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   VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96   

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VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96 (https://dejure.org/1997,11252)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.07.1997 - 9 S 1194/96 (https://dejure.org/1997,11252)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Juli 1997 - 9 S 1194/96 (https://dejure.org/1997,11252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Hilfe zur Erziehung - Kostenbeitrag - Anrechnung von Kindergeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29.09.1994, DÖV 1995, 514 - zu § 43 Abs. 3 BSHG; Beschluß vom 11.10.1985, ZfSH/SGB 1986, 218 - zu § 77 BSHG; Urteil vom 07.02.1980, BVerwGE 60, 10ff. - zu § 6 JWG) hat Kindergeld den Charakter einer allgemeinen Sozialleistung, die dem Familienlastenausgleich dient und dazu bestimmt ist, den Aufwand, insb.

    die wirtschaftliche Belastung, die Eltern durch die Sorge für ihre Kinder entsteht, teilweise auszugleichen (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.).

    Es sei daher dem einzelnen Kindergeldberechtigten überlassen, auf welche Art und Weise er das Kindergeld seiner allgemeinen Zielsetzung entsprechend zu Gunsten der Kinder, für die es geleistet werde, verwende (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.).

    Auf dieser Grundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Sozialhilferechts das Kindergeld zwar anrechenbares Einkommen i.S.v. §§ 76, 77 BSHG für die Berechnung der (allgemeinen) Hilfe zum Lebensunterhalt, weil es sich insoweit um eine mit dieser zweckidentische Leistung handelt (Urteil vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 326, 328; Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.); wegen der "Zweckneutralität" des Kindergelds hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch umgekehrt die Frage verneint, ob Kindergeld mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 BSHG (Unterbringung in einer Anstalt einschließlich des dort gewährten Lebensunterhaltes) zweckgleich ist (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.) und ob Kindergeld, das Pflegeeltern gewährt wird, auf das dem Kind nach § 6 JWG (a.F.) gewährte Pflegegeld anzurechnen ist (BVerwGE 60, 6), solange es nicht dem Kind als zweckorientierte Leistung unmittelbar zugewendet werde.

  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Auf dieser Grundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Sozialhilferechts das Kindergeld zwar anrechenbares Einkommen i.S.v. §§ 76, 77 BSHG für die Berechnung der (allgemeinen) Hilfe zum Lebensunterhalt, weil es sich insoweit um eine mit dieser zweckidentische Leistung handelt (Urteil vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 326, 328; Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.); wegen der "Zweckneutralität" des Kindergelds hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch umgekehrt die Frage verneint, ob Kindergeld mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 BSHG (Unterbringung in einer Anstalt einschließlich des dort gewährten Lebensunterhaltes) zweckgleich ist (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.) und ob Kindergeld, das Pflegeeltern gewährt wird, auf das dem Kind nach § 6 JWG (a.F.) gewährte Pflegegeld anzurechnen ist (BVerwGE 60, 6), solange es nicht dem Kind als zweckorientierte Leistung unmittelbar zugewendet werde.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 3056/94

    Sozialhilfe: zur Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Der 6. Senat des erkennenden Gerichtshofes hat unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung einen nur auf das Kindergeld bezogenen Anspruchsübergang nach § 91 Abs. 3 S. 1 BSHG a.F. (§ 91 Abs. 2 S. 2 BSHG n.F.) verneint und offen gelassen, ob dies auch dann gelte, wenn das Kindergeld an das Kind unmittelbar weitergeleitet werde oder weiterzuleiten sei, weil die Eltern als Kindergeldempfänger keinerlei Kontakt mehr zu dem Kind unterhielten und ihnen für dieses mithin keinerlei Aufwendungen mehr entstünden (Urteil vom 13.09.1995 - 6 S 3056/94).
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Auf dieser Grundlage ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Bereich des Sozialhilferechts das Kindergeld zwar anrechenbares Einkommen i.S.v. §§ 76, 77 BSHG für die Berechnung der (allgemeinen) Hilfe zum Lebensunterhalt, weil es sich insoweit um eine mit dieser zweckidentische Leistung handelt (Urteil vom 25.11.1993, BVerwGE 94, 326, 328; Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.); wegen der "Zweckneutralität" des Kindergelds hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch umgekehrt die Frage verneint, ob Kindergeld mit der Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 BSHG (Unterbringung in einer Anstalt einschließlich des dort gewährten Lebensunterhaltes) zweckgleich ist (Urteil vom 29.09.1994 a.a.O.) und ob Kindergeld, das Pflegeeltern gewährt wird, auf das dem Kind nach § 6 JWG (a.F.) gewährte Pflegegeld anzurechnen ist (BVerwGE 60, 6), solange es nicht dem Kind als zweckorientierte Leistung unmittelbar zugewendet werde.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1994 - 7 S 519/94

