

    AsylVfG (s. BVerwG, Urteil vom 07.11.1995 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - A 12 S 3727/94

    "Wahlfeststellung" bei der Feststellung einer Einreise über (irgend-)einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1996 - A 12 S 1313/95
    Da die Einreise aus einem sicheren Drittstaat ein objektives Merkmal ist, kommt es auf subjektive Gegebenheiten, etwa auf die tatsächliche subjektive Kenntnis oder Unkenntnis des Ausländers vom Reiseweg (BVerwG, Urteil vom 07.11.1995 - NVwZ 1996, 197, Senatsbeschlüsse vom 30.01.1995, VBlBW 1995, 248, und 08.02.1995 - A 12 S 780/94 -) oder auf seinen subjektiven Willen, nicht an, da Art. 16a Abs. 2 GG dem Ausländer gerade die Möglichkeit nimmt, das Land, in dem er um Schutz nachsuchen will, frei zu wählen (BVerfG a.a.O.), demgemäß konnte der Kläger auch nicht damit gehört werden, er habe nach Deutschland gehen sollen.
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1996 - A 12 S 1313/95
    Zur Drittstaatenregelung hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 14.05.1996, EuGRZ 1996, 237, NVwZ 1996, 700 u.a. für Fallgestaltungen vorliegender Art ausgeführt: Das vom verfassungsändernden Gesetzgeber gewählte Konzept der sicheren Drittstaaten beschränke den persönlichen Geltungsbereich des in Art. 16a Abs. 1 GG nach wie vor gewährleisteten Grundrechts auf Asyl.
  • VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3033/95

    Ausschluß des Asylgrundrechts nach Einreise aus einem sicheren Drittstaat - keine

    Ebenso bleiben unberücksichtigt subjektive Gegebenheiten, etwa die tatsächliche Kenntnis des Ausländers vom Reiseweg oder der Wille des Ausländers, im sicheren Drittstaat ein Schutzgesuch anzubringen (VGH Baden-Württemberg, 29.07.1996 - A 12 S 1313/95 - 15.08.1996 - A 12 S 2759/95, 2760/95 -).
  • VGH Hessen, 16.09.1996 - 12 UE 3641/95

    Nachweis der Zugehörigkeit zu einer verfolgten Religionsgemeinschaft (hier:

    Ebenso bleiben unberücksichtigt subjektive Gegebenheiten, etwa die tatsächliche Kenntnis des Ausländers vom Reiseweg oder der Wille des Ausländers, im sicheren Drittstaat ein Schutzgesuch anzubringen (VGH Baden-Württemberg, 29.07.1996 - A 12 S 1313/95 - 15.08.1996 - A 12 S 2759/95, 2760/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1996 - A 12 S 2759/95

    Asylrechtsausschluß bei Einreise über einen sicheren Drittstaat auf dem Landweg

    Ausgehend vom tatsächlichen Verlauf der Reise hat der Beigeladene den sicheren Drittstaat nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln - ohne Zwischenhalt - durchfahren, was (allein) zur Nichtanwendung von Art. 16a Abs. 2 GG - in einem "eher theoretischen Fall" (Hailbronner NVwZ 1996, 625, 627), zumal der so durchfahrene Drittstaat kein mit einem öffentlichen Personenverkehrsmittel durchfahrener Anrainerstaat sein könnte, - führte (Senatsurteil vom 29.07.1996 - A 12 S 1313/95 - siehe auch Marx, Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1996, I 44 ff., Renner, ZAR 1996, 103 ff; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 30.04.1996 - 2 BvR 1671/95 - zur Nichtannahme einer auf Art. 16a Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde eines Ausländers, der auf der Ladefläche eines LKW durch ihm unbekannte Länder von Istanbul aus direkt ins Bundesgebiet gelangt ist).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1996 - A 12 S 2760/95

