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   VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12   

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VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12 (https://dejure.org/2013,2461)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14.02.2013 - 4 K 1115/12 (https://dejure.org/2013,2461)
VG Freiburg, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 (https://dejure.org/2013,2461)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen einer Rechtsgrundlage in BW für die jahrelange ununterbrochene Überwachung rund um die Uhr von -für rückfallgefährdet gehaltenen- Sexualstraftätern zum Zwecke der Verhinderung erneuter Sexualstraftaten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Polizeiliche Rund-um-die-Uhr-Überwachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Polizeiliche Dauerobservation eines früheren Sexualstraftäters

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine weitere polizeiliche Dauerobservation eines früheren Sexualstraftäters

  • lto.de (Kurzinformation)

    Dauerobservation - Keine Rechtsgrundlage für Überwachung eines Sexualtäters

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Rechtsgrundlage für jahrelange rund um die Uhr Überwachung von Sexualstraftätern

  • spiegel.de (Pressemeldung, 22.02.2013)

    Nach Sicherheitsverwahrung: Sexualstraftäter darf nicht überwacht werden

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine weitere polizeiliche Dauerobservation eines früheren Sexualstraftäters

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine weitere polizeiliche Dauerobservation eines früheren Sexualstraftäters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine polizeiliche Dauerobservation eines früheren Sexualstraftäters - Baden-Württemberg fehlt es für jahrelange Observation an Rechtsgrundlage

Sonstiges

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Dauerobservation von Ex-Sicherungsverwahrten - Koalition will Regelung schaffen

Papierfundstellen

  • VBlBW 2013, 350
  • DÖV 2013, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 22.06.2012 - 2 BvR 22/12

    Freiheit der Person (Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Auch die Historie der Vorschrift und des gesamten Dritten Unterabschnitts, die in Umsetzung des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1) durch Änderungsgesetz vom 22. Oktober 1991 in das Polizeigesetz aufgenommen worden sind (vgl. dazu näher Heckmann, VBlBW 1992, 164 [165]), sprechen dafür, dass der Landesgesetzgeber in § 22 PolG nur verschiedene besondere Mittel der Datenerhebung geregelt hat und keine umfassende gefahrenabwehrrechtliche Regelung über die offene (begleitende) Observation von potenziellen Straftätern treffen wollte (in diese Richtung auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 08.11.2012 - 2 BvR 22/12 -, DVBl. 2013, 169 [171]; Greve/Lucius, a.a.O., S. 100).

    Denn das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Menschenwürde sichern jedem Einzelnen - auch dem Kläger als Mehrfach-Sexualstraftäter - einen autonomen Bereich privater Lebensgestaltung, in dem er seine Individualität entwickeln und wahren kann, wobei die vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützte Privatsphäre nicht auf den häuslichen Bereich beschränkt ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 15.12.1999 - 1 BvR 653/96 -, BVerfGE 101, 361 [384]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 08.11.2012 - 2 BvR 22/12 -, DVBl. 2013, 169 [171]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat es insoweit - offensichtlich anknüpfend an eine weit verbreitete Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, Vorlagebeschluss vom 24.10.2001 - 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189 [194 ff.] - Laserdrome) und Literatur (statt vieler: Greve/Lucius, a.a.O., S. 105) - für möglich gehalten, die Observation rückfallgefährdeter Sexualstraftäter als eine neue Form polizeilicher Maßnahmen anzusehen, die bisher vom Landesgesetzgeber nicht eigens erfasst worden ist, die aber aufgrund ihrer weitreichenden Folgen einer dem Bestimmtheitsgebot entsprechenden normativen Typisierung in Gestalt einer eigenständigen Ermächtigungsgrundlage bedarf (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 08.11.2012 - 2 BvR 22/12 -, DVBl. 2013, 169 [171]).

    Es liege dann in der Verantwortung des Gesetzgebers, hierauf zu reagieren oder in Kauf zu nehmen, dass solche Maßnahmen von den Gerichten auf Dauer als von der geltenden Rechtslage nicht als gedeckt angesehen würden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 08.11.2012, a.a.O.).

    In seinem Beschluss vom 08.11.2012 (a.a.O.) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt:.

  • VG Freiburg, 29.12.2010 - 4 K 2629/10

    Voraussetzungen einer längerfristigen Observation eines

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Hierbei handelt es sich - entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers - nicht um einen Verwaltungsakt (vgl. hierzu näher Beschluss der Kammer vom 29.12.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239).

