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   VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03   

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VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03 (https://dejure.org/2003,2367)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.06.2003 - 10 S 430/03 (https://dejure.org/2003,2367)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 10 S 430/03 (https://dejure.org/2003,2367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Cannabiskonsum - regelmäßiger Konsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines Gutachtens über den eigenen Drogenkonsum; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Beeinträchtigung im Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit; Grundsatz der ...

  • blutalkohol PDF, S. 356

    Keine Berechtigung zur Anordnung eines ärztlichen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV bei bloßem Besitz einer kleinen Menge Cannabis

  • archive.org

    Drogen - zum regelmäßigen Konsum von Cannabis - Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen.

  • Judicialis

    FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3; ; FeV § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; FeV § 11 Abs. 7; ; FeV § 11 Abs. 8 Satz 1; ; FeV Anl. 4 Nr. 9.2.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach regelmäßigem Cannabis-Konsum, Verwertung von Tagebuchaufzeichnungen eines Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3004
  • VBlBW 2004, 149
  • DÖV 2003, 1048
  • BauR 2004, 1496
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
    Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind diese Beeinträchtigungen nur angemessen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde hinreichend konkrete Verdachtsmomente feststellt, die einen Eignungsmangel des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 89, 69, 85 f.; Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, S. 17, 23 und 24 des Abdrucks; BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78-80).

    Aufgrund der der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zugrunde liegenden wissenschaftlichen Vorarbeiten zur Beurteilung der Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Fahreignung und des Trennungsvermögens von Cannabiskonsumenten (Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, vgl. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften, Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr, BR-Drucks. 443/98, S. 255), der vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 2062/96 eingeholten Gutachten und auch der von anderen Gerichten erhobenen Gutachten (vgl. Gutachten Kannheiser, NZV 2000, 57 ff. für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof) geht der Senat davon aus, dass ein die Fahreignung in der Regel ausschließender regelmäßiger Cannabiskonsum im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bei einem täglichen oder nahezu täglichen Cannabiskonsum gegeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -).

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
    Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind diese Beeinträchtigungen nur angemessen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde hinreichend konkrete Verdachtsmomente feststellt, die einen Eignungsmangel des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 89, 69, 85 f.; Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, S. 17, 23 und 24 des Abdrucks; BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78-80).
  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
    Selbst für den Bereich der Strafrechtspflege besteht kein umfassendes Verbot, tagebuchähnliche Aufzeichnungen zu verwerten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.09.1989, NJW 1990, 563).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2003 - 19 B 1249/02

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, erheblicher Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
    Zum anderen könnte darauf abgestellt werden, dass bei einem belegten sechsmaligen Konsum von Cannabis an einem Tag (14.11.1999) ein Kontrollverlust im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zumindest in Betracht kommt (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 07.01.2003 - 19 B 1249/02 - DAR 2003, 187).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
    Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind diese Beeinträchtigungen nur angemessen, wenn die Fahrerlaubnisbehörde hinreichend konkrete Verdachtsmomente feststellt, die einen Eignungsmangel des betreffenden Fahrerlaubnisinhabers als nahe liegend erscheinen lassen (vgl. BVerfGE 89, 69, 85 f.; Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, S. 17, 23 und 24 des Abdrucks; BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78-80).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2003 - 10 S 1907/02

    Fahreignung und regelmäßiger Konsum von Drogen, hier: Cannabis.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
    Aufgrund der der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung zugrunde liegenden wissenschaftlichen Vorarbeiten zur Beurteilung der Auswirkungen von Cannabiskonsum auf die Fahreignung und des Trennungsvermögens von Cannabiskonsumenten (Begutachtungs-Leitlinien des Gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, vgl. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften, Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr, BR-Drucks. 443/98, S. 255), der vom Bundesverfassungsgericht im Verfahren 1 BvR 2062/96 eingeholten Gutachten und auch der von anderen Gerichten erhobenen Gutachten (vgl. Gutachten Kannheiser, NZV 2000, 57 ff. für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof) geht der Senat davon aus, dass ein die Fahreignung in der Regel ausschließender regelmäßiger Cannabiskonsum im Sinne von Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung bei einem täglichen oder nahezu täglichen Cannabiskonsum gegeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 30.05.2003 - 10 S 1907/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2003 - 10 S 323/03

    Cannabis - gelegentlicher Konsum und Fahreignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
    Durch § 11 Abs. 7 FeV hat der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass eine Begutachtung nur bei Eignungszweifeln in Betracht kommt, nicht jedoch, wenn die mangelnde Eignung bereits fest steht und ohne Hinzuziehung eines Gutachters über sie entschieden werden kann (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften, BR-Drucks. 443/98, S. 257; vgl. Senatsbeschluss vom 07.03.2003 - 10 S 323/03 -).
  • VG Freiburg, 23.01.2003 - 6 K 1946/02

