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   VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94   

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VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94 (https://dejure.org/1995,2572)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.06.1995 - 1 S 3530/94 (https://dejure.org/1995,2572)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 1 S 3530/94 (https://dejure.org/1995,2572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beschränkung des räumlichen Geltungsbereichs eines Reisepasses - Berücksichtigung der ehelichen Bindung an den im Ausland lebenden Ehepartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 420
  • FamRZ 1996, 31
  • VBlBW 1995, 301 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 71
  • DVBl 1996, 578 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.08.1968 - I C 67.67

    Gefährdung der inneren oder der äußeren Sicherheit oder sonstiger erheblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94
    Dies trifft insbesondere zu, wenn die Entscheidung davon abhängt, ob durch die zu erwartenden politischen Äußerungen des Paßbewerbers im Ausland das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt würde und ob aus diesem Grunde die Ausstellung eines Passes die Gefährdung erheblicher Belange der Bundesrepublik zur Folge haben könnte (BVerwG, Urt. v. 29.8.1968 - I C 67.67 -, Buchholz 402.00, § 7 PaßG Nr. 8).

    Dem kann durch eine Paßversagung, die ein Mittel der Gefahrabwehr darstellt (BVerwG, Urt. v. 29.8.1968, a.a.O.), begegnet werden (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.5.1994 - 1 S 667/94 -, DÖV 1995, 205).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94
    Bei der Entscheidung über die Beschränkung eines Reisepasses in räumlicher Hinsicht sind allerdings die bestehenden ehelichen Bindungen des deutschen Paßbewerbers an seine im Ausland lebende Ehefrau in einer Weise zu berücksichtigen, die der großen Bedeutung entspricht, welche das Grundgesetz dem Schutz von Ehe und Familie erkennbar beimißt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987, - 2 BvR 1226/83 u.a. -, BVerfGE 76, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94

    Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94
    Dem kann durch eine Paßversagung, die ein Mittel der Gefahrabwehr darstellt (BVerwG, Urt. v. 29.8.1968, a.a.O.), begegnet werden (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.5.1994 - 1 S 667/94 -, DÖV 1995, 205).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.06.1995 - 1 S 3530/94
    Sie schränkt die Ausreisefreiheit, die als Ausfluß der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (BVerfG, Urt. v. 16.1.1957 - 1 BvR 253/56 -, BVerfGE 6, 32 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 1 S 2218/03

    Ausreiseuntersagung bei Gefährdung der äußeren oder inneren Sicherheit oder

    Sie schränkt die Ausreisefreiheit, die als Ausfluss der allgemeinen Handlungsfreiheit durch Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist, in zulässiger Weise als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung ein (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.1.1957, BVerfGE 6, 32 ff.; Senatsbeschluss vom 7.6.1995, VBlBW 1996, 71).

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE 6, 32 ff.; BVerwG, Urteil vom 29.8.1968, DÖV 1969, 74 ff.; Beschlüsse des Senats vom 14.6.2000 - 1 S 1271/00 -, vom 7.6.1995, VBlBW 1996, 71 und vom 18.5.1994, DVBl. 1995, 360 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, best. durch BVerwG, Beschluss vom 17.9.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies ein Ausreiseverbot als Vorsorgemaßnahme rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.6.2000, a.a.O., sowie vom 7.6.1995, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2000 - 1 S 1271/00

    Passbeschränkung und Personalausweisbeschränkung gegenüber einem Hooligan

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; Beschlüsse des Senats v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. des Senats v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Passinhaber bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr die räumliche Beschränkung des Reisepasses (vgl. Beschl. des Senats v. 07.06.1995, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3156/05

    Reisepaß und Personalausweis; Beschränkung der Geltungsbereiche; Gefährdung

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung ''bestimmte Tatsachen'' sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBl. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Passinhaber bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr die räumliche Beschränkung des Reisepasses (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 07.06.1995, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 237/09

    Ausreiseverbot wegen Gefährdung wichtiger Belange der Bundesrepublik

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2007, BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.05.1994, DVBl. 1995, 360; Beschluss vom 07.06.1995, NVwZ-RR 1996, 420; Beschluss vom 14.06.2000, NJW 2000, 3658 und Urteil vom 07.12.2004, VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000, NordÖR 2001, 107).
  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3167/05