    Dem Kläger steht auch die entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO notwendige Klagebefugnis zur Seite, denn er kann geltend machen, durch die längerfristige Observation möglicherweise in seinem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt zu sein (vgl. hierzu näher Beschluss der Kammer vom 29.12.2010, a.a.O., VBlBW 2011, 239 [241]; Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [211]; Greve/Lucius, DÖV 2012, 97 [102 f.]).

    Die Frage, ob die Heranziehung des § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 PolG für die Observation des Klägers jedenfalls übergangsweise zulässig gewesen ist (vgl. in diese Richtung insbesondere Beschluss der Kammer vom 29.12.2010, a.a.O., VBlBW 2011, 239; zustimmend: Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [211]; Rachor, a.a.O., RdNr. 279; ebenso zu § 16a PolG NW: VG Aachen, Urteil vom 24.01.2011 - 6 K 140/10 -, juris RdNrn.

    Zweifel an der dauerhaften Tragfähigkeit der von den die Observation anordnenden Behördenleitern in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage des § 22 PolG sind in Rechtsprechung und Literatur sehr früh laut geworden (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 29.10.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239 [240 f.]: verfassungskonforme Auslegung notwendig, § 22 Abs. 3 PolG keine Handhabe zur Dauerüberwachung ohne ständige Überprüfung, Problem fehlender verfahrensmäßiger Sicherungen; nachfolgend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2011 - 1 S 184/11 u.a. -: hilfsweise Generalklausel in Betracht zu ziehen; zweifelnd auch Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [210 ff.]; zur saarländischen Regelung zweifelnd: VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

  • BVerfG, 29.03.2000 - 2 BvL 3/96

    Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Ob eine bundesrechtliche Regelung abschließend ist oder nicht, kann nur einer Gesamtwürdigung des betreffenden Normenkomplexes entnommen werden (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29.03.2000 - 2 BvL 3/96 -, BVerfGE 102, 99 [114] - Landesabfallgesetz Nordrhein-Westfalen).

    Allerdings rechtfertigt der Erlass eines Bundesgesetzes über einen bestimmten Gegenstand für sich allein noch nicht die Annahme, dass damit die Länder von einer Gesetzgebung ausgeschlossen sind; es können noch Bereiche übrig bleiben, deren Regelung für die Gesetzgebung der Länder offen ist (vgl. wiederum BVerfG, Beschluss vom 29.03.2000, a.a.O.).

    Hat der Bund einen Sachbereich in Wahrnehmung einer konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in diesem Sinne abschließend geregelt, so tritt die Sperrwirkung des Art. 72 Abs. 1 GG für eine Regelung der Länder in diesem Sachbereich unabhängig davon ein, ob die landesrechtlichen Regelungen den bundesrechtlichen Bestimmungen widerstreiten oder sie nur ergänzen, ohne ihnen zu widersprechen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.03.2000, a.a.O., S. 115).

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Denn nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 - 19359/04 - (NJW 2010, 2495) sei die mit Gesetz vom 26. Januar 1998 zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vorgenommene Änderung des § 67d StGB, mit der die Befristung der ersten angeordneten Sicherungsverwahrung nach § 67d Abs. 1 StGB auf zehn Jahre entfallen sei und die in Verbindung mit § 2 Abs. 6 StGB auch diejenigen Sicherungsverwahrten erfasse, für die die Befristung im Zeitpunkt ihrer Verurteilung noch bestand, mit dem Freiheitsrecht des Art. 5 EMRK und dem Rückwirkungsverbot des Art. 7 EMRK nicht vereinbar.

    Wenngleich die Gruppe der im Hinblick auf das Urteil des EGMR vom 17.12.2009 (a.a.O.) aus der Sicherungsverwahrung zu entlassenden Straftäter nicht unmittelbar Anlass der VwV KURS war (vgl. hierzu etwa LT-Drs. 14/4965 vom 05.08.2009), ist das Phänomen im Hinblick auf Personenkreis (Täterprofil) und Maßnahmenkatalog unter Einschluss der Observation dem beklagten Land seit spätestens 01.04.2010 hinreichend bekannt.

    "vor allem bei solchen Personen angenommen werden, die aufgrund der endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 (Nr. 19359/04) aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, obwohl bei ihnen weiterhin die Gefahr besteht, dass sie erhebliche Straftaten begehen werden, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden.

