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   VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 8 S 1320/99   

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https://dejure.org/1999,15894
VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 8 S 1320/99 (https://dejure.org/1999,15894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.06.1999 - 8 S 1320/99 (https://dejure.org/1999,15894)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juni 1999 - 8 S 1320/99 (https://dejure.org/1999,15894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nutzungsuntersagung wegen Annahme eines Bordellbetriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1999, 461
  • BauR 2000, 1238
  • ZfBR 2000, 70 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 8 S 1320/99
    Der Antragsteller rügt des weiteren, das Verwaltungsgericht sei von dem Beschluß des VGH Baden-Württemberg v. 17.8.1995 (5 S 71/95, VBlBW 1996, 65 = NVwZ-RR 1996, 612) abgewichen, weil es nicht geprüft habe, ob die Vollstreckung von der Grundverfügung gedeckt sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 8 S 483/97

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren: Zulassung der Beschwerde - Zulassungsgrund der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.06.1999 - 8 S 1320/99
    Die von ihm aufgeworfene Frage, wie ein Bordell von einem bordellartigen Betrieb abzugrenzen sei, könnte allenfalls in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden, und kann deshalb nicht die Zulassung des Beschwerdeverfahrens rechtfertigen (vgl. den Beschluß des Senats v. 21.2.1997 - 8 S 483/97 -, NVwZ-RR 1997, 758 = VBlBW 1997, 262).
  • VG Schleswig, 06.12.2001 - 5 B 93/01

    Nutzungsuntersagung, Swinger-Club, Vergnügungsstätte, Mischgebiet, Verein,

    Letztendlich stellt die Umwandlung des ursprünglich als Gewerbe angemeldeten Swinger-Clubs und die Fortführung der gleichartigen Betätigung als Verein einen untauglichen Versuch dar, das einer in jedem Fall gewerblich betriebenen entsprechenden Einrichtung drohende Verbot der Nutzung durch eine andere Bezeichnung zu umgehen (vgl. zu einem ähnlichen Fall: VGH Baden-Württemberg vom 08.06.1999, BRS 62 Nr. 74, in dem ein Bordellbetrieb als "Verein für zwischenmenschliche Beziehungen" geführt wurde, dessen dort tätige Prostituierte als sog. Wochenmitglieder und deren Freier als Tagesmitglieder behandelt werden sollten).
  • VG Dresden, 30.03.2012 - 7 L 61/12

    Wohngebäude in Görlitz darf nicht zur Prostitution genutzt werden

    Aufgrund dieser Erklärung besteht kein Anlass, die Annahme der Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt und somit eine unter Prostitution zu subsumierende Tätigkeit zu verneinen (vgl. zur Annahme eines Bordellbetriebs bei einem "Verein für zwischenmenschliche Beziehungen" mit sog. "Tagesmitgliedern": VGH Mannheim, Beschl. v. 08.06.1999 - 8 S 1320/99 -, juris; auch VG Ansbach, Urt. v. 16.06.2004 - AN 3 K 03.00455 -, juris Rn. 31).
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