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   VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.05.1969 - VGH 3/69   

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VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.05.1969 - VGH 3/69 (https://dejure.org/1969,9116)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.05.1969 - VGH 3/69 (https://dejure.org/1969,9116)
VerfGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Mai 1969 - VGH 3/69 (https://dejure.org/1969,9116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassene Anhörung des Landkreises bei Ausgliederung einer Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 779
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Der Beschwerdeführer kann mit der Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung eigener Rechte rügen (VfGH RP, Urt. v. 5.5.1969 - VGH 3/69 -, DVBl. 1970, 779 [780]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 3/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Sollten aber die Mitglieder von Verwaltungsgemeinschaften möglichst nur einem Kreis zugeordnet werden, so beschränkt sich die verfassungsrechtliche Überprüfung auf die Frage, ob die Gebietsänderung die Verwaltungs- und Leistungskraft des neugebildeten Landkreises ohne das Gebiet der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft, die einem anderen Landkreis zugeordnet werden, so schwächt, dass für die Zukunft die Wahrnehmung der dem Kreis anvertrauten Selbstverwaltungsaufgaben und damit seine Lebensfähigkeit in Frage gestellt wird (so auch VfGH RP, Urt. v. 5.5.1969 - VGH 3/69 - DVBl. 1970, 779 [780] für den Fall der Gebietsausgliederung).

    Ob diese in der Sache vertretbare und schon deshalb nicht verfassungswidrige Entscheidung heute auf Vorbehalte der der Verwaltungsgemeinschaft angehörenden Gemeinden stößt, ist im vorliegenden Fall ohne Belang, denn der Beschwerdeführer kann mit seiner Verfassungsbeschwerde nur die Verletzung eigener Rechte rügen und ist nicht berechtigt, sich zum Sachwalter seiner kreisangehörigen Gemeinden zu machen (VfGH RP, Urt. v. 5.5.1969 - VGH 3/69 -, DVBl. 1970, 779 [780]).

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 106/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

    Eine Verletzung des Rechtes eines Landkreises auf kommunale Selbstverwaltung kommt nicht nur bei der Auflösung des Landkreises, sondern auch bei der Ausgliederung von Teilen des Kreisgebietes in Betracht (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 17. Dezember 1998 - Vf. 95-VIII-98 - VerfGH Rh.-Pf., Urteil vom 5. Mai 1969 - VGH 3/69 -, AS Bd. 11, S. 201).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.02.1971 - VGH 10/70

    Beeinträchtigung des Selbstverwaltungsrechtes einer verbandsangehörigen Gemeinde

    Eine solche Befugnis hat jedoch die Landesverfassung im Gegensatz zu den übrigen Antragsberechtigten den Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit auch den Gemeinden gerade nicht einräumen wollen (vgl. Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 5. Mai 1969 - VGH 3/69 -, DVBl 1970 S. 779/780/, und 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 -).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.06.1971 - VGH 7/70

    Gebietszusammenlegung im Zuge der Verwaltungsvereinfachung; Antragsbefugnis im

    Daher können ihre Rechte weder mit der Summe der Rechte und rechtlichen Interessen ihrer Bürger oder Einwohner gleichgesetzt werden, noch ist es einer Gemeinde gestattet, sich mit der Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zum Sachwalter der Verbandsgemeinde zu machen, der sie angehört (vgl. Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 5. Mai 1969 - VGH 3/69 -, DVBl 1970 S. 779 [780], und 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 -).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.12.1970 - VGH 4/70

    Verletzung des Selbstverwaltungsrechts verbandsangehöriger Gemeinden durch

    Diesen Körperschaften ist somit verwehrt, sich zum Sachwalter anderer als der eigenen Rechte zu machen und deswegen den Verfassungsgerichtshof anzurufen (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Mai 1969 - VGH 3/69 -, DVBl 1970 S. 779 [780]).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.07.1971 - VGH 21/70

    Antragsbefugnis von Gemeinden nach Art. 130 Abs. 1 der Verfassung für

    Daher können ihre Rechte weder mit der Summe der Rechte und rechtlichen Interesse ihrer Bürger oder Einwohner gleichgesetzt werden, noch ist es einer Gemeinde gestattet, sich mit der Anrufung des Verfassungsgerichtshofes zum Sachwalter der Verbandsgemeinde zu machen, der sie angehört (vgl. Urteile des Verfassungsgerichtshofes vom 3. Mai 1969 - VGH 3/69 -, DVBl 1970 S. 779 [780], und 14. Dezember 1970 - VGH 4/70 -, DVBl 1971 S. 497 [498 f.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.02.1973 - 7 A 7/72

    Eingemeindung in kreisfreie Stadt nur durch Gesetz möglich

    Mit dieser Entscheidung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 5. Mai 1969 - VGH 3/69 - (DVBl 1970 S. 779).
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