    Asylrechtsausschluß bei Einreise über einen sicheren Drittstaat auf dem Landweg

    Ausgehend vom tatsächlichen Verlauf ihrer Reise hat die Beigeladene den sicheren Drittstaat nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln - ohne Zwischenhalt - durchfahren, was (allein) zur Nichtanwendung von Art. 16a Abs. 2 GG - in einem "eher theoretischen Fall" (Hailbronner NVwZ 1996, 625, 627), zumal der so durchfahrene Drittstaat kein mit einem öffentlichen Personenverkehrsmittel durchfahrener Anrainerstaat sein könnte, - führte (Senatsurteil vom 29.07.1996 - A 12 S 1313/95 - siehe auch Marx, Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 14.05.1996, I 44 ff., Renner, ZAR 1996, 103 ff.; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 30.04.1996 - 2 BvR 1671/95 - zur Nichtannahme einer auf Art. 16a Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerde eines Ausländers, der auf der Ladefläche eines LKW durch ihm unbekannte Länder von Istanbul aus direkt ins Bundesgebiet gelangt ist).
  • VG Sigmaringen, 31.05.2006 - A 5 K 10656/04

    Zur Gefährdung eines vermeintlichen Unterstützers der Hizbullah bei Rückkehr in

    Hiernach kann sich ein Ausländer, der nach dem Inkrafttreten der Drittstaatenregelung (Art. 16a Abs. 2 in Verbindung mit § 26a Abs. 2 AsylVfG nebst Anlage I) am 01.07.1993 auf dem Landweg und damit jedenfalls über einen nach diesen Bestimmungen (anderen) sicheren Drittstaat in das Bundesgebiet eingereist ist, nicht auf das Asylgrundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG berufen (BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2315/93 -, DVBl. 1996, 753, 756 f.; BVerwG, Urteil vom 07.11.1995 - 9 C 73.95 -, DVBl. 1996, 207; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29.07.1996 - 12 S 1313/95 -, VBlBW 1996, 475).
  • VG Göttingen, 17.02.2004 - 4 A 17/03

    Aserbaidschan; Islam; Moschee; Religion

    Die Durchquerung eines sicheren Drittstaates sogar auf einem verschlossenen Lkw führt nicht zum Ausschluss der Drittstaatenregelung (BVerwG, Urteil vom 2.9.1997, NVwZ 1999, S. 313; VGH Mannheim, u.a. Urteil vom 29.7.1996 - A 12 S 1313/95 - OVG Münster, Beschluss vom 13.12.1996, NVwZ 1997, S. 1143; OVG Koblenz, Urteil vom 18.4.1997 - 10 A 12075/96.OVG -).
  • VG Göttingen, 02.02.2004 - 4 A 216/03

    Armenien; Aserbaidschan; Dialysepflicht; Krankheit

    Die Durchquerung eines sicheren Drittstaates sogar auf einem verschlossenen Lkw führt nicht zum Ausschluss der Drittstaatenregelung (BVerwG, Urteil vom 2.9.1997, NVwZ 1999, S. 313; VGH Mannheim, u.a. Urteil vom 29.7.1996 - A 12 S 1313/95 - OVG Münster, Beschluss vom 13.12.1996, NVwZ 1997, S. 1143; OVG Koblenz, Urteil vom 18.4.1997 - 10 A 12075/96.OVG -).
  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 239/00

    Kurde; Regimegegner; Schriftsteller; Schulverweisung; Sippenhaft; Syrien

    Auch kann nicht angenommen werden, dass die Durchreise unter Umständen erfolgt ist, nach denen die Möglichkeit ausgeschlossen war, die Reise im Drittstaat zu unterbrechen (vgl. dazu BVerfG, Urt. vom 14.05.1996, EuGRZ 1996, 237 f.; VGH Mannheim, Urt. vom 29.07.1996 - A 12 S 1313/95).
  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 100/00

    Bestechungsgeld; Foto; Kaserne; Militäranlage; Raketen; Sicherheitsbeamte; Syrien