  • OVG Saarland, 16.12.2010 - 3 B 284/10

    Polizeirecht: Zulässigkeit der Dauerobservation nach Entlassung aus der

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Von dem § 22 PolG zugrunde liegenden gefahrenabwehrrechtlichen Leitbild der Gewinnung weiterer Erkenntnisse über das vermutliche weitere Vorgehen eines Überwachten und der Erstellung von "Bewegungsprofilen" unterscheidet sich die Observation des Klägers mithin deutlich (so auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

    32 Allerdings hat die erkennende Kammer in der Vergangenheit auch erwogen, ob § 22 PolG als eine ursprünglich auf eine bestimmte polizeirechtliche Gefahrenlage bezogene Bestimmung bei Entstehen neuartiger, bislang zwar in dieser Form nicht vorhergesehener, aber im Wesenskern vergleichbarer Gefahrenlagen - zumindest übergangsweise - dann als Rechtsgrundlage herangezogen werden kann, wenn die normierten Tatbestandsvoraussetzungen dies prinzipiell erlauben und dies nicht zu einer unzulässigen Ausweitung der - in erster Linie an den Vorgaben des Verfassungsrechts zu orientierenden - polizeilichen Eingriffsbefugnisse führt (ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010, a.a.O., juris RdNr. 24; skeptisch Greve/Lucius, a.a.O., S. 100), zumal der von § 22 PolG erfasste Gesetzeszweck der Informationsbeschaffung über den Kläger und sein Verhalten zumindest als Randerscheinung der Observation "mitverwirklicht" wird.

    Zweifel an der dauerhaften Tragfähigkeit der von den die Observation anordnenden Behördenleitern in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage des § 22 PolG sind in Rechtsprechung und Literatur sehr früh laut geworden (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 29.10.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239 [240 f.]: verfassungskonforme Auslegung notwendig, § 22 Abs. 3 PolG keine Handhabe zur Dauerüberwachung ohne ständige Überprüfung, Problem fehlender verfahrensmäßiger Sicherungen; nachfolgend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2011 - 1 S 184/11 u.a. -: hilfsweise Generalklausel in Betracht zu ziehen; zweifelnd auch Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [210 ff.]; zur saarländischen Regelung zweifelnd: VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

  • VG Saarlouis, 15.09.2010 - 6 L 746/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung anstelle von Sicherungsverwahrung für eine

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Von dem § 22 PolG zugrunde liegenden gefahrenabwehrrechtlichen Leitbild der Gewinnung weiterer Erkenntnisse über das vermutliche weitere Vorgehen eines Überwachten und der Erstellung von "Bewegungsprofilen" unterscheidet sich die Observation des Klägers mithin deutlich (so auch VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

    Denn den Regelungen liegt das Leitbild zugrunde, dass sich nach einer überschaubaren Zeit - § 22 Abs. 1 Nr. 1 PolG spricht von einem Zeitraum innerhalb einer Woche und länger als eine Woche, nicht aber von Monaten und Jahren - wird entscheiden lassen, ob Strafverfolgungsmaßnahmen (ggf. wegen einer Versuchsstraftat) erfolgen können oder ob die Maßnahme voraussichtlich ergebnislos bleiben wird (vgl. zur "Schwestervorschrift" in § 28 PolG des Saarlandes: VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010, a.a.O., RdNr. 16; Rachor, in: Lisken/Den-ninger, a.a.O., RdNrn. 283 ff.).

    Zweifel an der dauerhaften Tragfähigkeit der von den die Observation anordnenden Behördenleitern in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage des § 22 PolG sind in Rechtsprechung und Literatur sehr früh laut geworden (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 29.10.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239 [240 f.]: verfassungskonforme Auslegung notwendig, § 22 Abs. 3 PolG keine Handhabe zur Dauerüberwachung ohne ständige Überprüfung, Problem fehlender verfahrensmäßiger Sicherungen; nachfolgend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2011 - 1 S 184/11 u.a. -: hilfsweise Generalklausel in Betracht zu ziehen; zweifelnd auch Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [210 ff.]; zur saarländischen Regelung zweifelnd: VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2013 - 1 S 1817/12

    Observation eines weiterhin als gefährlich eingeschätzten, aus der

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Da somit weder die 17. Verlängerung der Anordnung der Observation vom 22.01.2013 noch die Risikobewertung des Landeskriminalamts vom 07.02.2013 hinreichende Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr der Begehung einschlägiger (Sexual-)Straftaten durch den Kläger beinhalten, können die dort getroffenen prognostischen Einschätzungen die Observation des Klägers im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung nicht rechtfertigen (vgl. auch zur Gewichtigkeit von Anknüpfungstatsachen: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2013 - 1 S 1817/12 -, BA S. 7 ff.).