    Kostenbeitrag der Eltern zur Hilfe zur Erziehung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.07.1997 - 9 S 1194/96
    Die den Eltern regelmäßig noch verbleibenden sonstigen Aufwendungen für ihre Kinder sind mit den verbleibenden 20% im allgemeinen angemessen berücksichtigt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.10.1994 - 7 S 519/94; Mrozynski a.a.O. § 94 Nr. 2b; ebenso Senatsbeschluß vom 11.07.1996 a.a.O.).
  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    BVerwG 5 C 25.97 VGH 9 S 1194/96.
  • VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16

    Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage -

    Hinsichtlich der konkret zu berücksichtigenden Höhe der beruflich bedingten Fahrtkosten kann vorliegend dahinstehen, ob diese anhand § 3 Abs. 6 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII - 5, 20 EUR pro Monat und Entfernungskilometer - (so etwa Bayer. VGH, Beschluss vom 25.10.2012 - 12 ZB 11.501 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2009 - 12 A 3019/08 -, juris), anhand steuerrechtlicher Maßstäbe - § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG: 0,30 EUR pro Entfernungskilometer - (so etwa OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 PA 275/10 -, juris; wohl auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris) oder anhand unterhaltsrechtlicher Leitlinien der Oberlandesgerichte, d.h. hier anhand von Ziff. 10.2.2 der Unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland (Stand 01.01.2012) - 0, 30 EUR pro gefahrenem Kilometer - (so etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.04.2009 - 2 LB 7/09 -, juris) zu berechnen sind (offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 19.08.2010 - 5 C 10/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.1998 - 9 S 2004/96

    Zu den ersparten Aufwendungen iSv SGB 8 § 94 Abs 2 S 1; hier: ersparter

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dies - ebenso wie das gesamte, auf der Düsseldorfer Tabelle und damit vom Elterneinkommen abhängigen Kindesunterhalt aufbauende Pauschalierungssystem - hinsichtlich der mit der auswärtigen Unterbringung ersparten Aufwendungen grundsätzlich sachgerecht (siehe Urteil des Senats vom 29.07.1997 - 9 S 1194/96 - sowie Beschluß des Senats vom 11.07.1996 - 9 S 463/96 - m.w.N.).

    Eine Festsetzung der durch die auswärtige Unterbringung ersparten Aufwendungen auf 80 % des nach der Düsseldorfer Tabelle maßgebenden Unterhaltsbetrags setzt somit grundsätzlich voraus, daß dieser Unterhaltsbetrag von der Klägerin geschuldet wurde, denn erspart werden nur die Kosten, die sie aufgrund der auswärtigen Unterbringung nicht mehr zu tragen hat (siehe Urteil des Senats vom 29.07.1997 - a.a.O. -).

