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   VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13   

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https://dejure.org/2013,36786
VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13 (https://dejure.org/2013,36786)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2013 - 1 S 49/13 (https://dejure.org/2013,36786)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 1 S 49/13 (https://dejure.org/2013,36786)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Einbürgerung unter Verwendung falscher Personalien; Fristenbestimmung für die Rücknahme einer unter Verwendung falscher Personalien erschlichenen Einbürgerung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung; fehlende Nichtigkeit bei Aushändigung der Einbürgerungsurkunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Einbürgerung unter Verwendung falscher Personalien; Fristenbestimmung für die Rücknahme einer unter Verwendung falscher Personalien erschlichenen Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung über Identität wirksam; Rücknahme nur innerhalb von 5 Jahren möglich

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung über Identität wirksam

  • lto.de (Kurzinformation)

    Einbürgerung - Zwar rechtswidrig, aber wirksam

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung über Identität wirksam - Rücknahme nur innerhalb von 5 Jahren möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einbürgerung auch bei Identitätstäuschung wirksam

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nach mehr als fünf Jahren bleibt man deutsch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einbürgerung trotz arglistiger Täuschung über Identität wirksam - Rücknahme der Einbürgerung nur innerhalb von 5 Jahren möglich

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 64, 151
  • VBlBW 2014, 269
  • DÖV 2014, 211
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12

    Einbürgerung bei Identitätstäuschung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. November 2012 - 11 K 3014/12 - geändert.

    Mit Urteil vom 12.11.2012 (- 11 K 3014/12 - InfAuslR 2013, 162) wies das Verwaltungsgericht die Klage als unbegründet ab.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.11.2012 - 11 K 3014/12 - zu ändern und den Bescheid der Beklagten vom 11.05.2012 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.08.2012 aufzuheben;.

  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 15.73

    Unwirksamkeitserklärung einer Einbürgerung - Rücknahme - Ausschlußfrist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13
    Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob eine Person mit dem wahren Namen H.S. und den vom Kläger zu diesem Namen angegebenen Geburts- und Herkunftsdaten frei erfunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.03.1977 - I C 15.73 -, NJW 1977, 1603 = Buchholz 132.0 § 24 1. StARegG Nr. 1) oder ob sie tatsächlich existiert.

    Die in § 35 Abs. 3 StAG festgelegte Fünf-Jahres-Frist gilt nach dem Willen des Gesetzgebers für alle Fälle des § 35 Abs. 1 StAG und ist damit auch im vorliegenden Fall einschlägig (vgl. zur Vorgängerregelung in § 24 Abs. 2 Satz 2 1. StARegG BVerwG, Urteil vom 08.03.1977 - I C 15.73 -, NJW 1977, 1603 = Buchholz 132.0 § 24 1. StARegG Nr. 1).

    Die Frage, ob das Erschleichen einer Einbürgerung durch arglistige Täuschung nur die Möglichkeit der Rücknahme nach § 35 StAG eröffnet, ist durch das zu § 24 1. StARegG ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.03.1977 - I C 15.73 - nicht geklärt.

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13
    Unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung (BVerfG, Urteil vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24) und der daran anschließenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.02.2008 - 5 C 4/07 -, BVerwGE 130, 209) konkretisiert diese gesetzliche Frist das Erfordernis einer zeitnahen Korrektur rechtswidriger Einbürgerungen (zur Entstehungsgeschichte auch Hailbronner, in: Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl., § 35 StAG Rn. 1 ff.).
  • BFH, 13.12.2007 - IV R 91/05

    An vollbeendete GbR gerichteter Gewerbesteuermessbescheid unwirksam

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13
    Soweit die zu derartigen Fällen ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen (etwa BFH, Urteil vom 13.12.2007 - IV R 91/05 -, BFH/NV 2008, 1289; und Beschluss vom 26.03.2012 - VII B 191/11 -, BFH/NV 2012, 1410) die Aussage enthalten, es könne als in Rechtsprechung und Literatur geklärt angesehen werden, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, der an einen falschen oder nicht existierenden Adressaten gerichtet ist, ist das damit zu rechtfertigen, dass sich in diesen Fällen auch niemand angesprochen fühlen muss.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 B 46.09

    Notwendigkeit des Hinzuziehens eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13
    Die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist für notwendig zu erklären, weil es dem Kläger in Anbetracht seiner persönlichen Verhältnisse und der rechtlichen Komplexität der Rechtssache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren ohne anwaltliche Hilfe zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.04.2010 - 6 B 46.09 - juris m.w.N.; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 162 Rn. 101 ff.).
  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13
    Unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer durch Täuschung erschlichenen Einbürgerung (BVerfG, Urteil vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24) und der daran anschließenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 14.02.2008 - 5 C 4/07 -, BVerwGE 130, 209) konkretisiert diese gesetzliche Frist das Erfordernis einer zeitnahen Korrektur rechtswidriger Einbürgerungen (zur Entstehungsgeschichte auch Hailbronner, in: Hailbronner/Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl., § 35 StAG Rn. 1 ff.).
  • BFH, 26.03.2012 - VII B 191/11

    Wirksamkeit eines Bescheids trotz unrichtiger Adressierung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13
    Soweit die zu derartigen Fällen ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen (etwa BFH, Urteil vom 13.12.2007 - IV R 91/05 -, BFH/NV 2008, 1289; und Beschluss vom 26.03.2012 - VII B 191/11 -, BFH/NV 2012, 1410) die Aussage enthalten, es könne als in Rechtsprechung und Literatur geklärt angesehen werden, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, der an einen falschen oder nicht existierenden Adressaten gerichtet ist, ist das damit zu rechtfertigen, dass sich in diesen Fällen auch niemand angesprochen fühlen muss.
  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

    Auf die Berufung des Klägers hat der Verwaltungsgerichtshof das Urteil geändert und die Bescheide aufgehoben (VBlBW 2014, 269).
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