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   VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07   

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VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07 (https://dejure.org/2008,6409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.2008 - 3 S 1318/07 (https://dejure.org/2008,6409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 3 S 1318/07 (https://dejure.org/2008,6409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erweiterter Bestandsschutz im Bebauungsplanverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der anlagenbezogenen Zulassung einer gebietsfremden Nutzung über § 1 Abs. 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Korrektur der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksflächen i.R.d. § 1 Abs. 10 ...

  • Judicialis

    BauNVO § 1 Abs. 10

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 1 Abs. 10
    BauNVO : (Erweiterter) Bestandsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 59, 238
  • VBlBW 2009, 146
  • DÖV 2009, 378
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
    Welche städtebaulichen Ziele die Gemeinde sich setzt, liegt dabei in ihrem planerischen Ermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, NVwZ 1999, 1338 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19, und vom 06.05.2002 - 4 BN 11.02 -, BRS 65 Nr. 41) steht § 1 Abs. 10 Satz 1 BauNVO in einem sachlichen Zusammenhang mit § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB.

    Eine solche Bestandssicherung wertet der Normgeber als berechtigtes planerisches Anliegen unabhängig davon, aus welchem Grund die Anlage, der der erweiterte Schutz zuteil werden soll, im konkreten Planungsfall unzulässig ist (BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
    Die für die Grundstücke der Antragsteller geltenden Festsetzungen WA1 (Ziff. 1.1.2 der textlichen Festsetzungen) und WB1 (Ziff. 1.1.4 der textlichen Festsetzungen) verstoßen jedoch gegen das Bestimmtheitsgebot, denn ihr näherer Inhalt lässt sich im Hinblick auf das zulässige Immissionsniveau auch unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers nicht erschließen (vgl. zu den Anforderungen: BVerwG, Beschluss vom 24.01.1995 - 4 NB 3.95 -, DÖV 1995, 822; Ziegler, in: Brügelmann, Baugesetzbuch, Band 6, § 1 BauNVO RdNr. 260).

    Der von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur Beschluss vom 24.01.1995, a.a.O.) für maßgeblich gehaltene erkennbare Wille des Normgebers ist somit unklar, den aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleiteten Bestimmtheitsanforderungen damit nicht genügt.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1998 - 3 S 3113/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Realisierbarkeit der Planung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
    Maßgeblich ist insoweit allein, ob die tatsächlichen Verhältnisse derart massiv und offenkundig vom Planinhalt abweichen, dass die Festsetzung bei einer auf den Gesamtgeltungsbereich des Bebauungsplans bezogenen Betrachtung ungeeignet ist, die städtebauliche Entwicklung noch in eine bestimmte Richtung zu steuern (Urteil des Senats vom 07.12.1998 - 3 S 3113/97 -, VBlBW 1999, 174).
  • BVerwG, 06.03.2002 - 4 BN 11.02

    Überwiegende Bebauung i.S.d. § 1 Abs. 10 S. 1 der Baunutzungsverordnung ( BauNVO

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 11.05.1999 - 4 BN 15.99 -, BRS 62 Nr. 19, und vom 06.05.2002 - 4 BN 11.02 -, BRS 65 Nr. 41) steht § 1 Abs. 10 Satz 1 BauNVO in einem sachlichen Zusammenhang mit § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
    Ein Gericht darf insbesondere nicht gestaltend tätig sein, sondern hat den planerischen Willen des Ortsgesetzgebers zu respektieren (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 19.09.2002 - 4 CN 1.02 -, BVerwGE 117, 58 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2007 - 7 D 64/06

