Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3033
VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96 (https://dejure.org/1997,3033)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 (https://dejure.org/1997,3033)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 1997 - 14 S 1920/96 (https://dejure.org/1997,3033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Geeignetheitsbestätigung für die Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gaststätte eines Kaufhauses abgelehnt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaft i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV, Warenhausgaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 319 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 271 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.03.1991 - 1 B 30.91

    Gewerberecht: Begriff der Schank- oder Speisewirtschaften i.S. des § 1 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Der Zulassung von Geldspielgeräten in den in § 1 Abs. 1 SpielV genannten Gewerbezweigen liegt die Erwägung zugrunde, daß bei Gaststättenbetrieben das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungsleistung ist und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkten Zugang haben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226 m.w.N.).

    Daraus folgt, daß nur solche Schank- oder Speisewirtschaften unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV fallen, bei denen der Gaststättenbetrieb im Vordergrund steht und sich nicht lediglich als Nebenleistung eines anderen in § 1 Abs. 1 SpielV nicht aufgeführten Betriebs darstellt (vgl. Odental, Rechtsfragen der Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO, GewArch 1988, 186, BVerwG, Beschluß vom 18.03.1991 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 21.08.1990 - 3 K 431/90
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Sie soll eine klare Zuordnung zur Verantwortung des Gastwirts sicherstellen (vgl. hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.1990 - 3 K 431/90 -, GewArch 1991, 300, 301), zugleich aber eine genügende Abschirmwirkung gegenüber Kindern und Jugendlichen entfalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.1990 - 4 A 2423/89

    Verwaltungsverfahrensrecht: Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsakts;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Vielmehr sind im Hinblick auf die unterschiedliche Zielsetzung von Gaststättengesetz einerseits und Spielverordnung andererseits auch unterschiedliche Anforderungen zu stellen (vgl. hierzu auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).
  • BVerwG, 20.05.1965 - VIII C 84.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Es handelt sich aber um keinen selbständigen Gaststättenbetrieb, vielmehr bildet er räumlich und nach seinem Zweck nur einen Annex des Ladengeschäftes, ohne den nach der Verkehrsanschauung ein größeres Warenhaus kaum noch gedacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.1965 - 1 C 97.62 -, BVerwGE 21, 153, 166).
  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62

    Modenschauen in Warenhäusern nach Ladenschluss - Öffnung von Verkaufsstellen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.04.1997 - 14 S 1920/96
    Es handelt sich aber um keinen selbständigen Gaststättenbetrieb, vielmehr bildet er räumlich und nach seinem Zweck nur einen Annex des Ladengeschäftes, ohne den nach der Verkehrsanschauung ein größeres Warenhaus kaum noch gedacht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.05.1965 - 1 C 97.62 -, BVerwGE 21, 153, 166).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2016 - 4 A 466/14

    Widerruf von möglicherweise von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsakten;

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.4.2016 - 4 A 136/16 -, juris, Rn. 3; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/06 -, GewArch 1997, 294 = juris, Rn. 20.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    Ist diese Voraussetzung gegeben, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bestätigung (VGH BW, Urt. vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294).

    Damit scheiden - jenseits der Regelung des § 1 Abs. 2 SpielV - sowohl Räume von Betrieben aus, die von vornherein nicht in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden, weil eine Kanalisierung und Kontrollierung des Spielverhaltens nicht gewährleistet ist, und die auch dann von Geld- oder Warenspielgeräten freigehalten werden sollten, wenn als Nebenleistung Speisen oder Getränke angeboten werden (z.B. Videothek, Warenhaus; s. BVerwG, a.a.O.; VGH BW, Urt. vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294), als auch Räume von Betrieben, die zwar in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden und in denen das Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten zulässig ist, deren Schwerpunkt aber gerade das Bereitstellen von Spielgeräten ist und die deshalb besonderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, auch wenn als Nebenleistung Speisen und Getränke angeboten werden (z.B. Spielhallen; s. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 04.10.1988 - 1 C 59.86 -, GewArch 1989, 23; BayVGH, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. vom 21.12.2010 - 1 S 224.10 -, ZfWG 2011, 130; OVG NRW, Urt. vom 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).

