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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09, VGH B 70/09   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09, VGH B 70/09 (https://dejure.org/2010,2650)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.03.2010 - VGH B 60/09, VGH B 70/09 (https://dejure.org/2010,2650)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. März 2010 - VGH B 60/09, VGH B 70/09 (https://dejure.org/2010,2650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 1 Abs 1 Verf RP, Art 1 Abs 2 Verf RP, Art 13 Abs 1 Verf RP, Art 17 Abs 1 Verf RP, Art 17 Abs 2 Verf RP
    Verfassungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausdehnung der Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten für nicht kommerzielle, geschlossene Gesellschaften in privater Trägerschaft auf Veranstaltungen von Vereinen oder sonstigen Vereinigungen; Landesverfassungsrechtliche Vereinbarkeit des Betriebs sog. Raucherclubs in ...

  • Wolters Kluwer

    Ausdehnung der Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten für nicht kommerzielle, geschlossene Gesellschaften in privater Trägerschaft auf Veranstaltungen von Vereinen oder sonstigen Vereinigungen; Landesverfassungsrechtliche Vereinbarkeit des Betriebs sog. Raucherclubs in ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Raucherclubs in Rheinland-Pfalz

  • sokolowski.org (Leitsatz)

    Rauchverbot in Raucherclubs in Rheinland-Pfalz

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Rauchverbot in Raucherclubs in Rheinland-Pfalz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Raucherclubs in Rheinland-Pfalz verboten - Rauchen in Festzelten weiterhin erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Raucherclubs unzulässig - Rauchen in Festzelten weiterhin erlaubt - Geändertes Nichtraucherschutzgesetz verfassungsgemäß

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1095
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften der Nichtraucherschutzgesetze der Länder Baden-Württemberg und Berlin stattgegeben hatte (BVerfGE 121, 317), entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30. September 2008 (VGH B 31/07 u.a. - AS 36, 323), dass § 7 NRSG a.F. gegen die Landesverfassung, namentlich gegen die Berufsfreiheit und die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen verstoße.

    Hierzu gehört auch das Interesse von Rauchern an der Zulässigkeit des Rauchens bei einem Gaststättenbesuch, der einen nicht unwesentlichen Aspekt der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben darstellt (VerfGH RP, AS 36, 323 [331]; BVerfGE 121, 317 [359]).

    Selbst wenn die vom Beschwerdeführer angegriffene Beschränkung des Speisenangebots in Rauchergaststätten daher in Einzelfällen zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen von Gastwirten führen sollte, so lägen hierin nur einzelne Sonderkonstellationen, die den Gesetzgeber nicht zu einer Erweiterung der in § 7 Abs. 2 NRSG vorgesehenen Ausnahme vom Rauchverbot zwängen (vgl. BVerfGE 121, 317 [358]; BVerfG-K, NVwZ 2010, 38 [39]).

    Die Regelung des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 NRSG lässt dieses Schutzkonzept - welches sich an dem Leitgedanken eines wirksamen Gesundheitsschutzes orientiert, zugleich aber den Interessen der Gaststättenbetreiber und Raucher Rechnung trägt - auch nicht als offensichtlich unzureichend erscheinen (vgl. hierzu BVerfGE 121, 317 [360 ff.]; BVerfG-K, NJW 1998, 2961 f.; NVwZ 2010, 38 [39]).

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Darüber hinaus wird die Jahresfrist für Rechtssatzverfassungsbeschwerden durch die Novellierung eines Gesetzes auch dann neu in Lauf gesetzt, wenn zwar die angegriffene Gesetzesbestimmung selbst keine Änderung erfahren hat, sie aber durch die Änderung anderer Bestimmungen eine neue, den Beschwerdeführer stärker als bisher belastende Wirkung erhalten hat (vgl. VerfGH RP, AS 34, 169 [181]; BVerfGE 78, 350 [356]; 100, 313 [356]).