    Unwirksam einer Planänderung bei fehlerhaftem Ursprungsplan; Fehlen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
    Anlagenbezogene Einzelfallregelungen nach § 1 Abs. 10 BauNVO setzen - sowohl im Hinblick auf die Bestimmtheit als auch auf das Abwägungsgebot - voraus, dass sich aus den textlichen oder zeichnerischen Festsetzungen zum erweiterten Bestandsschutz zweifelsfrei ergibt, auf welche konkret vorhandenen Anlagen sich die Festsetzungen beziehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.05.2007 - 7 D 64/06.NE -, NVwZ-RR 2008, 13), und eine Abwägungsentscheidung zu der Frage getroffen werden kann, ob die gebietsfremde Nutzung mit der Zweckbestimmung des Baugebiets im Übrigen vereinbar ist (§ 1 Abs. 10 Satz 3 BauNVO).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
    Die gerichtliche Kontrolle dieser von der Gemeinde vorzunehmenden Abwägung hat sich nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BVerwG, Urteil vom 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309) auf die Prüfung zu beschränken, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat (kein Abwägungsausfall), ob in sie an Belangen eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge eingestellt werden musste (kein Abwägungsdefizit), ob die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange richtig erkannt worden ist (kein richtiges Abwägungsmaterial, keine rechtlich unzutreffende Bewertung) und ob der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen und privaten Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, die zu ihrer objektiven Gewichtung in einem angemessenen Verhältnis steht (keine Abwägungsdisproportionalität).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2007 - 3 S 1492/06

    Zulassung von im Plangebiet unzulässigen Nutzungsarten oder Anlagetypen im Wege

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
    Systematisch lässt sich die Norm als eine - § 34 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB 1986 vergleichbare - Abweichens- bzw. Befreiungsregel für einzelne unzulässige Nutzungen begreifen, wobei keine Bindung an gesetzliche Befreiungsvoraussetzungen (etwa § 31 Abs. 2 BauGB) besteht, sondern diese Voraussetzungen vielmehr von der Gemeinde nach Ermessen, wenngleich in den Grenzen des § 1 Abs. 10 Satz 3 BauNVO - in gebietsverträglicher Weise - festgelegt werden können (vgl. zu alldem Urteil des Senats vom 25.09.2007 - 3 S 1492/06 -, VBlBW 2008, 24 ; Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Aufl. 2008, § 1 RdNrn. 133, 136 f.).
  • BVerwG, 22.01.2008 - 4 B 5.08

    Erfüllung der Kriterien eines bestimmten Anlagentyps durch Festsetzung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.2008 - 3 S 1318/07
    Mängel, die einzelnen Festsetzungen eines Bebauungsplans anhaften, führen nur dann nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn die übrigen Regelungen, Maßnahmen oder Festsetzungen, für sich betrachtet, noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB bewirken können und wenn die Gemeinde nach ihrem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen im Zweifel auch eine Satzung dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22.01.2008 - 4 B 5.08 -, juris).
  • VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 3303/20

    Baugenehmigung für eine Umgestaltung und Erweiterung eines Hotels in einem

    Die im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigungsfähige Regelung in § 1 Abs. 10 BauNVO lässt insoweit Festsetzungen zu, die der Sache nach wie objektbezogene Befreiungsregelungen wirken (Roeser, in König/Roeser/Stock, BauNVO, 5. Auflage 2022, § 1 Rn. 101; vgl. auch VGH Mannheim, Urt. v. 29.10.2008, 3 S 1318/07, juris Rn. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2013 - 8 S 2145/12

    Bebauungsplan; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung; Rügeverlust; konkrete

    § 1 Abs. 10 BauNVO ermächtigt insofern zur einer anlagenbezogenen Planung im Sinne einer Einzelfallregelung, bei der der grundsätzlich abstrakte Normcharakter des Bebauungsplans verlassen wird und deren Festsetzungen sich auf konkret vorhandene Anlagen und deren Nutzung beziehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 25.09.2007 - 3 S 1492/06 -VBlBW 2008, 24, juris Rn. 24, und vom 29.10.2008 - 3 S 1318/07 - VBlBW 2009, 146, juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2009 - 7 D 85/08

    Vereinfachtes Verfahren Nutzungsart Einzelhandel Ausschluss von Einzelhandel

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 3 S 1318/07 -.
  • VG Stuttgart, 14.12.2010 - 6 K 4001/08

    Baugenehmigung; Bauleitplanung; Baunutzungsverordnung - Einzelhandelsausschluss;

    § 1 Abs. 10 BauNVO beruht damit auf der Erwägung, dass die Baugebietsvorschriften der Baunutzungsverordnung trotz der Differenzierungsmöglichkeiten, die § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO bieten, nicht in allen Fällen Planungsergebnisse gewährleisten, die den Belangen der Betroffenen angemessen Rechnung tragen (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.10.2008 - 3 S 1318/07 - juris).
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