    Die Außenwirtschaftsfläche stellt aber bereits keinen "Raum" i.S. dieser Bestimmungen dar, da es insoweit an der erforderlichen Abgegrenztheit fehlt (vgl. zu den Anforderungen an den Begriff der "Räume" i.S. der Spielverordnung VGH BW, Urt. vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294).

  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14

    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätte

    Ist diese Voraussetzung gegeben, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Bestätigung (VGH Bad.-Württ, U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294).

    Damit scheiden - jenseits der Regelung des § 1 Abs. 2 SpielV - sowohl Räume von Betrieben aus, die von vornherein nicht in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden, weil eine Kanalisierung und Kontrollierung des Spielverhaltens nicht gewährleistet ist, und die auch dann von Geld- oder Warenspielgeräten freigehalten werden sollten, wenn als Nebenleistung Speisen oder Getränke angeboten werden (z.B. Videothek, Warenhaus; s. BVerwG, a.a.O.; VGH BW, U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294), als auch Räume von Betrieben, die zwar in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden und in denen das Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten zulässig ist, deren Schwerpunkt aber gerade das Bereitstellen von Spielgeräten ist und die deshalb besonderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, auch wenn als Nebenleistung Speisen und Getränke angeboten werden (z.B. Spielhallen; s. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, U. v. 04.10.1988 - 1 C 59.86 -, GewArch 1989, 23; BayVGH, a.a.O.; OVG Berlin, B. v. 21.12.2010 - 1 S 224.10 -, ZfWG 2011, 130; OVG NRW, U.v. 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).

  • OVG Saarland, 27.06.2016 - 1 B 45/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung eines unerlaubten Spielhallenbetriebs -

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, juris-Rdnr. 14, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/96 -, juris, sowie auf OVG Bremen, Beschluss vom 25.7.2012 - 1 B 131/12 -, juris.

    OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016 - 1 M 201/15 -, juris-Rdnr. 14, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/96 -, juris, sowie auf OVG Bremen, Beschluss vom 25.7.2012 - 1 B 131/12 -, juris.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2016 - 1 M 201/15

    Rücknahme von Geeignetheitsbescheinigungen gemäß GewO § 33c

    Eine durch vorhandene Wände im Wesentlichen bewirkte bloße Kennzeichnung der Gaststättenfläche, mit ungehinderter Durchgangs- und Überblicksmöglichkeit im Übrigen, reicht nicht aus, um die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV erforderliche räumliche Selbständigkeit des Schank- und Speisebereichs vermitteln zu können (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. April 1997 - 14 S 1920/96 -, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Juli 2012 - 1 B 131/12 -, juris).
  • OVG Saarland, 28.04.2017 - 1 B 150/17

    Anwendungsbereich von § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.6.2016, wie vor, Rdnrn. 11 und 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.3.2016, wie vor, unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/96 -, Juris, sowie OVG Bremen, Beschluss vom 25.7.2012 - 1 B 131/12 -, Juris.
  • VG Gießen, 18.08.2010 - 8 K 4083/09

    Widerruf einer Geeignetheitsbescheinigung

    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG Gießen, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich nämlich, dass bei der Frage, ob die Aufstellorte in verschiedenen Gaststätten voneinander hinreichend abgegrenzt sind, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist.
  • VG Gießen, 15.08.2008 - 8 L 1472/08

    Geldspielgeräte im Verkaufsraum einer Tankstelle

    Der Zulassung des Aufstellens von Geldspielgeräten in den in § 1 Abs. 1 SpielV aufgeführten Räumlichkeiten liegt die Erwägung zugrunde, dass entweder - wie bei Spielhallen und Wettannahmestellen - das Spielen den Hauptzweck bildet und entsprechende Zulassungsvoraussetzungen gelten oder aber - wie in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben - das Spielen nur Annex der im Vordergrund stehenden Bewirtungs- und Beherbergungsleistung ist und Kinder und Jugendliche keinen oder nur eingeschränkt Zugang haben (BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96-, GewArch 1997, 294; Marcks, in: Landmann / Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: Apr.
  • VG Gießen, 15.11.2010 - 8 L 2163/10