    Obwohl das beklagte Land insoweit für sich die rechtliche Kompetenz in Anspruch nimmt, den Kläger auch zwangsweise - auf Grundlage der polizeilichen Generalklausel - zu einer psychiatrischen Begutachtung verpflichten zu können (dies erwägend auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.2013 - 1 S 1817/12 -, BA S. 11; dagegen Greve/Lucius, a.a.O., S. 105), hat es selbst bislang offenbar keinen Anlass gesehen, von dieser - rechtlich zweifelhaften - Möglichkeit Gebrauch zu machen.

  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat es insoweit - offensichtlich anknüpfend an eine weit verbreitete Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, Vorlagebeschluss vom 24.10.2001 - 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189 [194 ff.] - Laserdrome) und Literatur (statt vieler: Greve/Lucius, a.a.O., S. 105) - für möglich gehalten, die Observation rückfallgefährdeter Sexualstraftäter als eine neue Form polizeilicher Maßnahmen anzusehen, die bisher vom Landesgesetzgeber nicht eigens erfasst worden ist, die aber aufgrund ihrer weitreichenden Folgen einer dem Bestimmtheitsgebot entsprechenden normativen Typisierung in Gestalt einer eigenständigen Ermächtigungsgrundlage bedarf (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 08.11.2012 - 2 BvR 22/12 -, DVBl. 2013, 169 [171]).

    Nach der zu Beschränkungen der Berufsfreiheit ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vorlagebeschluss vom 24.10.2001, a.a.O.) ist dem Gesetzgeber zuzubilligen, dass er vor der Verabschiedung einer gesetzlichen Regelung die Entwicklung des potentiell regelungsbedürftigen Sachverhalts erst eine Zeit lang beobachtet.

  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Ungeachtet etwaiger Einwände im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitserfordernis (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, NJW 2005, 2603 - vorbeugende Telekommunikationsüberwachung) spricht dagegen allerdings, dass die längerfristige Observation im Sinne des § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 PolG nicht als jahrelange Dauer-Maßnahme konzipiert ist.

    Der Gesetzgeber hat daher Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs hinreichend bereichsspezifisch, präzise und normenklar festzulegen (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 27.07.2005, a.a.O.; Urteil vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07 u.a. -, NJW 2008, 822 - "Online-Durchsuchung"; Urteil vom 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05 u.a. -, NJW 2008, 1505 - automatisierte Kfz-Kennzeichenerfassung; Greve/Lucius, a.a.O., S. 103 f.; Guckelberger, a.a.O., S. 212 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2011 - 1 S 184/11

    Ehemalige Sicherungsverwahrte können kein Ende der Überwachung verlangen

    Auszug aus VG Freiburg, 14.02.2013 - 4 K 1115/12
    Denn diese Übergangsfrist hätte spätestens mit Zustellung der Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg an den Beklagten im November 2011 zu laufen begonnen, nachdem sich dort - wie auch schon früher (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.02.2011 - 1 S 184/11 u.a. - zweifelnd auch Greve/Lucius, a.a.O., S. 100) - verschiedene Hinweise darauf finden, dass § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 PolG als Ermächtigungsgrundlage für eine jahrelange Dauerobservation möglicherweise nicht zur Verfügung steht.

    Zweifel an der dauerhaften Tragfähigkeit der von den die Observation anordnenden Behördenleitern in Anspruch genommenen Rechtsgrundlage des § 22 PolG sind in Rechtsprechung und Literatur sehr früh laut geworden (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 29.10.2010 - 4 K 2629/10 -, VBlBW 2011, 239 [240 f.]: verfassungskonforme Auslegung notwendig, § 22 Abs. 3 PolG keine Handhabe zur Dauerüberwachung ohne ständige Überprüfung, Problem fehlender verfahrensmäßiger Sicherungen; nachfolgend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.02.2011 - 1 S 184/11 u.a. -: hilfsweise Generalklausel in Betracht zu ziehen; zweifelnd auch Guckelberger, VBlBW 2011, 209 [210 ff.]; zur saarländischen Regelung zweifelnd: VG des Saarlandes, Beschluss vom 15.09.2010 - 6 L 746/10 -, juris RdNr. 18; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.12.2010 - 3 B 284/10 -, juris RdNr. 23).

