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   VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15   

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https://dejure.org/2015,30244
VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15 (https://dejure.org/2015,30244)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 (https://dejure.org/2015,30244)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 10 S 1491/15 (https://dejure.org/2015,30244)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem Alkoholverzicht; Umfang der Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Forderung nach absolutem Alkoholverzicht bei Fehlen der Einsichtsfähigkeit eines Betroffenen hinsichtlich Beendigung der Aufnahme von Alkohol; Bindung der Verwaltungsbehörde an die Kraftfahreignung in einem Strafurteil; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 4 S 1 StVG, § 69 StGB, § 11 Abs 7 FeV, Anl 4 Nr 8.1 FeV, § 46 Abs 1 S 2 FeV
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem Alkoholverzicht; Umfang der Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Forderung nach absolutem Alkoholverzicht bei Fehlen der Einsichtsfähigkeit eines Betroffenen hinsichtlich Beendigung der Aufnahme von Alkohol; Bindung der Verwaltungsbehörde an die Kraftfahreignung in einem Strafurteil; Entziehung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alkoholverzicht kann auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit gefordert werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Alkoholverzicht kann auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit gefordert werden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Völlige Alkoholabstinenz kann auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit geboten sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2016, 149
  • DÖV 2016, 139
  • DÖV 2016, 139 SVR 2016, 231
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2007 - 10 S 1272/07

    Fahrerlaubnisentziehung; Streitwert bei eigenständig bedeutsamen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Durch diese Bestimmung hat der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass eine Begutachtung nur bei Eignungszweifeln in Betracht kommt, nicht jedoch, wenn - wie hier - die mangelnde Eignung bereits feststeht und ohne Hinzuziehung eines Gutachters über sie entschieden werden kann (vgl. hierzu Senatsurteil vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - ESVGH 58, 156).

    Nach der neueren ständigen Rechtsprechung des Senats sind bei der Festsetzung des Streitwerts in Verfahren wegen der Entziehung einer Fahrerlaubnis diejenigen Beträge zu addieren, die für die nach § 6 Abs. 3 FeV eigenständig bedeutsamen Fahrerlaubnisklassen nach dem einschlägigen Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit jeweils anzusetzen sind (vgl. grundlegend Senatsbeschluss vom 13.12.2007 - 10 S 1272/07 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2010 - 10 S 256/10

    Zum Umfang der Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Die in § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG angeordnete grundsätzliche Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der Kraftfahreignung in einem Strafurteil tritt nur dann ein, wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat; der Umfang der strafgerichtlichen Eignungsprüfung muss des Weiteren ausdrücklich aus den in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen hervorgehen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 03.05.2010 - 10 S 256/10 - VBlBW 2010, 478).

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; sowie Beschluss vom 10.04.1993 - 11 B 82.92 -Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89; Senatsbeschluss vom 03.05.2010 - 10 S 256/10 - VBlBW 2010, 478).

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 CS 08.1103

    Verlust der Fahreignung wegen Alkoholmissbrauchs; einmalige Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit kann es im Fahrerlaubnisrecht geboten sein, die Forderung nach absolutem Alkoholverzicht zu erheben, wenn der Betroffene nicht die Willenskraft oder die Einsichtsfähigkeit besitzt, die Aufnahme von Alkohol an dem Punkt zu beenden, jenseits dessen dieses Rauschmittel Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit zeigt, bzw. ab dieser Schwelle vom Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr konsequent Abstand zu nehmen (Anschluss an BayVGH, Beschluss 31.07.2008 - 11 CS 08.1103 - juris).

    Auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit kann es deshalb aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht geboten sein, die Forderung nach absolutem Alkoholverzicht zu erheben (vgl. hierzu näher Bay.VGH, Beschluss vom 31.07.2008 - 11 CS 08.1103 - juris).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Blutalkoholkonzentrationen ab 1, 6 Promille sprechen nach dem derzeitigen Stand der Alkoholforschung für eine besonders ausgeprägte Alkoholgewöhnung des Betroffenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.05.2008 - 3 C 32.07 - BVerwGE 131, 163).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 16 B 870/12

    Bindungswirkung des Absehens von einer auf § 69 StGB gestützten Entziehung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Denn Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde an der eigenständigen Beurteilung der Fahreignung des Antragstellers gehindert ist, sollen nicht derartige Mutmaßungen sein, sondern eindeutige Feststellungen im Urteil, an denen es nach dem oben Gesagten indes fehlt (vgl. zu einer derartigen Sachverhaltskonstellation auch Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2012 - 16 B 870/12 - juris).
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Deshalb entfällt die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; sowie Beschluss vom 10.04.1993 - 11 B 82.92 -Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89; Senatsbeschluss vom 03.05.2010 - 10 S 256/10 - VBlBW 2010, 478).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Indes muss ein Kraftfahrer nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt dann gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 - NVwZ-RR 1993, 165; Urteil vom 12.03.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Indes muss ein Kraftfahrer nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt dann gegen sich gelten lassen, wenn sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 - NVwZ-RR 1993, 165; Urteil vom 12.03.1985 - 7 C 26.83 - BVerwGE 71, 93).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Deshalb entfällt die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; sowie Beschluss vom 10.04.1993 - 11 B 82.92 -Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89; Senatsbeschluss vom 03.05.2010 - 10 S 256/10 - VBlBW 2010, 478).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.2003 - 10 S 1917/02

    Fahrerlaubnis - Kokain - Fahreignung - Verwendung von im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15
    Dabei geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Frage, ob der betreffende Fahrerlaubnisinhaber zwischenzeitlich die Fahreignung wiedererlangt hat, auch für die Rechtmäßigkeit einer Entziehungsverfügung von Bedeutung ist (vgl. Senatsurteil vom 30.09.2003 - 10 S 1917/02 - VBlBW 2004, 151).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Begründungsmangel bei Gutachtensanordnung im Verfahren auf Neuerteilung der

    34 Etwas anderes als eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde oder das Verwaltungsgericht im Regelfall von den für die Fahreignung relevanten strafgerichtlichen Feststellungen ausgehen dürfen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149; BayVGH, Beschluss vom 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682 - juris).

    Nach dieser Vorschrift ist die Verwaltungsbehörde an die strafgerichtliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat; die Bindungswirkung lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Verwaltungsbehörde den schriftlichen Urteilsgründen sicher entnehmen kann, dass überhaupt und mit welchem Ergebnis das Strafgericht die Fahreignung beurteilt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.04.1993 - 11 B 82.92 - juris und vom 11.10.1989 - 7 B 150.89 - juris; Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2017 - 10 S 2263/16

    Auf Alkoholkonsum bezogene Auflage zur Fahrerlaubnis trotz beendeten

    Wie der Senat mit Beschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - entschieden habe, könne es auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit - wenn sich aufgrund der individuellen Lerngeschichte ein konsequenter kontrollierter Umgang mit Alkohol nicht erreichen lasse - geboten sein, die Forderung nach einem absoluten Alkoholverzicht zu erheben.

    Sowohl die vom Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung als auch die hierauf bezogene Fachliteratur gehen davon aus, dass sowohl in Fällen einer durch eine Entwöhnungstherapie behandelten Alkoholabhängigkeit als auch in Fällen massiven (aufgrund einer entsprechenden "Lerngeschichte" einen konsequent kontrollierten Umgang mit alkoholischen Getränken ausschließenden, durch eine hohe "Giftfestigkeit" charakterisierten) Alkoholmissbrauchs im Regelfall eine dauerhafte Alkoholabstinenz erforderlich ist, um einen Rückfall in alte Verhaltensmuster wirksam zu verhindern (vgl. Nummern 3.13.1 und 3.13.2 bzw. S. 78 und S. 80 der aktuellen Fassung der Begutachtungsleitlinien, abrufbar unter www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2017.pdf?__blob=publicationFile&v=12; Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie (DGVP)/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin (DGVM), Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung, 3. Aufl., S. 120, 135 ff.; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Nummer 3.11.1 und Nummer 3.11.2, S. 152, 164 f.; Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2016 - 12 ME 142/16

    Aggressionspotential; Anhaltspunkte; Beweiswürdigung; Bindung; Bindungswirkung;

    Hieraus folgt im Umkehrschluss grundsätzlich, dass es einem Fahrerlaubnisinhaber unbenommen bleibt, in fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren geltend zu machen, der Sachverhalt stelle sich für ihn vorteilhafter dar, als dies das Strafgericht oder die Bußgeldbehörde angenommen habe (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 6).