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

    Aus dem Sinn und Zweck des § 1 SpielV, das Glückspiel nur an Orten zuzulassen, an denen das Spielen den Hauptzweck darstellt und die deshalb besonderen Zulässigkeitsanforderungen unterliegen, sowie an Orten, an denen die Zulassung einer begrenzten Anzahl von Geldspielautomaten unter Wahrung des Jugendschutzes aus anderen Gründen vertretbar erscheint (vgl. BVerwG, B. v. 18.03.1991 - 1 B 30.91 -, GewArch 1991, 225, 226; VGH Bad.-Württ., U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294; VG C, B. v. 15.08.2008 - 8 L 1472/08 -, GewArch 2008, 448, 449; Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, Bd. II, Stand: April 2008, Nr. 220, SpielV § 1, Rdnr. 2), ergibt sich, dass bei der Frage, ob ein zulässiger Aufstellort vorliegt, auf eine natürliche Betrachtungsweise abzustellen ist (vgl. VG C, U. v. 18.08.2010 - 8 K 4083/09.GI - GewArch 2010, 452, 453).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2016 - 4 A 136/16

    Verfahrenseinstellung nach übereinstimmender Erklärung bzgl. der Erledigung des

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.4.1997 - 14 S 1920/06 -, GewArch 1997, 294 = juris, Rn. 20.
  • VG Gelsenkirchen, 16.11.2015 - 7 K 1531/15

    Raum im Sinne der SpielV

  • VG Köln, 21.08.2014 - 1 K 7340/13

    Vorliegen einer Schank- und Speisewirtschaft als Voraussetzung für die

  • VG Gießen, 11.07.2013 - 8 K 1277/12

    Rücknahme einer Geeignetheitsbescheinigung

  • VG Kassel, 26.02.2010 - 3 K 153/09

    Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung in Bezug auf die Aufstellung zweier

  • VG Berlin, 21.09.2011 - 4 K 153.11

    Geeignetheitsbestätigung für eine bereits betriebene Schankwirtschaft

  • VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14

    Zur Frage der Geeignetheitsbescheinigung nach § 33c GewO für nach Landesrecht

  • VG Hannover, 08.07.2002 - 11 A 1282/00

    Geeignetheitsbescheinigung; Geldspielgeräte; Jugendliche; Kinder; Tankstelle

  • VG Köln, 23.05.2013 - 1 K 3456/12

    Mangelnde Einstufbarkeit von zur Sportwettenvermittlung aufgestellten Geräten als

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2667
VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94 (https://dejure.org/1997,2667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.01.1997 - 2 S 1891/94 (https://dejure.org/1997,2667)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 2 S 1891/94 (https://dejure.org/1997,2667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle einer Abfallwirtschaftssatzung: Gebührenbemessung - Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 777 (Ls.)
  • VBlBW 1997, 271
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fordert der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, daß wesentlich Gleiches nicht willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, BVerwG 8 C 21.92, KStZ 1995, 54 = BWGZ 1995, 336 mit Nachw. aus der Rechtspr.).

    Für die Erhebung von Benutzungsgebühren folgt hieraus, daß bei etwa gleicher Inanspruchnahme der kommunalen Einrichtungen etwa gleich hohe Gebühren und bei unterschiedlicher Benutzung diesen Unterschieden in etwa angemessene Gebühren zu entrichten sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.1979 - II 3316/77 -, KStZ 79, 155 m.w.N. aus der Rspr.; st. Rspr.) Mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG kommt es bei einer abgabenrechtlichen Ungleichbehandlung darauf an, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen; nicht entscheidend ist, ob der Satzungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 16.9.1981, BVerwG 8 C 48.81, Buchholz 401.84 - Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11f.; st.Rspr.).

    Dem Ortsgesetzgeber ist deshalb ein weiter Gestaltungsspielraum eröffnet; Willkür kann ihm nur dann vorgeworfen werden, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung finden läßt (BVerwG, Urteil vom 8.11.1968, BVerwGE 31, 33f.; Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; st.Rspr.).