    Auch kann nicht angenommen werden, dass die Durchreise unter Umständen erfolgt ist, nach denen die Möglichkeit ausgeschlossen war, die Reise im Drittstaat zu unterbrechen (vgl. dazu BVerfG, Urt. vom 14.05.1996, EuGRZ 1996, 237 f.; VGH Mannheim, Urt. vom 29.07.1996 - A 12 S 1313/95).
  • VG Braunschweig, 01.02.2001 - 6 A 98/00

    Ausreise; Syrien; Verfolgungsdruck; Verfolgungsfurcht; zeitlicher Zusammenhang

    Auch kann nicht angenommen werden, dass die Durchreise unter Umständen erfolgt ist, nach denen die Möglichkeit ausgeschlossen war, die Reise im Drittstaat zu unterbrechen (vgl. dazu BVerfG, Urt. vom 14.05.1996, EuGRZ 1996, 237 f.; VGH Mannheim, Urt. vom 29.07.1996 - A 12 S 1313/95).
  • VG Braunschweig, 24.01.2001 - 6 A 491/00

    Asylrelevanz; Beschimpfung; Kurde; Ohrfeige; Syrien; Wehrdienstentziehung

  • VG Braunschweig, 11.05.2000 - 6 A 210/00

    Asylrelevanz; Beleidigung; Belästigung; Streitigkeiten; Syrien; Yeziden

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5373
VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95 (https://dejure.org/1996,5373)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 (https://dejure.org/1996,5373)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 10 S 975/95 (https://dejure.org/1996,5373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Beifügung einer selbständig anfechtbaren Auflage, hier: Vorlage von Laborwerten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 136
  • VBlBW 1996, 475
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89

    Einschränkung der Faherlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95
    § 12 Abs. 2 StVZO ermächtigt die Verwaltungsbehörde, einem lediglich bedingt geeigneten Fahrerlaubnisbewerber die Fahrerlaubnis unter einer selbständig anfechtbaren, mit Zwangsmitteln erzwingbaren Auflage zu erteilen (wie OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.8.1989, NJW 1990, 1194).

    In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht und dem Regierungspräsidium geht auch der Senat davon aus, daß das Landratsamt die angefochtenen Auflagen auf der Grundlage des § 15c Abs. 1 in Verb. mit § 12 Abs. 2 StVZO als mit Zwangsmitteln (§ 19 LVwVG) erzwingbare hoheitliche Anordnungen und damit - der Rechtsnatur einer "Auflage" im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG entsprechend - als selbständig angreifbare Verwaltungsakte erlassen durfte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.8.1989, NJW 1990, 1194; Urteil des Senats vom 8.3.1982 - 10 S 2425/81 -, VBlBW 1982, 265; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug, Band 11, 7. Aufl., RdNr. 339).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1982 - 10 S 2425/81

    Fahrerlaubnis; Anordnung ärztlicher Untersuchung; Verwaltungsakt; Auflage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95
    In Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht und dem Regierungspräsidium geht auch der Senat davon aus, daß das Landratsamt die angefochtenen Auflagen auf der Grundlage des § 15c Abs. 1 in Verb. mit § 12 Abs. 2 StVZO als mit Zwangsmitteln (§ 19 LVwVG) erzwingbare hoheitliche Anordnungen und damit - der Rechtsnatur einer "Auflage" im Sinne des § 36 Abs. 2 Nr. 4 LVwVfG entsprechend - als selbständig angreifbare Verwaltungsakte erlassen durfte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.8.1989, NJW 1990, 1194; Urteil des Senats vom 8.3.1982 - 10 S 2425/81 -, VBlBW 1982, 265; Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot-Führerscheinentzug, Band 11, 7. Aufl., RdNr. 339).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Dass im Regelfall von der Fahrerlaubnisbehörde in Fällen des Alkoholmissbrauchs keine Auflagen erlassen werden dürfen, hindert diese danach nicht nur daran, dem Betroffenen ohne das Vorliegen atypischer Umstände regelmäßige ärztliche oder psychologische Nachweise des Fortbestehens der für die Fahreignung vorausgesetzten gefestigten Änderung des Trinkverhaltens (Nummer 8.2) aufzuerlegen (vgl. zu der in Ausnahmefällen für möglich gehaltenen Auferlegung der Beibringung regelmäßiger Laborwerte oder der Weiterführung therapeutischer Maßnahmen Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nr. 3.11.2, S. 165; in diesem Sinne auch Senatsbeschluss vom 04.07.1996 - 10 S 975/95 - VBlBW 1996, 475; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194; BayVGH, Beschlüsse vom 30.06.2005 - 11 CS 05.888 - juris Rn. 23 ff. und vom 19.06.2006 - 11 C 06.103 - juris Rn. 22), sondern steht (jedenfalls für den auch hier vorliegenden Regelfall, vgl. unten B. II. 3.) auch der im vorliegenden Fall erlassenen Auflage einer Alkoholabstinenz entgegen (vgl. in diese Richtung auch BVerwG, Beschluss vom 18.10.2001 - 3 B 90.01 - juris).
  • VG Neustadt, 23.03.2017 - 3 L 287/17