    Im Ergebnis begründet der grundsätzliche Vorrang der strafrichterlichen vor den verwaltungsbehördlichen Feststellungen also eine Mitwirkungsobliegenheit des Betroffenen, substantiiert gewichtige Hinweise für eine Unrichtigkeit der strafgerichtlichen Feststellungen vorzubringen, wenn er Letztere im Verwaltungsverfahren nicht gegen sich gelten lassen will (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 6).

  • VG Sigmaringen, 04.11.2016 - 7 K 550/16
    Nach wissenschaftlich belegter Einschätzung ist es der durchschnittlich alkoholgewöhnten Bevölkerung nicht möglich, durch eigenes Handeln Blutalkoholkonzentrationen von 1, 6 Promille und mehr zu erreichen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - m. w. N.).

    Auch bei fehlender Alkoholabhängigkeit kann es aus fahrerlaubnisrechtlicher Sicht geboten sein, die Forderung nach absolutem Alkoholverzicht zu erheben (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, BayVGH, Beschluss v. 31.07.2008 - 11 CS 08.1103 - ).

    Dabei wird bei Betroffenen mit besonders großer Giftfestigkeit, d.h. Personen, die mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille und mehr am Straßenverkehr teilgenommen haben, in der Regel völliger Verzicht auf den Alkohol die notwendige Bedingung für eine positive Verhaltensprognose sein (VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - m. w. N.).

    Jedenfalls ist zu berücksichtigen, dass das Fahrerlaubnisrecht besonderes Gefahrenabwehrrecht ist (vgl. z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 03.11.2014 - 16 B 694/14 - NJW 2015, 267-269) und dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie Leib und Leben der Verkehrsteilnehmer dient (vgl. z. B. VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - ).

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - 10 S 77/15

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

    Etwas anderes als eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 4 Satz 1 StVG ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde oder das Verwaltungsgericht im Regelfall von den für die Fahreignung relevanten strafgerichtlichen Feststellungen ausgehen dürfen, sofern nicht ausnahmsweise gewichtige Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen, insbesondere neue Tatsachen oder Beweismittel als Wiederaufnahmegründe im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO vorliegen, die für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil sprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149; BayVGH, Beschluss vom 04.03.2016 - 11 ZB 15.2682 - [...]).

    Nach dieser Vorschrift ist die Verwaltungsbehörde an die strafgerichtliche Eignungsbeurteilung nur dann gebunden, wenn diese auf ausdrücklich in den schriftlichen Urteilsgründen getroffenen Feststellungen beruht und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem anderen, umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht auszugehen hat; die Bindungswirkung lässt sich nur rechtfertigen, wenn die Verwaltungsbehörde den schriftlichen Urteilsgründen sicher entnehmen kann, dass überhaupt und mit welchem Ergebnis das Strafgericht die Fahreignung beurteilt hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 01.04.1993 - 11 B 82.92 - [...] und vom 11.10.1989 - 7 B 150.89 - [...]; Senatsbeschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.02.2016 - 3 L 204/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Deshalb entfällt die Bindungswirkung, wenn das Strafurteil überhaupt keine Ausführungen zur Kraftfahreignung enthält oder wenn jedenfalls in den schriftlichen Urteilsgründen unklar bleibt, ob das Strafgericht die Fahreignung eigenständig beurteilt hat (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - 7 C 46.87 -, juris sowie Beschluss vom 1. April 1993 - 11 B 82.92 -, juris; VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 10 S 1491/15 -, juris) .