    Solche sachlichen, die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Gründe können sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität ergeben, wenn die dem strikten formalen Gleichbehandlungsgebot entsprechende Gebührenbemessung zu einem Verwaltungsaufwand führen würde, der in Anbetracht der nur geringfügigen betragsmäßigen Auswirkung in bezug auf den erreichten Erfolg außerhalb einer tragfähigen Relation stünde (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O., m.N. aus der Rspr.).

    Dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität kommt danach um so mehr Gewicht zu, je geringer die Auswirkungen der Unterschiede in der Leistung auf das diesen unterschiedlichen Leistungen entsprechende Entgelt sind (BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O., m.N. aus der Rspr.).

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Prüfung, ob und inwieweit eine Gebührenbemessung in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG lediglich "kostenorientiert", d.h. ohne Rücksicht auf Art und Umfang der Leistung erfolgen darf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 9.11.1984, BVerwG 8 C 37.82, KStZ 1985, 107; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982, 213, 214 = VBlBW 1983, 178; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 196 und 224; Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, a.a.O., S. 253).

    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz scheidet auch nicht unter dem Gesichtspunkt aus, daß die in die Kalkulation der Festgebühren einbezogenen mengenabhängigen Kosten gegenüber den fixen Kosten völlig unerheblich wären und daher vernachlässigt werden dürften (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.).

    Die variablen Kosten im Gebührenbereich der Festgebühren durften auch nicht aus dem Grund unberücksichtigt bleiben, weil eine leistungsbezogene Gebührenbemessung (Degression der Festgebühren) sich auf die betroffenen gebührenpflichtigen Benutzer (Eigentümer von Grundstücken mit mehreren Personen) nicht spürbar auswirkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 1378/81

    Erhebung von Abfallgebühren nach Personenzahl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Gestützt auf die Erhebungen im Landkreis B. (hier haushaltsbezogen) und in L. (hier grundstücksbezogen) vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, der Satzungsgeber müsse die Müllgebühren je Haushaltsangehörigen bzw. je Bewohner eines Grundstücks degressiv gestalten (vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, eine systematische Übersicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., BWGZ 1989, S. 239, 252f. m.N. aus der Rspr., auch der abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bay.VGH; Scholz in Driehaus, KAG, Teil III Benutzungsgebühren, § 6 Rdnr. 601 m.w.N.; st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.; Urteil vom 25.3.1982, KStZ 82, 213 = VBlBW 83, 178; Urteil vom 6.3.1986, BWGZ 86, 508 = VBlBW 87, 146; Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90).

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Prüfung, ob und inwieweit eine Gebührenbemessung in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG lediglich "kostenorientiert", d.h. ohne Rücksicht auf Art und Umfang der Leistung erfolgen darf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 9.11.1984, BVerwG 8 C 37.82, KStZ 1985, 107; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982, 213, 214 = VBlBW 1983, 178; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 196 und 224; Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, a.a.O., S. 253).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1989 - 2 S 361/89

    Bemessungsmaßstab für Abfallbeseitigungsgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Gestützt auf die Erhebungen im Landkreis B. (hier haushaltsbezogen) und in L. (hier grundstücksbezogen) vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, der Satzungsgeber müsse die Müllgebühren je Haushaltsangehörigen bzw. je Bewohner eines Grundstücks degressiv gestalten (vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, eine systematische Übersicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., BWGZ 1989, S. 239, 252f. m.N. aus der Rspr., auch der abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bay.VGH; Scholz in Driehaus, KAG, Teil III Benutzungsgebühren, § 6 Rdnr. 601 m.w.N.; st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.; Urteil vom 25.3.1982, KStZ 82, 213 = VBlBW 83, 178; Urteil vom 6.3.1986, BWGZ 86, 508 = VBlBW 87, 146; Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90).