    Denn die Regelung ist durch die Änderung des § 7 NRSG im Übrigen in ein neues gesetzliches Umfeld eingebettet worden, so dass von ihr schon aus diesem Grund neue belastende Wirkungen ausgehen können (vgl. VerfGH RP, AS 34, 169 [181]; BVerfGE 100, 313 [356]).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des novellierten bayerischen Gesetzes

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Selbst wenn die vom Beschwerdeführer angegriffene Beschränkung des Speisenangebots in Rauchergaststätten daher in Einzelfällen zu erheblichen wirtschaftlichen Beeinträchtigungen von Gastwirten führen sollte, so lägen hierin nur einzelne Sonderkonstellationen, die den Gesetzgeber nicht zu einer Erweiterung der in § 7 Abs. 2 NRSG vorgesehenen Ausnahme vom Rauchverbot zwängen (vgl. BVerfGE 121, 317 [358]; BVerfG-K, NVwZ 2010, 38 [39]).

    Die Regelung des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 NRSG lässt dieses Schutzkonzept - welches sich an dem Leitgedanken eines wirksamen Gesundheitsschutzes orientiert, zugleich aber den Interessen der Gaststättenbetreiber und Raucher Rechnung trägt - auch nicht als offensichtlich unzureichend erscheinen (vgl. hierzu BVerfGE 121, 317 [360 ff.]; BVerfG-K, NJW 1998, 2961 f.; NVwZ 2010, 38 [39]).

  • BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Die Regelung des § 7 Abs. 5 Sätze 2 und 3 NRSG lässt dieses Schutzkonzept - welches sich an dem Leitgedanken eines wirksamen Gesundheitsschutzes orientiert, zugleich aber den Interessen der Gaststättenbetreiber und Raucher Rechnung trägt - auch nicht als offensichtlich unzureichend erscheinen (vgl. hierzu BVerfGE 121, 317 [360 ff.]; BVerfG-K, NJW 1998, 2961 f.; NVwZ 2010, 38 [39]).
  • BVerfG, 07.02.1961 - 2 BvR 23/61

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Wahlrechts bezüglich der Notwendigkeit von

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Änderung rein redaktioneller Natur ist und den sachlichen Gehalt der Norm unberührt lässt (vgl. VerfGH RP, AS 34, 169 [181 f.]; BVerfGE 12, 139 [141]; 56, 363 [380]).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Der Gleichheitssatz ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich - bezogen auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs - ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. VerfGH RP AS AS 29, 23 [30 f.]; AS 32, 74 [81]; BVerfGE 112, 164 [174] mit weiteren Nachweisen; auch Caesar, in: Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 17 Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84

    § 10b EStG

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Darüber hinaus wird die Jahresfrist für Rechtssatzverfassungsbeschwerden durch die Novellierung eines Gesetzes auch dann neu in Lauf gesetzt, wenn zwar die angegriffene Gesetzesbestimmung selbst keine Änderung erfahren hat, sie aber durch die Änderung anderer Bestimmungen eine neue, den Beschwerdeführer stärker als bisher belastende Wirkung erhalten hat (vgl. VerfGH RP, AS 34, 169 [181]; BVerfGE 78, 350 [356]; 100, 313 [356]).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Änderung rein redaktioneller Natur ist und den sachlichen Gehalt der Norm unberührt lässt (vgl. VerfGH RP, AS 34, 169 [181 f.]; BVerfGE 12, 139 [141]; 56, 363 [380]).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Dabei gehört auch eine Norm, die eine Grundrechtsverletzung Dritter bewirkt, nicht zu der die Handlungsfreiheit weiterer Betroffener wirksam begrenzenden verfassungsmäßigen Ordnung (vgl. VerfGH RP, AS 36, 323 [342]; BVerfGE 84, 372 [381]; 85, 191 [205 f.]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09
    Nicht von Art. 13 Abs. 1 LV erfasst werden hingegen die Tätigkeiten einer Vereinigung, die keinen Bezug zur vereinigungsmäßigen Struktur haben und auch von Einzelpersonen in gleicher Weise vorgenommen werden können (vgl. BVerfGE 70, 1 [25]; Lücke, in: Grimm/Caesar, Verfassung für Rheinland-Pfalz, 2001, Art. 13, Rn. 9).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 30.09.2008 - VGH B 31/07