  • VG Freiburg, 24.10.2018 - 4 K 1347/18

    Verpflichtung, eine Halbwaisenrente für die Kosten einer Maßnahme der

    Die Halbwaisenrente aus der Rentenversicherung ist - was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist - eine zweckidentische Leistung zur stationären Eingliederungshilfe im Sinn von § 93 Abs. 1 Satz 3 SGB VIII; denn beide Hilfen dienen wesentlich der Sicherung des Lebensunterhalts (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH-Bad.-Württ., Urt. V. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14).
  • VG Freiburg, 30.11.2018 - 4 K 1584/17

    Kostenbeitrag für eine Jugendhilfemaßnahme - Einsatz einer schweizerischen

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung etwa anerkannt, dass auch Waisenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung solche Leistungen sind (vgl., noch zu § 93 Abs. 5 SGB VIII a.F., BVerwG, Urt. v. 22.02.2007 - 5 C 28.05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Nr. 93.1.1 der Empfehlungen zur Kostenbeteiligung Baden-Württemberg; Schindler, in: Münder/Meysen/Trenczek - Frankfurter Kommentar, SGB VIII, § 93 Rn. 14; VG Freiburg, Urt. v. 24.10.2018 - 4 K 1347/18 -, juris).
  • VG Freiburg, 29.11.2017 - 4 K 3288/17

    Barunterhalt übersteigender jugendhilferechtlicher Kostenbeitrag

    Nach alter Rechtslage bestand folglich ein enger Zusammenhang zwischen zivilrechtlicher Unterhaltspflicht und jugendhilferechtlichem Kostenbeitrag, der noch dadurch verstärkt wurde, dass sich die Jugendämter für die Festsetzung der Pauschalbeträge des § 94 Abs. 2 SGB VIII a.F., von der Rechtsprechung unbeanstandet, regelmäßig an Unterhaltstabellen, etwa an den in der sog. (modifizierten) Düsseldorfer Tabelle des Landkreistags Baden-Württemberg bestimmten Beträgen, orientierten und die durch die auswärtige Unterbringung ersparten Aufwendungen grundsätzlich mit 80% des je nach dem Einkommen der Eltern und dem Alter des Kindes maßgebenden Unterhaltsbetrages festsetzten (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.07.1997 - 9 S 1194/96 -, juris; Kunkel, Praxiskommentar Kinder- und Jugendhilfe, 2. Aufl. 2003, § 94 Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 12 A 102/21

    Zweckidentität von Leistungen der Vollzeitpflege und der gewährten

    So ausdrücklich auch BVerwG, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 5 C 25.97 -, juris Rn. 17, 29 und Leitsatz 1; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29. Juli 1997 - 9 S 1194/96 -, juris Rn 22 und Leitsatz 1.
  • VG Ansbach, 23.02.2006 - AN 14 K 04.02505

    Kostenerstattungspflicht einer Gemeinde für ein Dauerpflegeverhältnis;

    Neben diesem Betrag war ferner das Kindergeld als Einkommen zu berücksichtigen (BVerwG vom 22.12.1998 BVerwGE 108, 222 ff; VGH Baden-Württemberg vom 29.7.1997 - 9 S 1194/96), gleichgültig ob es der Klägerin zufließt oder an das Jugendamt bzw. die Pflegefamilie ausbezahlt wird.
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96   

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https://dejure.org/1997,3672
VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96 (https://dejure.org/1997,3672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.05.1997 - 8 S 3206/96 (https://dejure.org/1997,3672)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Mai 1997 - 8 S 3206/96 (https://dejure.org/1997,3672)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Motorradwerkstatt als nicht wesentlich störender Gewerbebetrieb in Streubebauung, BauGB § 35 Abs 2, BauNVO § 5 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 2, Abs. 3; BauNVO § 5
    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Motorradwerkstatt im Außenbereich, Keine Störung einer dörflich geprägten Streubebauung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 341
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.1981 - 3 S 2444/80

    Klageänderung; Baugenehmigung; Karosseriewerkstatt; Störung der Wohnruhe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Diese zählen zwar regelmäßig zu dem das Wohnen störenden Handwerksbetrieben; eine Abweichung von der Beurteilung, wie sie sich bei einer typisierenden Betrachtungsweise ergibt, ist aber - entgegen der Auffassung der Kläger - dann geboten, wenn ein Betrieb nicht mit dem üblichen Erscheinungsbild einer Karosseriewerkstatt übereinstimmt (Urt. v. 9.9.1981 - 3 S 2444/80 -, VBlBW 1982, 48).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1989 - 8 S 1172/89