    Die Ungültigkeit der Gebührenregelung für die Entsorgung von Wohngrundstücken in § 26 Aws hat wegen des sachlichen Zusammenhangs der einzelnen Gebührenvorschriften die Ungültigkeit der gesamten Gebührenvorschrift des § 26 Aws zur Folge (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, NJW 76, 1115; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1996 - 2 S 1407/94

    Mitteilung von Tagesordnungspunkten; Entwicklungs- und Verwaltungskosten in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Dem steht nicht entgegen, daß die betroffene Abfallwirtschaftssatzung inzwischen außer Kraft getreten ist, denn sie hat im Zusammenhang mit dem auf ihrer Grundlage erlassenen Gebührenbescheid noch Auswirkungen auf gegenwärtige Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluß vom 27.2.1996 - 2 S 1407/94; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 47 Rdnr. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1990 - 2 S 964/90

    Bemessung der Abfallbeseitigungsgebühr - Gebührenkalkulation

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Gestützt auf die Erhebungen im Landkreis B. (hier haushaltsbezogen) und in L. (hier grundstücksbezogen) vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, der Satzungsgeber müsse die Müllgebühren je Haushaltsangehörigen bzw. je Bewohner eines Grundstücks degressiv gestalten (vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, eine systematische Übersicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., BWGZ 1989, S. 239, 252f. m.N. aus der Rspr., auch der abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bay.VGH; Scholz in Driehaus, KAG, Teil III Benutzungsgebühren, § 6 Rdnr. 601 m.w.N.; st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.; Urteil vom 25.3.1982, KStZ 82, 213 = VBlBW 83, 178; Urteil vom 6.3.1986, BWGZ 86, 508 = VBlBW 87, 146; Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Dies gilt auch für die das Abgabenrecht beherrschende Ausprägung des Art. 3 Abs. 1 GG als Grundsatz der Abgabengerechtigkeit (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.3.1995, BVerwG 8 N 3.93, BWGZ 1995, 511).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1986 - 2 S 376/85

    Abfallbeseitigungsgebühren - Staffelung der Gebührensätze - Gewerbemüllgebühren -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Gestützt auf die Erhebungen im Landkreis B. (hier haushaltsbezogen) und in L. (hier grundstücksbezogen) vertritt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, der Satzungsgeber müsse die Müllgebühren je Haushaltsangehörigen bzw. je Bewohner eines Grundstücks degressiv gestalten (vgl. Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, eine systematische Übersicht unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., BWGZ 1989, S. 239, 252f. m.N. aus der Rspr., auch der abweichenden Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NRW und des Bay.VGH; Scholz in Driehaus, KAG, Teil III Benutzungsgebühren, § 6 Rdnr. 601 m.w.N.; st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., vgl. Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.; Urteil vom 25.3.1982, KStZ 82, 213 = VBlBW 83, 178; Urteil vom 6.3.1986, BWGZ 86, 508 = VBlBW 87, 146; Normenkontrollbeschluß vom 1.7.1987, VBlBW 1988, 142; Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89; Urteil vom 5.9.1990 - 2 S 964/90).
  • BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82

    Einheitsgebühr - Anforderungen des Gleichheitssatzes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner näheren Prüfung, ob und inwieweit eine Gebührenbemessung in Einklang mit Art. 3 Abs. 1 GG lediglich "kostenorientiert", d.h. ohne Rücksicht auf Art und Umfang der Leistung erfolgen darf (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.10.1994, a.a.O.; Urteil vom 9.11.1984, BVerwG 8 C 37.82, KStZ 1985, 107; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982, 213, 214 = VBlBW 1983, 178; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 196 und 224; Scholz, Die kommunale Benutzungsgebühr, a.a.O., S. 253).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Die Ungültigkeit der Gebührenregelung für die Entsorgung von Wohngrundstücken in § 26 Aws hat wegen des sachlichen Zusammenhangs der einzelnen Gebührenvorschriften die Ungültigkeit der gesamten Gebührenvorschrift des § 26 Aws zur Folge (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975, NJW 76, 1115; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8.12.1989 - 2 S 361/89).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1993 - 2 S 3000/90