    Kein strafprozessuales Verwertungsverbot im Verwaltungsverfahren zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 10 S 430/03
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23. Januar 2003 - 6 K 1946/02 - wird zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2003 - 10 S 2270/02

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - Gutachtenbeibringung - Weigerung

    Wie sich aus der Regelung des § 11 Abs. 7 FeV und aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV ("wenn Tatsachen die Annahme begründen") ergibt, ist die Anforderung eines Gutachtens bereits bei Anhaltspunkten gerechtfertigt, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, der Betreffende konsumiere täglich oder nahezu täglich Cannabis (vgl. Senatsbeschl. v. 16.06.2003 - 10 S 430/03 -).
  • VG Augsburg, 07.10.2008 - Au 3 K 08.836

    Wahlanfechtung; Gemeinderat; Korrektur; Wahlergebnis; nicht wählbar; Schwerpunkt

    Ob ausnahmsweise ein Verwertungsverbot besteht, ist durch eine Abwägung im Einzelfall zwischen dem Schutz der Privatsphäre einerseits und dem öffentlichen Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts zu bestimmen (vgl. Geiger in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNr. 23 a zu § 86; VGH BW vom 16.6.2003, NJW 2003, 3004).
  • VGH Bayern, 02.11.2022 - 11 C 22.1748

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines nicht beigebrachten ärztlichen

    Demnach ist die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV u.a. bereits bei Anhaltspunkten gerechtfertigt, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, der Betreffende konsumiere täglich oder nahezu täglich und damit regelmäßig Cannabis (vgl. VGH BW, B.v. 16.6.2003 - 10 S 430/03 - NJW 2003, 3004 = juris Rn. 6 ff.; Dauer, a.a.O.).
  • VG Köln, 14.01.2011 - 11 L 23/11

    Zum Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Cannabiskonsum und fehlendem

    vgl. insgesamt OVG NRW, Beschluss vom 25. August 2008 - 16 B 641/08 - VGH BW, Beschlüsse vom 16. Juni 2003, NJW 2003, 3004 und vom 16. Mai 2007, NJW 2007, 2571; VG Köln, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 L 1127/08 - Geiger, Verwertung von Erkenntnissen über Drogen- und Alkoholauffällige im Ausland durch deutsche Fahrerlaubnisbehörden, DAR 2004, 184, 186.
  • VGH Bayern, 25.10.2012 - 11 ZB 12.1975

    Unmittelbar bevorstehender Konsum von Cannabis, der nur aufgrund des Eingreifens

    Da somit nicht auszuschließen war, dass die Klägerin regelmäßige Cannabiskonsumentin war bzw. ist, begegnet die Beibringungsaufforderung auch unter Berücksichtigung der im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 (NJW 2002, 2378) zum Ausdruck gebrachten Grundsätze keinen Bedenken (vgl. VGH Mannheim vom 16.6.2003 DAR 2004, 49).
  • VG Braunschweig, 29.01.2008 - 6 B 214/07

    Beweisverwertungsverbot bei Entzug der Fahrerlaubnis; Beweisverwertungsverbot;

    In dieser Hinsicht obliegt der Fahrerlaubnisbehörde der Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern, die darauf vertrauen, dass die zuständige Behörde sie vor Gefahren im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme am Straßenverkehr soweit wie möglich schützt (vgl. VG Freiburg, Beschl. vom 23.01.2003 - 6 K 1946/02 -, juris, bestätigt durch VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 16.06.2003 - 10 S 430/03 -, NJW 2003, 2004; Bay. VGH, Urt. vom 19.01.1998 - 11 B 95.2282 -, juris).
  • VG München, 12.12.2022 - M 19 S 22.5350

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund Nichteignungsvermutung nach § 11 Abs. 8 FeV

    Demnach ist die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV u.a. bereits bei Anhaltspunkten gerechtfertigt, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, der Betreffende könnte einer eignungsausschließenden Erkrankung oder einem Mangel nach Anlage 4 oder 5 zur FeV unterliegen (vgl. VGH BW, B.v. 16.6.2003 - 10 S 430/03 - juris Rn. 6 ff. zum regelmäßigen Cannabiskonsum).
  • VG Kassel, 24.06.2004 - 2 G 1389/04

    Fahrerlaubnisentziehung; Cannabis; regelmäßige Einnahme; Nachweis

  • VG Köln, 05.07.2010 - 11 L 904/10

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen des Konsums von

  • VG Freiburg, 06.11.2007 - 1 K 892/07

    Anforderung eines ärztlichen Gutachtens bei nicht unerheblichem Drogenbesitz

  • VG Sigmaringen, 06.06.2012 - 6 K 625/12

    Abschiebung trotz strittigre Identität; chinesische "Expertenkommission" zur

  • VGH Bayern, 16.11.2005 - 11 CS 05.1726
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