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung - generalisierende Begriffe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Ebenso hat der Senat in seinem Urteil vom 17.11.1989 - 8 S 1172/89 (UPR 1990, 390) - bei einem Ein-Mann- Kfz-Wartungsbetrieb für Pkw ohne Karosserie- und Lackierungsarbeiten in einem Mischgebiet eine Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme auf die Belange der Nachbarn verneint.
  • BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 49.82

    Mischgebiet - Grenze - Reines Wohngebiet - Tankstelle - Erweiterung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Solche Mischformen zwischen Tankstellen (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 9 BauNVO) und kleineren Reparaturbetrieben gehören in Mischgebiete nach § 6 BauNVO (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.2.1986 - 4 C 49.82 -, ZfBR 1986, 148/149).
  • BVerwG, 11.04.1975 - 4 B 37.75

    Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Kraftfahrzeugreparaturwerkstätten sind nicht grundsätzlich als wesentlich störende Betriebe zu beurteilen, vielmehr kommt es auf die jeweiligen Betriebseigentümlichkeiten, insbesondere auf das Ausmaß der von dem Betrieb hervorgerufenen Störungen an (BVerwG Beschl. v. 4.11.1975 - IV B 37.75 -, BRS 29 Nr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1986 - 8 S 2815/85

    Voraussetzung für eine Baugenehmigung in einem Weiler mit 12 Wohngebäuden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Denn die eher zufällige Anhäufung von elf Wohnhäusern mit Nebengebäuden besitzt weder nach der Zahl der vorhandenen Bauten das nötige städtebauliche Gewicht, noch drückt sich in ihr eine organische Siedlungsstruktur aus (vgl. zu diesen Voraussetzungen: BVerwG, Urt. 6.11.1968 - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22/26 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 3; Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, DÖV 1984, 855; Urteile des Senats vom 26.3.1984 - 8 S 1895/93 -, BauR 1984, 496; vom 9.6.1986 - 8 S 2077/85 - und vom 8.7.1986 - 8 S 2815/85 -, BauR 1987, 59).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Das insoweit als einziges in Betracht kommende Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme (vgl. grundlegend: BVerwG, Urt. v. 5.8.1983 - 4 C 96.79 -, BVerwGE 67, 334 = PBauE § 15 BauNVO Nr. 1) wird nicht verletzt.
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Denn die eher zufällige Anhäufung von elf Wohnhäusern mit Nebengebäuden besitzt weder nach der Zahl der vorhandenen Bauten das nötige städtebauliche Gewicht, noch drückt sich in ihr eine organische Siedlungsstruktur aus (vgl. zu diesen Voraussetzungen: BVerwG, Urt. 6.11.1968 - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22/26 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 3; Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, DÖV 1984, 855; Urteile des Senats vom 26.3.1984 - 8 S 1895/93 -, BauR 1984, 496; vom 9.6.1986 - 8 S 2077/85 - und vom 8.7.1986 - 8 S 2815/85 -, BauR 1987, 59).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Ferner befinden sich auf nahezu allen bebauten Grundstücken Stall- und Scheunengebäude, die - auch wenn sie derzeit nicht als solche genutzt werden - den Charakter des Weilers nach wie vor prägen (vgl. zur fortwirkenden Prägung eines "Altbestandes": BVerwG, Urt. v. 19.9.1986 - 4 C 15.84 -, ZfBR 1987, 44/46 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.1984 - 8 S 1895/83

    Vorliegen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Denn die eher zufällige Anhäufung von elf Wohnhäusern mit Nebengebäuden besitzt weder nach der Zahl der vorhandenen Bauten das nötige städtebauliche Gewicht, noch drückt sich in ihr eine organische Siedlungsstruktur aus (vgl. zu diesen Voraussetzungen: BVerwG, Urt. 6.11.1968 - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22/26 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 3; Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, DÖV 1984, 855; Urteile des Senats vom 26.3.1984 - 8 S 1895/93 -, BauR 1984, 496; vom 9.6.1986 - 8 S 2077/85 - und vom 8.7.1986 - 8 S 2815/85 -, BauR 1987, 59).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.1986 - 8 S 2077/85