    Staffelung von Gebühren für Kindertagesstätten nach Einrichtungsart und sozialen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94
    Bei der gegebenen Rechtslage bedarf der Einwand der Antragstellerin keiner Prüfung, die an der Personenzahl ausgerichtete Regelung der Festgebühr verstoße auch gegen Art. 6 GG (vgl. zur Zulässigkeit einer einkommensabhängigen Gebührenstaffelung für die Benutzung von Kindergärten BVerwG, Beschluß vom 15.3.1995, NVwZ 95, 790; - von Kindertagesstätten VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 31.8.1993, KStZ 94, 172 = VBlBW 94, 152 = NVwZ 94, 194; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.3.1979, a.a.O.: Keine Pflicht zu einer degressiven Staffelung der Benutzungsgebühren aus Sozial- oder familienpolitischen Gründen; vgl. zur Begünstigung von Familien mit mehr als zwei Kindern bei der Bemessung der Abfallgebühren nach dem Personentarif Bay.VGH, Urteil vom 6.6.1984, BayVBl. 1985, S. 17; vgl. Friedl, Zielsetzungen und Wirkungen kommunaler Benutzungsgebühren, KStZ 1996, S. 181ff., S. 200ff.).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1987 - 2 S 3278/85

    Ausgestaltung einer Abfallbeseitigungs-Satzung

  • BVerwG, 15.03.1995 - 8 NB 1.95

    Kindergarten - Gebührenstaffelung - Satzungsermächtigung

  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 99.67

    Bemessung von Kanalbenutzungsgebühren - Mietwert des Grundstücks als

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2023 - 2 S 1/22

    Normenkontrollantrag gegen eine Abfallwirtschaftssatzung; Erhebung eines

    Einzelne Gebührenschuldner dürfen also im Verhältnis zu anderen nicht übermäßig belastet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.12.2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297, juris Rn. 33; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.1997 - 2 S 1891/94 - juris Rn. 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 1019/02

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle trotz bestandskräftigen

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Antragsteller als Gebührenschuldner auf der Grundlage dieser Satzung von dem Antragsgegner für die Entsorgung von Hausmüll in Anspruch genommen werden (dazu der Rechtsgedanke in Art. 2 GG; vgl. auch Normenkontrollurteil des Senats vom 30.1.1997, VBlBW 1997, 271).

    Der Senat hat zwar - wenn auch mit Blick auf § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F. - einen "Nachteil" regelmäßig dann verneint, wenn ein auf der Grundlage der der Normenkontrolle unterbreiteten Rechtsnorm ergangener Verwaltungsakt bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu NK-Urteil vom 30.1.1997 - 2 S 3224/95 -VBlBW 1997, 271, auch zu einer Ausnahme von diesem Grundsatz; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 14.7.1978, BVerwGE 56, 172, 175).

  • OVG Sachsen, 12.01.2015 - 5 A 597/09

    Anreizgebot, Ausgleich von Überdeckungen, angemessene Verzinsung von

    Auch der VGH Bad.-Württ. (Nk-Urt. v. 30.1.1997, 2 S 1891/94) nennt im Zusammenhang mit seiner in ständiger Rechtsprechung aufgestellten Forderung nach einer degressiven Ausgestaltung von Festgebühren solche Zahlen nicht.
  • OVG Thüringen, 16.02.2011 - 1 KO 1367/04

    Verhältnis von Grund- und Leistungsgebühr bei Abfallbeseitigung

    Der Beklagte hat auch eine Degression der Grundgebühr je nach Anzahl der Bewohner vorgenommen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.1997 - 2 S 1891/94 - zit. nach juris Rdnr. 58; Rieger in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 606 m. w. N.), wobei hier offen bleiben kann, ob dies auch rechtlich geboten war.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.2003 - 9 KN 439/02

    Unwirksamkeit einer Abfallgebührensatzung; Mindestbehältervolumen bei

    Der von den Antragstellern vertretene Rechtsstandpunkt lässt sich mit ihrer Bezugnahme auf das zum baden-württembergischen Gebührenrecht ergangene Urteil des VGH Mannheim v. 30.1.1997 (- 2 S 1891/94 - VBlBW 1997, 271) nicht begründen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2004 - 2 S 1998/02

    Verpflichtung, die Gebührentatbestände in der Abfallgebührensatzung so

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass er als Gebührenschuldner auf der Grundlage dieser Satzung von dem Antragsgegner für die Entsorgung von Hausmüll in Anspruch genommen wird (dazu der Rechtsgedanke in Art. 2 GG; vgl. auch Normenkontrollurteil des Senats vom 30.1.1997, VBlBW 1997, 271).
  • VG Leipzig, 13.12.1999 - 6 K 1936/97

    Klage gegen die Erhebung von Abfallgebühren; Einhaltung der Widerspruchsfrist;

    Denn insbesondere was die Positionen Sperrmüllabfuhr, Schadstoffsammlung, Wertstofferfassung und Entsorgung von Kühlgeräten angeht, entstehen diese Kosten nicht bei allen Personen gleichmäßig, sondern sind stärker haushaltsabhängig (BVerwG, Urt. v. 21.10.1994, Nst-N 1994, 323; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 30.1.1997, VBlBW 1997, 271, 272).