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichstehen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBI. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 -1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem deutschen Staatsangehörigen und Passinhaber bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr die räumliche Beschränkung des Reisepasses (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 07.06.1995, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 28.09.2005 - 11 K 3162/05

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Geltungsbereichs für den Reisepass und

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes müssen für die Feststellung einer solchen Gefährdung "bestimmte Tatsachen" sprechen, die den beiden anderen Tatbestandsmerkmalen des § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG (innere oder äußere Sicherheit) in ihrer Gewichtigkeit zwar nicht gleichste-hen, aber jedenfalls nahe kommen (vgl. BVerfGE a.a.O; BVerwG, Urt. v. 29.08.1968, DÖV 1969, 74 ff.; VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 18.05.1994, DVBI. 1995, 360 und v. 07.06.1995, VBlBW 1996, 71 sowie zuletzt Urt. v. 26.11.1997 - 1 S 1095/96 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 17.09.1998, Buchholz 402.00 § 7 PassG Nr. 1).

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Passinhaber bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so rechtfertigt dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr die räumliche Beschränkung des Reisepasses (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss v. 07.06.1995, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1293/09

    Zur Untersagung der Ausreise eines Deutschen in das Ausland wegen Gefährdung

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 - BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.05.1994 - 1 S 667/94 - DVBl. 1995, 360; Beschl. v. 07.06.1995 - 1 S 3530/94 - NVwZ-RR 1996, 420; Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - NJW 2000, 3658 und Urt. v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 - VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 B 240/00 - NordÖR 2001, 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2023 - 1 S 1128/23

    Passversagung; rechtsextremistische Einmannband; sonstige erhebliche Belange der

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies ein Ausreiseverbot als Vorsorgemaßnahme rechtfertigen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - juris Rn. 13; 07.06.1995 - 1 S 3530/94 - juris Rn. 4).
  • VG Stuttgart, 04.04.2009 - 11 K 1296/09

    Untersagung der Ausreise in das Ausland

    Sprechen bestimmte Tatsachen dafür, dass von einem Deutschen bei seinem Aufenthalt im Ausland derartige Handlungen zu befürchten sind, so kann dies als Vorsorgemaßnahme gegenüber einer solchen Gefahr den Erlass eines Ausreiseverbots, die Beschränkung des Geltungsbereichs eines Passes/Personalausweises oder den Erlass einer Meldeauflage rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 39/06 - BVerwGE 129, 142; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.05.1994 - 1 S 667/94 - DVBl. 1995, 360; Beschl. v. 07.06.1995 - 1 S 3530/94 - NVwZ-RR 1996, 420; Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - NJW 2000, 3658 und Urt. v. 07.12.2004 - 1 S 2218/03 - VBlBW 2005, 231; OVG Bremen, Beschluss vom 28.06.2000 - 1 B 240/00 - NordÖR 2001, 107).
  • VG Stuttgart, 31.03.2009 - 11 K 1182/09

    Rechtswidrigkeit eines Ausreiseverbots für deutsche Demonstrationsteilnehmerin

    Die gesetzlichen Regelungen und damit auch die Maßnahmen, die auf ihrer Grundlage erlassen werden, tangieren zwar das Grundrecht der freien Ausreise, doch wird dieses Grundrecht weder durch die gesetzliche Regelung in seinem Wesensgehalt angetastet noch durch das umstrittene befristete und räumlich eingegrenzte Ausreiseverbot bei der Antragstellerin so übermäßig eingeschränkt, dass sich allein hieraus die Rechtswidrigkeit der behördlichen Verfügung ergeben müsste (vgl. BVerfG, Urteil vom 16.01.1957, BVerfGE 6, 32 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 07.06.1995 - 1 S 3530/94 -, VBlBW 1996, 71).
  • VG Minden, 29.06.2005 - 11 K 2952/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Beschränkung des Geltungsbereichs eines

  • VG Minden, 29.06.2005 - 11 K 3164/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der befristeten Beschränkung des Geltungsbereichs

  • VG Köln, 12.02.2020 - 10 K 12258/17
  • VG Köln, 12.02.2020 - 10 K 12259/17
  • VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1402/01

    Ausreiseuntersagung

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