    Denn Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde an der eigenständigen Beurteilung der Fahreignung der Klägerin gehindert ist, sollen nicht derartige Mutmaßungen sein, sondern eindeutige Feststellungen im Urteil, an denen es nach dem oben Gesagten indes fehlt (vgl. zu derartigen Sachverhaltskonstellationen auch: VGH Bad.-Würt., Beschluss vom 8. Oktober 2015, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 13. September 2012 - 16 B 870/12 -, juris).

  • VG Freiburg, 29.02.2016 - 7 K 2770/15

    Sofort vollziehbare Anordnung des Ruhens der Approbation eines Zahnarztes wegen

    Danach kann im Einzelfall, abhängig von der persönlichen Konsumgeschichte, hierfür - wie im Fall der Alkoholabhängigkeit - der Nachweis einer völligen Alkoholabstinenz erforderlich sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 4 m. w. N. auch zur fachwissenschaftlichen Fundierung dieser Einschätzung; OVG NRW, Beschl. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10 -, juris, Rn. 11 f. für eine Ruhensanordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 ZHG).

    (1.) Wie bereits oben (unter A. I. 1. a) dargelegt, kann nicht nur bei Alkoholabhängigkeit, sondern auch bei einem auf Alkoholmissbrauch und fehlendem Trennungsvermögen beruhenden Verlust der gesundheitlichen Eignung der Nachweis vollständiger Abstinenz erforderlich sein, um von einer Wiedererlangung der Eignung ausgehen zu können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 23.03.2010 - 13 B 177/10 -, juris, Rn. 11 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.10.2015 - 10 S 1491/15 -, juris, Rn. 4 m. w. N.).

  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16

    Zulässigkeit der Androhung der Wegnahme des Führerscheins im Wege des

    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 46.3 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs 2013 (abgedruckt unter anderem als Sonderbeilage zu VBlBW 2014, Heft 1), dem die Kammer folgt und der das Interesse an der Fahrerlaubnis der Klassen B in Klageverfahren mit dem Auffangwert des GKG angesetzt (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.10.2015 - 10 S 1491/15 -, VBlBW 2016, 149) .
  • VG Köln, 23.10.2018 - 7 K 565/15
    Dies hat zur Folge, dass das Gericht nunmehr in eine eigene Sachverhaltsermittlung einzutreten hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.09.1992 - 11 B 22.92 - juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 08.10.2015 - 10 S 1491/15 - juris, Rn. 6; BVerwG, Beschluss vom 26.09.2014 - 2 B 14/14 - juris, Rn. 10 für das Disziplinarverfahren und Urteil vom 26.09.2002 - 3 C 37.01 - juris, Rn. 38 für den Widerruf einer Approbation.
  • VG Würzburg, 08.05.2017 - W 6 S 17.413

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Wiederholte Zuwiderhandlung im Straßenverkehr

    Vor diesem Hintergrund kann von einer bereits wiedergewonnenen Fahreignung auch nicht deshalb ausgegangen werden, weil der Antragsteller mittlerweile an regelmäßigen Urin-Screenings oder verkehrspsychologischer Beratung teilgenommen hat und noch teilnimmt (vgl. VGH BW, B.v. 8.10.2015 - 10 S 1491/15 - VBlBW 2016, 149).
  • VG Minden, 29.12.2022 - 9 L 858/22
  • VG Freiburg, 28.11.2018 - 6 K 5317/18

    Zulässigkeit des Verlassens des Fahreignungs-Bewertungssystems; Anwendbarkeit des

  • VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2022 - 5 MB 19/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Trunkenheitsfahrten, Gutachtenaufforderung

  • VG Gelsenkirchen, 24.01.2018 - 7 L 3322/17

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Alkoholmissbrauch

  • VG München, 18.08.2016 - M 26 S 16.3104

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauchs - Anforderungen an eine

  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2021 - 7 L 1/21

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Alkoholmissbrauch, Aufgabe der Alkoholabstinenz

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