    Rauchverbot in Ein-Raum-Gaststätten verstößt gegen die rheinland-pfälzische

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.02.2008 - VGH A 32/07

    Rheinland-pfälzisches Nichtraucherschutzgesetz tritt am 15. Februar 2008 in Kraft

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 70/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Ausnahme von Rauchverbot

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Sofern sich nicht aus etwaig betroffenen Freiheitsrechten oder einer Annäherung der Differenzierungsmerkmale an diejenigen des Art. 3 Abs. 3 GG strengere Bindungen des Gesetzgebers ergeben, ist der Gleichheitssatz jedenfalls dann verletzt, wenn sich - bezogen auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs - ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 8. März 2010 - VGH B 60/09 u.a. -, LKRZ 2010, 216 [218]; Beschluss vom 12. Juli 2010 - VGH B 74/09 -, AS 39, 1 [3]; Urteil vom 29. November 2010 - VGH B 11/10 -, AS 39, 7 [14]; BVerfG, Beschlüsse vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 14/09 -, BVerfGE 127, 263 [280], vom 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07 -, BVerfGE 129, 49 [68 f.], vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240 [254], und vom 7. Mai 2013 - 2 BvR 909/06 u.a. -, BVerfGE 133, 377 [407 f.]).
  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

    Solche internen Veranstaltungen erscheinen, auch wenn sie nicht immer der Privatsphäre (z. B. Familienfeier), sondern zum Teil bereits der Sozialsphäre zuzurechnen sind (z. B. Betriebsfeier), im Hinblick auf ihre freie Gestaltbarkeit deutlich schutzwürdiger als die Aktivitäten eines Vereins, dessen (wechselnde) Mitglieder kein weitergehender Zweck verbindet als der gemeinsame Wunsch, in öffentlich zugänglichen Räumen einer Gaststätte rauchen zu können (vgl. auch RhPfVerfGH vom 8.3.2010 = NVwZ 2010, 1095/1096).
  • VG Ansbach, 04.02.2014 - AN 4 K 13.01549

    Klage eines Rauchervereins auf Feststellung, dass das Rauchverbot in Gaststätten

    Gemeint sind hiermit in erster Linie private Veranstaltungen im Familien- und Bekanntenkreis (VerfGH Rheinland-Pfalz, U.v. 8.3.2010 - VGH B 60/09, VGH B 70/09 - NVwZ 2010, 1095).

    Da sich Veranstaltungen von Vereinen insbesondere typischerweise mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederholen, sind sie nicht in ähnlichem Maße anlassbezogen wie Veranstaltungen im Familien- und Bekanntenkreis (VerfGH Rheinland-Pfalz, U.v. 8.3.2010 - VGH B 60/09, VGH B 70/09 - NVwZ 2010, 1095).

    Diese Feierlichkeiten im Familien- und Freundeskreis sind daher im Hinblick auf ihre freie Gestaltbarkeit durch den Gastgeber schutzwürdiger als Vereinsveranstaltungen (VerfGH Rheinland-Pfalz, U.v. 8.3.2010 - VGH B 60/09, VGH B 70/09 - NVwZ 2010, 1095).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH B 41/14

    Entgelt für Gefangenenarbeit verfassungsgemäß

    Die Verfassungsnorm gebietet nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (vgl. nur VerfGH RP, Urteil vom 8. März 2010 - VGH B 60/09 u.a. -, AS 38, 362 [375] m.w.N.; ebenso BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. -, BVerfGE 121, 317 [369] m.w.N.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.11.2010 - VGH B 11/10

    Elternbeteiligung an Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler von Gymnasien und