    Zulässigkeit eines Bauvorhabens innerhalb eines Bebauungskomplexes mit 7

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 3206/96
    Denn die eher zufällige Anhäufung von elf Wohnhäusern mit Nebengebäuden besitzt weder nach der Zahl der vorhandenen Bauten das nötige städtebauliche Gewicht, noch drückt sich in ihr eine organische Siedlungsstruktur aus (vgl. zu diesen Voraussetzungen: BVerwG, Urt. 6.11.1968 - 4 C 31.66 -, BVerwGE 31, 22/26 = PBauE § 34 Abs. 1 BauGB Nr. 3; Urt. v. 17.2.1984 - 4 C 55.81 -, DÖV 1984, 855; Urteile des Senats vom 26.3.1984 - 8 S 1895/93 -, BauR 1984, 496; vom 9.6.1986 - 8 S 2077/85 - und vom 8.7.1986 - 8 S 2815/85 -, BauR 1987, 59).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

  • VGH Bayern, 13.12.2006 - 1 ZB 04.3549

    Gebietsbewahrungsanspruch; (Hobby-)Pferdehaltung im faktischen Dorfgebiet;

    Denn als "ländliches Mischgebiet" ist das Dorfgebiet hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit der im Gebiet zulässigen Wohnbebauung jedenfalls in Bezug auf Lärmbeeinträchtigungen dem Mischgebiet gleichzusetzen (VGH BW vom 9.5.1997 BRS 59 Nr. 92; BayVGH vom 13.3.2001 - 1 ZS 01.34 - Juris; vgl. auch amtliche Begründung zum Entwurf von § 5 Abs. 1 BauNVO, BR-Drs. 354/89, Seite 49).

    Die typisierende Betrachtungsweise verbietet sich nur, wenn der Betrieb zu einer Branche gehört, bei der die üblichen Betriebsformen hinsichtlich des Störgrades eine vom nicht wesentlich störenden bis zum störenden oder gar bis zum erheblich belästigenden Betrieb reichende Bandbreite aufweisen (VGH BW vom 16.5.2002 BRS 65 Nr. 65; BayVGH vom 13.3.2001 - 1 ZS 01.34 - Juris; BVerwG vom 11.4.1975 BRS 29 Nr. 27 jeweils zu KfZ-Reparaturwerkstätten; VGH BW vom 9.5.1997 BRS 59 Nr. 92 zu einer Motorradwerkstatt).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2002 - 3 S 1637/01

    Handwerksbetrieb in Dorfgebiet - Gebietsversorgung

    Dieser ist - wie eine Baugenehmigung - grundsätzlich nicht allein deshalb rechtswidrig, weil sein Vollzug eventuell behördliche Aufsichtsmaßnahmen erfordert (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997 - 8 S 3206/96 - VBlBW 1997, 341; a.A. Bay. VGH, Urteil vom 8.9.1998 - 27 B 96.1407 - , BauR 1999, 617, wenn bereits bei Erteilung der Genehmigung ein ständiges Überwachungsproblem und damit ein nicht vertretbarer Verwaltungsaufwand absehbar ist).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2003 - 3 S 2298/02

    Einfügen in Umgebungsbebauung

    Denn die eher zufällige Anhäufung von elf Wohnhäusern mit Nebengebäuden besitzt weder nach der Zahl der vorhandenen Bauten das nötige städtebauliche Gewicht, noch drückt sich in ihr eine organische Siedlungsstruktur aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997- 8 S 3206/96 -, VBlBW 1997, 341).
  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 14 CS 13.380

    Nachbarantrag; Schlacht- und Zerlegeraum "in handwerklichem Umfang"; Dorfgebiet;