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • BVerfG, 20.05.2003 - 1 BvR 2222/01

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch zwangsweise Durchführung von

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • OLG Braunschweig, 21.12.2010 - Ws 290/10
  • EGMR, 13.01.2011 - 27360/04

    Schummer ./. Deutschland

  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2013 - 5 A 607/11

    Dauerobservation eines rückfallgefährdeten Sexualstraftäters von März 2009 bis

    vgl. VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2.95 -, NJW 1997, 2534 (zum Einsatz verdeckter Ermittler).

    vgl. zuletzt VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 29 ff.; stark zweifelnd bereits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. November 2011 - 1 S 2538/11 -, Beschlussabdruck S. 6 f. (aufgehoben durch BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012 - 1 BvR 22/12 -, in diesem Punkt allerdings eher bestätigend, juris, Rn. 25); OVG Saarl., Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 3 B 284/10 -, juris, Rn. 23 ff.; a. A. VG Aachen, Urteil vom 24. Januar 2011 - 6 K 140/10 -, juris, sowie VG Saarlouis, Urteil vom 28. November 2012 - 6 K 745/10 -, juris.

    vgl. VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013, a. a. O., Rn. 32; Eisenbarth/Ringhof, DVBl. 2013, 566, 568.

    vgl. Greve/Lucius, DÖV 2012, 97, 100; Guckelberger, VBlBW 2011, 209, 211; VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 31.

    Zur erheblichen Intensität des Eingriffs vgl. Rachor, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, Kap. E Rn. 279 sowie Petri, ebenda, Kap. G Rn. 228; BVerfG, Beschluss vom 8. November 2012, a. a. O., Rn. 23; VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 36; Linke, DVBl. 2013, 559 f., 565 f.

    vgl. Guckelberger, VBlBW 2011, 209, 212; VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013, a. a. O., Rn. 36.

    vgl. für § 22 PolG BW VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31. Januar 2013 - 1 S 1817/12 -, juris, Rn. 13; VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 58; Greve/Lucius, DÖV 2012, 97, 105; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 -, BGHZ 184, 269 = juris, Rn. 33; BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2003 - 1 BvR 2222/01 -, FamRZ 2004, 523 = juris, Rn. 12; beispielhaft etwa § 9 i. V. m. § 12 Abs. 1 und 2 Therapieunterbringungsgesetz (ThUG), §§ 454 Abs. 2, 463 StPO oder § 16 Abs. 3 Maßregelvollzugsgesetz NRW - MRVG NRW -.

    vgl. ausführlich VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 35 f.; Greve/Lucius, DÖV 2012, 97, 101; Söllner, DVBl. 2013, 171, 173; allgemein auch BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 6 C 3.01 -, BVerwGE 115, 189, 193 f.

    Zur Gesetzgebungskompetenz vgl. näher VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 41 ff.; Eisenbarth/Ringhof, DVBl. 2013, 566, 571; siehe auch BVerfG, Urteil vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834/02 u. a. -, BVerfGE 109, 190, sowie BT-Drs.

    vgl. in diesem Zusammenhang auch VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 49, sowie § 11 Abs. 2 PsychKG NRW.

    Siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 8. November 2011 - 1 S 2538/11 -, Beschlussabdruck S. 7, und vom 31. Januar 2013 - 1 S 1817/12 -, juris, Rn. 5; VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 40.

    vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 31. Januar 2013 - 1 S 1817/12 -, juris, Rn. 13; VG Freiburg, Urteil vom 14. Februar 2013 - 4 K 1115/12 -, juris, Rn. 58, m. w. N.; Eisenbarth/Ringhof, DVBl. 2013, 566, 569 f.

  • VG Minden, 30.01.2015 - 2 K 80/14

    Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für ein behördliches

    vgl. BVerfG, Urteil vom 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvF 3/92 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.12.2014 - 4 LB 24/12 - VG Freiburg, Urteil vom 14.02.2013 - 4 K 1115/12 -, juris.

    vgl. OVG NRW; Urteil vom 05.07.2013 - 5 A 607/11 - m. w. N., juris; OVG Saarland, Urteil vom 06.09.2013 - 3 A 13/13 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 14.02.2013 - 4 K 1115/12 -, juris.

