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   OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss (OWi) 460/04   

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https://dejure.org/2004,2797
OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss (OWi) 460/04 (https://dejure.org/2004,2797)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.10.2004 - Ss (OWi) 460/04 (https://dejure.org/2004,2797)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - Ss (OWi) 460/04 (https://dejure.org/2004,2797)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW
  • nomos.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2, 21 StVO
    Fahrradrikscha ist kein Fahrrad iSd § 21 Abs. 3 StVO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrlässiger Verstoß gegen die Vorschriften über die Personenbeförderung; Subsumtion einer Fahrradrikscha unter § 21 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • frank-bokelmann.de PDF

    Fahrradrikschas genehmigungsfrei

  • Judicialis

    StVO § 2 Abs. 1; ; StVO § 2 Abs. 4; ; StVO § 2 Abs. 4 Satz 5; ; StVO § 21 Abs. 3; ; StVO § 30; ; StVO § 30 Abs. 1; ; StVO § 46 Abs. 1 Nr. 5 a; ; StPO § 354 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personenbeförderung in Fahrradrikscha

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrgastbeförderung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ist ein Dreirad ein "Fahrrad"? - Rikscha-Fahrer wehrt sich gegen Geldbuße

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Personenbeförderung - Betrieb einer Fahrrad-Rikscha

  • nomos.de PDF, S. 39 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 2, 21 StVO
    Fahrradrikscha ist kein Fahrrad iSd § 21 Abs. 3 StVO

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 452
  • NStZ-RR 2005, 24
  • NJ 2005, 226
  • VD 2004, 332
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss OWi 460/04
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299; 11, 126; 48, 256).

    Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, der für die Auslegung nur insofern Bedeutung zukommt, als sie die Richtigkeit der Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt (BVerfGE 1, 299) sowie der Wille des (historischen) Verordnungsgebers bestärken die Zweifel, dass die mehrspurige Fahrradrikscha von § 21 Abs. 3 StVO erfasst sein könnte.

    Nicht entscheidend bei der Gesetzesauslegung ist dagegen die subjektive Vorstellung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe oder einzelner ihrer Mitglieder über die Bedeutung der Bestimmung (BVerfGE 1, 299), wie sie in den vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) bekanntgegebenen "Empfehlungen für die Entscheidung über Anträge auf Zulassung des Betriebes von Fahrradtaxen" (VkBl. 2003, 429) zum Ausdruck kommt.

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss OWi 460/04
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss OWi 460/04
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss OWi 460/04
    Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BVerfGE 1, 299; 11, 126; 48, 256).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss OWi 460/04
    Gleiches gilt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 [135]; 87, 399 [411]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss OWi 460/04
    Gleiches gilt für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 [135]; 87, 399 [411]).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2004 - Ss OWi 460/04
    Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 71, 108 [114]; 73, 206 [234]; 92, 1 [12] m.w.N.).
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