    Die typisierende Betrachtungsweise verbietet sich nur, wenn der Betrieb zu einer Branche gehört, bei der die üblichen Betriebsformen hinsichtlich des Störgrades eine vom nicht wesentlich störenden bis zum störenden oder gar bis zum erheblich belästigenden Betrieb reichende Bandbreite aufweisen (VGH BW, U.v. 16.5.2002 - 3 S 1637/01 - BRS 65 Nr. 65; BayVGH, U.v. 17.3.2008 - 1 B 06.3146 - juris Rn. 21; B.v. 13.3.2001 - 1 ZS 01.34 - juris; BVerwG, U.v. 11.4.1975 - IV B 37.75 - BauR 1975, 396 jeweils zu Kfz-Reparaturwerkstätten; VGH BW, U.v. 9.5.1997 - 8 S 3206/96 - BRS 59 Nr. 92 zu einer Motorradwerkstatt).

    Denn als "ländliches Mischgebiet" ist das Dorfgebiet hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit der im Gebiet zulässigen Wohnbebauung jedenfalls in Bezug auf Lärmbeeinträchtigungen dem Mischgebiet gleichzusetzen (VGH BW, U.v. 9.5.1997 - 8 S 3206/96 - BRS 59 Nr. 92; BayVGH, B.v. 13.3.2001 - 1 ZS 01.34 - juris; vgl. auch amtliche Begründung zum Entwurf von § 5 Abs. 1 BauNVO, BR-Drs. 354/89, S. 49).

  • VG Stuttgart, 25.07.2014 - 11 K 1402/13

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürgerhauses mit Café

    Diese ist aber grundsätzlich nicht schon deshalb rechtswidrig, weil ihr Vollzug eventuell behördliche Aufsichtsmaßnahmen erfordert (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 09.05.1997 - 8 S 3206/96 - VBlBW 1997, 341; a.A. VGH München, Urt. v. 08.09.1998 - 27 B 96.1407 - BauR 1999, 617).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 3 S 1866/98

    Abgrenzung des Bebauungszusammenhangs von einer Splittersiedlung; zur Bebauung im

    Andererseits braucht auch bei 11 Gebäuden mit Nebengebäuden noch kein Ortsteil in diesem Sinne vorzuliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, VBlBW 1997, 341).
  • VGH Bayern, 10.02.2009 - 15 CS 08.2606

    Beschwerde; Motorradwerkstatt in Dorfgebiet (Ein-Mann-Betrieb); wesentlich

    Dies gilt jedoch nicht für Kraftfahrzeug-reparaturwerkstätten, da diese eine Bandbreite vom eingeschränkten Ein-Mann-Betrieb bis zum Großbetrieb aufweisen können (BVerwG vom 7.2.1986 NVwZ 1986, 642; VGH B-W vom 9.5.1997 VBlBW 1997, 341).
  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 1 B 06.3146

    Nutzungsuntersagung; Beseitigungsanordnung; Werkstatt für Bootsmotoren, Kfz und

    Eine solche Bandbreite besteht bei Kfz-Reparaturwerkstätten, bei denen Betriebsformen vom Ein-Mann-Betrieb bis zum Großbetrieb üblich sind (VGH BW vom 16.5.2002 BRS 65 Nr. 65; BayVGH vom 13.3.2001 - 1 ZS 01.34 - juris; VGH BW vom 9.5.1997 BRS 59 Nr. 92 [Motorradwerkstatt]; BVerwG vom 11.4.1975 BRS 29 Nr. 27 [Kfz-Reparaturwerkstätte]).
  • VG Sigmaringen, 18.04.2002 - 2 K 1218/01

    Erweiterung eines Aussenbereichsvorhabens bei Neubau einer Lagerhalle verneint

    Andererseits braucht auch bei 11 Gebäuden mit Nebengebäuden noch kein Ortsteil in diesem Sinne vorzuliegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 9.5.1997, VBlBW 1997, 341).
  • VG Sigmaringen, 19.06.2008 - 4 K 1071/07
    Mit insgesamt 13 Gebäuden wäre damit zwar die von der Rechtsprechung angenommene quantitative Schwelle grundsätzlich erreicht (vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 9.5.1997, VBlBW 1997, 341; Urteil vom 8.7.1986, BauR 1987, 59; Urteil vom 26.3.1984, BauR 1984, 496).
  • VG Würzburg, 17.07.2014 - W 5 K 12.313

