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   BGH, 05.05.1994 - VGS 1 - 4/93, VGS 1/93, VGS 2/93, VGS 3/93, VGS 4/93   

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https://dejure.org/1994,136
BGH, 05.05.1994 - VGS 1 - 4/93, VGS 1/93, VGS 2/93, VGS 3/93, VGS 4/93 (https://dejure.org/1994,136)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1994 - VGS 1 - 4/93, VGS 1/93, VGS 2/93, VGS 3/93, VGS 4/93 (https://dejure.org/1994,136)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - VGS 1 - 4/93, VGS 1/93, VGS 2/93, VGS 3/93, VGS 4/93 (https://dejure.org/1994,136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 21 g Abs. 2
    Mitwirkungsgrundsätze für überbesetzte Spruchkörper

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Mitwirkungsgrundsätzen bei überbesetzten Senaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21g Abs. 2
    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 126, 63
  • BGHSt 40, 168
  • NJW 1994, 1735
  • NJW-RR 1995, 255 (Ls.)
  • ZIP 1994, 809
  • GRUR 1994, 659
  • NStZ 1994, 443
  • StV 1994, 416
  • VersR 1994, 1086
  • BB 1994, 1
  • DB 1994, 1413
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (53)

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat ausgesprochen, daß § 21 g Abs. 2 GVG über das verfassungsrechtlich Gebotene hinausgeht und eine zusätzliche Sicherung gegen sachfremde Einflüsse darstellt (BVerfGE 18, 344, 352; 22, 282, 286; 69, 112, 120; BVerfG DRiZ 1970, 269).

    Es hat zugleich betont, daß die Vorschrift durchaus der Tendenz des Grundgesetzes entspricht (BVerfGE 18, 344, 352).

    Daß nach dieser Verfassungsvorschrift der zur Entscheidung des Einzelfalls berufene Richter von vornherein so eindeutig wie möglich bestimmt sein soll (BVerfGE 18, 344, 349), ist eine allgemeine Anweisung an die mit Besetzungsfragen befaßten Justizorgane.

  • BGH, 05.01.1965 - 1 StR 506/64

    Verfahrensmangel im Strafverfahren wegen personeller Überbesetzung der

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
    Andererseits wäre ein gewisses Maß an Unbestimmtheit auch bei rein verfassungsrechtlicher Betrachtung unbedenklich (BVerfGE 82, 286, 301; BGHSt 21, 40, 43; BGH NJW 1965, 875, 876).

    Er enthält zugleich den Auftrag darauf hinzuwirken, daß die Arbeit im Spruchkörper geordnet, stetig und sinnvoll abläuft und daß dabei auch den Besonderheiten jeder Sache Rechnung getragen wird (BGHSt 21, 40, 43; 250, 254; BGH NJW 1965, 875, 876).

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 398/85

    Aufrechterhaltung einer Hilfsstrafkammer über das ihrer Einrichtung folgende

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
    Diese Unterscheidung hat die Rechtsprechung später nicht mehr stets aufgegriffen (BGHSt 33, 303 ; BVerwG NJW 1988, 1339 ).

    Soweit mit der Antwort eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verbunden ist, wird sie bei der Aufstellung der Mitwirkungsgrundsätze für das kommende Geschäftsjahr zu beachten sein; bis dahin verbleibt eine Übergangszeit (vgl. BGHSt 33, 303, 306; 39, 121, 125; BGHZ 71, 353, 357; 114, 127, 137).

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Für eine Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG kann - wovon auch die Vereinigten Großen Senate ausgehen (BGHZ 126, 63, 71 f. unter Bezugnahme auf BGHZ 88, 353, 357; 112, 127, 129; 117, 217, 221) - nichts anderes gelten.
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Verfolgten die Kläger, was der Beklagte in den Tatsacheninstanzen vermutet hat, schon im Jahre 1996 den Plan, das Betriebsgrundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (vgl. § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG) auf eines ihrer vier Kinder zu übertragen, so hätte auch dies nicht notwendig zur Aufdeckung stiller Reserven geführt, weil der Betriebsübernehmer hinsichtlich der übernommenen positiven und negativen Wirtschaftsgüter die Buchwerte des Übergebers fortzuführen hat (vgl. Erlaß des BMF vom 13. Januar 1993, BStBl. 1993 I 80 unter Nr. 29 f; Wassermeyer BB 1994, 1, 2).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Sie bedürfen der Schriftform (vgl. BGHZ 126, 63 (85 f.) zu § 21g Abs. 2 GVG) und müssen im voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und ebenso die Mitwirkung der Richter in überbesetzten Spruchkörpern regeln.

    Mit den vorstehenden Erwägungen trägt das Plenum des Bundesverfassungsgerichts der Tatsache Rechnung, daß sich die Vorstellungen von den Anforderungen an den gesetzlichen Richter im Laufe der Zeit allmählich verfeinert haben und im Zuge dieser Entwicklung die Forderung nach einer möglichst präzisen Vorherbestimmung auch der im Einzelfall an der gerichtlichen Entscheidung mitwirkenden Richter zunehmend stärkeres Gewicht gewonnen hat (vgl. dazu auch BGHZ 126, 63 (85)).

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