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Änderung rein redaktioneller Natur ist und den sachlichen Gehalt der Norm unberührt lässt (vgl. VerfGH RP, Urteil vom 8. März 2010 - VGH B 60/09, VGH B 70/09 -, juris, Rn. 66 m.w.N. = LKRZ 2010, 216).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 12.07.2010 - VGH B 74/09

    Keine Erstattung der Mehrkosten für Dienstreisen vom Heimarbeitsplatz aus

    Der Gleichheitssatz ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich - bezogen auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs - ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie einleuchtender Grund für die betreffende Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. VerfGH Rh-Pf, AS 29, 23 [30 f.]; 32, 74 [81]; LKRZ 2010, 216 [218]).
  • VG Trier, 09.04.2014 - 5 K 1627/13

    Kein Anspruch auf vollständige Kostenübernahme der Beförderungskosten zur

    Für die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen kommt es wesentlich darauf an, in welchem Maß sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (VerfGH, LKRZ 2010, 216, 218; 2011, 56, 57 f.; ähnl. BVerfGE 112, 164, 174 f.; 113, 167, 214 f.).
  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 9 CE 10.3177

    Das Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) gilt

    Ohne eine entsprechende Ausnahme in Gaststätten oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen würden solche Feiern im Übrigen wohl vermehrt in private Räumlichkeiten verlegt (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz vom 8.3.2010 Az. VGH B 60/09 und 70/09, RdNr. 57 = NVwZ 2010, 1095).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2023 - 2 A 10324/23

    Alimentationsprinzip; Altersteilzeit; Arbeitszeit; Beamtenrecht; Beamter;

    Dabei gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 16/11 -, BVerfGE 132, 179 [188] m.w.N.; VerfGH RP, Urteil vom 8. März 2010 - VGH B 60/09 u.a. -, AS 38, 362 [375]).
  • VerfGH Bayern, 11.09.2013 - 100-VI-12

    Rauchverbot - Abgrenzung geschlossener Gesellschaften von Gaststätten

    Solche internen Veranstaltungen erscheinen, auch wenn sie nicht immer der Privatsphäre (z. B. Familienfeier), sondern zum Teil bereits der Sozialsphäre zuzurechnen sind (z. B. Betriebsfeier), im Hinblick auf ihre freie Gestaltbarkeit deutlich schutzwürdiger als die Aktivitäten eines Vereins, dessen (wechselnde) Mitglieder kein weitergehender Zweck verbindet als der gemeinsame Wunsch, in öffentlich zugänglichen Räumen einer Gaststätte rauchen zu können (vgl. auch RhPfVerfGH vom 8.3.2010 = NVwZ 2010, 1095/1096).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2011 - 7 A 10011/11

    In Speisegaststätten ist Rauchverbot einzuhalten

  • VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765

    Nichtraucherschutz; Rauchverbot in Spielhallen (wie Beschluss vom 10.2.2011 Az. 9

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausdehnung der Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten für nicht kommerzielle, geschlossene Gesellschaften in privater Trägerschaft auf Veranstaltungen von Vereinen oder sonstigen Vereinigungen; Landesverfassungsrechtliche Vereinbarkeit des Betriebs sog. Raucherclubs in ...

  • Wolters Kluwer

    Ausdehnung der Ausnahme vom Rauchverbot in Gaststätten für nicht kommerzielle, geschlossene Gesellschaften in privater Trägerschaft auf Veranstaltungen von Vereinen oder sonstigen Vereinigungen; Landesverfassungsrechtliche Vereinbarkeit des Betriebs sog. Raucherclubs in ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • sokolowski.org (Leitsatz)

    Rauchverbot in Raucherclubs in Rheinland-Pfalz

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Rauchverbot in Raucherclubs in Rheinland-Pfalz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Raucherclubs in Rheinland-Pfalz verboten - Rauchen in Festzelten weiterhin erlaubt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ausnahme von Rauchverbot

 
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