    So vertritt denn auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Gebührenbemessung nach dem grundstücksbezogenen Personenmaßstab ohne degressive Staffelung der Gebührensätze nicht leistungsangemessen sei, wenn über die Gebühr außer fixen Kosten in größerem Umfang mengenabhängige Kosten der Abfallentsorgung umgelegt werden ( VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.3.1979, KStZ 1979, 155; Urt. v. 6.3.1986; VBlBW 1987, 146, Urt. v. 30.1.1997, VBlBW 1997, 271 rn.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 27.09.2001 - 2 K 1038/00

    Abfallgebühr: Wahrscheinlichkeitsmaßstab - Abfallvermeidungsanreiz -

    In Bezug auf eine abgabenrechtliche Ungleichbehandlung kommt es somit lediglich darauf an, ob für die Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe bestehen; nicht entscheidend ist, ob der Satzungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (VGH Bad.-Württ., NK-Urteil v. 30.01.1997 - 2 S 1891/94 -, VBlBW 1997, 271 m.w.N.).

    Diese Feststellungen wurden in mehreren Müllversuchen empirisch getroffen und seither der Rechtsprechung ständig zugrunde gelegt (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., NK-Beschluss v. 22.10.1998 - 2 S 399/97, VBlBW 1999, 219; NK-Urteil v. 30.01.1997, VBlBW 1997, 271; NK-Beschluss v. 19.02.1990, VBlBW 1990, 352).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.11.2006 - 4 L 284/05

    Zur Erhebung von Abfallgebühren und insbesondere der Auslegung des § 6 Abs. 3

    Die Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Urt. v. 22. März 1979 - II 3316/77 -, KStZ 1979, 155, 157 f.; vgl. weiter Driehaus, a.a.O. Bd. 2, § 6 Rdnr. 601 m.w.N.), dass eine Gebührenstaffelung proportional zu der Zahl der Personen gegen das Willkürverbot verstoße, ist auf eine Grundgebührenregelung nicht anwendbar, weil sie sich auf die Refinanzierung variabler Kosten bezieht, während die Grundgebühr nur fixe Kosten erfasst (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 30. Januar 1997 - 2 S 1891/94 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2008 - 2 S 623/06

    Satzungsrechtliche Regelung zum maschinellen Pressen von Abfällen

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass er als Gebührenschuldner auf der Grundlage der Abfallgebührensatzung von der Antragsgegnerin für die Abfallentsorgung in Anspruch genommen wird (vgl. Normenkontrollurteil des Senats vom 30.1.1997 - 2 S 1891/94 - VBlBW 1997, 271).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2004 - 9 KN 502/02

    Abfall; Abfallbeseitigungsgebühr; Gebührenaufkommen; Grundgebühr;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 97/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • VG Freiburg, 11.10.2007 - 4 K 1038/06

    Müllgebühren; Bemessung einer Jahresgebühr nach Behältergröße; Kostendeckung;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 2 S 2407/02

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren - Vereinbarkeit einer Grundgebühr mit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 102/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2013 - 4 L 96/12

    Abfallgebührensatzung der Stadt Halle nichtig

  • OVG Sachsen, 11.12.2002 - 5 D 13/02
  • VG Stuttgart, 16.10.2007 - 12 K 788/06

    Rechtmäßigkeit einer Abfallgebührensatzung

  • VG Stuttgart, 15.02.2007 - 12 K 2520/05

    Klage gegen Gewerbemüllgebühren im Landkreis Böblingen erfolglos

  • VG Dessau, 26.09.2006 - 3 A 178/05

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Abfallgebühren auf Grund einer

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