    Nachbarklage; Dorfgebiet; Einfügen; Nicht (wesentlich) störender Gewerbebetrieb;

  • VG Würzburg, 17.07.2014 - W 5 K 14.25

    Nachbarklage; Dorfgebiet; Einfügen; Nicht (wesentlich) störender Gewerbebetrieb;

  • VG Ansbach, 14.10.2020 - AN 9 K 19.00890

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Bremsenprüfstandes

  • VG Ansbach, 09.07.2009 - AN 9 K 09.00275

    Kleiner Handels- und Reparaturbetrieb in einem festgesetzten Dorfgebiet; kein

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6423
VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97 (https://dejure.org/1997,6423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.05.1997 - 8 S 1183/97 (https://dejure.org/1997,6423)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - 8 S 1183/97 (https://dejure.org/1997,6423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Baugenehmigung bei Widersprüchen zwischen Maßangaben und Bauzeichnungen in Bauvorlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Widersprüchlichkeit einer Baugenehmigung wegen Abweichung der zeichnerischen Darstellungen von den dazu in den Bauunterlagen vermerkten Maßangaben; Anrechnung eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauzeichnungen: Was hat Vorrang: Maßangaben oder zeichnerische Darstellung? (IBR 1997, 344)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 341
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.1996 - 8 S 2566/96

    Festlegung der Geländeoberfläche - Abstandsflächenberechnung - Nachbarschutz bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97
    Die vom Senat in seinem Beschluß vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 (BauR 1997, 92) - angesprochenen - sich bei der Berechnung der Wandhöhe zu Gunsten der Antragsgegnerin auswirkenden - Besonderheiten des Verlaufs der Geländeoberfläche in diesem Bereich werden von ihr nicht künstlich herbeigeführt, sondern entsprechen der bereits vorhandenen Situation.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97
    Was die Zulassung der Beschwerde in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betrifft, muß es sich dabei um eine spezifisch auf diese Verfahrensart bezogene Fragestellung handeln (Senatsbeschluß vom 21.2.1997 - 8 S 483/97 - zum Abdruck vorgesehen in VBlBW 1997, Heft 7).
  • BVerwG, 23.04.1996 - 11 B 96.95

    Atomrecht: Umweltverträglichkeitsprüfung bei wesentlicher Veränderung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1997 - 8 S 1183/97
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerwG zum Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinn des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. etwa Beschl. v. 23.4.1996 - 11 B 96.95 -, Buchholz § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 10) ist diese Zulassungsvoraussetzung nur dann gegeben, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine grundsätzliche, ober- oder höchstgerichtlich noch nicht geklärte Rechtsfrage von Bedeutung war, die auch für die Entscheidung im Berufungs- oder Beschwerdeverfahren erheblich wäre und deren obergerichtliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2019 - 5 S 2431/19

    Hinausragen eines Geschosses aus der Geländeoberfläche

    5 bis 7 ; Schlez, LBO, 2. Aufl., 1973, § Rn. 34; so auch für die Berechnung der Abstandsflächentiefe für den von 1984 bis 1995 geltenden § 6 Abs. 4 LBO: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.11.1989 - 8 S 2051/89 - juris Rn. 27; zu Manipulationsmöglichkeiten bei der seit 1995 geltenden "Eckpunktmethode": VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.51997 - 8 S 1183/97 -, VBlBW 1997, 341, juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2003 - 5 S 2726/02

    Mobilfunksendeanlage im allgemeinen Wohngebiet

    Dies gilt aber nur in Fällen, in denen ein bestimmtes, durch Zeichenungenauigkeiten zu erklärendes Ausmaß nicht überschritten wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.05.1997 - 8 S 1183/97 - VBlBW 1997, 341).
  • VGH Bayern, 30.11.2023 - 2 ZB 21.2099

