Rechtsprechung
VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 1 StVO, § 45 Abs 9 S 3 StVO, § 45 Abs 1b S 1 Nr 5 StVO
Vorläufiger Rechtsschutz gegen straßenverkehrsrechtliche Anordnung; hier: Sperrung der Friedrichstraße in Berlin für den Autoverkehr
Kurzfassungen/Presse (2)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Vorerst freie Fahrt in der Friedrichstraße
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Straße kann nicht mit Begründung "im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung" für den Autoverkehr gesperrt werden - Vorerst freie Fahrt in der Friedrichstraße
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93
Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft - …
Auszug aus VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22
Darüber hinaus ist zweifelhaft, ob die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO erfüllt sind, wonach der Anordnung ein städtebauliches Konzept zugrunde liegen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 17.93 -, juris, Rn. 22). - BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78
Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42, …
Auszug aus VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22
Der Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung setzt daher nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 46/78 -, juris, Rn. 18). - LG Dortmund, 20.10.2015 - 1 S 52/13
Anlocken von Wildkatzen in Eigentümergemeinschaft verboten
Auszug aus VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22
Solche Rechtmäßigkeitszweifel sind erst dann anzunehmen, wenn bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsmittels im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2014 - OVG 1 S 52/13 -, EA S. 3 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93
Vorbeugender Rechtsschutz gegen kraft Gesetzes sofort vollziehbare …
Auszug aus VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22
Die vom Antragsgegner zitierte Rechtsprechung (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Oktober 1980 - 5 S 1486/80 - und 6. Juli 1993 - 5 S 1112/93 -) ist bereits deshalb nicht einschlägig, weil die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs nach summarischer Prüfung im vorliegenden Fall gerade nicht offen sind. - VGH Baden-Württemberg, 13.10.1980 - 5 S 1486/80
Verkehrsregelung; Verkehrszeichen; vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22
Die vom Antragsgegner zitierte Rechtsprechung (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 13. Oktober 1980 - 5 S 1486/80 - und 6. Juli 1993 - 5 S 1112/93 -) ist bereits deshalb nicht einschlägig, weil die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs nach summarischer Prüfung im vorliegenden Fall gerade nicht offen sind. - VGH Bayern, 23.10.2009 - 11 ZB 07.1580
Keine faktische Entwidmung durch straßenverkehrsrechtliche Beschränkungen
Auszug aus VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22
Eine solche Maßnahme müsste vielmehr auf eine wegerechtliche Grundlage gestellt werden (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23. Oktober 2009 - 11 ZB 07.1580 -, juris, Rn.13). - BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09
Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …
Auszug aus VG Berlin, 24.10.2022 - 11 L 398.22
Gefordert wird dabei nicht eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts, sondern eine das allgemeine Risiko deutlich übersteigende Wahrscheinlichkeit, d.h. eine konkrete Gefahr aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010 - BVerwG 3 C 32.09 -, juris, Rn 24).
- VG Köln, 02.08.2023 - 18 L 823/23
Fußgängerzone Deutzer Freiheit ist voraussichtlich rechtswidrig
Ob darüber hinaus die Einrichtung einer Fußgängerzone, die mit einer weitestgehenden Sperrung der "Deutzer Freiheit" für den Kraftfahrzeugverkehr verbunden ist, auch wegen des sog. Vorbehalts des Straßenrechts rechtswidrig ist, da in die straßenrechtliche Widmungsentscheidung in unzulässiger Weise eingegriffen worden ist, vgl. zu "Fußgängerzonen": BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - 7 C 19.78 - juris Rn. 19; aber auch: VG Berlin, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - VG 11 L 398/22 - juris Rn. 27, muss nicht geklärt werden.