Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2848
VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96 (https://dejure.org/1996,2848)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 (https://dejure.org/1996,2848)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Oktober 1996 - 10 S 321/96 (https://dejure.org/1996,2848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Isolierte Anfechtung einer Nachuntersuchungsanordnung die im Rahmen des StVZO § 15b ergangen ist; Vergleich über Aufhebung einer Entziehungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 199
  • VBlBW 1997, 227
  • DÖV 1997, 213
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.1996 - 10 S 975/95

    Erteilung der Fahrerlaubnis unter Beifügung einer selbständig anfechtbaren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96
    Dies hat der Senat für Auflagen nach § 12 Abs. 2 StVZO, gerade auch für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Nachuntersuchung, im Anschluß an das OVG Rheinland-Pfalz (NJW 1990, 1194) bereits entschieden (Beschl v 04.07.1996 - 10 S 975/95 -, zur Veröffentlichung in VBlBW 1996 vorgesehen; vgl auch Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot und Führerscheinentzug, Bd 11, 7. Aufl, Rn 339).
  • BVerwG, 17.05.1994 - 11 B 157.93

    Anordnung, ein Gutachten beizubringen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96
    Zwar ist es zutreffend, daß eine auf § 15b Abs. 2 S 1 Nr. 2 StVZO gestützte Anordnung, ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (etwa Beschl v 17.05.1994 - 11 B 157.93 -, DAR 1994, 372) und des Senats nicht isoliert anfechtbar ist, weil sie kein Verwaltungsakt, sondern eine vorbereitende Maßnahme ist, die der Sachverhaltsaufklärung im Hinblick auf die später zu treffende Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis dient.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.1989 - 7 A 9/89

    Einschränkung der Faherlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 10 S 321/96
    Dies hat der Senat für Auflagen nach § 12 Abs. 2 StVZO, gerade auch für die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Nachuntersuchung, im Anschluß an das OVG Rheinland-Pfalz (NJW 1990, 1194) bereits entschieden (Beschl v 04.07.1996 - 10 S 975/95 -, zur Veröffentlichung in VBlBW 1996 vorgesehen; vgl auch Himmelreich/Hentschel, Fahrverbot und Führerscheinentzug, Bd 11, 7. Aufl, Rn 339).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2014 - 10 S 404/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eingeräumten Konsums harter Drogen -

    Denn die von einem ungeeigneten Kraftfahrer ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer kann sich jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 - VBlBW 1997, 222).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

    Ein ungeeigneter Kraftfahrer kann selbst bei hohen Fahrleistungen aufgrund der geringen Kontrolldichte und der demgemäß hohen Dunkelziffer von Delikten im Straßenverkehr jahrelang unauffällig bleiben; gleichwohl kann sich aber die von ihm ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschl. v. 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, NZV 1997, 199 = VBlBW 1997, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

    Die von einem ungeeigneten Kraftfahrer ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer kann sich jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, VBlBW 1997, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 10 S 1837/10

    Isolierte strafgerichtliche Sperre für Fahrerlaubniserteilung als entzugsähnliche

    Ein ungeeigneter Kraftfahrer kann selbst bei hohen Fahrleistungen aufgrund der geringen Kontrolldichte und der demgemäß hohen Dunkelziffer von Alkoholdelikten im Straßenverkehr jahrelang unauffällig bleiben; gleichwohl kann sich aber die von ihm ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 - VBlBW 1997, 227).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2011 - 10 S 2640/10

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis wegen bereits vor ihrer Erteilung bestehender

    Die von einem ungeeigneten Kraftfahrer ausgehende Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer kann sich jederzeit aktualisieren (vgl. Senatsbeschluss vom 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, VBlBW 1997, 227).
  • VG Freiburg, 07.09.2009 - 1 K 1209/09

    Beschränkung der Fahrerlaubnis wegen Tagesschläfrigkeit

    Erst daran anknüpfend wären Auflagen oder Beschränkungen in Betracht gekommen, bei deren Beachtung eine ordnungsgemäße Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr sichergestellt ist (Bay. VGH, Beschl. v. 30.6.2005 - 11 CS 05.888 - juris; VGH Bad.-Württ., VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.10.1996 - 10 S 321/96 -, NZV 1997, 199; Urt. v. 28.2.1989 - 10 S 2302/87 - NZV 1989, 315; Saarl.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 1 S 2581/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4840
VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 1 S 2581/96 (https://dejure.org/1997,4840)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.05.1997 - 1 S 2581/96 (https://dejure.org/1997,4840)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Mai 1997 - 1 S 2581/96 (https://dejure.org/1997,4840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zwischenstreit über Vorlagepflicht und Auskunftspflicht der Behörde im Verwaltungsprozeß