    Erfolglose Nachbarklage gegen Vorbescheid - Abweichung von Abstandsflächen

    Der Senat kommt zum einen durch Abmessen der Außenwandlänge auf dem "Grundrissvorschlag Regelgeschoss" (dünne schwarze Linie östlich der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück der Klägerin) eindeutig zu einer Länge von 14, 20 m. Zum anderen hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass die Gesamtlänge der Kommunwand zum Nachbargrundstück im Lageplan mit 14, 20 m vermaßt sei und bei einem Widerspruch zwischen zeichnerischen Darstellungen und vermerkten Maßangaben Letzteren grundsätzlich der Vorrang zukomme (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.1997 - 8 S 1183/97 - juris Rn. 2).

    Zudem enthält der "Grundrissvorschlag Regelgeschoss" ausdrücklich und zuordenbar eine Maßangabe von 16 m (eingezeichnet auf dem Grundstück der T. ...straße ... mit einer dünnen schwarzen Linie), sodass sich selbst dann, wenn unterschiedliche zeichnerischen Darstellungen bestehen sollten - wie nicht -, hier jedenfalls die Maßangaben der Bauvorlage als verbindlich anzusehen sind, da die Abweichung der zeichnerischen Darstellung von der Maßangabe ein bestimmtes, durch Zeichenungenauigkeit zu erklärendes Ausmaß nicht überschreitet (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.1997 - 8 S 1183/97 - juris Rn. 2).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97

    Bebauungsplanfestsetzung - planungsrechtlich nicht überbaubare Grundstücksfläche;

    Selbst wenn - wofür die konkreten Zahlenangaben wie auch der Blaueintrag im "Baugesuchsplan" sprechen (vgl. zu solchen Zweifelsfällen VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.05.1997 - 8 S 1183/97 - VBlBW 1997, 341) - die den klagenden Nachbarn ungünstigere Garagenhöhe als genehmigt anzusehen wäre, läge das genehmigte Bauvorhaben, worauf der Beklagte zutreffend hinweist, gleichwohl weit unterhalb der Höchstmaße einer nach § 6 Abs. 1 LBO zulässigen Grenzgarage.
  • VG München, 17.05.2021 - M 8 K 19.6030

    Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Wohn- und Geschäftshaus im innerstädtischen

    Bei einem Widerspruch zwischen zeichnerischen Darstellungen und vermerkten Maßangaben kommt letzteren nämlich grundsätzlich der Vorrang zu (vgl. VGH BW, B.v. 22.5.1997 - 8 S 1183/97, BRS Bd. 59 Nr. 151).
  • VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 4124/02

    Baueinstellung: Anfangsverdacht eines Genehmigungsverstoßes reicht aus;

    Bei Widersprüchen zwischen Baugenehmigung und Bauvorlage ist allein die schriftliche Baugenehmigung maßgebend (OVG Berlin, Beschl. v. 16.01.1995 - 2 S 35/94 -, NVwZ 1995, 1009; OVG NW, Urt. v. 06.10.1982 - 11 A 1018/80 -, BRS 39, Nr. 152; Sauter, a.a.O., § 58, Rdnr. 34; vgl. auch VGH München, Urt. v. 13.12.1972 - 49 II 72 -, BayVBl 1973, 295; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.05.1997 - 8 S 1183/97 -, VBlBW 1997, 341).
  • VG Wiesbaden, 24.11.2009 - 3 L 1323/09

    Aufhebung bzw. Änderung eines obergerichtlichen Beschlusses nach § 80 Abs 7 Satz

    Dies wurde auch bauaufsichtlich genehmigt (vgl. im Übrigen auch dazu, dass den Maßangaben in einer Bauvorlage grundsätzlich der Vorrang gegenüber zeichnerischen Darstellungen zukommt: VGH Mannheim BRS 59 Nr. 151).
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