  • VG Hamburg, 10.02.2017 - 9 K 6154/14

    Gefahrenabwehrrechtliches Kontakt- und Näherungsverbot - Untersagung planmäßig

    Dem stehen die Ausführungen des VG Freiburg in seinem Urteil vom 14. Februar 2013 (4 K 1115/12, juris, Rn. 41 ff.) nicht entgegen.
  • VG Minden, 30.01.2015 - 2 K 83/14

    Tierschutzgesetz bietet keine ausreichende Grundlage für ein behördliches

    vgl. BVerfG, Urteil vom 06.07.1999 - 2 BvF 3/90 -, juris, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvF 3/92 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.12.2014 - 4 LB 24/12 - VG Freiburg, Urteil vom 14.02.2013 - 4 K 1115/12 -, juris.

    vgl. OVG NRW; Urteil vom 05.07.2013 - 5 A 607/11 - m. w. N., juris; OVG Saarland, Urteil vom 06.09.2013 - 3 A 13/13 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 14.02.2013 - 4 K 1115/12 -, juris.

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Dem schließt sich die Kammer für den hier vorliegenden Fall an, auch wenn aus ihrer Sicht eine spezialgesetzliche Regelung etwa mit Blick auf die Frage der materiellen Voraussetzungen für ihren Erlass, der Bestimmung einer möglichen zeitlichen Höchstfrist derartiger Maßnahmen (wie etwa in § 27a Abs. 2 Satz 3 PolG erfolgt) oder der ausdrücklichen Festlegung der örtlichen Zuständigkeit für den Erlass der Meldeauflage durchaus wünschenswert wäre oder bei einer weiteren Verfestigung der Meldeauflage als polizeiliche Standardmaßnahme gar geboten sein könnte (vgl. zu dem früher ebenfalls auf §§ 1, 3 PolG gestützten Platzverweis etwa VG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -, juris, oder zu der so gen. offenen Observation u.a. Urteil der Kammer vom 14.02.2013 - 4 K 1115/12 -, juris).
  • VG Hamburg, 27.11.2013 - 13 K 1715/13

    Keine Rechtsgrundlage für eine dauerhafte Observation eines ehemals

    Dass bei dieser Gelegenheit möglicherweise nebenbei auch Daten des Klägers erhoben werden, ändert nichts an dieser Beurteilung, denn es handelt sich bei diesen Daten lediglich um ein Nebenprodukt (so auch OVG Saarlouis, Urt. v. 6.9.2013, 3 A 13/13, juris; OVG Münster, Urt. v. 5.7.2013, 5 A 607/11, DVBl 2013, 1267 ff; VG Freiburg, Urt. v. 14.2.2013, 4 K 1115/12, VBlBW 2013, 350 ff.; Linke, DVBl 2013, 559 (561); wohl auch Eisenbarth/Ringhof, DVBl 213, 566 (568); jedenfalls zweifelnd: Greve/von Lucius, DÖV 2012, 97 (100)).

    Hierbei ist die Schwere des Eingriffes in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Überwachten in den Blick zu nehmen (so wohl auch VG Freiburg, Urt. v. 14.2.2013, 4 K 1115/12, VBlBW 2013, 350 ff.).

    Denn der Bundesgesetzgeber hat möglicherweise mit dem Gesetz zur Neuordnung des Rechtes der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300 ff.) von seinem im Bereich des Strafrechts gemäß Art. 72 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG bestehenden Recht der konkurrierenden Gesetzgebung abschließend Gebrauch gemacht (vgl. hierzu auch VG Freiburg, Urt. v. 14.2.2013, 4 K 1115/12, VBlBW 2013, 350 ff.).

  • OVG Saarland, 06.09.2013 - 3 A 13/13

    Dauerobservation; rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter;

    siehe zum jeweiligen Landesrecht im Ergebnis ebenso OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 5.7.2013 - 5 A 607/11 - VG Freiburg, Urteil vom 14.2.2013 - 4 K 1115/12 -, Juris; zustimmend auch Linke, Die längerfristige Observation von als gefährlich eingestuften Straftätern durch Polizeibeamte, DVBl 2013, 559 ff; Eisenbarth/Ringhof, Die Dauerobservation ehemals sicherheitsverwahrter Sexualstraftäter - eine präventiv-polizeiliche Zwischenlösung, DVBl. 2013, 566 ff.; a.A VG Aachen, Urteil vom 24.1.2011 - 6 K 140/10 -, Juris.
  • LG Saarbrücken, 27.02.2013 - 5 O 59/11

    Unterbringung eines Sexualstraftäters: Voraussetzungen für die Verlängerung der

    Auch eine Dauerobservation durch die Polizei bietet - unabhängig von den Bedenken gegen deren Zulässigkeit (vgl. VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 14.02.2013 - Az.: 4 K 1115/12 -) - keinen sicheren Schutz der Allgemeinheit gegenüber der Gefahr weiterer Straftaten.
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