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 227 (Ls.)
  • DVBl 1998, 107 (Ls.)
  • DVBl 1998, 114 (Ls.)
  • DÖV 1998, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.02.1990 - 5 C 89.198
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 1 S 2581/96
    Ferner ist anerkannt, daß die auf Auskunft über Daten oder Bekanntgabe eines Akteninhalts verklagte Behörde die Vorlage der Akten insoweit verweigern kann, als diese die Daten oder Angaben enthalten, deren Bekanntgabe der Kläger mit der Klage verlangt (OVG NW, Beschl. v. 16.7.1962 - II A 265/62 -, DVBl. 1962, 910; BayVGH, Beschl. v. 12.2.1990 - 5 C 89.198 -, NVwZ 1990, 778).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93

    Unzulässige Feststellungsklagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einsatzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 1 S 2581/96
    Maßgebend kann allein die Frage sein, ob der Kläger von einem solchen Einsatz betroffen war (vgl. auch Urt. d. Senats v. 24.11.1994 - 1 S 2909/93 -, VBlBW 1995, 354).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1962 - II A 265/62
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1997 - 1 S 2581/96
    Ferner ist anerkannt, daß die auf Auskunft über Daten oder Bekanntgabe eines Akteninhalts verklagte Behörde die Vorlage der Akten insoweit verweigern kann, als diese die Daten oder Angaben enthalten, deren Bekanntgabe der Kläger mit der Klage verlangt (OVG NW, Beschl. v. 16.7.1962 - II A 265/62 -, DVBl. 1962, 910; BayVGH, Beschl. v. 12.2.1990 - 5 C 89.198 -, NVwZ 1990, 778).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 1 S 1639/00

    Information über verdeckte Ermittler; Unterrichtung; Gefährdung des Ermittlers

    Auf die Beschwerde des Beklagten änderte der Senat diese Entscheidung mit Beschluss vom 6. Mai 1997 (1 S 2581/96) dahin, dass der Beklagte berechtigt sei, die geforderten Auskünfte zu verweigern.

    Bereits in seinem Beschluss vom 06.05.1997 - 1 S 2581/96 - (Juris; DVBl. 1998, 107 ) hat der Senat entschieden, dass der Unterrichtungspflicht der Behörde ein Unterrichtungsanspruch des Betroffenen entspricht.

    Schon mit Blick auf das systematische Verhältnis von Satz 1 ("Der Betroffene ist ... zu unterrichten, ...") zu Satz 2 des § 22 Abs. 8 PolG ("Die Unterrichtung unterbleibt, wenn ... ) und in Ansehung der Gesetzesbegründung (vgl. LTDrucks 10/5230, S. 42, sowie bereits oben S. 13) ist davon auszugehen, dass zwischen der Unterrichtungspflicht des Satzes 1 und den Ausschlussgründen des Satzes 2 ein Regel-Ausnahme-Verhältnis besteht (vgl. den Senatsbeschluss vom 06.05.1997 - 1 S 2581/96 - sowie Würtenberger/Heckmann/Riggert, a.a.O., RdNr. 690), das bereits eine restriktive Auslegung der in Satz 2 genannten gesetzlichen Ausnahmen nahe legt.

    Bei dieser Sachlage hat der Senat bereits Zweifel, ob die drei Vorfälle aus dem Jahre 1992, die sich im Kern bereits aus den vorliegenden Akten ergeben (vgl. die Schriftsätze des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 20.03.1996, Bl. 125 ff. der VG-Akte, und vom 07.10.1996, Bl. 27 der VGH-Akte 1 S 2581/96; Szenezeitschrift "Ausbruch - Zeitung aus Freiburg", Heft 35, September 1992, Bl. 179-187 der VG-Akte 1 K 1478/99), in der Vergangenheit geeignet waren, den Schluss auf eine hinreichend wahrscheinliche Lebens- oder Gesundheitsgefahr für den mutmaßlichen verdeckten Ermittler C. zu rechtfertigen.

  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03

    Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle

    Im Anschluss an einen Zwischenstreit nach § 99 VwGO, in welchem der VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 6.5.1997 - 1 S 2581/96 - Juris Web) - anders als die Kammer - entschieden hatte, die vom Beklagten verweigerte Erteilung von Auskünften sei zulässig, ruhte das vorliegende Verfahren zunächst.
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