    Zur Anfechtbarkeit der einer Fahrerlaubnis beigefügten Nebenbestimmung

    Wird eine Fahrerlaubnis mit Auflagen verbunden, durch die dem Begünstigten ein bestimmtes Tun vorgeschrieben wird, so ist dies keine bloße behördliche Verfahrenshandlung, sondern Teil der abschließenden Sachentscheidung, gegen die alle auch sonst gegen eine solche Sachentscheidung zulässigen Rechtsbehelfe geltend gemacht werden können (OVG RP, Urteil vom 29. August 1989 - 7 A 9/89 -, NJW 1990, 1194, 1195; VGH BW, Beschluss vom 4. Juli 1996 - 10 S 975/95 -, NZV 1997, 136).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96

    Isolierte Anfechtung einer Nachuntersuchungsanordnung die im Rahmen des StVZO §

    Dies hat der Senat für Auflagen nach § 12 Abs. 2 StVZO, gerade auch für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Nachuntersuchung, im Anschluß an das OVG Rheinland-Pfalz (NJW 1990, 1194) bereits entschieden (Beschl v 04.07.1996 - 10 S 975/95 -, zur Veröffentlichung in VBlBW 1996 vorgesehen; vgl auch Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot und Führerscheinentzug, Bd 11, 7. Aufl, Rn 339).
  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 1008/08

    Bedingte Fahreignung trotz einmaligem Kokainkonsums

    Auf den Widerspruch des Antragstellers hin werden damit aber sehr wahrscheinlich die Entziehungsverfügung aufzuheben und die Fahrerlaubnis durch nachträgliche Auflagen gemäß § 46 Abs. 2 FeV betreffend die Durchführung weiterer verkehrstherapeutischer Sitzungen, weitere Drogenscreenings sowie schließlich ein abschließendes medizinisch-psychologisches Gutachten zwecks Frage nach Wiedererlangung der vollen Eignung zu ergänzen sein (zur Möglichkeit solcher Auflagen vgl.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 4.7.1996 - 10 S 975/95 - juris [Auflage der Vorlage von Laborwerten und abschließender medizinisch-psychologischer Nachuntersuchung]; OVG Koblenz, Urt. v. 29.8.1989 - 7 A 9/89 - NJW 1990, 1194 [Auflage, nach Abschluss der Gruppentherapie in einer psychosozialen Beratungsstelle regelmäßig wöchentlich an den Sitzungen einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen, regelmäßig im Abstand von zwei Monaten Leberfunktionswerte feststellen zu lassen und der Behörde entsprechende Bescheinigungen im Abstand von zwei Monaten vorzulegen sowie schließlich sich einer Nachuntersuchung bei einer anerkannten Untersuchungsstelle zu unterziehen]; OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.9.1989 - 19 B 2550/89 - juris [psychotherapeutische Nachschulungsmaßnahme]); ferner allgemein zur bedingten Fahreignung und der Anordnung geeigneter Nachschulungs-, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen: Himmelreich/Janker/Karbach, a.a.O., Rdnr. 933 m. w. N.).
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